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Rechtsprechung
   BGH, 27.05.1952 - V ZR 81/51   

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https://dejure.org/1952,384
BGH, 27.05.1952 - V ZR 81/51 (https://dejure.org/1952,384)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1952 - V ZR 81/51 (https://dejure.org/1952,384)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1952 - V ZR 81/51 (https://dejure.org/1952,384)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Aufhebung eines Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs - Bewertung einer Bezugsgenehmigung des Wohnungsamts für den Vermieter - Anforderungen an die Vorklage auf Aufhebung des Mietverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 6, 185
  • NJW 1952, 931
  • MDR 1952, 542
  • JZ 1952, 560
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 02.11.1949 - II ZS 43/49
    Auszug aus BGH, 27.05.1952 - V ZR 81/51
    Wie gerichtsbekannt ist und wie auch die Auskunft der Militärregierung D. vom 6. August 1947 erkennen lässt, stand die Britische Militärregierung anfänglich auf dem Standpunkt, Rechtsgeschäfte über gesperrtes Vermögen bedürften einer vorrangigen Genehmigung, eine nachträgliche Genehmigung sei nicht möglich Erst später trat hierin ein Wandel ein; nunmehr wurde der dem deutschen Recht entnommene Gedanke der schwebenden Unwirksamkeit anerkannt (vgl OGHZ 3, 82 und die dort angeführte Rechtsprechung, ferner die Bekanntmachungen der Britischen Militärregierung, Property Control Branch vom August 1949, ZentrJBl 1949, 151 und 196).
  • RG, 31.03.1922 - III 536/21

    Mieterschutz

    Auszug aus BGH, 27.05.1952 - V ZR 81/51
    Die gegenteilige Auffassung beruft sich zu Unrecht auf ein Urteil des Reichsgerichts vom 31. März 1922 (RGZ 104, 244).
  • RG, 20.12.1935 - II 173/34

    1. Können Verluste, die durch Notverkäufe zum Zweck der Aufbringung des Aufwandes

    Auszug aus BGH, 27.05.1952 - V ZR 81/51
    Die Auslegung behördlicher Entscheidungen oder Verfügungen kann in der Revisionsinstanz unbeschränkt nachgeprüft werden (RGZ 102, 3; 156, 232; 150, 37; JW 1934, 2612).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.04.1951 - IV ZR 111/50   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,1004
BGH, 12.04.1951 - IV ZR 111/50 (https://dejure.org/1951,1004)
BGH, Entscheidung vom 12.04.1951 - IV ZR 111/50 (https://dejure.org/1951,1004)
BGH, Entscheidung vom 12. April 1951 - IV ZR 111/50 (https://dejure.org/1951,1004)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JZ 1952, 560
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 10.04.1940 - VI 161/39

    Genügt es zur Begründung einer Klage wegen sittenwidrigen Mißbrauchs eines

    Auszug aus BGH, 12.04.1951 - IV ZR 111/50
    Für den Fall des Versäumnisurteils und dem gleichliegenden des Vollstreckungsbefehls hat das Reichsgericht allerdings ausgesprochen, dass dabei die Grundlage der Verurteilung nur die eigene Säumnis der Partei sei und dass eine Restitutionsklage dann nicht auf die in § 580 Nr. 1 bis 3, 6 u. 7 ZPO bezeichneten Restitutionsgründe gestützt werden kann (RGZ 130, 388; 163, 287).
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 297/01

    Verjährung; Unterbrechung; Hemmung; "Höhere Gewalt" bei Aufhebung einer

    Dem angegriffenen Urteil muß durch den Restitutionsgrund eine der Grundlagen, auf denen es beruht, entzogen werden (BGH 12. April 1951 - IV ZR 111/50 - JZ 1952, 560 m. Anm. Rosenberg).
  • BGH, 21.01.1988 - III ZR 252/86

    Zusammenhang zwischen Restitutionsgrund und Vorentscheidung

    Dem angegriffenen Urteil muß durch den Restitutionsgrund eine der Grundlagen, auf denen es beruht, entzogen werden (BGH Urteil vom 12. April 1951 - IV ZR 111/50 = JZ 1952, 560 m.Anm. Rosenberg; Rosenberg/Schwab aaO § 161 II 2; Zöller/Schneider aaO § 580 Rn. 5).
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 63/01

    Verjährung - Unterbrechung - Hemmung

    Dem angegriffenen Urteil muß durch den Restitutionsgrund eine der Grundlagen, auf denen es beruht, entzogen werden (BGH 12. April 1951 - IV ZR 111/50 - JZ 1952, 560 mit Anm. Rosenberg).
  • BGH, 26.06.1952 - IV ZR 222/51

    Restitutionsklage. Neue Urkunde

    Den gleichen Standpunkt hat der Senat schon in seinem Urteil vom 12. April 1951 (IV ZR 111/50 = Lindenmaier-Möhring § 580 Nr. 7 b (2)) eingenommen.
  • BGH, 26.09.1961 - V ZB 24/61
    Bei der Bedeutung der Rechtsmittelschrift darf diese Tätigym keit nicht einem Angestellten zu dessen alleiniger Verantwortung überlassen werden (RG JW 1934" 1651 Nr. 11; BGH IV ZR 111/50 vom 20. Dezember 1950; BGH IM ZPO § 553 Nr. 2; Wieczorek aaO § 233 B II d 4} Die vom Beklagten angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs NJW 1957, 1678 betrifft einen anders gelagerten Pall und läßt sich deshalb hier nicht verwenden.
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