Rechtsprechung
   BayObLG, 29.08.2002 - 1St RR 75/02, 1St RR 75/2002, 1 St RR 75/02, 1 St RR 75/2002   

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https://dejure.org/2002,8406
BayObLG, 29.08.2002 - 1St RR 75/02, 1St RR 75/2002, 1 St RR 75/02, 1 St RR 75/2002 (https://dejure.org/2002,8406)
BayObLG, Entscheidung vom 29.08.2002 - 1St RR 75/02, 1St RR 75/2002, 1 St RR 75/02, 1 St RR 75/2002 (https://dejure.org/2002,8406)
BayObLG, Entscheidung vom 29. August 2002 - 1St RR 75/02, 1St RR 75/2002, 1 St RR 75/02, 1 St RR 75/2002 (https://dejure.org/2002,8406)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkurrenzverhältnis zwischen Bedrohung und versuchter Erpressung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bayern.de (Leitsatz)

    § 241 Abs. 1 StGB; § 253 StGB; § 22 StGB; § 52 Abs. 1 StGB
    Zwischen Bedrohung und versuchter Erpressung ist Tateinheit möglich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Annahme von Tateinheit zwischen Bedrohung und versuchter Erpressung; Bestehen einer Idealkonkurrenz; Dauer eines Erpressungsversuchs bei Forderungen mit einem hinausgeschobenen "Zahlungsziel"

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 911
  • JR 2003, 477
  • BayObLGSt 2002, 123
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.08.1998 - 4 StR 332/98

    Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten; Vortäuschen

    Auszug aus BayObLG, 29.08.2002 - 1St RR 75/02
    Gerade auch der Umstand, dass das Amtsgericht in rechtlich nicht zu beanstandender Weise (vgl. BGH StV 1999, 377/378 m.w.N.) die Gegenwärtigkeit der Gefahr und damit die Voraussetzungen einer versuchten räuberischen Erpressung verneint hat, legt es nahe, die Frage des Wissens- und Willenselements des Versuchs auch einer (einfachen) Erpressung sorgfältig zu prüfen.
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Auszug aus BayObLG, 29.08.2002 - 1St RR 75/02
    Nach der Änderung der Rechtsprechung zum Zusammentreffen von versuchter Tötung und vollendeter Körperverletzung (BGH NJW 1999, 69 ) erscheint es aber geboten, auch in Fällen der vorliegenden Art Idealkonkurrenz zu bejahen.
  • BGH, 24.01.1990 - 3 StR 477/89

    Berichtigung eines Schuldspruchs wegen Nichtberücksichtigung des Zurücktretens

    Auszug aus BayObLG, 29.08.2002 - 1St RR 75/02
    Zwar entspricht es der bisher - soweit ersichtlich - gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung, dass die Bedrohung auch hinter einer nur versuchten Nötigung und damit auch einer versuchten Erpressung zurücktritt (vgl. BGHR StGB § 240 Abs. 3 Konkurrenzen 2 Bedrohung; siehe auch LR/Träger/Schluckebier StGB 11. Aufl. [Stand: 1.9.2001] § 241 Rn. 27 mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).
  • BGH, 27.09.1995 - 4 StR 488/95

    Verlesung der Vernehmungsniederschrift - Aussageverweigerungsrecht des Zeugen -

    Auszug aus BayObLG, 29.08.2002 - 1St RR 75/02
    Bei Forderungen mit einem hinausgeschobenen "Zahlungsziel" dauert ein Erpressungsversuch vielmehr grundsätzlich bis zur schädigenden Verfügung des Erpressungsopfers an (vgl. BGH NStZ 1996, 96/97).
  • BGH, 08.11.2005 - 1 StR 455/05

    Konkurrenzverhältnis von Nötigung und Bedrohung (Klarstellungsfunktion; Vorrang

    Soweit das Landgericht - durchaus erwägenswert - unter Berufung auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Tateinheit zwischen versuchter Tötung und vollendeter Körperverletzung (vgl. BGHSt 44, 196) Tateinheit zwischen versuchter Nötigung und vollendeter Bedrohung annimmt (so bereits BayObLG NJW 2003, 911, 912 unter Berufung auf Träger/Altvater in LK 11. Aufl. § 240 Rdn. 124), vermag der Senat dem letztlich nicht zu folgen.
  • BGH, 29.09.2020 - 5 StR 304/20

    Zurücktreten der Bedrohung hinter die (versuchte) Nötigung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der abzuweichen der vorliegende Fall auch mit Blick auf die von der Strafkammer zitierte gegenteilige Auffassung (vgl. BayObLG, Beschluss vom 29. August 2002 - 1 St RR 75/02, JR 2003, 477, 478 mit abl. Anmerkung Jäger; Maatz, NStZ 1995, 209, 212 f.; Schönke/Schröder/Eisele, 30. Aufl., § 241 Rn. 16 mwN) keinen Anlass bietet, tritt die Bedrohung nach § 241 StGB im Fall, dass diese - wie hier - das Nötigungsmittel darstellte, auch hinter der versuchten Nötigung gemäß §§ 240, 22, 23 StGB zurück (BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 1990 - 3 StR 477/89, BGHR StGB § 240 Abs. 3 Konkurrenzen 2; vom 8. November 2005 - 1 StR 455/05; vom 11. März 2014 - 5 StR 20/14; vgl. bereits RG vom 5. Mai 1908 - II 320/08, RGSt 41, 276 mwN).
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