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   BGH, 01.06.2016 - 2 StR 335/15   

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BGH, 01.06.2016 - 2 StR 335/15 (https://dejure.org/2016,20199)
BGH, Entscheidung vom 01.06.2016 - 2 StR 335/15 (https://dejure.org/2016,20199)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 2016 - 2 StR 335/15 (https://dejure.org/2016,20199)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 132 Abs. 3 GVG; § 253 StGB; § 255 StGB; § 242 StGB; § 249 StGB
    Anfrageverfahren; räuberische Erpressung (Begriff des Vermögensnachteils: rechtswidriger Besitz von Betäubungsmitteln als geschütztes Vermögen); teleologische Reduktion der Eigentumsdelikte bei rechtswidrigem Besitz von Betäubungsmitteln

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Anfrage bei den anderen Strafsenaten: Erfüllung des Tatbestands der Erpressung bei Nötigung zur Herausgabe von Betäubungsmitteln

  • IWW

    §§ 253, ... 263 StGB, § 29 Abs. 1 Nr. 3, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 263 StGB, 255 StGB, §§ 29 ff. BtMG, §§ 240, 261 StGB, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, § 261 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 Buchst. b StGB, § 33 Abs. 2 BtMG, § 74, § 261 Abs. 7 StGB, § 73 StGB, § 261 Abs. 1, 2 StGB, §§ 858 ff. BGB, §§ 950, 953 BGB, §§ 903, 985 ff. BGB, § 29 BtMG, § 16 BtMG, §§ 242, 249 StGB, § 134 BGB, § 959 BGB, § 985 BGB, Art. 43 Abs. 1 EGBGB, Art. 6 Satz 1, 43 Abs. 2 EGBGB

  • Wolters Kluwer

    Nötigung zur Übertragung von unerlaubtem Besitz an Betäubungsmitteln; Ausklammerung des unerlaubten Besitzes aus dem strafrechtlich geschützten Vermögen; Wirtschaftliche Betrachtung des strafrechtlichen Vermögensbegriffs; Unterbrechung der Revisionshauptverhandlung

  • rewis.io

    Anfrage bei den anderen Strafsenaten: Erfüllung des Tatbestands der Erpressung bei Nötigung zur Herausgabe von Betäubungsmitteln

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nötigung zur Übertragung von unerlaubtem Besitz an Betäubungsmitteln; Ausklammerung des unerlaubten Besitzes aus dem strafrechtlich geschützten Vermögen; Wirtschaftliche Betrachtung des strafrechtlichen Vermögensbegriffs; Unterbrechung der Revisionshauptverhandlung

  • rechtsportal.de

    GVG § 132 Abs. 3 S. 1; StGB § 253 ; StGB § 263
    Nötigung zur Übertragung von unerlaubtem Besitz an Betäubungsmitteln; Ausklammerung des unerlaubten Besitzes aus dem strafrechtlich geschützten Vermögen; Wirtschaftliche Betrachtung des strafrechtlichen Vermögensbegriffs; Unterbrechung der Revisionshauptverhandlung

  • datenbank.nwb.de

    Anfrage bei den anderen Strafsenaten: Erfüllung des Tatbestands der Erpressung bei Nötigung zur Herausgabe von Betäubungsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Anfragebeschluss: Nötigung zu Herausgabe von BtM

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Was stört mich mein Geschwätz von gestern, oder: Knatsch im 2. Strafsenat?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nötigung zur Herausgabe von Betäubungsmitteln

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Schutz von unrechtmäßigem Besitz/Eigentum durch die Vermögens - /Eigentums delikte

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Verbotener Besitz von Drogen ist kein Vermögen

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gehört der verbotene Besitz von Betäubungsmitteln zum strafrechtlich geschützten Vermögen?

  • zeitschrift-jse.de PDF, S. 35 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zum rechtswidrigen Besitz von Betäubungsmitteln als geschütztes Vermögen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 596
  • NStZ-RR 2017, 44
  • JR 2017, 81
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 20.09.2005 - 3 StR 295/05

    Fremde Sache (Diebstahl; Betäubungsmittel; Verkehrsfähigkeit; Eigentum; Vorsatz)

    Auszug aus BGH, 01.06.2016 - 2 StR 335/15
    a) Divergenzen zwischen dem Schutz von Eigentum und Vermögen werden auch an anderer Stelle hingenommen und zwingen nicht dazu, die Auslegung des Merkmals "Vermögen' auf illegal erworbene Rechtspositionen zu erstrecken (vgl. Kudlich JA 2006, 335, 336).

    b) Der Schutz des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln gegen Wegnahme durch Eigentumsdelikte erscheint zudem seinerseits nicht zwingend (abl. etwa Engel NStZ 1991, 520 ff.; MünchKomm/Schmitz, StGB, 2. Aufl., § 242 Rn. 17 f.; Wolters in Festschrift für Samson, 2010, S. 495 ff.; s.a. Fischer, StGB § 242 Rn. 5a; dafür aber BGH, Beschluss vom 20. September 2005 - 3 StR 295/05, ZIS 2006, 36 f. mit Anm. Hauck; Marcelli NStZ 1992, 220 ff.; Vitt NStZ 1992, 221 ff.).

  • BGH, 18.10.2007 - 4 StR 422/07

    Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils (Versuch; Tatbestandsirrtum)

    Auszug aus BGH, 01.06.2016 - 2 StR 335/15
    Mit Hinweis auf Besitzschutzansprüche, die auch einem Dieb gegen verbotene Eigenmacht zustünden, beanstandete er eine Verurteilung wegen (schwerer räuberischer) Erpressung, weil die Absicht rechtswidriger Bereicherung nicht belegt sei (BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 4 StR 422/07, NStZ 2009, 37 mit Anm. Dehne-Niemann).

    Ein Anspruch auf Einräumung des - strafbaren - Besitzes an Betäubungsmitteln kann daraus nicht hergeleitet werden (vgl. Dehne-Niemann NStZ 2009, 37 f.; Hillenkamp aaO S. 205; Zieschang aaO S. 837 ff.).

  • BGH, 04.09.2001 - 1 StR 167/01

    Nötigung; Schwere räuberische Erpressung; Begriff des Vermögens (Unerlaubter

    Auszug aus BGH, 01.06.2016 - 2 StR 335/15
    Mit demselben rechtlichen Ansatz bewertete der Bundesgerichtshof die Nötigung zur Herausgabe eines rechtswidrig erlangten Besitzes als Vermögensdelikt (BGH, Urteil vom 16. August 1995 - 2 StR 303/95, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 1; Urteil vom 25. Februar 1997 - 1 StR 804/96, NStZ-RR 1997, 297 f.; Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 167/01, NStZ 2002, 33).

    Im Fall einer Täuschung bei einem Betäubungsmittelgeschäft ging er von Betrug wegen Lieferung von Schokolade statt Haschisch und bei der anschließenden Nötigung zur Unterlassung der Durchsetzung eines Rückgabeanspruchs von (räuberischer) Erpressung aus (BGH aaO NStZ 2002, 33; s.a. Beschluss vom 25. März 2003 - 1 StR 9/03, NStZ-RR 2003, 185).

  • BGH, 12.03.2002 - 3 StR 4/02

    Absicht der unrechtmäßigen Bereicherung (Schadensersatzanspruch des betrogenen

    Auszug aus BGH, 01.06.2016 - 2 StR 335/15
    In einem Fall, in dem der Käufer von Rauschgift durch Täuschung zu einer Geldzahlung veranlasst wurde, ohne das Rauschgift zu erhalten, billigte der Bundesgerichtshof dem Verkäufer einen Schadensersatzanspruch zu und führte aus, dieser Anspruch könne der Absicht rechtswidriger Bereicherung entgegenstehen (BGH, Beschluss vom 12. März 2002 - 3 StR 4/02, NStZ 2003, 151, 152 f. mit Anm. Kindhäuser/Wallau = JR 2003, 163 f. mit Anm. Engländer).

    Die Entscheidung für den umgekehrten Fall, dass der betrogene Käufer dem Betäubungsmittelhändler den betrügerisch erlangten Kaufpreis abpresst (BGH, Beschluss vom 12. März 2002 - 3 StR 4/02 mit Anm. Mitsch JuS 2003, 122 ff.), stehe dem nicht entgegen.

  • BVerfG, 26.02.2008 - 2 BvR 392/07

    Geschwisterbeischlaf

    Auszug aus BGH, 01.06.2016 - 2 StR 335/15
    Das Strafrecht wird als "ultima ratio' des Rechtsgüterschutzes nur eingesetzt, wenn ein bestimmtes Verhalten über sein Verbotensein hinaus in besonderer Weise sozialschädlich und für das geordnete Zusammenleben der Menschen unerträglich, seine Verhinderung daher besonders dringlich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2008 - 2 BvR 392/07, BVerfGE 120, 224, 239 f.).
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96

    Entscheidungen zur Geldwäsche

    Auszug aus BGH, 01.06.2016 - 2 StR 335/15
    Auch Geld, das zur Bezahlung von Betäubungsmitteln verwendet wird, ist Tatmittel des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, solange der Austausch von Leistung und Gegenleistung nicht zur Ruhe gekommen ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158, 162); anschließend ist es Objekt der Geldwäsche (§ 261 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 Buchst. b StGB).
  • BGH, 02.02.2016 - 1 StR 435/15

    Betrug (Vermögenschaden: Vermögenswert der Entgeltforderung einer Prostituierten,

    Auszug aus BGH, 01.06.2016 - 2 StR 335/15
    c) Beim Betrug zum Nachteil von Prostituierten wich die Rechtsprechung vor Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes aber von diesem so genannten wirtschaftlichen Vermögensbegriff ab (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1953 - 2 StR 402/53, BGHSt 4, 373; Beschluss vom 28. April 1987 - 5 StR 566/86; NStZ 1987, 407; für die Rechtslage nach Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes BGH, Urteil vom 2. Februar 2016 - 1 StR 435/15, NStZ 2016, 283 ff.).
  • BGH, 09.10.1953 - 2 StR 402/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.06.2016 - 2 StR 335/15
    c) Beim Betrug zum Nachteil von Prostituierten wich die Rechtsprechung vor Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes aber von diesem so genannten wirtschaftlichen Vermögensbegriff ab (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1953 - 2 StR 402/53, BGHSt 4, 373; Beschluss vom 28. April 1987 - 5 StR 566/86; NStZ 1987, 407; für die Rechtslage nach Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes BGH, Urteil vom 2. Februar 2016 - 1 StR 435/15, NStZ 2016, 283 ff.).
  • RG, 03.07.1903 - 937/03

    1. Voraussetzungen eines Notstandes bei Abtreibung der Leibesfrucht. Genügt die

    Auszug aus BGH, 01.06.2016 - 2 StR 335/15
    Deshalb wurden Ansprüche auf Zahlung von Geldbeträgen, die aus Dirnenlohn herrührten (RG, Urteil vom 27. April 1889 - Rep. 694/89, RGSt 19, 186, 188 ff.; Urteil vom 20. Juni 1895 - Rep. 1877/95, RGSt 27, 300 f.), der Kaufpreis für gestohlene Banknoten (RG, Urteil vom 6. November 1890 - Rep. 2222/90, RGSt 21, 161 ff.) oder für unbrauchbare Mittel zur Durchführung eines strafbaren Schwangerschaftsabbruchs (RG, Urteil vom 3. Juli 1903 - Rep. 937/03, RGSt 36, 334, 343 ff.), das Entgelt für den Verkauf einer hehlerisch erlangten Sache (RG, Urteil vom 18. Dezember 1903 - Rep. 5722/03) oder der Lohn für Parteiverrat (RG, Urteil vom 3. Mai 1904 - Rep. 1851/04, RGSt 37, 161 f.) ebenso vom Begriff des strafrechtlich geschützten Vermögens ausgeklammert wie das Entgelt für den vorgetäuschten Verkauf von Falschgeld (RG, Urteil vom 24. Mai 1907 - 5 D 1062/06, GA Bd. 54 (1907), S. 418).
  • BGH, 28.04.1987 - 5 StR 566/86

    Strafbarkeit des Dirnenbetruges

    Auszug aus BGH, 01.06.2016 - 2 StR 335/15
    c) Beim Betrug zum Nachteil von Prostituierten wich die Rechtsprechung vor Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes aber von diesem so genannten wirtschaftlichen Vermögensbegriff ab (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1953 - 2 StR 402/53, BGHSt 4, 373; Beschluss vom 28. April 1987 - 5 StR 566/86; NStZ 1987, 407; für die Rechtslage nach Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes BGH, Urteil vom 2. Februar 2016 - 1 StR 435/15, NStZ 2016, 283 ff.).
  • BGH, 30.07.2013 - 2 StR 150/13

    Vermögensschaden bei Verlust des illegal erlangten Besitzes (Erpressung; Betrug;

  • BGH, 25.02.1997 - 1 StR 804/96

    Annahme eines Vermögensschadens nach Aufdeckung der Täuschung während der

  • BGH, 07.08.2003 - 3 StR 137/03

    Irrtum über das Bestehen eines Anspruchs; Billigung eines Anspruchs durch die

  • BGH, 26.07.1995 - 3 StR 694/93

    Tateinheit - Waffengesetz - Waffenbesitz

  • RG, 14.12.1910 - II 1214/10

    1. Ist die zum Tatbestande des Betrugs erforderliche Vermögensbeschädigung

  • BGH, 16.08.1995 - 2 StR 303/95

    Besitz - Gebrauchsvorteil - Vermögensvorteil

  • BGH, 25.03.2003 - 1 StR 9/03

    Zweifelssatz; Ernsthaftigkeit des Verkaufsangebots als Voraussetzung des

  • BGH, 15.11.1951 - 4 StR 574/51

    Drehbank - § 263 StGB, verkürzte Ausbezahlung des Diebs durch den Hehler,

  • RG, 27.04.1889 - 694/89

    Ist es statthaft, Ansprüche, welche auf unsittlichen, unerlaubten bezw.

  • RG, 30.10.1890 - 2222/90

    Ist ein Betrug begangen, wenn in Gemäßheit eines von vornherein gefaßten

  • RG, 03.05.1904 - 1851/04

    Kann Betrug vorliegen, wenn der Täter durch Vorspiegelung einen anderen dazu

  • RG, 20.06.1895 - 1877/95

    Kann Urkundenfälschung nach § 268 St.G.B.'s angenommen werden, wenn der erstrebte

  • BGH, 16.08.2017 - 2 StR 335/15

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung; räuberische Erpressung (keine

    Er beabsichtigte - abweichend von der bisherigen Rechtsprechung - zu entscheiden, die Nötigung zur Herausgabe von Betäubungsmitteln richte sich nicht gegen das Vermögen des Genötigten und erfülle daher nicht den Tatbestand einer Erpressung (Senat, Beschluss vom 1. Juni 2016 - 2 StR 335/15, NStZ 2016, 596 ff. mit Anm. Krell, ebenda, und Ladiges, wistra 2016, 479 ff.).
  • BGH, 10.08.2016 - 2 StR 493/15

    Versuch (unmittelbares Ansetzen bei Eigentums- oder Körperverletzungsdelikten in

    Soweit der Senat mit Beschluss vom 1. Juni 2016 in dem Verfahren 2 StR 335/15 bei den anderen Strafsenaten angefragt hat, ob auch der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln von dem durch §§ 253, 263 StGB geschützten Vermögen umfasst ist, kommt es darauf bei der hier abgeurteilten Verabredung zum Raub nach § 30 Abs. 2 StGB i.V.m. § 249 StGB nicht an.
  • BGH, 21.02.2017 - 1 ARs 16/16

    Anfrageverfahren (Zulässigkeit einer Vorlage zum Großen Senat für Strafsachen nur

    1. Der 2. Strafsenat beabsichtigt zu entscheiden, "dass die Nötigung zur Übertragung von unerlaubtem Besitz an Betäubungsmitteln nicht das strafrechtlich geschützte Vermögen betrifft.' Er hat daher mit Beschluss vom 1. Juni 2016 (2 StR 335/15) gemäß § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG bei den übrigen Strafsenaten angefragt, ob an ggfs. entgegenstehender Rechtsprechung festgehalten wird.
  • BGH, 07.02.2017 - 5 ARs 47/16

    Erpressung (Nötigung zur Herausgabe von Betäubungsmitteln; wirtschaftlicher

    Die beabsichtigte Entscheidung führt - wie der anfragende Senat nicht verkannt hat (BGH, Beschluss vom 1. Juni 2016 - 2 StR 335/15, NStZ 2016, 596, 599 mit Anmerkung G. Schäfer, JR 2017, 81) - zu Wertungswidersprüchen.

    Der Senat lässt dahinstehen, ob die mit Beschluss des 2. Strafsenats vom 1. Juni 2016 (2 StR 335/15, NStZ 2016, 596) formulierte Anfrage dadurch Erledigung gefunden hat, dass der anfragende Senat mit Urteilen vom 22. September 2016 (2 StR 27/16, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) und vom 7. Dezember 2016 (2 StR 522/15) zu seiner früheren Rechtsauffassung zurückgekehrt ist (vgl. Mosbacher, JuS 2017, 127, 129 ff.).

  • BGH, 22.09.2016 - 2 StR 27/16

    Anfrageverfahren (Bindungswirkung des Anfragebeschlusses erst durch zustimmenden

    Zwar hat der erkennende Senat - in anderer Besetzung - in der Sache 2 StR 335/15 mit Beschluss vom 1. Juni 2016 die Revisionshauptverhandlung unterbrochen und, verbunden mit einer Anfrage an die übrigen Strafsenate des Bundesgerichtshofs, ob an bisheriger Rechtsprechung festgehalten werde, ausgeführt, er beabsichtige zu entscheiden:.
  • BGH, 10.11.2016 - 4 ARs 17/16

    Erpressung (Nötigung zur Herausgabe von Betäubungsmitteln; wirtschaftlicher

    "Die Nötigung zur Herausgabe von Betäubungsmitteln richtet sich nicht gegen das Vermögen des Genötigten und erfüllt daher nicht den Tatbestand der Erpressung.' Er hat daher mit Beschluss vom 1. Juni 2016 (2 StR 335/15) bei den anderen Strafsenaten angefragt, ob sie dem zustimmen oder an etwa entgegenstehender Rechtsprechung festhalten.
  • BGH, 23.08.2017 - 2 StR 560/15

    Strafzumessung (Berücksichtigung von Straftaten nach der Tat); Raub

    Der Senat hatte mit Blick auf die im Anfragebeschluss vom 1. Juni 2016 im Verfahren 2 StR 335/15 geäußerte Rechtsansicht, wonach (illegale) Drogen nicht zum strafrechtlich geschützten Vermögen zählen (vgl. NStZ 2016, 596) im vorliegenden Verfahren aufgrund der Hauptverhandlung vom 18. Januar 2017 zwar beschlossen, auch hinsichtlich der Reichweite des Eigentumsschutzes bei Betäubungsmitteln ein Anfrageverfahren einzuleiten (vgl. zu den Bedenken gegen den Eigentumsschutz auch von Betäubungsmitteln Bechtel, JR 2017, 197 ff.).

    An dieser Anfrage aber hält der Senat nicht mehr fest, nachdem er mit Urteilen vom 16. August 2017 in den Verfahren 2 StR 335/15 und 2 StR 344/15 entschieden hat, nach Eingang der durchweg der Ansicht des Senats entgegentretenden Antworten der anderen Strafsenate des Bundesgerichtshofs das Verfahren nach § 132 Abs. 2 GVG hinsichtlich der Frage des Vermögensschutzes von Drogen nicht weiterzuverfolgen.

  • BGH, 07.12.2016 - 2 StR 522/15

    Räuberische Erpressung (unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln als geschütztes

    Zwar hat der erkennende Senat - in anderer Besetzung - in der Sache 2 StR 335/15 mit Beschluss vom 1. Juni 2016 die Revisionshauptverhandlung unterbrochen und, verbunden mit einer Anfrage an die übrigen Strafsenate des Bundesgerichtshofs, ob an bisheriger Rechtsprechung festgehalten werde, ausgeführt, er beabsichtige zu entscheiden:.
  • BGH, 18.01.2017 - 2 StR 496/16

    Zurückstellung zur weiteren Beratung

    Sie betrifft dieselbe Rechtsfrage, die dem Anfragebeschluss des Senats vom 1. Juni 2016 - 2 StR 335/15, NStZ 2016, 596, zugrunde liegt.
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