Rechtsprechung
   BGH, 16.12.1997 - 1 StR 456/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1648
BGH, 16.12.1997 - 1 StR 456/97 (https://dejure.org/1997,1648)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1997 - 1 StR 456/97 (https://dejure.org/1997,1648)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 456/97 (https://dejure.org/1997,1648)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,1648) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtswidrige Bereicherung bei schwerer räuberischer Erpressung - Anforderungen für das Vorliegen dieses normativen Tatbestandsmerkmals - Rechtswidrige Bereicherungsabsicht, wenn der Täter davon ausgeht, dass die Summe ihm rechtmäßig zusteht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 16, § 253, § 242, § 249

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 6
  • JR 1999, 336
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.09.1983 - 4 StR 376/83

    gefesselter Hotelportier - § 255 StGB, Vermögensnachteil in Form der

    Auszug aus BGH, 16.12.1997 - 1 StR 456/97
    Stellt er sich für die erstrebte Bereicherung eine Anspruchsgrundlage vor, die in Wirklichkeit nicht besteht, so handelt er in einem Tatbestandsirrtum i. S. v. § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. BGHSt 4, 105; 32, 88, 91 f.; wistra 1983, 29; StV 1984, 422; NJW 1986, 1623; Herdegen in LK 11. Aufl. § 253 Rdn. 23).
  • BGH, 14.05.1992 - 1 StR 233/92

    Verwirklichung des Tatbestandes des Diebstahls bei Wegnahme von nicht von der

    Auszug aus BGH, 16.12.1997 - 1 StR 456/97
    Allerdings k a n n der Diebstahl oder Raub auch dann vollendet sein, wenn der Täter ein Behältnis wegnimmt, in dem er Brauchbares vermutet, sich vom Tatort entfernt und dann nach Überprüfung auf seinen Inhalt hin das Behältnis wegwirft; denn die Aneignungskomponente setzt nicht notwendig voraus, daß der Täter die Sache auf Dauer behalten will (vgl. BGH NJW 1985, 812 [BGH 26.09.1984 - 3 StR 367/84] sowie BGHR StGB § 242 Abs. 1 Zueignungsabsicht 7).
  • BGH, 19.09.1952 - 2 StR 307/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.12.1997 - 1 StR 456/97
    Diese Wendung läßt im übrigen nicht besorgen, das Gericht könne verkannt haben, daß dafür, ob ein Vermögensvorteil rechtswidrig ist oder nicht, allein das sachliche Recht maßgebend ist (vgl. BGHSt 3, 160; 20, 136; BGHR aaO).
  • BGH, 26.09.1984 - 3 StR 367/84

    Transport von Diebesgut aus dem Ausland

    Auszug aus BGH, 16.12.1997 - 1 StR 456/97
    Allerdings k a n n der Diebstahl oder Raub auch dann vollendet sein, wenn der Täter ein Behältnis wegnimmt, in dem er Brauchbares vermutet, sich vom Tatort entfernt und dann nach Überprüfung auf seinen Inhalt hin das Behältnis wegwirft; denn die Aneignungskomponente setzt nicht notwendig voraus, daß der Täter die Sache auf Dauer behalten will (vgl. BGH NJW 1985, 812 [BGH 26.09.1984 - 3 StR 367/84] sowie BGHR StGB § 242 Abs. 1 Zueignungsabsicht 7).
  • BGH, 02.05.1995 - 5 StR 135/95

    Erpressung - Raub - Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer - Bereicherung

    Auszug aus BGH, 16.12.1997 - 1 StR 456/97
    Für die Annahme eines Tatbestandsirrtums im dargelegten Sinne reichen vage Vorstellungen nicht aus (vgl. BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 7).
  • BGH, 20.03.1953 - 2 StR 60/53

    Freier - §§ 253, 255 StGB, 'zu Unrecht' bedeutet: im Widerspruch zum materiellen

    Auszug aus BGH, 16.12.1997 - 1 StR 456/97
    Stellt er sich für die erstrebte Bereicherung eine Anspruchsgrundlage vor, die in Wirklichkeit nicht besteht, so handelt er in einem Tatbestandsirrtum i. S. v. § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. BGHSt 4, 105; 32, 88, 91 f.; wistra 1983, 29; StV 1984, 422; NJW 1986, 1623; Herdegen in LK 11. Aufl. § 253 Rdn. 23).
  • BGH, 18.12.1964 - 2 StR 461/64

    Unterhaltsquittung - § 263 StGB, Täuschung auch möglich bei Übereinstimmung mit

    Auszug aus BGH, 16.12.1997 - 1 StR 456/97
    Diese Wendung läßt im übrigen nicht besorgen, das Gericht könne verkannt haben, daß dafür, ob ein Vermögensvorteil rechtswidrig ist oder nicht, allein das sachliche Recht maßgebend ist (vgl. BGHSt 3, 160; 20, 136; BGHR aaO).
  • BGH, 06.01.1989 - 5 StR 579/88

    Abgrenzung zwischen einer räuberischen Erpressung und Diebstahl

    Auszug aus BGH, 16.12.1997 - 1 StR 456/97
    Aus dem späteren Verhalten der Angeklagten durfte die Strafkammer den Schluß ziehen, es sei nicht erweislich, daß sie im (maßgeblichen) Augenblick der Wegnahme mit Zueignungsabsicht handelten, was den Inhalt der Geldbörse angeht (vgl. auch BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 4 sowie BGH StV 1990, 205 f.; 1994, 128).
  • BGH, 02.07.1996 - 5 StR 307/96

    Raub - Vollendung - Behältnis - Inhalt

    Auszug aus BGH, 16.12.1997 - 1 StR 456/97
    Vollendet war die Tat z. B. in einem Fall, in dem der Täter einen Taxifahrer "um sein Geld" berauben wollte und in dessen Geldbörse tatsächlich Geld vorfand, wenn es sich auch nur um Münzen handelte (BGH NStZ 1996, 599).
  • BGH, 02.03.1984 - 3 StR 37/84

    Bereicherungsabsicht - Anspruch auf Gegenstand - Gewaltsame Nötigung - Irrige

    Auszug aus BGH, 16.12.1997 - 1 StR 456/97
    Stellt er sich für die erstrebte Bereicherung eine Anspruchsgrundlage vor, die in Wirklichkeit nicht besteht, so handelt er in einem Tatbestandsirrtum i. S. v. § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. BGHSt 4, 105; 32, 88, 91 f.; wistra 1983, 29; StV 1984, 422; NJW 1986, 1623; Herdegen in LK 11. Aufl. § 253 Rdn. 23).
  • BGH, 11.10.1989 - 3 StR 336/89

    Raub - Wegnahmedelikt - Wegnahme - Diebstahl - Wert des Gutes

  • BGH, 03.05.1985 - 4 StR 211/85

    Vorliegen der Rechtswidrigkeit der Bereicherung bei dem Glauben an das Bestehen

  • BGH, 12.03.2002 - 3 StR 4/02

    Absicht der unrechtmäßigen Bereicherung (Schadensersatzanspruch des betrogenen

    An der Absicht einer unrechtmäßigen Bereicherung würde es im übrigen auch dann fehlen, wenn sich die Angeklagten einen Rückforderungsanspruch lediglich vorgestellt und deshalb in einem den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum über die Rechtswidrigkeit der beabsichtigten Bereicherung gehandelt hätten (vgl. BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 6; BGH NStZ-RR 1999, 6; BGH, Beschl. vom 11. Juli 2000 - 4 StR 232/00).
  • BGH, 26.02.1998 - 4 StR 54/98

    Haschisch-Schulden - §§ 249, 253, 255 StGB, keine Zueignungsabsicht bzw.

    Für eine Verurteilung nach §§ 253, 255 StGB würde es allerdings ausreichen, wenn der Angeklagte insoweit nur mit bedingtem Vorsatz gehandelt hat, wozu es genügt, daß der Täter für möglich hält und billigend in Kauf nimmt, daß die Forderung von der Rechtsordnung nicht gestützt ist (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 456/97).
  • BGH, 21.02.2017 - 1 StR 223/16

    Erpressung (Rechtswidrigkeit der angestrebten Bereicherung: von der Rechtsordnung

    Stellt sich der Täter für die erstrebte Bereicherung eine Anspruchsgrundlage vor, die in Wirklichkeit nicht besteht, so handelt er in einem Tatbestandsirrtum im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 456/97, NStZ-RR 1999, 6; Beschluss vom 21. Februar 2002 - 4 StR 578/01, NStZ 2002, 481).

    Entscheidend ist, ob er sich vorstellt, dass dieser Anspruch auch von der Rechtsordnung anerkannt wird und er seine Forderung demgemäß mit gerichtlicher Hilfe in einem Zivilprozess durchsetzen könnte (BGH, Urteile vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 329 und vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 456/97, NStZ-RR 1999, 6).

  • BGH, 09.07.2002 - 1 StR 93/02

    Räuberische Erpressung (Vermögensbegriff; unrechtmäßige; Bereicherungsabsicht;

    Damit fehlte ihnen die Absicht einer unrechtmäßigen Bereicherung (vgl. BGH, Beschl. vom 11. Juli 2000 - 4 StR 232100; BGH NStZ-RR 1999, 6).
  • BGH, 09.10.2008 - 1 StR 359/08

    Subjektiver Tatbestand des Straftatbestandes der räuberischen Erpressung bezogen

    Die Frage nach Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Forderung richtet sich aber nicht danach, ob sie voraussichtlich schnell vor Gericht durchgesetzt werden kann, sondern allein nach der materiellen Rechtslage (BGH NStZ 2008, 173, 174; NStZ-RR 1999, 6, 7 m.w.N.).
  • BGH, 03.03.1999 - 2 StR 598/98

    Bereicherungsabsicht (Erpressung einer unberechtigten Wechselforderung als

    Wollte der Angeklagte nur die Begleichung vermeintlicher Forderungen mit Gewalt durchsetzen, so unterlag er hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der Bereicherung einem Tatbestandsirrtum (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. BGHSt 4, 105; 17, 87 ff.; 20, 136; 32, 88, 91 f.; BGH, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 2, 6 und 7; BGH NStZ 1998, 299; BGH, Urt. v. 16. Dezember 1997 - 1 StR 456/97 = NStZ-RR 1999, 6).
  • BGH, 14.03.2012 - 2 StR 547/11

    Voraussetzungen eines beachtlichen Tatbestandsirrtums bei der (besonders schweren

    Nur wenn der Täter klare Vorstellungen über Grund und Höhe des geltend gemachten Anspruchs hat, fehlt es ihm an dem Bewusstsein einer rechtswidrigen Bereicherung (BGH NStZ-RR 1999, 6; StV 2000, 79, 80).
  • BGH, 17.06.1999 - 4 StR 12/99

    Absicht rechtswidriger Bereicherung (Bereicherungsabsicht); Räuberische

    Bei der Erpressung ist die Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils ein normatives Tatbestandsmerkmal, auf das sich der - zumindest bedingte - Vorsatz des Täters erstrecken muß (BGH NStZ-RR 1999, 6).

    Allerdings genügt es für den Erpressungsvorsatz, daß der Täter für möglich hält und billigend in Kauf nimmt, daß die Forderung nicht oder nicht im Umfang des Nötigungsziels besteht oder aber von der Rechtsordnung nicht geschützt ist, eine Verurteilung wegen versuchter räuberischer Erpressung käme deshalb auch dann in Betracht, wenn es den Angeklagten darum gegangen wäre, ihnen eine - wegen lediglich vager Vorstellungen über Grund und Höhe des geltend gemachten Anspruchs (vgl. dazu BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 7) zweifelhafte Forderung mit den Nötigungsmitteln der §§ 253, 255 StGB durchzusetzen (BGH NStZ-RR 1999, 6).

  • BGH, 09.07.2013 - 3 StR 174/13

    Schwerer Raub (Anforderungen an die Zueignungsabsicht bei nicht konkretisierten

    ... Auch wenn sich die Vorstellung der Angeklagten vom Inhalt der Tüte demnach nicht auf einen bestimmten Gegenstand konkretisiert (vgl. zu Bargeld BGH StV 1983, 460; 1987, 245; 1990, 205f), sondern sich lediglich auf 'zum Eigengebrauch verwendungsfähige oder veräußerbare Gegenstände' erstreckt hatte, setzt eine Tatbestandsvollendung einen diesbezüglichen Inhalt der Tüte voraus (vgl. BGHR StGB § 242 Abs. 1 Zueignungsabsicht 7; BGH JR 1999, 336; NStZ 2004, 333).
  • LG Mönchengladbach, 02.12.2019 - 32 KLs18/18
    Da bei der Erpressung die Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils ein normatives Tatbestandsmerkmal ist, liegt allerdings auch bei rechtlich falscher Beurteilung des dem Täter bekannten wahren Sachverhaltes ein den Vorsatz ausschließender Tatbestandsirrtum vor (vgl. BGH, NStZ-RR 1998, 235; NStZ-RR 1999, 6).

    Für eine Verurteilung nach §§ 253, 255 StGB reicht es allerdings aus, wenn der Täter insoweit nur mit bedingtem Vorsatz gehandelt hat, wozu es genügt, dass der Täter für möglich hält und billigend in Kauf nimmt, dass die Forderung nicht oder nicht im Umfang des Nötigungszieles besteht oder aber von der Rechtsordnung nicht geschützt ist (vgl. BGH, NStZ-RR 1998, 235; NStZ-RR 1999, 6).

  • BGH, 21.02.2002 - 4 StR 578/01

    Erpresserischer Menschenraub; Vorsatz (Rechtswidrigkeit des Vermögensvorteils;

  • LG Mönchengladbach, 02.12.2019 - 32 KLs 18/18
  • BGH, 17.12.2008 - 1 StR 648/08

    Versuchte schwere räuberische Erpressung (Bereicherungsabsicht;

  • BGH, 04.11.2003 - 4 StR 266/03

    Verfall des Wertersatzes (entgegenstehende Ansprüche; Existenz der Ansprüche)

  • BGH, 11.07.2000 - 4 StR 232/00

    Zur nicht geringen Menge beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 21.03.2002 - 4 StR 48/02

    Versuchte schwere räuberische Erpressung (Absicht rechtswidriger Bereicherung);

  • OLG Bamberg, 24.05.2004 - 4 U 208/03

    Verrechnung Kundenscheck mit Gehaltsforderung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht