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   BGH, 05.04.2016 - 5 StR 40/16   

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https://dejure.org/2016,7880
BGH, 05.04.2016 - 5 StR 40/16 (https://dejure.org/2016,7880)
BGH, Entscheidung vom 05.04.2016 - 5 StR 40/16 (https://dejure.org/2016,7880)
BGH, Entscheidung vom 05. April 2016 - 5 StR 40/16 (https://dejure.org/2016,7880)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 406e StPO
    Keine grundsätzliche Erörterungspflicht in Bezug auf Kenntnis des Zeugen vom Inhalt der Ermittlungsakten (Aussage-gegen-Aussage-Konstellation; Umstände des Einzelfalles)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 406e Abs 1 StPO
    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Erörterungspflicht hinsichtlich der Aktenkenntnis des Nebenklägers bei der Würdigung seiner Zeugenaussage in einer Aussage-gegen-Aussage Konstellation

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 244 Abs. 2 StPO, § 406e Abs. 1 StPO, § 52 StPO

  • Wolters Kluwer

    Erörterungspflicht des Gerichts in Bezug auf eine etwaige Kenntnis eines Nebenklägers vom Inhalt der Verfahrensakten; Aufklärungspflicht des Gerichts in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Erörterungspflicht hinsichtlich der Aktenkenntnis des Nebenklägers bei der Würdigung seiner Zeugenaussage in einer Aussage-gegen-Aussage Konstellation

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Akteneinsicht der Nebenklägerin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Erörterungspflicht des Gerichts in Bezug auf eine etwaige Kenntnis eines Nebenklägers vom Inhalt der Verfahrensakten; Aufklärungspflicht des Gerichts in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Erörterungspflicht des Gerichts in Bezug auf eine etwaige Kenntnis eines Nebenklägers vom Inhalt der Verfahrensakten; Aufklärungspflicht des Gerichts in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 367
  • NStZ-RR 2016, 331
  • StV 2017, 146
  • JR 2016, 391
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.03.2016 - 5 StR 52/16

    Beweiswürdigung bei Kenntnis des Zeugen von den Verfahrensakten (kein zwingender

    Auszug aus BGH, 05.04.2016 - 5 StR 40/16
    Der Senat hat bereits entschieden, dass grundsätzlich keine Erörterungspflicht in Bezug auf eine etwaige Kenntnis eines Nebenklägers vom Inhalt der Verfahrensakten besteht (BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - 5 StR 52/16).
  • OLG Hamburg, 24.10.2014 - 1 Ws 110/14

    Strafverfahren: Versagung des Akteneinsichtsrechts des Verletzten wegen

    Auszug aus BGH, 05.04.2016 - 5 StR 40/16
    Denn mit der Wahrnehmung dieses gesetzlich eingeräumten Verletztenrechts geht nicht typischerweise eine Entwertung des Realitätskriteriums der Aussagekonstanz einher (aA wohl OLG Hamburg, Beschluss vom 24. Oktober 2014 - 1 Ws 110/14, NStZ 2015, 105, 107; BeckOK-StPO/Eschelbach, § 261 Rn. 55.3).
  • KG, 21.11.2018 - 3 Ws 278/18

    Nebenklage im Strafverfahren wegen sexuellen Kindesmissbrauchs: Beschränkung der

    Denn zum einen geht mit der Wahrnehmung des gesetzlich eingeräumten Akteneinsichtsrechts nicht typischerweise eine Entwertung des Realitätskriteriums der Aussagekonstanz einher (vgl. BGH NStZ 2016, 367; OLG Braunschweig aaO mwN).

    Die mögliche Aktenkenntnis beider Zeuginnen kann hiernach bei der Beweiswürdigung - soweit erforderlich - berücksichtigt werden (vgl. BGH NJW 2005, 1519; s. auch BGH NStZ 2016, 367 [Erörterungspflicht nur im Einzelfall wie etwa bei einer konkreten Falschaussagemotivation des Zeugen oder Besonderheiten in seinen Aussagen]).

  • OLG Hamburg, 23.10.2018 - 1 Ws 108/18

    Akteneinsicht, Aussage-gegen-Aussage, Verletzter

    aa) Nach ständiger Senatsrechtsprechung ist die umfassende Einsicht in die Verfahrensakten dem Verletzten in aller Regel in solchen Konstellationen zu versagen, in denen seine Angaben zum Kerngeschehen von der Einlassung des Angeklagten abweichen und eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation vorliegt (vgl. hierzu im Einzelnen Senat a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26. Mai 2014 - 111-1 Ws 196/14, BeckRS 2016, 01698; dem wohl zuneigend KG, a.a.O.; in diesem Sinne auch MünchKomm-StPO/Miebach, § 261 Rn. 223; BeckOK-StPO/Eschelbach, 30. Ed., § 261 Rn. 59.5; Meyer-Lohkamp jurisPRStrafR 2/2016, Anm. 5; Baumhöfener/Daber StraFo 2016, 77; Baumhöfener/Daber/Wenske, NStZ 2017, 562 ff.; Ferber, NJW 2016, 279; Deckers StraFo 2015, 265, 268; Püschel StraFo 2015, 269, 275; Gubitz NStZ 2016, 367 ff.; Deiters StV 2017, 146; Hilgert NJW 2016, 985; in diesem Sinne erkennbar auch BVerfG [Kammer], Beschl. v. 31. Januar 2017 - 1 BvR 1259/16, NJW 2017, 1164).

    Auch die vereinzelt gebliebene Rechtsprechung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschl. v. 15. März 2016 - 5 StR 52/16, BeckRS 2016, 06515; Beschl. v. 5. April 2016 - 5 StR 40/16, NStZ 2016, 367 mit abl.

    Besprechung Eisenberg, JR 2016, 391; vgl. hingegen BGH, Beschl. v. 21. April 2016 - 2 StR 435/15, BeckRS 2016, 11403) ändert hieran nichts.

  • OLG Hamm, 06.09.2021 - 4 Ws 153/21

    Nebenkläger; Akteneinsicht; Gefährdung des Untersuchungszwecks;

    Zwar drängt die Kenntnis der Verfahrensakten nicht zur Annahme der Unrichtigkeit von Aussagen und mit der Wahrnehmung des Akteneinsichtsrechts geht nicht typischerweise eine Entwertung des Realitätskriteriums der Aussagekonstanz einher (BGH JR 2016, 390 und BGH JR 2016, 391).
  • OLG Karlsruhe, 05.02.2021 - 2 Ws 27/21

    Recht des Nebenklägervertreters auf Akteneinsicht

    Vielmehr ist auch dann eine Betrachtung der Umstände des Einzelfalls geboten (BGH NStZ 2016, 367; KG a.a.O.; OLG Braunschweig NStZ 2016, 629).
  • OLG Brandenburg, 06.07.2020 - 1 Ws 81/20

    Akteneinsichtsrecht Nebenkläger als Verletzter - Versagungsgründe

    Denn zum einen geht mit der Wahrnehmung des gesetzlich eingeräumten Akteneinsichtsrechts nicht typischerweise eine Entwertung des Realitätskriteriums der Aussagekonstanz einher (vgl. BGH NStZ 2016, 367; OLG Braunschweig NStZ 2016, 629).
  • OLG Hamburg, 27.02.2018 - 2 Ws 32/18
    Eine generalisierende Beurteilung würde die freie Entscheidung eines Verletzten, Akteneinsicht zu beantragen, unzulässig beschränken (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2016, Az.: 5 StR 40/16; Schmitt, a.a.O., m.w.N.).

    Es besteht auch kein allgemeiner Erfahrungssatz, dass die Aktenkenntnis eines Zeugen die Glaubhaftigkeit seiner Aussage generell in Frage stellt oder das Beurteilungskriterium einer Aussagekonstanz entwertet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. April 2016, Az.: 5 StR 40/16, und 15. März 2016, Az.: 5 StR 52/16; Senat, a.a.O.).

  • OLG Brandenburg, 13.09.2023 - 1 Ws 141/23

    Akteneinsicht, Nebenklägerin, Verletzte, Versagungsgründe

    Denn zum einen geht mit der Wahrnehmung des gesetzlich eingeräumten Akteneinsichtsrechts nicht typischerweise eine Entwertung des Realitätskriteriums der Aussagekonstanz einher (vgl. BGH, NStZ 2016, 367; OLG Braunschweig NStZ 2016, 629).
  • AG Berlin-Tiergarten, 11.10.2021 - 255 Ls 15/21

    Akteneinsicht, Verletzter, Nebenkläger, Umfang

    Vielmehr sieht der Bundesgerichthof selbst bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen grundsätzlich keinen Bedarf für eine Würdigung dieses Umstandes im Rahmen der Beweiswürdigung, jedenfalls dann nicht, wenn keine Hinweise auf eine konkrete Falschaussagemotivation der Zeugin vorliegen oder Besonderheiten in ihrer Aussage dazu Anlass geben (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2016 - 5 StR 40/16 -).
  • OLG Hamburg, 11.11.2022 - 6 Ws 74/22
    Denn zum einen geht mit der Wahrnehmung des gesetzlich eingeräum­ten Akteneinsichtsrechts nicht typischerweise eine Entwertung des Realitätskriteriums der Aussagekonstanz einher (vgl. BGH, Beschluss vom 05.04.2016 - 5 StR 40/16). Zum anderen würde durch die generalisierende Annahme, dass mit Akteneinsicht durch den Nebenklägervertreter die Glaubhaftigkeit der Angaben eines Nebenklägers stets in besonderer Weise in Zweifel zu ziehen sei, dessen freie Entscheidung, Akten­einsicht zu beantragen, beeinträchtigt werden; gerade denjenigen, die Opfer einer Straftat geworden sind, würden damit die Schutzfunktionen der §§ 406d ff. StPO entzogen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 05.04.2016 - 5 StR 40/16; BeckOK StPO/Wei­ner, a. a. O,, Rdnr. 11).
  • LG Kiel, 02.08.2021 - 10 Qs 45/21

    Akteneinsichtsrecht für die Nebenklagevertretung bei maßgeblicher Bedeutung der

    Diese Gefahr ist umso größer einzuschätzen, als es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich nicht geboten ist, im späteren Urteil eine etwaige Kenntnis des Nebenklägers vom Inhalt der Verfahrensakten im Zusammenhang mit der Aussageanalyse zu erörtern, sondern nur dann, wenn Hinweise auf eine konkrete Falschaussagemotivation des Nebenklägers oder Besonderheiten in seiner Aussage dazu Anlass geben (vgl. BGH, Beschl. v. 5. April 2016, NStZ 2016, 367).
  • OLG Köln, 06.05.2020 - 2 Ws 211/20

    Ablehnung der Akteneinsicht wegen Gefährdung des Untersuchungszwecks

  • KG, 10.05.2021 - 5 Ws 85/21

    Akteneinsicht für den Verletzten grundsätzlich unter Ausschluss ihn selbst

  • AG Cloppenburg, 25.05.2018 - 24 Ls 6/18

    Akteneinsicht, Nebenklägervertreter, Aussage-gegen-Aussage

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