Rechtsprechung
   BGH, 30.03.2011 - XII ZB 212/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3872
BGH, 30.03.2011 - XII ZB 212/09 (https://dejure.org/2011,3872)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2011 - XII ZB 212/09 (https://dejure.org/2011,3872)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2011 - XII ZB 212/09 (https://dejure.org/2011,3872)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,3872) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1313 BGB, § 1564 BGB, § 114 S 1 ZPO, § 115 ZPO, § 118 Abs 2 S 1 ZPO
    Prozesskostenhilfe für Aufhebung einer Scheinehe: Pflicht zur Finanzierung der Kosten des Eheaufhebungsverfahrens mit erhaltenem Entgelt; Glaubhaftmachung des Nichterhalts des versprochenen Entgelts

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versagung der Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Aufhebung einer Scheinehe wegen Rechtsmissbrauchs durch Schließung einer Scheinehe

  • rewis.io

    Prozesskostenhilfe für Aufhebung einer Scheinehe: Pflicht zur Finanzierung der Kosten des Eheaufhebungsverfahrens mit erhaltenem Entgelt; Glaubhaftmachung des Nichterhalts des versprochenen Entgelts

  • ra.de
  • rewis.io

    Prozesskostenhilfe für Aufhebung einer Scheinehe: Pflicht zur Finanzierung der Kosten des Eheaufhebungsverfahrens mit erhaltenem Entgelt; Glaubhaftmachung des Nichterhalts des versprochenen Entgelts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung einer zum Zweck der Erlangung eines Aufenthaltstitels eingegangenen Scheinehe; Verpflichtung zur Bildung von Rücklagen zur Finanzierung des Eheaufhebungsverfahrens nach Bezahlung für die Eingehung der Ehe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - PKH für Eheauflösung bei entgeltlicher Scheinehe?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe für die Aufhebung einer Scheinehe

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für Klage auf Aufhebung einer Scheinehe nicht rechtsmissbräuchlich

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Auch wer bewusst eine Scheinehe eingeht, bekommt Prozesskostenhilfe für die Eheaufhebung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1814
  • MDR 2011, 621
  • FamRZ 2011, 872
  • JR 2012, 383
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.06.2005 - XII ZB 247/03

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Aufhebung einer zum Schein

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - XII ZB 212/09
    Eine Partei, die rechtsmissbräuchlich die Ehe geschlossen und hierfür ein Entgelt erhalten hat, trifft grundsätzlich die Pflicht, hiervon Rücklagen zu bilden, um die Kosten eines Eheaufhebungsverfahrens finanzieren zu können (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 22. Juni 2005, XII ZB 247/03, FamRZ 2005, 1477).

    Zwar kommt eine Zulassung der Rechtsbeschwerde bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter dem Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) oder der Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) nur in Betracht, wenn es um Fragen des Verfahrens der Prozesskostenhilfe oder der persönlichen Voraussetzungen ihrer Bewilligung geht (Senatsbeschluss vom 22. Juni 2005 - XII ZB 247/03 - FamRZ 2005, 1477 mwN).

    Ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen nach dieser Bestimmung Prozesskostenhilfe für ein auf Aufhebung einer Scheinehe gerichtetes Verfahren zu gewähren ist, wird in Rechtsprechung und Schrifttum nicht einheitlich beantwortet (vgl. die Darstellung im Senatsbeschluss vom 22. Juni 2005 - XII ZB 247/03 - FamRZ 2005, 1477).

    Dieser Betrachtungsweise schließt sich der erkennende Senat an (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 22. Juni 2005 - XII ZB 247/03 - FamRZ 2005, 1477; dem folgend OLG Frankfurt FamRZ 2006, 1128; OLG Köln FamRZ 2008, 1260; OLG Saarbrücken FamRZ 2009, 626; OLG Hamm Beschluss vom 5. Oktober 2010 - II-2 WF 218/10 - Juris; Johannsen/Henrich/Jaeger Familienrecht 5. Aufl. § 1565 BGB Rn. 18; Staudinger/Rauscher BGB [2010] § 1564 Rn. 141).

    Denn der Antragstellerin wurde nach eigener Darstellung ein Entgelt für die Eingehung der Scheinehe versprochen, von dem sie eine Rücklage für das Eheanfechtungsverfahren hätte bilden können und müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Juni 2005 - XII ZB 247/03 - FamRZ 2005, 1477).

    aa) Eine Partei, die rechtsmissbräuchlich eine Ehe geschlossen und hierfür ein Entgelt erhalten hat, trifft die Verpflichtung, hiervon Rücklagen zu bilden, um die Kosten eines - regelmäßig absehbaren - Eheaufhebungsverfahrens finanzieren zu können (Senatsbeschluss vom 22. Juni 2005 - XII ZB 247/03 - FamRZ 2005, 1477).

  • OLG Celle, 05.05.2006 - 17 WF 60/06

    Erlöschen des Anspruchs auf Barunterhalt einer ausbildungsbedürftigen

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - XII ZB 212/09
    bb) Ferner hat sich die Bedürftigkeitsprüfung darauf zu erstrecken, dass ein Unterhaltsanspruch oder ein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen den Ehemann nicht besteht (OLG Celle FamRZ 2007, 762) oder nicht durchzusetzen ist (OLG Köln FamRZ 1994, 1409).
  • OLG Köln, 09.02.1994 - 5 W 2/94

    Prozeßkostenvorschuß der Eltern für volljähriges Kind - Prozeßkostenhilfe,

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - XII ZB 212/09
    bb) Ferner hat sich die Bedürftigkeitsprüfung darauf zu erstrecken, dass ein Unterhaltsanspruch oder ein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen den Ehemann nicht besteht (OLG Celle FamRZ 2007, 762) oder nicht durchzusetzen ist (OLG Köln FamRZ 1994, 1409).
  • OLG Hamm, 04.02.2000 - 11 WF 407/99
    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - XII ZB 212/09
    c) Ob Prozesskostenhilfe wegen Mutwillens versagt werden könnte, wenn die Parteien schon bei der Heirat die Scheidung beabsichtigt und gewusst hätten, dass sie diese nicht würden bezahlen können (so OLG Hamm Beschluss vom 4. Februar 2000 - 11 WF 407/99 - Juris; OLG Koblenz FamRZ 2004, 548; OLG Naumburg FamRZ 2004, 548, 549; OLG Rostock FamRZ 2007, 1335; Philippi FPR 2002, 479, 484; Johannsen/Henrich/Markwardt Familienrecht 5. Aufl. § 114 ZPO Rn. 19) bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BGH, 16.12.2009 - XII ZR 50/08

    Mindestbedarf für den Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines nichtehelich

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - XII ZB 212/09
    Für das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Verfahrensrecht anwendbar, weil das Verfahren vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 2009 - XII ZR 50/08 - FamRZ 2010, 357 - Rn. 7 mwN).
  • OLG Koblenz, 20.04.2009 - 11 WF 274/09

    Versagung von Prozesskostenhilfe für einen Eheaufhebungsantrag

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - XII ZB 212/09
    a) Das Beschwerdegericht (OLG Koblenz NJW-RR 2009, 1308) hat die Auffassung vertreten, die nachgesuchte Prozesskostenhilfe sei wegen Rechtsmissbrauchs zu versagen.
  • OLG Hamm, 05.10.2010 - 2 WF 218/10

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für die Scheidung einer Scheinehe;

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - XII ZB 212/09
    Dieser Betrachtungsweise schließt sich der erkennende Senat an (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 22. Juni 2005 - XII ZB 247/03 - FamRZ 2005, 1477; dem folgend OLG Frankfurt FamRZ 2006, 1128; OLG Köln FamRZ 2008, 1260; OLG Saarbrücken FamRZ 2009, 626; OLG Hamm Beschluss vom 5. Oktober 2010 - II-2 WF 218/10 - Juris; Johannsen/Henrich/Jaeger Familienrecht 5. Aufl. § 1565 BGB Rn. 18; Staudinger/Rauscher BGB [2010] § 1564 Rn. 141).
  • OLG Rostock, 05.04.2007 - 11 WF 59/07

    Prozesskostenhilfe; Eheaufhebung: Bedürftigkeit bei fehlender Rücklagenbildung

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - XII ZB 212/09
    c) Ob Prozesskostenhilfe wegen Mutwillens versagt werden könnte, wenn die Parteien schon bei der Heirat die Scheidung beabsichtigt und gewusst hätten, dass sie diese nicht würden bezahlen können (so OLG Hamm Beschluss vom 4. Februar 2000 - 11 WF 407/99 - Juris; OLG Koblenz FamRZ 2004, 548; OLG Naumburg FamRZ 2004, 548, 549; OLG Rostock FamRZ 2007, 1335; Philippi FPR 2002, 479, 484; Johannsen/Henrich/Markwardt Familienrecht 5. Aufl. § 114 ZPO Rn. 19) bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvR 1455/83

    Versagung von Prozesskostenhilfe für Scheidung einer Scheinehe

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - XII ZB 212/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Frage, welche Auswirkungen die Rechtsmissbräuchlichkeit des Eingehens einer Scheinehe auf das Prozesskostenhilfebegehren für die anschließende Scheidung der Ehe hat, offen gelassen (BVerfG FamRZ 1984, 1206, 1207).
  • OLG Köln, 14.12.2007 - 4 WF 193/07

    Keine Beiordnung eines Rechtsanwalts bei mutwilligem Antrag zur Auflösung einer

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - XII ZB 212/09
    Dieser Betrachtungsweise schließt sich der erkennende Senat an (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 22. Juni 2005 - XII ZB 247/03 - FamRZ 2005, 1477; dem folgend OLG Frankfurt FamRZ 2006, 1128; OLG Köln FamRZ 2008, 1260; OLG Saarbrücken FamRZ 2009, 626; OLG Hamm Beschluss vom 5. Oktober 2010 - II-2 WF 218/10 - Juris; Johannsen/Henrich/Jaeger Familienrecht 5. Aufl. § 1565 BGB Rn. 18; Staudinger/Rauscher BGB [2010] § 1564 Rn. 141).
  • OLG Naumburg, 31.01.2003 - 14 WF 6/03

    Versagung der Prozesskostenhilfe wegen Mutwilligkeit der beabsichtigten

  • OLG Frankfurt, 14.10.2005 - 5 WF 203/05

    Prozesskostenhilfe: Bewilligungsantrag im Zusammenhang mit einem

  • OLG Saarbrücken, 11.11.2008 - 9 WF 26/08

    Mutwilligkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe zur Aufhebung oder Scheidung

  • BGH, 13.04.2016 - XII ZB 238/15

    Verfahrenskostenhilfe: Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung wegen Verursachung des

    Zwar kommt eine Zulassung der Rechtsbeschwerde bei der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe unter dem Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache nur in Betracht, wenn es um Fragen des Verfahrens der Verfahrenskostenhilfe oder der persönlichen Voraussetzung ihrer Bewilligung geht (Senatsbeschluss vom 30. März 2011 - XII ZB 212/09 - FamRZ 2011, 872 Rn. 7).

    Deshalb kann dahin stehen, ob ein solcher Gesamtplan - wie der Senat in seiner Entscheidung zur Scheinehe erwogen, im Ergebnis aber offengelassen hat (Senatsbeschluss vom 30. März 2011 - XII ZB 212/09 - FamRZ 2011, 872 Rn. 14 mwN) - überhaupt ausreichen würde, um eine Mutwilligkeit i.S.d. § 114 Abs. 2 ZPO zu begründen.

  • BGH, 10.01.2018 - XII ZB 287/17

    Verfahrenskostenhilfe: Erneuter Antrag nach Aufhebung der Bewilligung wegen

    (b) Dieser verfassungsrechtlich gewährleistete Schutz besteht grundsätzlich auch für einen Beteiligten, der sich durch vorangegangenes Fehlverhalten gegen die Rechtsordnung gestellt hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. August 2015 - XII ZB 208/15 - FamRZ 2015, 1874 Rn. 19 ff. zu vorangegangenen Falschangaben und vom 30. März 2011 - XII ZB 212/09 - FamRZ 2011, 872 Rn. 14 ff. zur Aufhebung einer Scheinehe).
  • OLG Braunschweig, 03.01.2017 - 1 WF 241/16

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für ein Scheidungsverfahren;

    Die Verfahrenskostenhilfe ist auch nicht wegen Mutwilligkeit zu versagen (vgl. BGH, FamRZ 2011, 872, Rn. 11 ff.; BVerfG, FamRZ 1984, 1206 ff.).

    Da ein Eheaufhebungs- oder ein Scheidungsverfahren die einzigen Möglichkeiten zur Auflösung einer Scheinehe sind, kann zwar die Eingehung der Scheinehe als rechtsmissbräuchlich angesehen werden, nicht aber die Beseitigung der dadurch eingetretenen Rechtsfolgen (vgl. BGH, FamRZ 2011, 872, Rn. 13).

    Zwar trifft einen Beteiligten, der rechtsmissbräuchlich die Ehe geschlossen hat, grundsätzlich eine gesteigerte Pflicht, Rücklagen für die Kosten eines bereits absehbaren Eheaufhebungs- oder Scheidungsverfahrens zu bilden, insbesondere aus einer für die Eheschließung erhaltenen Geldzahlung (BGH, FamRZ 2011, 872 Rn. 17 ff.; FamRZ 2005, 1477).

  • OLG Celle, 08.05.2015 - 10 WF 11/15

    Mutwilligkeit des VKH-Gesuchs; Umgang nach Tötung der Kindesmutter;

    So kann ein Scheidungsbegehren verfahrenskostenhilferechtlich mutwillig sein, wenn die Beteiligten im Sinne eines Gesamtplanes bei Eingehung einer Scheinehe bereits die spätere Scheidung beabsichtigten und wussten, dass sie die hierfür erforderlichen Kosten nicht selbst würden aufbringen können (offen gelassen von BGH, Beschluss vom 30. März 2011 - XII ZB 212/09, JR 2012, 383 Rn. 14, dort aber m. w. N. auf entsprechende obergerichtliche Rspr.).
  • OLG Koblenz, 21.09.2016 - 13 WF 908/16

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für einen Antrag auf Aufhebung einer

    Denn so lange unsere Rechtsordnung einer Scheinehe nicht deren Wirksamkeit abspricht, stellt ein Aufhebungs- bzw. Scheidungsantrag die einzige Möglichkeit der Auflösung einer solchen Ehe dar (vgl. BVerfG FamRZ 1984, 1206 und BGH FamRZ 2011, 872 ).

    Auch der Bundesgerichtshof musste in der von der Beschwerde zitierten Rechtsprechung hierüber nicht entscheiden (vgl. BGH FamRZ 2011, 872 Tz. 14).

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2020 - 1 WF 14/20
    Wenn das aktuell eingeleitete Verfahren die einzige Rechtsschutzmöglichkeit darstellt, ist das Verfahrenskostenhilfegesuch nicht als mutwillig anzusehen (vgl. zum VKH-Gesuch für einen Eheaufhebungsantrag: BGH, FamRZ 2011, 872, Rn. 13).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2022 - 1 WF 184/21

    Verfahrenskostenhilfe für einen Antrag auf Vaterschaftsanfechtung Mitwirkung an

    Wenn das aktuell eingeleitete Verfahren die einzige Rechtsschutzmöglichkeit darstellt, ist das Verfahrenskostenhilfegesuch nicht als mutwillig anzusehen (vgl. zum VKH-Gesuch für einen Eheaufhebungsantrag: BGH, FamRZ 2011, 872, Rn. 13).
  • OLG Hamm, 20.06.2011 - 15 W 192/11
    Als rechtsmissbräuchlich kann jedoch nur die Herbeiführung der Falschbeurkundung, nicht aber deren Berichtigung angesehen werden (vgl. BGH FamRZ 2011, 872 f. und OLG Hamm FamRZ 2011, 660 f., jeweils betreffend die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Aufhebung einer Scheinehe).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht