Rechtsprechung
   BGH, 26.01.2011 - 2 StR 446/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12853
BGH, 26.01.2011 - 2 StR 446/10 (https://dejure.org/2011,12853)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2011 - 2 StR 446/10 (https://dejure.org/2011,12853)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2011 - 2 StR 446/10 (https://dejure.org/2011,12853)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,12853) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 2 StGB, § 54 StGB, § 55 StGB, § 174 StGB, § 176 StGB
    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung bei Sexualdelikten: Berücksichtigung der sinkenden Hemmschwelle bei wiederholter Begehung gleichartiger Taten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 2 StGB, § 54 StGB, § 55 StGB, § 174 StGB, § 176 StGB
    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung bei Sexualdelikten: Berücksichtigung der sinkenden Hemmschwelle bei wiederholter Begehung gleichartiger Taten

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die nachträgliche Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe und dessen Darlegung in den Urteilsgründen bei mehrfachem sexuellen Missbrauch von Kindern über einen längeren Zeitraum

  • rewis.io

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung bei Sexualdelikten: Berücksichtigung der sinkenden Hemmschwelle bei wiederholter Begehung gleichartiger Taten

  • ra.de
  • rewis.io

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung bei Sexualdelikten: Berücksichtigung der sinkenden Hemmschwelle bei wiederholter Begehung gleichartiger Taten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die nachträgliche Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe und dessen Darlegung in den Urteilsgründen bei mehrfachem sexuellen Missbrauch von Kindern über einen längeren Zeitraum

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 167
  • JR 2012, 35
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.10.2001 - 4 StR 329/01

    Beweiswürdigung; Inbegriff der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 26.01.2011 - 2 StR 446/10
    Die Begründung des Landgerichts wird auch den vorliegend erhöhten Anforderungen nicht gerecht, die sich daraus ergeben, dass die gebildete Gesamtstrafe mit sechs Jahren und sechs Monaten die unterste Grenze des Zulässigen darstellt, weil die Höhe einer aufgelösten Gesamtfreiheitsstrafe bei der Bildung der (neuen) Gesamtstrafe nicht unterschritten werden darf (BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2001 - 4 StR 329/01; Rissing-van Saan in LK 12. Aufl. § 55 Rn. 31).
  • BGH, 25.08.2010 - 1 StR 410/10

    Gesamtstrafenbildung (starke Erhöhung der Einsatzstrafe; Begründung; Rechtsfehler

    Auszug aus BGH, 26.01.2011 - 2 StR 446/10
    Gerade bei Sexualdelikten kann die mildernde Wirkung der sinkenden Hemmschwelle durch den ständigen Druck ausgeglichen sein, dem das Opfer dadurch ausgesetzt ist, dass es jederzeit mit einer neuen Tat rechnen muss (BGH, Beschluss vom 25. August 2010 - 1 StR 410/10 mwN).
  • BGH, 13.11.2008 - 3 StR 485/08

    Gesamtstrafenbildung (enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang);

    Auszug aus BGH, 26.01.2011 - 2 StR 446/10
    a) Die Bemessung der Gesamtstrafe ist auch im Falle ihrer nachträglichen Bildung nach §§ 55, 54 Abs. 1 StGB ein eigenständiger und zu begründender Zumessungsakt (vgl. Senat, Beschluss vom 5. August 2010 - 2 StR 340/10; BGH, Beschluss vom 13. November 2008 - 3 StR 485/08), der unter zusammenfassender Würdigung der Person des Täters und der einzelnen Straftaten durch angemessene Erhöhung der höchsten Einzelstrafe (sog. Einsatzstrafe) erfolgt.
  • BGH, 05.08.2010 - 2 StR 340/10

    Bildung und Bemessung der Gesamtstrafe (Beruhen)

    Auszug aus BGH, 26.01.2011 - 2 StR 446/10
    a) Die Bemessung der Gesamtstrafe ist auch im Falle ihrer nachträglichen Bildung nach §§ 55, 54 Abs. 1 StGB ein eigenständiger und zu begründender Zumessungsakt (vgl. Senat, Beschluss vom 5. August 2010 - 2 StR 340/10; BGH, Beschluss vom 13. November 2008 - 3 StR 485/08), der unter zusammenfassender Würdigung der Person des Täters und der einzelnen Straftaten durch angemessene Erhöhung der höchsten Einzelstrafe (sog. Einsatzstrafe) erfolgt.
  • BGH, 17.08.2005 - 2 StR 6/05

    Vermögensschaden bei abgesicherter Kreditgewährung

    Auszug aus BGH, 26.01.2011 - 2 StR 446/10
    In Fällen, in denen - wie hier - dem Tatgericht bei der Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe echte Zumessungsfehler unterlaufen sind, ist das Beschlussverfahren in der Regel ungeeignet (vgl. BGH, StV 2006, 402).
  • BGH, 12.12.1986 - 3 StR 530/86

    Gesamtstrafe - Einzelstrafen - Einzelne taten - Strafurteil

    Auszug aus BGH, 26.01.2011 - 2 StR 446/10
    Unter Beachtung dieser Grundsätze hat das Tatgericht die Gründe für die Zumessung nicht nur hinsichtlich der neu hinzutretenden Einzelstrafen, sondern auch hinsichtlich der Gesamtstrafe nach § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO im Urteil anzuführen (BGH NStZ 1987, 183; NJW 1953, 1360).
  • OLG Koblenz, 09.07.2014 - 2 OLG 3 Ss 198/13

    Gefährliche Körperverletzung: Das Leben gefährdende Behandlung; Erkennen der

    Die neu erkennende Strafkammer wird im Verurteilungsfall zu berücksichtigen haben, dass sich die Bildung einer Gesamtstrafe - anders als in der angefochtenen Entscheidung geschehen - an gesamtstrafenspezifischen Kriterien zu orientieren hat (stg. Rspr., vgl. BGH JR 2012, 35; NJW 2010, 3176; wistra 2010, 264; Beschluss 2 StR 340/10 vom 05.08.2010, juris ; Beschluss 3 StR 71/10 vom 13.11.2008, juris; BGH NStZ 2003, 295; Senat, Beschluss 2 Ss 242/13 vom 21.10.2013; Rissing-van Saan in LK, StGB, 12. Aufl. § 54 Rn. 12; Fischer aaO § 54 Rn. 6 ff. m.w.N.).
  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Indes musste der Nebenkläger in jeder Nacht mit der Begehung einer weiteren Missbrauchstat rechnen, zu der es durchschnittlich in jeder zweiten Nacht auch tatsächlich kam, und war deshalb in den Fällen 4 bis 163 einem ständigen Druck ausgesetzt (vgl. BGH, Urteil vom 26.01.2011 - 2 StR 446/10 - BeckRS 2011, 3954; BGH, Beschluss vom 25.08.2010 - 1 StR 410/10 - NStZ 2011, 32).
  • BGH, 01.12.2016 - 3 StR 331/16

    Verständigung (keine Rechtswirkung durch Widerruf der Staatsanwaltschaft nach mit

    Nach Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung der Sache ist das neue Tatgericht an die Verständigung und die darin genannten Strafrahmen nicht gebunden; die Bindungswirkung des § 257c Abs. 4 Satz 1 StPO gilt nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers (BT-Drucks. 16/11736, S. 13; 16/12310, S. 15) nur für das (Tat-)Gericht, das die Verständigung vereinbart hat (BGH, Urteile vom 28. Februar 2013 - 4 StR 537/12, NStZ-RR 2013, 373; vom 26. Januar 2011 - 2 StR 446/10, JR 2012, 35, 36; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 257c Rn. 57; MüKoStPO/Jahn/Kudlich, § 257c Rn. 148; KK/Wenske/Moldenhauer, StPO, 7. Aufl., § 257c Rn. 37; Altvater, StraFo 2014, 221, 222; Schneider, NZWiSt 2015, 1, 2; Schlothauer/Weider, StV 2009, 600, 605; jeweils mwN).
  • BGH, 28.07.2015 - 2 StR 38/15

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Darstellung im Urteil); Inbegriffsrüge

    Die Aufhebung des Urteils in den genannten Fällen entzieht auch dem Gesamtstrafenausspruch die Grundlage, der auch für sich genommen rechtlichen Bedenken begegnet, da das Landgericht sich bei Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten auffallend weit von der Einsatzstrafe von sechs Monaten entfernt hat, ohne dies in gebotener Weise besonders zu begründen (vgl. Senat, Urteil vom 26. Januar 2011 - 2 StR 446/10; Beschluss vom 5. August 2010 - 2 StR 340/10).
  • OLG Koblenz, 21.10.2013 - 2 Ss 142/13

    Strafurteil wegen gewerbsmäßigen Betrugs: Kriterien für die Bildung einer

    aa) Die Bildung der Gesamtstrafe ist ein eigenständiger und zu begründender Strafzumessungsakt, der gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB durch die Erhöhung der höchsten Einzelstrafe (sog. Einsatzstrafe) erfolgt und sich nicht an der Summe der Einzelstrafen oder an rechnerischen Grundsätzen zu orientieren hat, sondern an gesamtstrafenspezifischen Kriterien (stg. Rspr., vgl. BGH JR 2012, 35; NJW 2010, 3176; wistra 2010, 264; Beschl. vom 05.08.2010 - 2 StR 340/10, juris ; Beschl. vom 13.11.2008 - 3 StR 71/10, juris; BGH, NStZ 2003, 295 [richtig: NStZ-RR 2003, 295 - d. Red.] ; Rissing-van Saan in LK, 12. Aufl., § 54 Rn. 12; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 54 Rn. 6 ff. m.w.N.).

    Auch zeitlich weit auseinander liegende Taten gegen verschiedene Rechtsgüter sprechen eher für eine deutliche Erhöhung der Einsatzstrafe (BGH JR 2012, 35; Fischer a.a.O. Rn. 10).

  • LG Freiburg, 22.05.2020 - 15 KLs 160 Js 21393/19
    Auf der anderen Seite war zu sehen, dass die mildernde Wirkung der sinkenden Hemmschwelle vorliegend durch den strafschärfenden Umstand ausgeglichen wird, dass die Nebenklägerin mit zunehmender Dauer und Vielzahl der Taten einer ganz erheblichen psychischen Belastung und ab dem Zeitpunkt des Zusammenlebens mit dem Angeklagten einer ständigen Bedrohung durch sexuelle Handlungen, mit denen sie im Alltag jederzeit rechnen musste, ausgesetzt war (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2011 - 2 StR 446/10 -, juris).
  • OLG Dresden, 12.08.2014 - 1 OLG 13 Ss 191/14

    Mindeslohn 1 statt Mindestlohn 2 gezahlt: Geschäftsführer macht sich strafbar!

    Die Bildung der Gesamtstrafe ist ein eigenständiger und zu begründender Strafzumessungsakt, der gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB durch die Erhöhung der höchsten Einzelstrafe (sog. Einsatzstrafe) erfolgt und sich nicht an der Summe der Einzelstrafen oder an rechnerischen Grundsätzen zu orientieren hat, sondern an gesamtstrafenspezifischen Kriterien (st. Rspr., vgl. BGH JR 2012, 35; NJW 2010, 3176; wistra 2010, 264; BGH NStZ 2003, 295).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht