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   BGH, 22.02.1996 - 1 StR 721/95   

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BGH, 22.02.1996 - 1 StR 721/95 (https://dejure.org/1996,2662)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1996 - 1 StR 721/95 (https://dejure.org/1996,2662)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1996 - 1 StR 721/95 (https://dejure.org/1996,2662)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 352
  • NStZ 1997, 74
  • JR 1997, 162
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.10.1991 - 1 StR 381/91

    Kostentragungspflicht für notwendige Auslagen des Nebenklägers ohne Verurteilung

    Auszug aus BGH, 22.02.1996 - 1 StR 721/95
    Die abgeurteilte Tat betrifft den Nebenkläger auch dann, wenn ihr der Vorgang (i.S.d. § 264 StPO) zugrundeliegt, der zum Anschluß berechtigte, und wenn die Verurteilung auf einer Norm beruht, die ein dem Nebenkläger zustehendes Recht unmittelbar schützt (BGHSt 38, 93 [BGH 24.10.1991 - 1 StR 381/91]).
  • BGH, 31.03.1955 - 4 StR 68/55

    Wegnahme eines Fahrrades und Veräußerung desselben am darauf folgenden Morgen als

    Auszug aus BGH, 22.02.1996 - 1 StR 721/95
    Auch auf der Grundlage der Rechtsauffassung der Revision und des.Generalbundesanwalts läge nur eine fehlerhafte Subsumtion vor; dies stünde der Wirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung nicht entgegen (vgl. BGHSt 7, 283, 285; BayObLG VRS 72, 384; OLG Stuttgart Justiz 1972, 187; OLG Schleswig bei Ernesti/Lorenzen SchlHA 1985, 135 jew. m.w.Nachw.; ebenso Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO. m.w.Nachw.; Ruß aaO.; Hanack in Löwe/Rosenberg aaO. § 344 Rdn. 25; aA für den (hier keinesfalls vorliegenden) Fall des "offensichtlichen" Fehlers im Schuldspruch Gollwitzer in Löwe/Rosenberg aaO. § 318 Rdn. 41, 43).
  • BGH, 28.10.1982 - 4 StR 472/82

    Freispruch von einer versuchten schweren Brandstiftung und einer Sachbeschädigung

    Auszug aus BGH, 22.02.1996 - 1 StR 721/95
    Ein freiwilliger Rücktritt vom Versuch läßt zwar das begangene Unrecht unberührt, führt aber gemäß § 24 StGB dazu, daß der Angeklagte gleichwohl nicht bestraft, sondern freigesprochen wird (vgl. BGHSt 31, 132, 133) [BGH 28.10.1982 - 4 StR 472/82].
  • BGH, 19.11.1985 - 1 StR 489/85

    Tatbestandsvollendung; Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs

    Auszug aus BGH, 22.02.1996 - 1 StR 721/95
    Die für den Überfall erforderliche einsame Stelle muß in der Vorstellung des Täters konkretisiert sein (BGHSt 33, 378, 381 [BGH 19.11.1985 - 1 StR 489/85] m.w.Nachw.).
  • BGH, 01.09.1992 - 1 StR 484/92

    Abbruch eines Banküberfalls, weil die Kassenbox entgegen der Tätererwartung nicht

    Auszug aus BGH, 22.02.1996 - 1 StR 721/95
    Ein Rücktritt ist nicht freiwillig, wenn sich durch vom Täter nicht vorhergesehene Umstände das mit der Tatbegehung für ihn verbundene Risiko beträchtlich erhöht (BGH NStZ 1993, 76, 77 [BGH 01.09.1992 - 1 StR 484/92] m.w.Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 10.03.1992 - 1 Ws 192/92
    Auszug aus BGH, 22.02.1996 - 1 StR 721/95
    Dies gilt nicht, wenn auf der Grundlage der Feststellungen zu dem nicht angefochtenen Schuldspruch gegen den Angeklagten überhaupt keine Strafe verhängt werden könnte (vgl. BayObLG wistra 1992, 280; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 318 Rdn. 38; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO. § 318 Rdn. 17 jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.05.1993 - 1 StR 210/93

    Vollendete Nötigung bei Rücktritt von versuchter sexueller Nötigung - Tatbestand

    Auszug aus BGH, 22.02.1996 - 1 StR 721/95
    Ob etwas anderes gelten könnte, wenn der Täter zum Zeitpunkt des freiwilligen Rücktritts bereits ein anderes Delikt vollendet hat, das sonst in dem Delikt aufgehen würde, von dessen Versuch er freiwillig zurückgetreten ist (vgl. hierzu Senatsurteil vom 25. Mai 1993 - 1 StR 210/93 m.w.Nachw.), bedarf bei der hier gegebenen Fallgestaltung keiner Entscheidung.
  • OLG Köln, 23.01.1987 - Ss 19/87
    Auszug aus BGH, 22.02.1996 - 1 StR 721/95
    Auch auf der Grundlage der Rechtsauffassung der Revision und des.Generalbundesanwalts läge nur eine fehlerhafte Subsumtion vor; dies stünde der Wirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung nicht entgegen (vgl. BGHSt 7, 283, 285; BayObLG VRS 72, 384; OLG Stuttgart Justiz 1972, 187; OLG Schleswig bei Ernesti/Lorenzen SchlHA 1985, 135 jew. m.w.Nachw.; ebenso Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO. m.w.Nachw.; Ruß aaO.; Hanack in Löwe/Rosenberg aaO. § 344 Rdn. 25; aA für den (hier keinesfalls vorliegenden) Fall des "offensichtlichen" Fehlers im Schuldspruch Gollwitzer in Löwe/Rosenberg aaO. § 318 Rdn. 41, 43).
  • BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96

    Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß die Möglichkeit einer fehlerhaften Verneinung eines Rücktritts vom Versuch vom Revisionsgericht dann ohne Rücksicht auf eine Revisionsbeschränkung zu beachten ist, wenn nach den Feststellungen völlige Straflosigkeit in Betracht kommt (Senatsurteil vom 22. Februar 1996 - 1 StR 721/95).
  • BGH, 11.01.2018 - 3 StR 378/17

    Mittelbare Falschbeurkundung; Falschbeurkundung im Amt (Reichweite der

    Die von der Staatsanwaltschaft erklärte Beschränkung ihrer Rechtsmittel auf den Rechtsfolgenausspruch ist dabei unwirksam, weil auf der Grundlage der Feststellungen zu dem jeweils nicht angefochtenen Schuldspruch überhaupt keine Strafen gegen die Angeklagten verhängt werden könnten (vgl. BGH, Urteile vom 22. Februar 1996 - 1 StR 721/94, NStZ 1996, 352, 353; vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, NJW 1996, 2663, 2665; KK/Gericke, StPO, 7. Aufl., § 352 Rn. 6; LR/Gössel, StPO, 26. Aufl., § 318 Rn. 47; MüKoStPO/Quentin, § 318 Rn. 54).
  • OLG Koblenz, 10.10.2007 - 1 Ss 267/07

    Strafverfahren: Beschränkung der Berufung bei fehlerhafter Subsumtion des

    8 Zwar steht eine fehlerhafte Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter eine Strafvorschrift der Wirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung grundsätzlich nicht entgegen (BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 12 m.w.N.).
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