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   BGH, 22.09.2016 - 2 StR 27/16   

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https://dejure.org/2016,38632
BGH, 22.09.2016 - 2 StR 27/16 (https://dejure.org/2016,38632)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2016 - 2 StR 27/16 (https://dejure.org/2016,38632)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2016 - 2 StR 27/16 (https://dejure.org/2016,38632)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 132 GVG; § 253 StGB; § 255 StGB; § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 52 StGB; § 261 StPO
    Anfrageverfahren (Bindungswirkung des Anfragebeschlusses erst durch zustimmenden Antwortbeschluss, keine Bindung einer Sitzgruppe eines Senats an die Rechtsansicht einer anfragenden anderen Sitzgruppe desselben Senats); räuberische Erpressung (Begriff des ...

  • lexetius.com

    GVG § 132

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 GVG
    Senatsanfrage beim Bundesgerichtshof: Bindungswirkung eines Anfragebeschlusses für eine andere Sitzgruppe des anfragenden Senats

  • IWW

    § 154 Abs. 2 StPO, § 55 StPO, § 261 StPO, § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB, § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 132 GVG

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung einer in den Niederlanden erlittenen Auslieferungshaft im Verhältnis 1:1 auf eine Freiheitsstrafe aus einer Verurteilung wegen Betäubungsmitteldelikten

  • rewis.io

    Senatsanfrage beim Bundesgerichtshof: Bindungswirkung eines Anfragebeschlusses für eine andere Sitzgruppe des anfragenden Senats

  • ra.de
  • bghst-wolterskluwer

    GVG § 132
    Bindungswirkung durch Anfrage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 132
    Anrechnung einer in den Niederlanden erlittenen Auslieferungshaft im Verhältnis 1:1 auf eine Freiheitsstrafe aus einer Verurteilung wegen Betäubungsmitteldelikten

  • rechtsportal.de

    StPO § 55
    Anrechnung einer in den Niederlanden erlittenen Auslieferungshaft im Verhältnis 1:1 auf eine Freiheitsstrafe aus einer Verurteilung wegen Betäubungsmitteldelikten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Was stört mich mein Geschwätz von gestern, oder: Knatsch im 2. Strafsenat?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGH-Strafsenate - und die Sicherung der Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der erpresste Dealer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mit Drohung oder Gewalt genötigte Herausgabe von Drogen stellt räuberische Erpressung dar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mit Drohung oder Gewalt genötigte Herausgabe von Drogen stellt räuberische Erpressung dar - Rauschgift stellt strafrechtlich schutzwürdiges Vermögen dar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 61, 263
  • NJW 2017, 1559
  • JR 2017, 82
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.08.2000 - 1 StR 349/00

    Bande; Bandenraub; Raub; Bindungswirkung von Anfragebeschlüssen; Anrufung des

    Auszug aus BGH, 22.09.2016 - 2 StR 27/16
    Dass ein Anfragebeschluss die angefragten Senate, die an der bisherigen Rechtsprechung festhalten wollen, nicht hindert, auf dieser Grundlage weiter zu entscheiden, hat der Bundesgerichtshof unter Hinweis auf eine fehlende Sperrwirkung bereits entschieden (BGH, Beschluss vom 24. August 2000 - 1 StR 349/00, BGHR GVG § 132 Anfrageverfahren 1; Beschluss vom 19. Oktober 2004 - 1 StR 427/04 mwN; sowie wenn die Rechtsfrage dem Großen Senat zur Entscheidung vorgelegt ist: BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - 2 StR 433/09, NStZ 2010, 227).

    Eine Bindungswirkung entsteht erst durch den Antwortbeschluss des angefragten Senats, der seine Zustimmung zu einer Änderung der bisherigen Rechtsprechung erteilt (BGH, Beschluss vom 24. August 2000 - 1 StR 349/00, aaO).

  • BGH, 19.10.2004 - 1 StR 427/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis (verkehrsspezifischer Gefahrzusammenhang; kein

    Auszug aus BGH, 22.09.2016 - 2 StR 27/16
    Dass ein Anfragebeschluss die angefragten Senate, die an der bisherigen Rechtsprechung festhalten wollen, nicht hindert, auf dieser Grundlage weiter zu entscheiden, hat der Bundesgerichtshof unter Hinweis auf eine fehlende Sperrwirkung bereits entschieden (BGH, Beschluss vom 24. August 2000 - 1 StR 349/00, BGHR GVG § 132 Anfrageverfahren 1; Beschluss vom 19. Oktober 2004 - 1 StR 427/04 mwN; sowie wenn die Rechtsfrage dem Großen Senat zur Entscheidung vorgelegt ist: BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - 2 StR 433/09, NStZ 2010, 227).
  • BGH, 09.12.2009 - 2 StR 433/09

    Absoluter Revisionsgrund der Abwesenheit des Angeklagten (Vernehmungsbegriff;

    Auszug aus BGH, 22.09.2016 - 2 StR 27/16
    Dass ein Anfragebeschluss die angefragten Senate, die an der bisherigen Rechtsprechung festhalten wollen, nicht hindert, auf dieser Grundlage weiter zu entscheiden, hat der Bundesgerichtshof unter Hinweis auf eine fehlende Sperrwirkung bereits entschieden (BGH, Beschluss vom 24. August 2000 - 1 StR 349/00, BGHR GVG § 132 Anfrageverfahren 1; Beschluss vom 19. Oktober 2004 - 1 StR 427/04 mwN; sowie wenn die Rechtsfrage dem Großen Senat zur Entscheidung vorgelegt ist: BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - 2 StR 433/09, NStZ 2010, 227).
  • BGH, 26.04.2012 - 4 StR 599/11

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung und Anforderungen an die Darstellung eines

    Auszug aus BGH, 22.09.2016 - 2 StR 27/16
    Dabei ist es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. etwa BGH, Urteil vom 26. April 2012 - 4 StR 599/11 mwN).
  • BGH, 04.09.2001 - 1 StR 167/01

    Nötigung; Schwere räuberische Erpressung; Begriff des Vermögens (Unerlaubter

    Auszug aus BGH, 22.09.2016 - 2 StR 27/16
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 167/01, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 3 mwN; Beschluss vom 20. September 2005 - 3 StR 295/05, NJW 2006, 72).
  • BGH, 01.06.2016 - 2 StR 335/15

    Anfrageverfahren; räuberische Erpressung (Begriff des Vermögensnachteils:

    Auszug aus BGH, 22.09.2016 - 2 StR 27/16
    Zwar hat der erkennende Senat - in anderer Besetzung - in der Sache 2 StR 335/15 mit Beschluss vom 1. Juni 2016 die Revisionshauptverhandlung unterbrochen und, verbunden mit einer Anfrage an die übrigen Strafsenate des Bundesgerichtshofs, ob an bisheriger Rechtsprechung festgehalten werde, ausgeführt, er beabsichtige zu entscheiden:.
  • BGH, 20.09.2005 - 3 StR 295/05

    Fremde Sache (Diebstahl; Betäubungsmittel; Verkehrsfähigkeit; Eigentum; Vorsatz)

    Auszug aus BGH, 22.09.2016 - 2 StR 27/16
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 167/01, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 3 mwN; Beschluss vom 20. September 2005 - 3 StR 295/05, NJW 2006, 72).
  • BGH, 15.01.1957 - 5 StR 390/56

    Staatsanwaltschaft - Absehen von Verfolgung - Verbrauch der Strafklage -

    Auszug aus BGH, 22.09.2016 - 2 StR 27/16
    Dass der Strafkammer Rechtsfehler dahingehend unterlaufen sind, dass es den Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts verkannt haben könnte (vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 1957 - 5 StR 390/56, BGHSt 10, 104, 105), lässt sich auch nach dem Revisionsvorbringen nicht erkennen.
  • BGH, 08.06.2016 - 2 StR 539/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Zeuge, der mit Aussage zugleich strafrechtliche

    Auszug aus BGH, 22.09.2016 - 2 StR 27/16
    Der Zeuge Ma. war zur Zeit der Hauptverhandlung bereits rechtskräftig verurteilt, ohne dass die Revision - im Hinblick auf die Zulässigkeit der Verfahrensrüge bedenklich (vgl. Senatsurteil vom 8. Juni 2016 - 2 StR 539/15) - den Umfang seiner Verurteilung mitteilt.
  • BGH, 23.09.2009 - 2 StR 325/09

    Übersehene Bewertungseinheit (Tateinheit) beim Betäubungsmittelhandel

    Auszug aus BGH, 22.09.2016 - 2 StR 27/16
    Zu Recht ist das Landgericht davon ausgegangen, dass die Rückabwicklung eines Betäubungsmittelgeschäfts wegen mangelhafter Qualität gegenüber dem in aller Regel vorangegangenen Erwerbsvorgang nicht als eigenständige Tat des Handeltreibens verfolgt werden kann, weil insoweit ein einheitliches Geschäft vorliegt (vgl. Senatsbeschluss vom 23. September 2009 - 2 StR 325/09, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 9, NStZ-RR 2010, 24).
  • BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97

    Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der

  • BGH, 11.04.2018 - 5 StR 595/17

    Verurteilung wegen versuchten Betruges zum Nachteil des "IS" rechtskräftig

    Diese Wertung steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung zum wirtschaftlichen Vermögensbegriff (vgl. zuletzt BGH, Urteile vom 22. September 2016 - 2 StR 27/16, BGHSt 61, 263, 264, und vom 16. August 2017 - 2 StR 335/15 mwN).
  • BGH, 16.08.2017 - 2 StR 335/15

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung; räuberische Erpressung (keine

    Der erkennende Senat sieht von einer Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen ab und hält ebenfalls an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (vgl. auch Senat, Urteile vom 22. September 2016 - 2 StR 27/16, BGHSt 61, 263, 264, und vom 7. Dezember 2016 - 2 StR 522/15, NStZ-RR 2017, 111 f.).

    Auch hinsichtlich solcher Sachen, die jemand aufgrund einer strafbaren Handlung besitzt, kann unbeschadet ihrer Bemakelung, eine Erpressung begangen werden (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 167/01, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 3; Beschluss vom 20. September 2005 - 3 StR 295/05, NJW 2006, 72, 73; Senat, Urteil vom 22. September 2016 - 2 StR 27/16, BGHSt 61, 263, 264; Urteil vom 7. Dezember 2016 - 2 StR 522/15, NStZ-RR 2017, 111, 112).

  • BGH, 01.02.2017 - 2 StR 78/16

    Tatrichterlicher Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil:

    Dabei ist es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. etwa Senat, Urteil vom 22. September 2016 - 2 StR 27/16, Rn. 26, zit. nach juris mwN).
  • BGH, 15.11.2016 - 3 ARs 16/16

    Anfrageverfahren; Herausgabe von Betäubungsmitteln als Vermögensverlust

    Anknüpfend an diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof auch den unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln als dem Schutz der Vermögensdelikte unterfallenden wirtschaftlichen Wert beurteilt (BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 1995 - 3 StR 694/93, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Sichverschaffen 2; vom 25. Februar 1997 - 1 StR 804/96, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Versuch 1; vom 12. Mai 2002 - 3 StR 4/02, NStZ 2003, 151, 152; vom 20. September 2005 - 3 StR 295/05, NJW 2006, 72, 73; Urteile vom 4. September 2001 - 1 StR 167/01, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 3; vom 22. September 2016 - 2 StR 27/16, juris Rn. 36; offen gelassen von BGH, Urteil vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 326).
  • BGH, 21.02.2017 - 1 ARs 16/16

    Anfrageverfahren (Zulässigkeit einer Vorlage zum Großen Senat für Strafsachen nur

    Allerdings hat eine andere Spruchgruppe des anfragenden Senats mit Urteil vom 22. September 2016 (2 StR 27/16) auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung entschieden, von der aber entsprechend des zuvor gefassten Anfragebeschlusses abgewichen werden sollte.

    Diese Wirkungen gelten grundsätzlich auch für den Senat, der den Anfragebeschluss gefasst hat (BGH, Urteil vom 22. September 2016 - 2 StR 27/16, JR 2017, 82 - zum Fehlen einer Sperrwirkung).

  • BGH, 19.12.2018 - 2 StR 291/18

    Führung des Urkundenbeweises durch Verlesung (Feststellungen rechtskräftiger

    Dabei ist es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. etwa Senat, Urteil vom 22. September 2016 - 2 StR 27/16, juris Rn. 26 mwN).
  • BGH, 16.08.2017 - 2 StR 344/15

    Erpressung (Vermögensnachteil: Besitz an durch strafbare Handlung erlangten

    Auch an Sachen, die jemand aufgrund einer strafbaren Handlung besitzt, kann - unbeschadet ihrer Zweckbestimmung oder Bemakelung - eine Erpressung begangen werden (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 167/01, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 3; Beschluss vom 20. September 2005 - 3 StR 295/05, NJW 2006, 72, 73; Senat, Urteil vom 22. September 2016 - 2 StR 27/16, BGHSt 61, 263, 264; Urteil vom 7. Dezember 2016 - 2 StR 522/15, NStZ-RR 2017, 111, 112).

    Auch derjenige, der einen Rauschgifthändler oder einen Rauschgiftkurier mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zur Herausgabe von Drogen nötigt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, macht sich danach der räuberischen Erpressung schuldig (vgl. Senat, Urteil vom 22. September 2016 - 2 StR 27/16, BGHSt 61, 263, 264 sowie Senat, Urteil vom 16. August 2017 - 2 StR 335/15).

  • BGH, 07.02.2017 - 5 ARs 47/16

    Erpressung (Nötigung zur Herausgabe von Betäubungsmitteln; wirtschaftlicher

    Der Senat lässt dahinstehen, ob die mit Beschluss des 2. Strafsenats vom 1. Juni 2016 (2 StR 335/15, NStZ 2016, 596) formulierte Anfrage dadurch Erledigung gefunden hat, dass der anfragende Senat mit Urteilen vom 22. September 2016 (2 StR 27/16, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) und vom 7. Dezember 2016 (2 StR 522/15) zu seiner früheren Rechtsauffassung zurückgekehrt ist (vgl. Mosbacher, JuS 2017, 127, 129 ff.).
  • BGH, 06.12.2023 - 2 StR 270/23

    Störung der Totenruhe

    Dabei ist es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 27. September 2017 - 2 StR 146/17, NStZ-RR 2017, 383; vom 22. September 2016 - 2 StR 27/16; vom 30. Juli 2020 - 4 StR 603/19, NStZ 2021, 116; vom 10. November 2021 - 5 StR 127/21).
  • BayObLG, 13.02.2023 - 203 StRR 455/22

    Feststellung alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit ohne bestimmbare

    Dabei ist es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 2016 - 2 StR 27/16-, juris Rn. 26 m.w.N.).
  • BGH, 07.12.2016 - 2 StR 522/15

    Räuberische Erpressung (unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln als geschütztes

  • BGH, 10.05.2017 - 2 StR 258/16

    Freisprechendes Urteil (Erforderlichkeit von Feststellungen zur Person des

  • BGH, 22.03.2023 - 1 StR 335/22

    Einbeziehung der erweiterten Einziehung von Taterträgen und deren Werts aus

  • BGH, 19.12.2018 - 2 StR 247/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

  • BGH, 30.07.2020 - 4 StR 603/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

  • BGH, 21.09.2017 - 2 StR 327/17

    Eröffnungsbeschluss (Zuständigkeit der Strafkammer in ihrer Besetzung außerhalb

  • BGH, 23.08.2017 - 2 StR 150/16

    Räuberische Erpressung mit Todesfolge (Vermögensnachteil: Betäubungsmittel als

  • BGH, 01.07.2020 - 2 StR 326/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

  • BGH, 26.10.2016 - 2 StR 275/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Revisibilität des Freispruchs; erforderliche

  • BGH, 21.11.2017 - 1 StR 261/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Umgang mit vorherigen, widerlegten Einlassungen

  • BGH, 19.07.2023 - 2 StR 48/22

    Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung; Fehlender Nachweis einer Täterschaft bzgl.

  • BGH, 16.02.2022 - 2 StR 399/21

    Beweiswürdigung (eingeschränkte Revisibilität; Zweifel: Zweifelssatz, keine

  • BGH, 26.08.2020 - 2 StR 587/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

  • BGH, 28.04.2020 - 2 StR 134/19

    Tatmehrheit (Verhängung einer Gesamtstrafe: Unterlassene Prüfung eines

  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 555/19

    Verwerfung mehrerer Revisionen als unbegründet

  • BGH, 26.11.2019 - 5 StR 570/19

    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • LG Aachen, 20.06.2017 - 86 KLs 1/17
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