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   BayObLG, 28.08.2002 - 5St RR 179/02   

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https://dejure.org/2002,13575
BayObLG, 28.08.2002 - 5St RR 179/02 (https://dejure.org/2002,13575)
BayObLG, Entscheidung vom 28.08.2002 - 5St RR 179/02 (https://dejure.org/2002,13575)
BayObLG, Entscheidung vom 28. August 2002 - 5St RR 179/02 (https://dejure.org/2002,13575)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Herbeiführung einer (weiteren) Sucht durch ärztliche Verschreibung von Drogenersatzmitteln zur "freien Verfügung" eines Betäubungsmittelabhängigen; Erfüllung des objektiven Tatbestandes der Körperverletzung durch das bewusste Aufrechterhalten einer Sucht; Annahme einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6a; StGB § 230
    Fahrlässige Körperverletzung durch Drogenersatzstoffe verschreibenden Arzt.

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 371
  • JR 2003, 428
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 16.01.2014 - 1 StR 389/13

    Körperverletzung mit Todesfolge (Abgrenzung von eigenverantwortlicher

    So verfügte der Geschädigte über eine lange Suchtkarriere und kannte die grundlegenden Risiken des Drogenkonsums einschließlich des Risikos einer Überdosierung (vgl. auch BGH, Urteil vom 29. April 2009 - 1 StR 518/08, BGHSt 53, 288 ff.; BayObLG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2001 - 5St RR 298/01, vom 14. Februar 1997 - 4St RR 4/97, NStZ 1997, 341, 342, und - zu einem insoweit anders gelagerten Fall - vom 28. August 2002 - 5St RR 179/02, NJW 2003, 371).

    Selbst erhebliche Sorgfaltspflichtverstöße schließen eine Verurteilung wegen nur fahrlässiger Tat nicht von vornherein aus (vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 28. August 2002 - 5St RR 179/02, NJW 2003, 371, 372).

  • OLG München, 17.02.2017 - 10 U 2007/16

    Ausschluss der Einstandspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers bei vorsätzlicher

    Gleichgültigkeit hinsichtlich des Erfolgseintrittes kann zwar das zum bedingten Vorsatz gehörende Willenselement der Billigung sein, aber nur dann, wenn das Wissenselement des bedingten Vorsatzes gegeben ist (BayObLG Beschluss vom 28.08.2002 - 5 St RR 179/02 [BeckRS 2002, 9396]).
  • OLG München, 24.05.2019 - 10 U 500/16

    Vollkaskoversicherung - Haftungsausschluss wegen Teilnahme an einer

    Gleichgültigkeit hinsichtlich des Erfolgseintrittes kann zwar das zum bedingten Vorsatz gehörende Willenselement der Billigung sein, aber nur dann, wenn das Wissenselement des bedingten Vorsatzes gegeben ist (BayObLG Beschluss vom 28.08.2002 - 5 St RR 179/02 [BeckRS 2002, 9396]).
  • OLG Köln, 28.05.2013 - 1 RVs 81/13

    Keine körperliche Misshandlung durch bloßes Niederdrücken und Festhalten einer

    Für eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung erfordert dies, in den Urteilsgründen Anknüpfungstatsachen anzugeben, aus denen sich entnehmen lässt, dass der Angeklagte den tatbestandlichen Erfolg zumindest als möglich und nicht ganz fernliegend tatsächlich erkannt und billigend in Kauf genommen hat (BGH StV 1991, 410; BGH StV 1994, 303; SenE v. 18.06.2002 - Ss 201/02 - BayObLG NJW 2003, 371; Joecks in: Münchener Kommentar, StGB, 2. Aufl. § 223 Rdnr. 55).
  • VGH Bayern, 10.09.2015 - 20 ZB 15.927

    Berufungszulassung (abgelehnt); Darlegungserfordernis für ernstliche Zweifel;

    Neben dem gebotenen Fachwissen, der erforderlichen Untersuchung und einer sorgfältigen Diagnose gehört zu einer professionellen Anwendung von Betäubungsmitteln die Aufstellung eines Behandlungsplans (einschließlich der erforderlichen Dosieranweisung (BayObLG, B.v. 28.8.2002 - 5St RR 179/02 - NJW 2003, 371) mit einem klaren Therapieziel (BSG. U.v. 17.1.1996 - 3 RK 26/94 - NJW 1996, 2450).
  • VG Bremen, 27.05.2013 - 5 V 380/13
    Die Verschreibung hat stattgefunden, obwohl sie medizinisch kontraindiziert war (vgl. hierzu auch Bayerisches Oberstes Landesgericht, B. v. 28.08.2002 - 5 St RR 179/02 zur Kontraindizierung von Rohypnol bei Drogenabhängigen, das ebenfalls den Wirkstoff Flunitrazepam enthält).
  • VG München, 16.02.2011 - M 18 K 10.6287

    Untersagung der Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr bei erheblichen Verstößen

    Dies gilt in besonderem Maße für die drogenabhängigen Patienten "C..." und "E...", da bei Drogenabhängigen die Verschreibung von "Benzodiazepinen" besonders problematisch ist und deshalb auch als kontraindiziert angesehen wird (BayObLG v. 28.8.2002, 5 StRR 179/02, rech. in juris, dort Rdnr. 9).
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