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   BGH, 11.03.2010 - 3 StR 538/09   

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BGH, 11.03.2010 - 3 StR 538/09 (https://dejure.org/2010,2914)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2010 - 3 StR 538/09 (https://dejure.org/2010,2914)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2010 - 3 StR 538/09 (https://dejure.org/2010,2914)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 66 StGB; § 72 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Therapiedauer; Erfolgsaussicht); Sicherungsverwahrung (Hang; Suchtmittelabhängigkeit; Monokausalität); Anordnung mehrerer Maßregeln der Besserung und Sicherung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 S 2 StGB, § 67d Abs 1 S 1 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Hinreichende Erfolgsaussicht bei erforderlicher Behandlungsdauer von 3 Jahren

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Sicherungsverwahrung oder Unterbringung in einer Entziehungsanstalt aufgrund der auf Suchterkrankung des Angeklagten beruhenden Delinquenz; Vorliegen eines Hanges hinsichtlich der Begehung immer wieder neuer Straftaten aufgrund einer Suchterkrankung des ...

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Hinreichende Erfolgsaussicht bei erforderlicher Behandlungsdauer von 3 Jahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Hinreichende Erfolgsaussicht bei erforderlicher Behandlungsdauer von 3 Jahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Sicherungsverwahrung oder Unterbringung in einer Entziehungsanstalt aufgrund der auf Suchterkrankung des Angeklagten beruhenden Delinquenz; Vorliegen eines Hanges hinsichtlich der Begehung immer wieder neuer Straftaten aufgrund einer Suchterkrankung des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sokolowski.org (Auszüge)

    Eingeschliffener innerer Zustand des Täters

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Das Merkmal Hang im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB verlangt einen eingeschliffenen inneren Zustand des Täters, der ihn immer wieder neue Straftaten begehen lässt.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 5
  • JR 2010, 500
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.02.2009 - 3 StR 569/08

    Vorwegvollzug (Bemessung); Halbstrafenzeitpunkt

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - 3 StR 538/09
    Zugleich hatte er darauf hingewiesen, dass der neue Tatrichter angesichts der Vielzahl von Straftaten, Verurteilungen und Strafverbüßungen des Angeklagten auch zu prüfen habe, ob bei dem Angeklagten die Sicherungsverwahrung anzuordnen sei (BGH, Urt. vom 12. Februar 2009 - 3 StR 569/08 = NStZ 2009, 442).

    Ist der Zweck der Maßregel bereits durch eine von ihnen zu erreichen, was ein hohes Maß an prognostischer Sicherheit voraussetzt (BGH NStZ 2009, 442), so wird nur die weniger beschwerende Maßregel, hier die Unterbringung in der Entziehungsanstalt, verhängt.

  • BGH, 12.12.1979 - 3 StR 436/79

    Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung - Gefährlichkeit für die Allgemeinheit

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - 3 StR 538/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung kommt es auf die Ursache für die fest eingewurzelte Neigung zu Straftaten nicht an (BGH NJW 1980, 1055; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1, 3).
  • BGH, 25.02.1988 - 4 StR 720/87

    Voraussetzungen für die Annahme eines besonders schweren Falles des Betruges

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - 3 StR 538/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung kommt es auf die Ursache für die fest eingewurzelte Neigung zu Straftaten nicht an (BGH NJW 1980, 1055; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1, 3).
  • BGH, 09.03.1989 - 4 StR 55/89

    Strafbarkeit wegen Totschlags in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei -

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - 3 StR 538/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung kommt es auf die Ursache für die fest eingewurzelte Neigung zu Straftaten nicht an (BGH NJW 1980, 1055; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1, 3).
  • BGH, 06.02.1996 - 5 StR 16/96

    Unterbringung in eine Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 11.03.2010 - 3 StR 538/09
    Der gegenteiligen Ansicht des 5. Strafsenats, dass die Vorschrift gerade für Fälle längerer Therapienotwendigkeit geschaffen worden sei (Beschl. vom 6. Februar 1996 - 5 StR 16/96), könnte sich der Senat nicht anschließen.
  • BGH, 17.04.2012 - 3 StR 65/12

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (maßgebliche Frist,

    § 67d Abs. 1 Satz 3 StGB knüpft die Höchstfristverlängerung nicht an die tatrichterliche Prognose, eine die Zweijahresfrist des § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB überschreitende Therapie werde ausnahmsweise erfolgreich sein, sondern will ausschließlich Systembrüche korrigieren, die sich aus der Vollstreckungsreihenfolge ergeben können (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2010 - 3 StR 538/09, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 10 mwN; zu § 89 Abs. 5 StGB E 1962 vgl. BTDrucks. 4/650, S. 219; zur Vorbildfunktion des § 89 Abs. 5 StGB E 1962 für den späteren § 67d Abs. 1 Satz 3 StGB vgl. BT-Drucks. 5/4095, S. 34).

    Der Senat ist an einer Verwerfung der Revision aufgrund der tragenden Erwägung (bisher nur obiter Beschlüsse vom 11. März 2010 - 3 StR 538/09, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 10, und vom 5. August 2010 - 3 StR 195/10, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 11), die Anordnung der Unterbringung nach § 64 StGB komme bei einer prognostizierten Behandlungsdauer von mehr als zwei Jahren nach geltendem Recht nicht in Betracht, nicht durch den Beschluss des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 6. Februar 1996 ( 5 StR 16/96) gehindert.

  • BGH, 10.04.2014 - 5 StR 37/14

    Anforderungen an die Prognose der Erfolgsaussicht bei der Anordnung der

    Bei dieser Sachlage braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob es an einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht im Sinne des § 64 Satz 2 StGB im vorliegenden Fall bereits allein deshalb fehlt, weil die prognostizierte Therapiedauer zwei Jahre überschreitet (in diesem Sinne BGH, Urteile vom 11. März 2010 - 3 StR 538/09, JR 2010, 500; vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 377/12, StV 2013, 698; vom 27. März 2013 - 2 StR 384/12, StV 2013, 698; vom 16. Januar 2014 - 4 StR 496/13; Beschlüsse vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12, BGHR StGB § 64 Abs. 2 Erfolgsaussicht 1; vom 17. Juli 2012 - 4 StR 223/12, StraFo 2012, 413; vom 8. August 2012 - 2 StR 279/12, NStZ-RR 2013, 7).
  • BGH, 08.07.2010 - 4 StR 210/10

    Konkurrenzen beim bewaffneten Handeltreiben; unerlaubte Erwerb von

    Nach ständiger Rechtsprechung kommt es auf die Ursache für die fest eingewurzelte Neigung zu Straftaten nicht an (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 2002 - 2 StR 193/02, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 11; BGH, Urteil vom 11. März 2010 - 3 StR 538/09; vgl. auch Fischer StGB 57. Aufl. § 66 Rdn. 25 m.w.N.).
  • LG Kleve, 11.08.2010 - 120 KLs 20/10

    Anforderungen an die Feststellung einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht

    1.) Eine hinreichend konkrete Erfolgsaussicht im Sinne des § 64 Satz 2 StGB entfällt nicht bereits wegen einer voraussichtlichen Therapiedauer von mehr als zwei Jahren (so im Ergebnis auch BGH, Beschl. vom 06.02.1996 - 5 StR 16/96; a.A. BGH, Urteil vom 11.03.2010 - 3 StR 538/09).

    cc) Der in einer Entscheidung des 3. Strafsenates des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 11.03.2010 - 3 StR 538/09, StraFo 2010, 299; a.A. BGH, Beschluss vom 06.02.1996 - 5 StR 16/96) vertretenen Ansicht, dass bei einer Therapiedauer von mehr als zwei Jahren generell die erforderliche hinreichend konkrete Erfolgsaussicht gemäß § 64 Satz 2 StGB zu verneinen sei, folgt die Kammer nicht.

  • BGH, 05.11.2014 - 4 StR 358/14

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (keine isolierte

    § 67d Abs. 1 S. 3 StGB knüpft die Höchstfristverlängerung nicht an die tatrichterliche Prognose, eine die Zweijahresfrist des § 67d Abs. 1 S. 1 StGB überschreitende Therapie werde ausnahmsweise erfolgreich sein, sondern will ausschließlich Systembrüche korrigieren, die sich aus der Vollstreckungsreihenfolge ergeben können (BGH, Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12 unter Rn. 5 m.w.N.; BGH, Urteil vom 11. März 2010 - 3 StR 538/09; vgl. auch Senat, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 4 StR 223/12, Rn. 6 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die hier zitierte Rechtsprechung des 3. Senats)." Dem schließt sich der Senat an.
  • BGH, 05.08.2010 - 3 StR 195/10

    Inbegriff der Hauptverhandlung (Berücksichtigung von Umständen nach

    Der Senat weist jedoch darauf hin, dass bei einer voraussichtlichen Therapiedauer von drei Jahren, wie sie das Landgericht hier festgestellt hat, die für die Maßregelanordnung nach § 64 StGB notwendige Aussicht eines Behandlungserfolgs zu verneinen ist (Senatsurteil vom 11. März 2010 - 3 StR 538/09 - obiter dictum - s. aber auch BGH, Beschluss vom 6. Februar 1996 - 5 StR 16/96).
  • BGH, 17.07.2012 - 4 StR 223/12

    Beschränkung der Revision; Anordnung der Unterbringung in einer

    Bei einer Therapiedauer von drei Jahren, wie sie der gehörte Sachverständige prognostiziert hat, fehlt es aber an der notwendigen konkreten Erfolgsaussicht (BGH, Urteil vom 11. März 2010 - 3 StR 538/09 Rn. 10 ff., NStZ-RR 2011, 5, 6 f.; Urteil vom 5. August 2010 - 3 StR 195/10 Rn. 10; Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12 Rn. 3).
  • BGH, 03.12.2015 - 1 StR 576/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Dauer der Maßregel:

    Allerdings enthält die Höchstfristverlängerung nach § 67d Abs. 1 Satz 3 StGB eine Ausnahmeregelung, welche aber nicht an die tatrichterliche Prognose, eine die Zweijahresfrist des § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB überschreitende Therapie werde ausnahmsweise erfolgreich sein, anknüpft, sondern ausschließlich Systembrüche korrigieren soll, die sich aus der Vollstreckungsreihenfolge ergeben können (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2010 - 3 StR 538/09, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 10).
  • BGH, 25.03.2014 - 3 StR 11/14

    Parallele Anordnung von Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und

    Sofern nämlich der Hang zur Begehung erheblicher Straftaten (§ 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB) vom Hang des Täters zum übermäßigen Konsum von berauschenden Mitteln im Sinne von § 64 Satz 1 StGB verursacht ist - was die Verhängung der Sicherungsverwahrung nicht in Frage stellt (vgl. BGH, Urteile vom 11. März 2010 - 3 StR 538/09, NStZ-RR 2011, 5, 6 und vom 8. Juli 2010 - 4 StR 210/10, juris Rn. 15) -, bietet die erfolgreiche Suchttherapie die einzige Möglichkeit für den Angeklagten, die Vollstreckung der Sicherungsverwahrung zu vermeiden.
  • LG Kleve, 06.02.2012 - 120 KLs 40/11

    Vorliegen einer "nicht geringe Menge" i.S.d. BtMG ab 0,75 Gramm JWH-018 bei einer

    Der von gewichtigen Stimmen vertretenen Ansicht, dass bei einer Therapiedauer von mehr als zwei Jahren generell die erforderliche hinreichend konkrete Erfolgsaussicht gemäß § 64 Satz 2 StGB zu verneinen sei, folgt die Kammer im Hinblick auf den Gesetzeswortlaut (vgl. § 67d Abs. 1 S. 3 StGB) und den Normzweck (Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Tätern) nicht (vgl. einerseits BGH, Urteil vom 11.03.2010 - 3 StR 538/09, JR 2010, 500 mit Anmerkung; andererseits BGH, Beschluss vom 06.02.1996 - 5 StR 16/96 und LG Kleve StV 2010, 687 = R & P 2010, 34).
  • BGH, 03.08.2011 - 2 StR 190/11

    Rechtsfehlerhaft abgelehnte Sicherungsverwahrung (verfassungskonforme Anwendung;

  • BGH, 16.08.2012 - 3 StR 322/12

    Widersprüche bei der Überzeugungsbildung (Beweiswürdigung)

  • LG Kleve, 26.01.2012 - 120 KLs 41/11

    Grundsätze zur Berechnung der Blutalkoholkonzentration ohne Blutprobe anhand von

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