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   BGH, 22.10.1997 - 3 StR 419/97   

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BGH, 22.10.1997 - 3 StR 419/97 (https://dejure.org/1997,2073)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1997 - 3 StR 419/97 (https://dejure.org/1997,2073)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1997 - 3 StR 419/97 (https://dejure.org/1997,2073)
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Autobahnschütze

§§ 255, 211, 22, 53 StGB, Tatmehrheit, neue Tatentschlüsse, keine Klammerwirkung eines geringer gewichtigen Tatbestands

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wirkung eines sukzessiv ausgeführten Versuchs der schweren räuberischen Erpressung für mehrere Mordversuche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Urteil gegen Autobahnschützen rechtskräftig

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 619
  • NStZ 1999, 80 (Ls.)
  • StV 1998, 70
  • JR 1998, 516
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Auszug aus BGH, 22.10.1997 - 3 StR 419/97
    Beide Vorfälle stellen sich vielmehr als sukzessive Ausführungshandlungen eines einheitlichen Erpressungsversuchs zum Nachteil der Landesregierung Schleswig-Holstein und damit als eine, eine Tat im Rechtssinne bildende, tatbestandliche Handlungseinheit dar (vgl. BGHSt 41, 368, 369 [BGH 30.11.1995 - 5 StR 465/95]; BGH NStZ 1996, 398, 399; BGH, Beschlüsse vom 3. Januar 1997 - 3 StR 545/96 , vom 7. Januar 1997 - 4 StR 603/96 , vom 28. Februar 1996 - 2 StR 587/96 und vom 4. Juli 1997 - 2 StR 278/97).

    Die tatbestandliche Einheit einer solchen - versuchten - Erpressung endet dort, wo der Täter nicht mehr strafbefreiend zurücktreten kann, weil er sein tatbestandliches Ziel vollständig erreicht hat oder weil der Versuch fehlgeschlagen ist (vgl. BGHSt 40, 75, 76 f.; 41, 368, 369) [BGH 30.11.1995 - 5 StR 465/95].

    Der Senat kann offen lassen, ob diese Umstände es schon rechtfertigen, auch den Versuch der Erpressung gemäß den in BGHSt 41, 368 [BGH 30.11.1995 - 5 StR 465/95] dargelegten Grundsätzen als in einem ersten Abschnitt abgeschlossen, weil fehlgeschlagen, zu werten.

  • BGH, 25.03.1952 - 1 StR 786/51

    Anforderungen an die tateinheitliche Begehung einer Straftat - Zusammenfassen

    Auszug aus BGH, 22.10.1997 - 3 StR 419/97
    Ein - sukzessiv ausgeführter - Versuch der schweren räuberischen Erpressung hat nämlich als gegenüber dem Tatbestand des § 211 StGB geringer gewichtiges, jedenfalls nicht wertgleiches Delikt nicht die Kraft, die mit den einzelnen sukzessiven Ausführungshandlungen tateinheitlich begangenen, jeweils auf einem neuen Tatentschluß beruhende Straftaten des versuchten Mordes zum Nachteil verschiedener Menschen zu einer Tat zu verklammern (vgl. BGHSt 2, 246; BGHR StGB § 52 Klammerwirkung 4 und § 129 a Konkurrenzen 4 jeweils m.w.N.).

    Denn Handlungen, die sich nacheinander gegen verschiedene höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Menschen richten, können weder durch ihre Aufeinanderfolge, noch durch einen einheitlichen Plan oder Vorsatz zu einer natürlichen Handlungseinheit zusammengefaßt werden (BGHSt 2, 246, 247; 16, 347) [BGH 17.12.1961 - 4 StR 195/61].

  • BGH, 01.03.1994 - 1 StR 33/94

    Rücktritt vom fortgesetzten unbeendeten Versuch (einheitlicher Lebensvorgang)

    Auszug aus BGH, 22.10.1997 - 3 StR 419/97
    Die tatbestandliche Einheit einer solchen - versuchten - Erpressung endet dort, wo der Täter nicht mehr strafbefreiend zurücktreten kann, weil er sein tatbestandliches Ziel vollständig erreicht hat oder weil der Versuch fehlgeschlagen ist (vgl. BGHSt 40, 75, 76 f.; 41, 368, 369) [BGH 30.11.1995 - 5 StR 465/95].
  • BGH, 03.01.1997 - 3 StR 545/96

    Anforderungen an die den Urteilsspruch tragenden Feststellungen des

    Auszug aus BGH, 22.10.1997 - 3 StR 419/97
    Beide Vorfälle stellen sich vielmehr als sukzessive Ausführungshandlungen eines einheitlichen Erpressungsversuchs zum Nachteil der Landesregierung Schleswig-Holstein und damit als eine, eine Tat im Rechtssinne bildende, tatbestandliche Handlungseinheit dar (vgl. BGHSt 41, 368, 369 [BGH 30.11.1995 - 5 StR 465/95]; BGH NStZ 1996, 398, 399; BGH, Beschlüsse vom 3. Januar 1997 - 3 StR 545/96 , vom 7. Januar 1997 - 4 StR 603/96 , vom 28. Februar 1996 - 2 StR 587/96 und vom 4. Juli 1997 - 2 StR 278/97).
  • BGH, 04.07.1997 - 2 StR 278/97

    Versuch der schweren räuberischen Erpressung bei Unfreiwilligkeit der Tataufgabe

    Auszug aus BGH, 22.10.1997 - 3 StR 419/97
    Beide Vorfälle stellen sich vielmehr als sukzessive Ausführungshandlungen eines einheitlichen Erpressungsversuchs zum Nachteil der Landesregierung Schleswig-Holstein und damit als eine, eine Tat im Rechtssinne bildende, tatbestandliche Handlungseinheit dar (vgl. BGHSt 41, 368, 369 [BGH 30.11.1995 - 5 StR 465/95]; BGH NStZ 1996, 398, 399; BGH, Beschlüsse vom 3. Januar 1997 - 3 StR 545/96 , vom 7. Januar 1997 - 4 StR 603/96 , vom 28. Februar 1996 - 2 StR 587/96 und vom 4. Juli 1997 - 2 StR 278/97).
  • BGH, 28.02.1997 - 2 StR 587/96

    Bewertung zweier Vorfälle trotz Wechsels des Angriffsmittels als einheitlichen

    Auszug aus BGH, 22.10.1997 - 3 StR 419/97
    Beide Vorfälle stellen sich vielmehr als sukzessive Ausführungshandlungen eines einheitlichen Erpressungsversuchs zum Nachteil der Landesregierung Schleswig-Holstein und damit als eine, eine Tat im Rechtssinne bildende, tatbestandliche Handlungseinheit dar (vgl. BGHSt 41, 368, 369 [BGH 30.11.1995 - 5 StR 465/95]; BGH NStZ 1996, 398, 399; BGH, Beschlüsse vom 3. Januar 1997 - 3 StR 545/96 , vom 7. Januar 1997 - 4 StR 603/96 , vom 28. Februar 1996 - 2 StR 587/96 und vom 4. Juli 1997 - 2 StR 278/97).
  • BGH, 13.09.1995 - 3 StR 221/95

    Natürliche Handlungseinheit - Höchstpersönliche Rechtsgüter - Tötung zweier

    Auszug aus BGH, 22.10.1997 - 3 StR 419/97
    Insbesondere dann, wenn ein Täter einzelne Menschen nacheinander angreift, um jeden von ihnen in seiner Individualität zu vernichten, besteht regelmäßig kein Anlaß, diese Vorgänge rechtlich als eine Tat zusammenzufassen (BGH NStZ 1984, 311 und 1996, 129; BGH StV 1994, 537, 538; BGH bei Holtz MDR 1995, 880).
  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 683/93

    Voraussetzungen der Annahme einer natürlichen Handlungseinheit - Natürliche

    Auszug aus BGH, 22.10.1997 - 3 StR 419/97
    Insbesondere dann, wenn ein Täter einzelne Menschen nacheinander angreift, um jeden von ihnen in seiner Individualität zu vernichten, besteht regelmäßig kein Anlaß, diese Vorgänge rechtlich als eine Tat zusammenzufassen (BGH NStZ 1984, 311 und 1996, 129; BGH StV 1994, 537, 538; BGH bei Holtz MDR 1995, 880).
  • BGH, 30.11.1988 - 3 StR 376/88

    Versuch beim Tötungsdelikt - Freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch

    Auszug aus BGH, 22.10.1997 - 3 StR 419/97
    Ein - sukzessiv ausgeführter - Versuch der schweren räuberischen Erpressung hat nämlich als gegenüber dem Tatbestand des § 211 StGB geringer gewichtiges, jedenfalls nicht wertgleiches Delikt nicht die Kraft, die mit den einzelnen sukzessiven Ausführungshandlungen tateinheitlich begangenen, jeweils auf einem neuen Tatentschluß beruhende Straftaten des versuchten Mordes zum Nachteil verschiedener Menschen zu einer Tat zu verklammern (vgl. BGHSt 2, 246; BGHR StGB § 52 Klammerwirkung 4 und § 129 a Konkurrenzen 4 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 24.11.1983 - 4 StR 551/83

    Strafzumessung - Verminderte Schuldfähigkeit - Totschlag - Willensbestätigungen -

    Auszug aus BGH, 22.10.1997 - 3 StR 419/97
    Insbesondere dann, wenn ein Täter einzelne Menschen nacheinander angreift, um jeden von ihnen in seiner Individualität zu vernichten, besteht regelmäßig kein Anlaß, diese Vorgänge rechtlich als eine Tat zusammenzufassen (BGH NStZ 1984, 311 und 1996, 129; BGH StV 1994, 537, 538; BGH bei Holtz MDR 1995, 880).
  • BGH, 07.01.1997 - 4 StR 603/96

    Aufnahme gesetzlicher Regelbeispiele für besonders schwere oder minder schwere

  • BGH, 17.04.1996 - 3 StR 34/96

    Hauptverhandlung - Richter abgelehnt - Ablehnungsverfahren - Grundsatz der

  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 195/61
  • OLG Frankfurt, 29.12.2015 - 3 StE 4/10

    Onesphore R. nach teilweiser Aufhebung des ersten "Ruanda-Urteils" wegen

    Zwar verbietet die Höchstpersönlichkeit des Rechtsguts Leben grundsätzlich die Verbindung der Tötung mehrerer Personen zur Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 22.10.1997, 3 StR 419/97, juris-Rn 9 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 18.02.2014 - 3 StE 4/10

    Zur Strafbarkeit eines ehemaligen ruandischen Bürgermeisters wegen der

    Zwar verbietet die Höchstpersönlichkeit des Rechtsguts Leben grundsätzlich die Verbindung der Tötung mehrerer Personen zur Tateinheit (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 1997, Az.: 3 StR 419/97, NJW 1998, 619-620 - zitiert nach juris, m. w. N.).
  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 76/99

    Erpresserischer Menschenraub; Freiwilligkeit; Rücktritt; Fehlgeschlagener

    Dieses Erfordernis kann beim Tatbestand der Erpressung auch dann erfüllt sein, wenn durch die Einzelakte, mittels derer auf die Willensentschließung des Opfers eingewirkt werden soll, letztlich nur die ursprüngliche Drohung durchgehalten wird (BGHSt 40, 75, 77; 41, 368, 369; BGH JR 1998, 516 mit Anm. Satzger).
  • BGH, 15.11.2016 - 3 StR 236/15

    Divergenzvorlage; keine Tateinheit trotz teilweiser Identität der

    Diese galt bei den Organisationsdelikten, aber auch bei anderen verbindenden Straftatbeständen indes nicht uneingeschränkt, sondern nur, wenn zumindest eines der für die Verklammerung in Betracht kommenden Delikte nicht schwerer wog als die gleichzeitig verwirklichte verklammernde Straftat (BGH, Urteile vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 291 f.; vom 18. Juli 1984 - 2 StR 322/84, BGHSt 33, 4, 6; vom 14. Juli 1992 - 1 StR 243/92, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 7; vom 8. November 2007 - 3 StR 320/07, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 10; Beschlüsse vom 26. März 1982 - 2 StR 700/81, BGHSt 31, 29, 31; vom 30. November 1988 - 3 StR 376/88, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 4; vom 31. Mai 1989 - 3 StR 99/89, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 5; vom 22. Oktober 1997 - 3 StR 415/97, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Konkurrenzen 4; vom 27. November 1998 - 3 StR 342/98, BGHR StGB § 180a Abs. 1 Konkurrenzen 2; vom 10. November 2010 - 5 StR 464/10, juris Rn. 3).
  • BGH, 23.04.1998 - 4 StR 57/98

    Erfordernis einer fömlichen Ladung des Beistandes zur Hauptverhandlung;

    Seine Einwendungen gegen die Heranziehung des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB in der bis zum 31. März 1998 geltenden Fassung (vgl. jetzt § 250 Abs. 2 Nr. 1 und 3 a StGB i.d.F. des Sechsten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (6. StrRG) vom 26. Januar 1998 - BGBl I 164) übersieht, daß er selbst im Rahmen der nach den Feststellungen ohne rechtlich bedeutsame Zäsur sukzessive ausgeführten schweren räuberischen Erpressung (vgl. BGHSt 41, 368; BGH StV 1998, 70) dem Dzevad L. (vgl. BGH NStZ 1985, 408; 1987, 222; 1996, 494) ein Messer drohend an den Hals gehalten hat.
  • BGH, 22.11.2011 - 4 StR 480/11

    Konkurrenzen bei der (versuchten) räuberischen Erpressung (Handlungseinheit;

    Für die Erpressung ist anerkannt, dass mehrere Angriffe auf die Willensentschließung des Opfers als eine Tat im Rechtsinne zu werten sind, wenn dabei die anfängliche Drohung lediglich den Umständen angepasst und aktualisiert (BGH, Urteil vom 1. März 1994 - 1 StR 33/94, BGHSt 40, 75, 77; Beschluss vom 3. April 2008 - 4 StR 81/08, NStZ-RR 2008, 239; vgl. Beschluss vom 22. Oktober 1997 - 3 StR 415/97, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Konkurrenzen 4), im Übrigen aber nach wie vor dieselbe Leistung gefordert wird (vgl. Puppe JR 1996, 513, 514).
  • BGH, 18.01.2000 - 4 StR 599/99

    Vollendung; Räuberische Erpressung; Nachteilszufügung; Vermögensnachteil;

    Beide Vorfälle stellen sich vielmehr nach den Feststellungen als sukzessive Ausführungshandlungen eines einheitlichen Erpressungsversuchs zum Nachteil des H. und damit als eine - eine Tat im Rechtssinne bildende - tatbestandliche Handlungseinheit dar (vgl. BGHSt 41, 368, 369; BGHR StGB § 253 Abs. 1 Konkurrenzen 4), da der Angeklagte sein Ziel, H. zur Zahlung des geforderten Betrages zu zwingen - ebenso wie im Fall II 2 (schwere räuberische Erpressung zum Nachteil des O. ), in dem er das Tatopfer am 8. März 1998 zur Zahlung zunächst eines Teilbetrages und schließlich etwa drei bis vier Monate später zu einer weiteren Zahlung zwang -bis zum endgültigen Scheitern des Erpressungsversuchs am 24. April 1998 weiterverfolgte.
  • OLG Hamm, 22.03.2000 - 2 Ss 142/00

    Tatbegriff bei mehreren Einbruchsdiebstählen; Annahme von Tatmehrheit

    Die Wertung der einzelnen Wohnungseinbrüche als selbständige Taten stellt sich daher auch nicht als eine unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Tatgeschehens dar, auch wenn sich der Angeklagte von vornherein vorgenommen haben sollte, in einer Nacht möglichst in mehr als ein Haus einzubrechen (vgl. BGH NJW 1998, 619; BGHSt StGB vor § 1 natürliche Handlungseinheit; Entschluss, einheitlicher 6).
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