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   BGH, 24.01.2001 - IV ZB 24/00   

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BGH, 24.01.2001 - IV ZB 24/00 (https://dejure.org/2001,480)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2001 - IV ZB 24/00 (https://dejure.org/2001,480)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2001 - IV ZB 24/00 (https://dejure.org/2001,480)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB Art. 25; BGB §§ 2031 ff.; DDR-ZGB §§ 400 ff.; DDR-RAG § 25 Abs. 2
    Keine Nachlaßspaltung bei DDR-Grundstück, wenn nicht Grundstück, sondern nur Erbteil im Nachlaß

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • nomos.de PDF, S. 41

    §§ 2032 ff. BGB; §§ 400 ff. ZGB; § 25 Abs. 2 RAG
    Erbrecht/Erbengemeinschaft/Grundstück in DDR/Nachlassspaltung

  • Wolters Kluwer

    Erbschaft - Grundstück in der DDR - Erbengemeinschaft - Nachlaßspaltung

  • Judicialis

    BGB §§ 2032 ff.; ; DDR/ ZGB §§ 400 ff.; ; DDR/ RAnwG § 25 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beteiligung des Erblassers an einem Grundstück in der DDR

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erbrecht - Erbfolge hinsichtlich Anteils des Erblassers an Erbengemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    EGBGB Art. 25; ZGB-DDR §§ 400 ff.; RAG-DDR § 25 Abs. 2
    Keine Nachlassspaltung nach RAG-DDR bei bloßer Beteiligung an Erbengemeinschaft

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 12 (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Nachlassspaltung bei der Vererbung eines Miterbenanteils an einem in der ehem. DDR belegenen Grundstück (Prof. Dr. Marianne Andrae; NJ 2001, 287)

Papierfundstellen

  • BGHZ 146, 310
  • NJW 2001, 2396
  • MDR 2001, 816
  • DNotZ 2001, 637
  • FGPrax 2001, 118
  • NJ 2001, 316
  • FamRZ 2001, 622
  • WM 2001, 993
  • Rpfleger 2001, 302
  • JR 2002, 106
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 29.09.1998 - 1Z BR 67/98

    Rechtsschutzbedürfnis für die Erteilung eines Erbscheins

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - IV ZB 24/00
    An einer Entscheidung in diesem Sinne sieht sich das Kammergericht jedoch durch gegenteilige Beschlüsse des Oberlandesgerichts Dresden (MittRheinNotK 1997, 267) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1998, 242) gehindert, die jeweils im Verfahren der weiteren Beschwerde ergangen sind.

    Wenn der nach bürgerlichem Recht beerbte Erblasser nicht Eigentümer eines Grundstücks in der DDR, sondern daran nur gesamthänderisch im Rahmen einer Erbengemeinschaft beteiligt war, tritt insoweit grundsätzlich eine Nachlaßspaltung nicht ein (so OLG Dresden MittRheinNotK 1997, 267; BayObLGZ 1998, 242; MünchKomm/Leipold, BGB 3. Aufl. Art. 235 EGBGB Rdn. 17; Palandt/Edenhofer, BGB 59. Aufl. § 1922 Rdn. 8; Schotten/Johnen, DtZ 1991, 257, 260; zum internationalen Privatrecht MünchKomm/Birk, Art. 25 EGBGB Rdn. 67 m.w.N.; a.A. OLG Oldenburg MittRheinNotK 1998, 136 m. abl. Anm. Schmellenkamp; Andrae, NJ 1998, 113, 117; dies., NJ 1999, 147, 148 f.; dies., IPRax 2000, 300, 303 f.; zum internationalen Privatrecht Staudinger/Dörner, 13. Aufl., Art. 25 EGBGB Rdn. 485 m.w.N.).

    Diese Genehmigungspflicht erfaßt auch die Übertragung von Anteilen an Erbengemeinschaften, die vor Inkrafttreten des § 25 Abs. 2 RAG-DDR am 1. Januar 1976 entstanden waren und für die eine Nachlaßspaltung schon deshalb nicht in Betracht kam (dazu BayObLGZ 1998, 242, 246).

    Danach hätte die Beteiligte zu 1) jedenfalls ein Rechtsschutzinteresse an einem gegenständlich auf den abgespaltenen Nachlaß beschränkten Erbschein, der die nach dem Tod der Mutter des Erblassers eingetretene Erbfolge auf der Grundlage des Zivilgesetzbuchs bezeugt (vgl. BayObLGZ 1998, 242, 245; Palandt/Edenhofer, BGB 59. Aufl. § 2353 Rdn. 7).

  • BGH, 04.10.1995 - IV ZB 5/95

    Maßgebliches Recht für die erbrechtlichen Verhältnisse an Grundstücken in der

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - IV ZB 24/00
    Danach war für Erbfälle seit Inkrafttreten des ZGB und des Rechtsanwendungsgesetzes der DDR (im folgenden: RAG-DDR) am 1. Januar 1976 § 25 Abs. 2 RAG-DDR zu beachten, wonach sich die erbrechtlichen Verhältnisse in bezug auf das Eigentum und andere Rechte an Grundstücken und Gebäuden, die sich in der Deutschen Demokratischen Republik befinden, nach dem Zivilgesetzbuch richten (vgl. BGHZ 131, 22, 26 f.).

    Selbst wenn sich der Anspruch auf Auseinandersetzung im Einzelfall auf Übertragung eines Grundstücks, eines Grundstücksteils oder dinglichen Rechts richtet, ändert das nichts an der Qualifikation dieses Anspruchs als bewegliches Vermögen (vgl. BGHZ 131, 22, 27 f.; Senat, Urteil vom 10. Mai 2000 - IV ZR 171/99 - NJW 2000, 2421 unter 3 b, zur Veröffentlichung in BGHZ 144, 251 vorgesehen).

    Zu diesen anderen Rechten wurden neben dinglichen Rechten auch bestimmte, gegen den Eigentümer gerichtete, mit dem Grundstück verbundene Forderungen (Steuern, Abgaben, Versicherungsbeiträge) sowie Guthaben aus Haus- oder Grundstückserträgen gerechnet (BGHZ 131, 22, 28 m.w.N.).

    Nur für die Berechtigung am Grundstück selbst und die ihm zuzuordnenden anderen Rechte gilt die aus Gründen des Vertrauensschutzes auch nach der Vereinigung Deutschlands weiterhin zu beachtende Nachlaßspaltung (BGHZ 131, 22, 30).

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 205/92

    Pflichtteilsanspruch infolge Vermögensgesetzes - Berechnung bei

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - IV ZB 24/00
    Weiter wäre zu fragen, ob sich die Beteiligte zu 1) auf den Vergleich noch berufen kann, soweit es um die Beteiligung des Erblassers an dem in der damaligen DDR gelegenen Grundstück geht (vgl. BGHZ 123, 76, 81 f.).
  • BGH, 07.07.2000 - V ZR 287/99

    Verjährung des Herausgabeanspruchs des eingetragenen Eigentümers und des

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - IV ZB 24/00
    Das Zivilgesetzbuch hat mithin die Rechtsstellung der Miterben im Vergleich zur Rechtslage nach dem BGB der Sache nach nicht geändert (BGH, Urteil vom 7. Juli 2000 - V ZR 287/99 - ZEV 2000, 498).
  • BGH, 26.02.1958 - IV ZR 245/57

    Unentgeltliche Verfügung des Vorerben

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - IV ZB 24/00
    Schon in BGHZ 24, 352, 367 f. ist entschieden worden, daß der gesamthänderische Anteil an einer deutschen Personalgesellschaft des bürgerlichen und des Handelsrechts auch dann nicht zum unbeweglichen Vermögen und dem dafür nach EGBGB maßgebenden Belegenheitsstatut gehört, wenn zum Gesellschaftsvermögen Grundstücke gehören (vgl. zum Anteil eines Erblassers am Gesamtgut der - Grundstücke umfassenden - ehelichen Gütergemeinschaft BGHZ 26, 378, 382; Beschluß vom 10. März 1976 - V ZB 7/72 - NJW 1976, 893).
  • BGH, 17.11.2000 - V ZR 487/99

    Wahrung der Ausschlußfrist durch Klageerhebung

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - IV ZB 24/00
    c) Die ungeteilte Gesamtberechtigung am Nachlaß vermittelt dem einzelnen Miterben keine unmittelbare dingliche Berechtigung am einzelnen Nachlaßgegenstand, auch wenn der Nachlaß nur noch aus einer Sache besteht (BGH, Urteil vom 17. November 2000 - V ZR 487/99 - noch unveröffentlicht - unter III 1 b; anders der Vorlagebeschluß des Kammergerichts und OLG Oldenburg aaO unter Bezug u.a. auf RGZ 94, 239, 243 und BayObLGZ 1982, 59, 67; vgl. MünchKomm/Dütz BGB § 2032 Rdn. 10, 11).
  • BGH, 10.03.1976 - V ZB 7/72

    Antrag auf Löschung des Nacherbenvermerks durch Zwischenverfügung - Notwendigkeit

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - IV ZB 24/00
    Schon in BGHZ 24, 352, 367 f. ist entschieden worden, daß der gesamthänderische Anteil an einer deutschen Personalgesellschaft des bürgerlichen und des Handelsrechts auch dann nicht zum unbeweglichen Vermögen und dem dafür nach EGBGB maßgebenden Belegenheitsstatut gehört, wenn zum Gesellschaftsvermögen Grundstücke gehören (vgl. zum Anteil eines Erblassers am Gesamtgut der - Grundstücke umfassenden - ehelichen Gütergemeinschaft BGHZ 26, 378, 382; Beschluß vom 10. März 1976 - V ZB 7/72 - NJW 1976, 893).
  • BGH, 10.05.2000 - IV ZR 171/99

    Restitutionsansprüche nach dem Vermögensgesetz und Internationales Privatrecht

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - IV ZB 24/00
    Selbst wenn sich der Anspruch auf Auseinandersetzung im Einzelfall auf Übertragung eines Grundstücks, eines Grundstücksteils oder dinglichen Rechts richtet, ändert das nichts an der Qualifikation dieses Anspruchs als bewegliches Vermögen (vgl. BGHZ 131, 22, 27 f.; Senat, Urteil vom 10. Mai 2000 - IV ZR 171/99 - NJW 2000, 2421 unter 3 b, zur Veröffentlichung in BGHZ 144, 251 vorgesehen).
  • BGH, 18.12.1996 - IV ZB 9/96

    Beurkundg der testamentarischen Ernennung eines Sozius des Urkundsnotars zum

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - IV ZB 24/00
    § 28 Abs. 2 FGG setzt nicht voraus, daß die Lösung der Vorlagefrage zur Erledigung der weiteren Beschwerde unerläßlich wäre (BGHZ 134, 230, 233).
  • BGH, 05.06.1957 - IV ZR 16/57

    Anteil an deutscher Personengesellschaft mit Grundstückeigentum. Vererbung nach

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - IV ZB 24/00
    Schon in BGHZ 24, 352, 367 f. ist entschieden worden, daß der gesamthänderische Anteil an einer deutschen Personalgesellschaft des bürgerlichen und des Handelsrechts auch dann nicht zum unbeweglichen Vermögen und dem dafür nach EGBGB maßgebenden Belegenheitsstatut gehört, wenn zum Gesellschaftsvermögen Grundstücke gehören (vgl. zum Anteil eines Erblassers am Gesamtgut der - Grundstücke umfassenden - ehelichen Gütergemeinschaft BGHZ 26, 378, 382; Beschluß vom 10. März 1976 - V ZB 7/72 - NJW 1976, 893).
  • BGH, 01.12.1993 - IV ZR 261/92

    Anfechtung eines in der ehemaligen DDR errichteten Testaments

  • RG, 13.12.1918 - VII 173/18

    Auslegung der Befreiungsvorschriften des Reichserbschaftssteuergesetzes

  • KG, 12.09.2000 - 1 W 2112/99

    Vererbung eines Miterbenanteils an einem in der ehemaligen DDR gelegenen

  • BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 1 Z 109/81

    Einziehung eines Erbscheins; Beschränkende Angaben über die Ernennung eines

  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 197/10

    Insolvenz eines Miterben: Eintragung eines Insolvenzvermerks in das Grundbuch

    Denn als Mitglied einer ungeteilten Erbengemeinschaft steht dem einzelnen Miterben keine unmittelbare dingliche Berechtigung an einem zum Nachlass gehörenden Grundstück zu (Senat, Urteil vom 17. November 2000 - V ZR 487/99, WM 2001, 477, 478; BGH, Beschluss vom 24. Januar 2001 - IV ZB 24/00, BGHZ 146, 310, 315).
  • BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01

    Ausschlagung der Erbschaft und Anfechtung der Ausschlagungserklärung bei

    Welches Sachrecht danach anzuwenden ist, bestimmt sich nach dem damals in der Bundesrepublik geltenden interlokalen Kollisionsrecht (BGHZ 124, 270/272 f.; 131, 22/26; JR 2002, 106/107; BayObLG FamRZ 2001, 1181/1182).

    Danach war für Erbfälle seit Inkrafttreten des Zivilgesetzbuches und des Rechtsanwendungsgesetzes der DDR am 1.1.1976 § 25 Abs. 2 RAG zu beachten, wonach sich die erbrechtlichen Verhältnisse in bezug auf das Eigentum und andere Rechte an Grundstücken und Gebäuden, die sich in der Deutschen Demokratischen Republik befinden, nach dem Zivilgesetzbuch richten (vgl. BGHZ 131, 22/26 f.; JR 2002, 106/107).

  • KG, 03.06.2003 - 1 W 86/02

    Erbfolgeregelung: Nachlassspaltung bei Miteigentum und Miterbenanteil an einem in

    Die damit in Bezug auf zum Nachlass gehörendes, in der ehemaligen DDR belegenes Immobilienvermögen eintretende Nachlassspaltung hat zur Folge, dass die Erbfolge für jeden Nachlassteil nach dem maßgebenden Erbstatut gesondert zu beurteilen ist (vgl. zu Vorstehendem BGHZ 124, 270 = NJW 1994, 582; BGHZ 146, 310 = FamRZ 2001, 622; Senat OLGZ 1992, 279/280f.; Rpfleger 2001, 79/80, jew. m.w.N.).

    Wie der Bundesgerichtshof (in BGHZ 146, 310 = FamRZ 2001, 622) auf Vorlage des Senats (Rpfleger 2001, 79/80) entschieden hat, tritt eine Nachlassspaltung nicht ein, wenn der nach BGB beerbte Erblasser an einem in der ehemaligen DDR belegenen Grundstück nur gesamthänderisch im Rahmen einer Erbengemeinschaft beteiligt war.

    Denn der Sachverhalt ist nicht anders als bei einer ausdrücklichen Einsetzung einer oder mehrerer Personen zu Erben zu beurteilen, die ebenfalls ohne Weiteres den gesamten Nachlass umfasst, sofern keine Anhaltspunkte für die Annahme, dass der abgespaltene Nachlass von der Erbeinsetzung nicht umfasst sein sollte, gegeben sind wobei eine an die Erbeinsetzung anschließende Aufzählung einzelner zum "Westvermögen" gehörender Vermögensgegenstände als Anhalt regelmäßig nicht genügt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Rpfleger 1996, 111/112 und 2001, 79/82; ebenso BGH FamRZ 2001, 622/624).

  • KG, 25.09.2012 - 1 W 270/12

    Grundbuchverfahren: Erforderlichkeit der Vorlage eines inländischen Erbscheins

    Der Erwerb von Bruchteilseigentum durch sie und den Beteiligten zu 2 bedurfte danach wie bei jeder anderen Erbengemeinschaft der Auflassung und Eintragung im Grundbuch, §§ 873, 925 BGB (BGH, Urteil vom 9. Juli 1956 - V BLw 11/56 - juris; NJW 2001, 2396, 2397).
  • OLG Bremen, 21.12.2001 - 5 U 35/01

    Ansprüche eines Miterben im Rahmen der Auseinandersetzung; Erbeinsetzung durch

    Im Erbrecht gilt danach die Regel, dass sich die Rechtsnachfolge von Todes wegen nach einem deutschen Erblasser nach den Bestimmungen derjenigen Teilrechtsordnung richtet, in deren Geltungsbereich der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (BGHZ 124, 270, 273; BGH, NJW 2001, 2396 ).

    Auch das ist zu verneinen (BGH, NJW 2001, 2396 ).

    Auch sie sind nicht mit Grundeigentum im Sinne von § 25 Abs. 2 DDR-RechtsanwendungsG gleichzusetzen, da insoweit kein schützenswertes Interesse an einer Nachlassspaltung besteht (BGH, NJW 2001, 2396, 2397).

  • BFH, 10.10.2018 - IX R 1/17

    Erbauseinandersetzung bei zivilrechtlicher Nachlassspaltung - Realteilung -

    Neben der Erbengemeinschaft, zu welcher der in den alten Bundesländern belegene Nachlass gehörte, bestand damit eine personengleiche weitere Erbengemeinschaft, die gemäß § 400 Abs. 1 ZGB-DDR das Gesamteigentum an dem Grundstück W in der ehemaligen DDR innehatte (vgl. hierzu BGH-Beschluss vom 24. Januar 2001 IV ZB 24/00, BGHZ 146, 310, unter B.II.2.; Filtzinger in Rißmann, Die Erbengemeinschaft, 2. Aufl., Teil 3 § 22 Rz 57).
  • BFH, 25.01.2001 - II R 52/98

    Kein Freibetrag bei Einräumung atypisch stiller Beteiligung

    BGH, Beschluss vom 24.1.2001 - IV ZB 24/00; KG Berlin; LG Berlin.
  • OLG Koblenz, 11.07.2005 - 12 U 647/04

    Erbengemeinschaft: Anspruch auf Erfüllung einer Nachlassforderung auf Zahlung

    Leistungen Dritter kann ein Miterbe nur zugunsten aller Miterben einfordern (BGHZ 146, 310, 314; BGH LM BGB § 2042 Nr. 4; Dütz, in: MünchKomm-BGB, 3. Aufl., § 2039 Rn. 15; Staudinger/Werner, BGB, 13. Bearb., § 2039 Rn. 16).
  • BGH, 28.04.2014 - BLw 2/13

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Verkauf eines land- oder forstwirtschaftlichen

    bb) Die ungeteilte Gesamtberechtigung vermittelt der Beteiligten zu 2 zwar keine dingliche Berechtigung an den verkauften Grundstücken (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2001 - IV ZB 24/00, NJW 2001, 2396, 2397; Urteil vom 17. November 2000 - V ZR 487/99, WM 2001, 477, 478).
  • KG, 02.08.2011 - 1 W 243/11

    Grundbuchverfahren: Antrag eines Erben auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung

    Der Anteil des einzelnen Teilhabers an einer ungeteilten Erbengemeinschaft ist bewegliches Vermögen (BGHZ 146, 310).
  • BGH, 15.09.2005 - III ZR 458/04

    Rechtsfolgen der Restitution des Erbteils an einem Grundstück

  • FG Hessen, 07.05.2012 - 8 K 2580/11

    Keine ausschließliche Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes bei

  • OLG Naumburg, 07.12.2012 - 12 Wx 10/12

    Rechtsstellung des Gläubigers nach Pfändung und Einziehung eines Anteils an einem

  • OLG Naumburg, 03.12.2012 - 12 Wx 10/12

    Grundbuchberichtigung: Pfändung und Einziehung eines Anteils am ungeteilten

  • OLG Brandenburg, 29.09.2010 - 5 Wx 95/10

    Zurückweisung eines Antrags einer Erbengemeinschaft auf Eintragung hälftigen

  • KG, 27.06.2006 - 1 W 366/05

    Erbscheinsverfahren: Erteilung eines gegenständlich beschränkten Erbscheins nach

  • KG, 16.09.2003 - 1 W 48/02

    Unzulässigkeit der weiteren Beschwerde im Erbscheinsverfahren: Erstreckung eines

  • KG, 05.10.2010 - 1 W 45/09

    Erbrecht der UDSSR: Qualifizierung als privates Erbrecht; gesetzliches Erbrecht

  • OLG Köln, 18.08.2022 - 2 Wx 143/22
  • LG Halle, 29.10.2007 - 22b Qs 82/07
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