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   BGH, 06.10.2010 - 2 StR 354/10   

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https://dejure.org/2010,6375
BGH, 06.10.2010 - 2 StR 354/10 (https://dejure.org/2010,6375)
BGH, Entscheidung vom 06.10.2010 - 2 StR 354/10 (https://dejure.org/2010,6375)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2010 - 2 StR 354/10 (https://dejure.org/2010,6375)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; Art. 13 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 257c StPO
    Rechtsfolgen einer informellen Vereinbarung über mögliche Rechtsfolgen (Verfahrensabsprache; Deal; Vertrauensschutz; Würde des Gerichts); Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen nach dem Vollstreckungsmodell

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257c StPO
    Strafverfahren: Bindungswirkung einer informellen Vereinbarung über mögliche Rechtsfolgen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257c StPO
    Strafverfahren: Bindungswirkung einer informellen Vereinbarung über mögliche Rechtsfolgen

  • Wolters Kluwer

    Begründung einer Bindungswirkung durch eine informelle Vereinbarung über mögliche Rechtsfolgen; Begründung eines Vertrauenstatbestands durch "Angebote" des Gerichts i.R.d. fairtrial-Gebots

  • rewis.io

    Strafverfahren: Bindungswirkung einer informellen Vereinbarung über mögliche Rechtsfolgen

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Bindungswirkung einer informellen Vereinbarung über mögliche Rechtsfolgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung einer Bindungswirkung durch eine informelle Vereinbarung über mögliche Rechtsfolgen; Begründung eines Vertrauenstatbestands durch "Angebote" des Gerichts i.R.d. Fairtrial-Gebots

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Bindungswirkung einer informellen Verständigung

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Bindungswinkung informeller oder rechtswidriger Absprachen

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Angebot milder Strafobergrenzen hat keine Bindungswirkung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Begründung einer Bindungswirkung durch eine informelle Vereinbarung über mögliche Rechtsfolgen; Begründung eines Vertrauenstatbestands durch "Angebote" des Gerichts i.R.d. Fairtrial-Gebots

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 99
  • StV 2011, 74
  • JR 2011, 167
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Aus dem Wortlaut von § 257c Abs. 1 und 2 StPO folgt, dass sich Verständigungen ausschließlich auf das "zugrundeliegende Erkenntnisverfahren" beziehen dürfen, also sogenannte "Gesamtlösungen" unter Einbeziehung anderer Verfahren und nicht in der Kompetenz des Gerichts liegende Zusagen unzulässig sind (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - 2 StR 354/10 -, wistra 2011, S. 28; siehe auch Stuckenberg, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2013, § 257c Rn. 34; Schmitt, StraFo 2012, S. 386 ).
  • BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug im Diamantenhandel (Täuschung über zur

    Es ist fernliegend, dass sich aus einem "nicht angenommenen Angebot" gleichwohl Ansprüche auf bestimmte Rechtsfolgen ableiten lassen sollten (BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - 2 StR 354/10, wistra 2011, 28).
  • BGH, 25.11.2015 - 1 StR 79/15

    Verständigung (zulässiger Gegenstand einer Verständigung: Höhe der Kompensation

    Anders als in dem Sachverhalt, der dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6. Oktober 2010 - 2 StR 354/10 (JR 2011, 167) zugrunde lag, gab es kein gerichtliches "Angebot" einer die tatsächlichen Grundlagen entbehrenden Feststellung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung.
  • BGH, 17.02.2011 - 3 StR 426/10

    Verständigung; Absprache; Deal; obligatorische Angabe eines Strafrahmens

    Im Hinblick auf die vom Landgericht zum Inhalt der Verständigung gemachte Erklärung der Staatsanwaltschaft hinsichtlich einer späteren Vollstreckungsentscheidung verweist der Senat auf die Beschränkung in § 257c Abs. 2 Satz 1 StPO sowie auf den Beschluss des 2. Strafsenats vom 6. Oktober 2010 - 2 StR 354/10, StRR 2010, 466.
  • BGH, 12.07.2011 - 1 StR 274/11

    Informelle, verfahrensverkürzende Verständigung; Beweiswürdigung bei der

    Sie lösen aber weder eine Bindung des Gerichts an dabei in Aussicht gestellte Strafober- oder -untergrenzen aus, noch kann durch sie ein durch den fair-trial-Grundsatz geschützter Vertrauenstatbestand entstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - 2 StR 354/10; BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 205/10).
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