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   BGH, 21.03.1996 - 5 StR 432/95   

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https://dejure.org/1996,633
BGH, 21.03.1996 - 5 StR 432/95 (https://dejure.org/1996,633)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1996 - 5 StR 432/95 (https://dejure.org/1996,633)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1996 - 5 StR 432/95 (https://dejure.org/1996,633)
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Streit im Zugabteil

§ 32 StGB, sozialethische Beschränkung des Notwehrrechts bei schuldhaftem Vorverhalten (fahrlässige Notwehrprovokation)

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 32 StGB
    Einschränkung des Notwehrrechts im Fall eines sozialethisch zu beanstandenden Vorverhaltens des Angegriffenen (Verhältnismäßigkeit; Grundsätze der schuldhaften Notwehrprovokation; Anwendung auf Verhalten, dass einer schweren Beleidigung "gleichkommt"; Messerstiche; ...

  • Wolters Kluwer

    Einschränkung der Notwehr - Sozialethisch zu beanstandendenes Vorverhalten

  • opinioiuris.de

    Notwehr bei verwerflichem Vorverhalten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 32

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • spiegel.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 10.03.1997)

    Kampf in der 1. Klasse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 42, 97
  • NJW 1996, 2315
  • MDR 1996, 835
  • NStZ 1996, 380
  • StV 1997, 296
  • JR 1996, 466
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.10.1993 - 5 StR 493/93

    Einschränkung des Notwehrrechts bei vorsätzlicher Provokation der Notwehrlage;

    Auszug aus BGH, 21.03.1996 - 5 StR 432/95
    Bei besonders gewichtiger Provokation kann der Verteidiger verpflichtet sein, das Risiko hinzunehmen, das mit der Wahl des minder gefährlichen Abwehrmittels verbunden ist (BGHSt 24, 356, 359; 39, 374, 379).

    Allerdings ist in den Fällen der Provokation das Notwehrrecht immer nur eingeschränkt; einen vollständigen Ausschluß oder eine zeitlich unbegrenzte Ausdehnung der Einschränkungen erkennt die Rechtsprechung nicht an (BGHSt 39, 374, 379; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 3, Erforderlichkeit 6).

  • BGH, 14.06.1972 - 2 StR 679/71

    Fahrerflucht - Finnendolch - § 32 StGB, unvorsätzliche Notwehrprovokation,

    Auszug aus BGH, 21.03.1996 - 5 StR 432/95
    Bei besonders gewichtiger Provokation kann der Verteidiger verpflichtet sein, das Risiko hinzunehmen, das mit der Wahl des minder gefährlichen Abwehrmittels verbunden ist (BGHSt 24, 356, 359; 39, 374, 379).

    Ein für den Umfang des Notwehrrechts bedeutsames Vorverhalten, das "von Rechts wegen vorwerfbar" ist (BGHSt 24, 356, 359), liegt jedenfalls auch dann vor, wenn dieses Vorverhalten seinem Gewicht nach einer schweren Beleidigung gleichkommt.

  • BGH, 15.05.1975 - 4 StR 71/75

    'Alle kaputt machen' - §§ 212, 22, 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus BGH, 21.03.1996 - 5 StR 432/95
    Voraussetzung der Rechtfertigung ist grundsätzlich, daß schonendere Möglichkeiten der Verteidigung nicht in gleicher Weise die Gefahr zu beseitigen vermögen (BGHSt 26, 143, 146; BGH NStZ 1996, 29; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1, Verhältnismäßigkeit 2, Verteidigung 6; BGHR StGB § 32 Abs. 1 Putativnotwehr 2).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 505/86

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Sachrüge - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 21.03.1996 - 5 StR 432/95
    Voraussetzung der Rechtfertigung ist grundsätzlich, daß schonendere Möglichkeiten der Verteidigung nicht in gleicher Weise die Gefahr zu beseitigen vermögen (BGHSt 26, 143, 146; BGH NStZ 1996, 29; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1, Verhältnismäßigkeit 2, Verteidigung 6; BGHR StGB § 32 Abs. 1 Putativnotwehr 2).
  • BGH, 18.08.1988 - 4 StR 297/88

    Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger

    Auszug aus BGH, 21.03.1996 - 5 StR 432/95
    Allerdings ist in den Fällen der Provokation das Notwehrrecht immer nur eingeschränkt; einen vollständigen Ausschluß oder eine zeitlich unbegrenzte Ausdehnung der Einschränkungen erkennt die Rechtsprechung nicht an (BGHSt 39, 374, 379; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 3, Erforderlichkeit 6).
  • BGH, 11.09.1995 - 4 StR 294/95

    Nachbarstreit - § 32 StGB, Erforderlichkeit, Waffe, Androhung, § 16 StGB,

    Auszug aus BGH, 21.03.1996 - 5 StR 432/95
    Voraussetzung der Rechtfertigung ist grundsätzlich, daß schonendere Möglichkeiten der Verteidigung nicht in gleicher Weise die Gefahr zu beseitigen vermögen (BGHSt 26, 143, 146; BGH NStZ 1996, 29; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1, Verhältnismäßigkeit 2, Verteidigung 6; BGHR StGB § 32 Abs. 1 Putativnotwehr 2).
  • BGH, 01.06.1994 - 2 StR 195/94

    Notwehr - Verteidigungshandlung - Lebensgefährliche Handlung - Körperverletzungen

    Auszug aus BGH, 21.03.1996 - 5 StR 432/95
    Der Umstand, daß J. den Angeklagten mit beiden Händen in das Gesicht faßte, bedeutet nicht notwendig, daß gefährliche Faustschläge in das Gesicht (vgl. dazu BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 10) bevorstanden.
  • BGH, 07.07.1987 - 4 StR 291/87

    Verschuldete Provokation - Notwehr - Rechtsmißbräuchliche Verteidigung

    Auszug aus BGH, 21.03.1996 - 5 StR 432/95
    In solchen Fällen ist dem Angegriffenen zuzumuten, dem Angriff nach Möglichkeit auszuweichen (BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1-5, 9, 11).
  • BGH, 12.03.1987 - 4 StR 2/87

    "Ich ballere jetzt alle ab" - § 32 StGB, Notwehr unter Ehegatten, Schußwaffe als

    Auszug aus BGH, 21.03.1996 - 5 StR 432/95
    Voraussetzung der Rechtfertigung ist grundsätzlich, daß schonendere Möglichkeiten der Verteidigung nicht in gleicher Weise die Gefahr zu beseitigen vermögen (BGHSt 26, 143, 146; BGH NStZ 1996, 29; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1, Verhältnismäßigkeit 2, Verteidigung 6; BGHR StGB § 32 Abs. 1 Putativnotwehr 2).
  • BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02

    Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben

    a) Eine Einschränkung des Notwehrrechts des Angeklagten im Blick auf eine etwaige Provokation M. s durch vorwerfbares Vorverhalten würde voraussetzen, daß dieses Vorverhalten rechtswidrig oder wenigstens sozialethisch zu mißbilligen wäre; zudem müßte zwischen ihm und dem rechtswidrigen Angriff des M. ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang bestehen (vgl. zu diesen Erfordernissen: BGHSt 27, 336, 338; 42, 97, 101; siehe auch BGHSt 24, 356, 358 f.; 26, 143, 145; BGH NStZ 1998, 508; NStZ-RR 1999, 40, 41; Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, aaO § 32 Rdn. 54, 59; Tröndle/ Fischer aaO § 32 Rdn. 24).
  • BGH, 03.06.2015 - 2 StR 473/14

    Notwehr (Gebotenheit der Notwehrhandlung: Einschränkung des Notwehrrechts bei

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfährt das Notwehrrecht jedoch dann eine Einschränkung, wenn der Verteidiger gegenüber dem Angreifer ein pflichtwidriges Vorverhalten an den Tag gelegt hat, das bei vernünftiger Würdigung aller Umstände des Einzelfalles den folgenden Angriff als eine adäquate und voraussehbare Folge der Pflichtverletzung des Angegriffenen erscheinen lässt (vgl. Senatsbeschluss vom 23. August 1995 - 2 StR 394/95, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 11 mwN; BGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - 5 StR 141/09, NStZ 2009, 626, 627), wenn mithin zwischen dem sozialethisch zu missbilligenden Vorverhalten und dem rechtswidrigen Angriff ein enger zeitlicher und räumlicher Ursachenzusammenhang besteht und es nach Kenntnis des Täters auch geeignet ist, einen Angriff zu provozieren (vgl. Senatsbeschluss vom 10. November 2010 - 2 StR 483/10; NStZ-RR 2011, 74, 75; Senatsbeschluss vom 2. November 2005 - 2 StR 237/05, NStZ 2006, 332, 333; BGH, Urteil vom 21. März 1996 - 5 StR 432/95, BGHSt 42, 97, 100).
  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 551/12

    Vorwürfe im Zuge einer politisch motivierten Auseinandersetzung auf einem

    aa) Eine in einer objektiven Notwehrlage begangene Tat ist nach § 32 Abs. 2 StGB gerechtfertigt, wenn sie zu einer sofortigen und endgültigen Abwehr des Angriffs führt und es sich bei ihr um das mildeste Abwehrmittel handelt, das dem Angegriffenen in der konkreten Situation zur Verfügung stand (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, NStZ-RR 2013, 139, 140 m. Anm. Erb, HRRS 2013, 113; Urteil vom 21. März 1996 - 5 StR 432/95, BGHSt 42, 97, 100 mwN).
  • BGH, 19.12.2013 - 4 StR 347/13

    Beteiligung an einer Schlägerei (Begriff der wechselseitigen Tätlichkeiten:

    a) Eine in einer objektiven Notwehrlage verübte Tat ist nach § 32 Abs. 2 StGB gerechtfertigt, wenn sie zu einer sofortigen und endgültigen Abwehr des Angriffs führt und es sich bei ihr um das mildeste Abwehrmittel handelt, das dem Angegriffenen in der konkreten Situation zur Verfügung stand (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1996 - 5 StR 432/95, BGHSt 42, 97, 100 mwN).

    b) Ergeben die neuen Feststellungen, dass sich der Angeklagte bei der Ausführung des Messerstichs gegen einen rechtswidrigen Angriff verteidigt hat, wird zu prüfen sein, ob er mit Blick auf die Rechtsprechung zur Notwehrprovokation (vgl. BGH, Urteile vom 2. November 2005 - 2 StR 237/05, NStZ 2006, 332, 333; vom 21. März 1996 - 5 StR 432/95, BGHSt 42, 97, 100 f.; vom 7. Februar 1991 - 4 StR 526/90, Rn. 22; vom 15. Mai 1975 - 4 StR 71/75, BGHSt 26, 143, 145) nur eingeschränkt von seinem Notwehrrecht Gebrauch machen durfte.

  • BGH, 07.12.2017 - 2 StR 252/17

    Notwehr (Erforderlichkeit: lebensbedrohlicher Einsatz eines Messers, Pflicht zur

    Der Angegriffene muss sich daher insbesondere bei der Wahl eines lebensgefährlichen Verteidigungsmittels besondere Zurückhaltung auferlegen, wenn er die Auseinandersetzung schuldhaft provoziert hat (Notwehrprovokation, vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1996 - 5 StR 432/95, BGHSt 42, 97, 100).
  • BGH, 12.04.2016 - 2 StR 523/15

    Notwehr (Erforderlichkeit der Notwehrhandlung bei mehreren möglichen

    In der Regel ist der Angegriffene bei einem lebensgefährlichen Waffeneinsatz gegen einen unbewaffneten Angreifer gehalten, den Gebrauch der Waffe zunächst anzudrohen oder einen weniger gefährlichen als den lebensbedrohenden Einsatz zu versuchen (BGH, Urteil vom 21. März 1996 - 5 StR 432/95, BGHSt 42, 97, 100; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 32 Rn. 33a).
  • BGH, 27.09.2012 - 4 StR 197/12

    Notwehr (Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung: ex-ante-Betrachtung, Einsatz

    Eine in einer objektiven Notwehrlage verübte Tat ist nach § 32 Abs. 2 StGB gerechtfertigt, wenn sie zu einer sofortigen und endgültigen Abwehr des Angriffs führt und es sich bei ihr um das mildeste Abwehrmittel handelt, das dem Angegriffenen in der konkreten Situation zur Verfügung stand (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1996 - 5 StR 432/95, BGHSt 42, 97, 100 mwN).
  • KG, 21.05.2021 - 161 Ss 62/20

    Identitätsfeststellung nach § 163b Abs. 1 StPO, Annexkompetenz

    Spricht der Tatrichter den Angeklagten wegen Notwehr frei, so sind die tatsächlichen Voraussetzungen der Notwehr in revisionsrechtlich nachprüfbarer Weise darzulegen (BGH JA 2017, 629; BGHSt 42, 97 [102]; BGH NStZ-RR 2009, 70).

    Nur so kann beurteilt werden, ob - wie von der Generalstaatsanwaltschaft zu Recht angesprochen - die Gegenwehr des Angeklagten den Voraussetzungen des § 32 StGB entsprach, insbesondere auch im Sinne des § 32 Abs. 1, 2 StGB "geboten" und "erforderlich" war oder diese Schwelle bereits überschritten wurde (vgl. BGHSt 42, 97 [100]).

  • BGH, 08.06.2016 - 5 StR 564/15

    Erforderlichkeit eines lebensgefährlichen Messereinsatzes in einer Notwehrlage

    a) Eine in einer objektiven Notwehrlage verübte Tat ist nach § 32 Abs. 2 StGB gerechtfertigt, wenn sie zu einer sofortigen und endgültigen Abwehr des Angriffs führt und es sich bei ihr um das mildeste Abwehrmittel handelt, das dem Angegriffenen in der konkreten Situation zur Verfügung stand (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 21. März 1996 - 5 StR 432/95, BGHSt 42, 97, 100; vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 347/13, NStZ 2014, 147, 148, und vom 1. Juli 2014 - 5 StR 134/14, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 22 mwN).
  • BGH, 22.06.2016 - 5 StR 138/16

    Erforderlichkeit der Notwehrhandlung bei lebensgefährlichem Waffeneinsatz

    Eine in einer objektiven Notwehrlage verübte Tat ist nach § 32 Abs. 2 StGB gerechtfertigt, wenn sie zu einer sofortigen und endgültigen Abwehr des Angriffs führt und es sich bei ihr um das mildeste Abwehrmittel handelt, das dem Angegriffenen in der konkreten Situation zur Verfügung steht (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 21. März 1996 - 5 StR 432/95, BGHSt 42, 97, 100; vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 347/13, NStZ 2014, 147, 148, und vom 1. Juli 2014 - 5 StR 134/14, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 22 mwN).
  • BGH, 04.08.2010 - 2 StR 118/10

    Fahrlässige Körperverletzung (Pflichtwidrigkeit; eigenverantwortliche

  • BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99

    Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags

  • BSG, 25.03.1999 - B 9 VG 1/98 R

    Gewaltopferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - vorsätzlicher

  • BGH, 21.08.2013 - 1 StR 449/13

    Erörterungsmangel zu einem möglichen Erlaubnistatbestandsirrtum bei der Notwehr

  • BGH, 02.11.2005 - 2 StR 237/05

    Körperverletzung mit Todesfolge; Einschränkung des Notwehrrechts

  • BGH, 23.01.2003 - 4 StR 267/02

    Notwehrexzess (Notwehrlage; Beweiswürdigung hinsichtlich der Annahme eines

  • BGH, 26.06.2018 - 1 StR 208/18

    Notwehr (Einschränkung des Notwehrrechts bei Provokation des Angriffs:

  • BGH, 30.10.2007 - VI ZR 132/06

    Schadensersatz bei einer tätlichen Auseinandersetzung auf einem Straßenfest

  • BGH, 01.06.2016 - 1 StR 597/15

    Notwehr (Gebotenheit: Notwehrprovokation, gestuftes Notwehrrecht, persönliches

  • BGH, 01.07.2014 - 5 StR 134/14

    Notwehr (Erforderlichkeit: tödlicher Einsatz eines Messers; Gebotenheit:

  • BGH, 07.03.2002 - 3 StR 490/01

    Notwehrlage (gegenwärtig); Notwehrprovokation (Einschränkung der

  • BGH, 13.11.2008 - 5 StR 384/08

    Rechtfertigung durch Notwehr (Erforderlichkeit; gebotene Darlegung bei einem

  • BGH, 02.07.2015 - 4 StR 509/14

    Verfahren wegen versuchten Totschlags an türkischem Imbissbetreiber: Nach

  • KG, 21.05.2021 - 2 Ss 19/20

    Begriff der Rechtmäßigkeit der Diensthandlung im Sinne von § 113 Abs. 3 StGB

  • BGH, 10.11.2010 - 2 StR 483/10

    Notwehr (Voraussetzungen der Notwehrprovokation; Gebotenheit: sozialethische

  • BGH, 25.05.2022 - 4 StR 36/22

    Erlaubnistatbestandsirrtum (Voraussetzungen; Unterbringungsanordnung in einem

  • BGH, 30.05.1996 - 4 StR 109/96

    Vorsätzliche gefährliche Körperverletzung oder Notwehr bzw. Notwehrexzess -

  • BGH, 20.11.2019 - 2 StR 554/18

    Notwehr (Gebotenheit: sozialethisch begründete Einschränkung im Einzelfall,

  • BGH, 08.03.2000 - 3 StR 67/00

    Rechtfertigungsgrund: Notwehr

  • BGH, 20.06.1997 - 2 StR 130/97

    Verwertung einer Aussage aus der polizeilichen Vernehmung - Verwertungsverbot bei

  • BGH, 26.08.2004 - 4 StR 236/04

    Beweiswürdigung (Anforderungen an einen rechtskräftigen Freispruch;

  • BGH, 29.01.2003 - 2 StR 529/02

    Rechtfertigung durch Notwehr (erforderliche Gesamtbetrachtung bei einem Geschehen

  • BGH, 06.02.1997 - 5 StR 589/96

    Anwendungsbereich des § 33 Strafgesetzbuch (StGB) - Schlag mit einem Handbeil auf

  • BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 672/05

    Erlöschen einer Versorgungsanwartschaft nach Straftat

  • LAG Hamburg, 22.10.1999 - 8 Sa 82/98

    Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Beschäftigung als

  • OLG Hamm, 16.08.2005 - 1 Ss 316/05

    Notwehr, Notwehrlage, Putativnotwehr, Herbeiführen der Notwehrlage

  • BGH, 06.03.2003 - 4 StR 484/02

    (Versuchter) Totschlag; Notwehr (Messerstiche; Prüfungspflicht bei

  • BGH, 29.10.1997 - 2 StR 280/97

    Konkurrenzverhältnis zwischen gefährlicher Körperverletzung und versuchtem

  • LAG Hamm, 09.01.2014 - 15 Sa 1442/13

    Rechtswidrige vorsätzliche Verletzungshandlung

  • LG Düsseldorf, 29.11.2012 - 7 Ks 25/12

    Versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung im

  • VG Düsseldorf, 08.06.2009 - 18 K 2265/09
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