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   BGH, 20.12.2002 - StB 15/02   

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https://dejure.org/2002,871
BGH, 20.12.2002 - StB 15/02 (https://dejure.org/2002,871)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2002 - StB 15/02 (https://dejure.org/2002,871)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2002 - StB 15/02 (https://dejure.org/2002,871)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 359 Nr. 2 und 5 StPO; § 363 Abs. 1 StPO; § 364 StPO; § 52 StGB; § 53 StGB; Art. 20 Abs. 3 GG
    Wiederaufnahme bei Tateinheit (Klammerwirkung; Sinn und Zweck der Wiederaufnahme: Rechtsstaatsprinzip - Rechtssicherheit - materielle Gerechtigkeit); Wiederaufnahmegrund der uneidlichen Falschaussage (fehlende rechtskräftige Verurteilung des Zeugen); gleiches Strafgesetz ...

  • lexetius.com

    StPO § 363 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Wiederaufnahme eines Strafverfahrens wegen Völkermordes - Zulässigkeit eines Wiederaufnahmeantrags zur Änderung des Schuldspruchs - Unzulässigkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens zum Zweck einer anderen Strafbemessung - Zulässigkeit der Ungleichbehandlung der ...

  • Wolters Kluwer

    Wiederaufnahme eines Strafverfahrens wegen Völkermords - Zulässigkeit eines Wiederaufnahmeantrags zur Änderung des Schuldspruchs - Unzulässigkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens zum Zweck einer anderen Strafbemessung - Zulässigkeit der Ungleichbehandlung der ...

  • Judicialis

    StPO § 363 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 363 Abs. 1
    Wiederaufnahme bei tateinheitlicher Verurteilung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof erklärt Wiederaufnahme eines Verfahrens wegen Völkermordes teilweise für zulässig

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof erklärt Wiederaufnahme eines Verfahrens wegen Völkermordes teilweise für zulässig

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Wiederaufnahme eines Verfahrens wegen Völkermordes teilweise für zulässig erklärt

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafprozessrecht, Wiederaufnahme zur Änderung des Schuldspruchs

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 48, 153
  • NJW 2003, 1261
  • NStZ 2003, 678
  • StV 2003, 226
  • JR 2003, 515
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvR 873/80

    Kriminelle Vereinigung

    Auszug aus BGH, 20.12.2002 - StB 15/02
    Andererseits können aber sachlichrechtliche Tateinheit und prozessuale Tatidentität nicht ohne weiteres gleichgesetzt werden, weil sie verschiedene Funktionen erfüllen (vgl. BVerfGE 56, 22 f.): Regelungsgegenstand des § 52 StGB ist die Bestimmung des maßgeblichen Strafrahmens, während § 264 StPO den Gegenstand der Urteilsfindung umreißt (vgl. BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Organisationsdelikt 1).
  • BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
    Auszug aus BGH, 20.12.2002 - StB 15/02
    Regelmäßig bildet eine sachlichrechtlich einheitliche Tat auch eine Tat im Sinne des § 264 StPO (BGHSt 13, 21, 23).
  • BGH, 03.05.1988 - KRB 1/88

    Auskunftsperson - Betroffener - Zeugenvernehmung - Beweismittel

    Auszug aus BGH, 20.12.2002 - StB 15/02
    Zwar ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens grundsätzlich unzulässig, wenn sie nur einen Teil einer einheitlichen Tat erfassen soll (BGHSt 14, 65, 88; BGHR OWiG § 85 Abs. 1 Zulässigkeit 1).
  • BGH, 30.03.2001 - 3 StR 342/00

    Verurteilung eines Funktionärs der türkischen terroristischen Organisation DHKP-C

    Auszug aus BGH, 20.12.2002 - StB 15/02
    Andererseits können aber sachlichrechtliche Tateinheit und prozessuale Tatidentität nicht ohne weiteres gleichgesetzt werden, weil sie verschiedene Funktionen erfüllen (vgl. BVerfGE 56, 22 f.): Regelungsgegenstand des § 52 StGB ist die Bestimmung des maßgeblichen Strafrahmens, während § 264 StPO den Gegenstand der Urteilsfindung umreißt (vgl. BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Organisationsdelikt 1).
  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 20.12.2002 - StB 15/02
    Im Einzelfall, insbesondere dann, wenn untereinander an sich in Tatmehrheit stehende Straftaten durch ein jeweils tateinheitlich verwirklichtes Delikt zur Tateinheit verklammert werden, kann eine Tat im materiellrechtlichen Sinn prozessual in mehrere Taten zerfallen (vgl. BGHSt 29, 288, 295 f.).
  • BGH, 03.12.1992 - StB 6/92

    Beibringung neuer Tatsachen und neuer Beweismittel im Wiederaufnahmeverfahren

    Auszug aus BGH, 20.12.2002 - StB 15/02
    Da die Durchführung eines Strafverfahrens gegen den angeblichen Tatzeugen wegen dessen unbekannten Aufenthalts derzeit nicht möglich ist, steht das Fehlen der nach § 364 Satz 1 Halbs. 1 StPO grundsätzlich erforderlichen rechtskräftigen Verurteilung des Zeugen der Zulässigkeit der Wiederaufnahme nicht entgegen (§ 364 Satz 1 2. Halbs.; vgl. BGHSt 39, 75, 86; OLG Düsseldorf GA 1980, 393, 396).
  • BGH, 28.07.1964 - 2 StE 15/56

    Otto John

    Auszug aus BGH, 20.12.2002 - StB 15/02
    Diese besonders schwerwiegenden und im allgemeinen offenkundigen (vgl. §§ 359 Nr. 6, 364 StPO) Rechtsverstöße zum Nachteil des Verurteilten rechtfertigen die erleichterte Abänderbarkeit einer darauf beruhenden Entscheidung, zumal der Gesetzgeber die Wiederaufnahmegründe des § 359 Nr. 1 und Nr. 2 StPO darüber hinaus auch in anderer Hinsicht privilegiert hat: Gemäß § 370 Abs. 1 StPO wird der ursächliche Zusammenhang zwischen den dort näher bezeichneten Handlungen und dem Urteil widerlegbar vermutet (BGHSt 19, 365).
  • BGH, 20.06.1958 - 5 StR 219/58
    Auszug aus BGH, 20.12.2002 - StB 15/02
    Daraus folgt, daß die Durchführung der Wiederaufnahme auf den Teil des Schuldspruchs zu beschränken ist, der durch den Wiederaufnahmegrund in Frage gestellt wird (vgl. BGHSt 11, 361, 364).
  • BVerfG, 06.11.1974 - 2 BvR 407/74
    Auszug aus BGH, 20.12.2002 - StB 15/02
    Die §§ 359 ff. StPO dienen der Lösung des Konflikts zwischen den Grundsätzen der materiellen Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit, die sich beide aus dem Rechtsstaatsprinzip ableiten (BVerfG MDR 1975, 468, 469).
  • BGH, 02.11.2016 - 2 StR 495/12

    Zweiter Strafsenat legt die Frage der Zulässigkeit wahldeutiger Verurteilung

    Der Schuldspruch beschwert auch für sich genommen den Verurteilten (vgl. BVerfG, Urteil vom 21. März 1961 - 2 BvR 27/60, BVerfGE 12, 296, 302), weshalb er selbst dann mit Rechtsmitteln oder Rechtsbehelfen angreifbar ist, wenn dies keine Auswirkungen auf den Strafausspruch haben muss (vgl. zur Schuldspruchänderung als zulässigem Wiederaufnahmeziel wegen eigenständiger Beschwer BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2002 - StB 15/02, BGHSt 48, 153, 156).
  • OLG Köln, 15.07.2013 - 2 Ws 288/13

    Zum Begriff des neuen Beweismittels im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO

    Die §§ 359 ff. StPO dienen der Lösung des Konflikts zwischen den Grundsätzen der materiellen Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit, die sich beide aus dem Rechtsstaatsprinzip ableiten (BGH NJW 2003, 1261, 1262; BVerfG MDR 1975, 468, 469).
  • BGH, 12.09.2013 - 4 StR 503/12

    Verstoß gegen Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr (Vorliegen

    Bei Tateinheit liegt - von hier nicht in Betracht kommenden Ausnahmen abgesehen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2002 - StB 15/02, BGHSt 48, 153, 161; BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 295 f.) - stets eine prozessuale Tat vor.
  • KG, 31.07.2009 - 2 Ws 200/09

    Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen: Zulässigkeit bei vorläufiger Einstellung

    Für diesen Fall - wie für jeden, der eine bewiesene Straftat zum Nachteil des Verurteilten oder einen offenkundigen Rechtsverstoß zum Gegenstand hat - ist es sachgerecht, dem Verurteilten ohne weiteres einen erleichterten, privilegierten Wiederaufnahmegrund zur Seite zu stellen (vgl. BGHSt 48, 153, 158 - juris Rdn. 18).

    Der dazu ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHSt 48, 153) liegt der seltene Fall zugrunde, in dem einem Verurteilten ausnahmsweise die Korrektur des (bloßen) Schuldspruches zugebilligt wurde, weil seine Ehre durch die Unrichtigkeit des Schuldspruchs in besonders schwerem Maße beeinträchtigt wurde.

    Denn ohne hinreichenden Tatverdacht erreichte das Verfahren noch nicht einmal das Gericht, und eine rechtskräftige Verurteilung - der Regelfall des § 364 Satz 1 StPO (vgl. BGHSt 48, 153, 159) - rückte in unerreichbare Ferne.

  • LG Saarbrücken, 20.08.2013 - 2 Ks 1/13

    Wiederaufnahme des Verfahrens: Würdigung der Aussage eines neuen Zeugen; mögliche

    (a) Für den Fall einer rechtskräftigen Verurteilung eines Belastungszeugen i.S.d. § 364 Satz 1, 1. Alt. StPO ist es sachgerecht, einem Antragsteller ohne weiteres einen erleichterten, privilegierten Wiederaufnahmegrund zur Seite zu stellen (vgl. BGHSt 48, 153, 158).

    Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.12.2002 beschränkt sich darauf, einen konkreten Verdacht eines Aussagedeliktes zu fordern, ohne diesen Begriff näher zu konkretisieren (vgl. BGH, Beschluss v. 20.12.2002 - StB 15/02, BGHSt 48, 153 - 161, Rn. 7).

    Denn ohne hinreichenden Tatverdacht erreichte das Verfahren noch nicht einmal das Gericht, und eine rechtskräftige Verurteilung - der Regelfall des § 364 Satz 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss v. 20.12.2002 - StB 15/02, BGHSt 48, 153, 159) - rückte in unerreichbare Ferne.

  • OLG Düsseldorf, 30.09.2013 - 2 Ws 456/13

    Neues Beweismittel im Wiederaufnahmeverfahren durch das Belegen einer

    Allein ein geminderter Schuldumfang und eine dadurch veranlasste mildere Strafe sind ausweislich § 359 Nr. 5 StPO, dessen Anforderungen durch § 363 Abs. 1 StPO unangetastet bleiben (vgl. BGHSt 48, 153, 158 ff.), für eine Wiederaufnahme zugunsten der Verurteilten unzureichend.
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