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   BGH, 08.10.1954 - I ZR 42/53   

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BGH, 08.10.1954 - I ZR 42/53 (https://dejure.org/1954,2095)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1954 - I ZR 42/53 (https://dejure.org/1954,2095)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1954 - I ZR 42/53 (https://dejure.org/1954,2095)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 1955, 26
  • JZ 1955, 19
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 27.03.1906 - II 374/05

    Arglistiges Verschweigen beim Kaufabschlusse. In welchem Umfange hat der

    Auszug aus BGH, 08.10.1954 - I ZR 42/53
    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 62, 149 [150]; 77, 309 [314]) setzt eine arglistige Täuschung durch Verschweigen einer wahren Tatsache voraus, daß eine Offenbarungspflicht bestand, kraft deren der Anfechtungsgegner verpflichtet war, dem Anfechtenden die Tatsache mitzuteilen.

    Eine Offenbarungspflicht ist aber insbesondere dann gegeben, wenn das Verschweigen der Tatsache gegen Treu und Glauben verstossen würde und der Käufer also nach der Verkehrsauffassung unter den gegebenen Umständen die Mitteilung der Tatsache hätte erwarten dürfen (RGZ 62, 149 [150]).

  • RG, 29.10.1931 - VI 231/31

    1. Zur Frage der Gültigkeit von Verträgen, die durch Bestechung von Angestellten

    Auszug aus BGH, 08.10.1954 - I ZR 42/53
    Dabei genügt bedingter Vorsatz, insbesondere das Bewußtsein, daß die Täuschung den anderen zu der Erklärung bestimmen könnte (RGZ 134, 43 [53]).

    Der Vorsatz, den anderen zu schädigen, ist ebensowenig erforderlich wie der Eintritt einer Vermögensbeschädigung (BGH vom 14. Juli 1954 - II ZR 190/53 - RGZ 134, 43 [55]).

  • RG, 15.11.1911 - I 512/10

    Irrtum. ; Arglistige Täuschung.

    Auszug aus BGH, 08.10.1954 - I ZR 42/53
    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 62, 149 [150]; 77, 309 [314]) setzt eine arglistige Täuschung durch Verschweigen einer wahren Tatsache voraus, daß eine Offenbarungspflicht bestand, kraft deren der Anfechtungsgegner verpflichtet war, dem Anfechtenden die Tatsache mitzuteilen.
  • BGH, 14.07.1954 - II ZR 190/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.10.1954 - I ZR 42/53
    Der Vorsatz, den anderen zu schädigen, ist ebensowenig erforderlich wie der Eintritt einer Vermögensbeschädigung (BGH vom 14. Juli 1954 - II ZR 190/53 - RGZ 134, 43 [55]).
  • BGH, 03.12.1986 - VIII ZR 345/85

    Zur Aufklärungspflicht des Gebrauchtwagenverkäufers über einen Unfallschaden

    Denn diese Erklärung gab nicht den wahren Umfang des Schadens wieder, sondern war geeignet, diesen und die Art des zugrundeliegenden Unfalls zu bagatellisieren und die Klägerin irrezuführen (dazu z.B. BGH Urteil vom 8. Oktober 1954 - I ZR 42/53 = LM BGB § 123 Nr. 10).
  • BGH, 03.03.1982 - VIII ZR 78/81

    Anfechtung eines Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung - Verheimlichung eines

    Da sie ihre Rechtfertigung in den Besonderheiten des Gebrauchtwagenhandels findet und die Kenntnis des Käufers von Schäden und Unfällen bestimmenden Einfluß auf seinen Kaufentschluß hat (BGH Urteil vom 8. Oktober 1954 - I ZR 42/53 = JZ 1955, 19 = MDR 1955, 26 [BGH 08.10.1954 - I ZR 42/53] = BB 1954, 978), bedarf es der Mitteilung nicht, wenn der Unfall so geringfügig war, daß bei vernünftiger Betrachtungsweise der Kaufentschluß nicht davon beeinflußt werden kann.
  • OLG Koblenz, 12.11.1976 - 8 U 548/75

    Rückerstattung des Kaufpreises für einen Gebrauchtwagen; Anfechtung eines

    Eine arglistige Täuschung durch Verschweigen einer wahren Tatsache setzt voraus, daß eine Offenbarungspflicht bestand, kraft deren der Anfechtungsgegner (Beklagte) verpflichtet war, dem Anfechtenden (Kläger) die Tatsache mitzuteilen (BGH MDR 1955, 26 [BGH 08.10.1954 - I ZR 42/53] Sp. 2 Abs. 2).

    Der Gebrauchtwagenverkäufer muß daher in der Regel jeden - nicht völlig geringfügigen - Unfall ungefragt dem Gebrauchtwagenkäufer offenbaren (BGH MDR 1955, 26 [BGH 08.10.1954 - I ZR 42/53] ; Palandt-Heinrichs, § 123 Anm. 2 c cc; vgl. auch BGHZ 29, 150 u.).

    Die Frage, in welchem Umfang der Verkäufer den Käufer über einen Unfall unterrichten muß, richtet sich nach dem Umständen des Einzelfalles (BGH MDR 1955, 26 [BGH 08.10.1954 - I ZR 42/53] ).

    Hierdurch hat die Beklagte ihre Offenbarungspflicht nicht erfüllt (BGH MDR 1955, 26 f. [BGH 08.10.1954 - I ZR 42/53] ).

  • BGH, 18.05.1971 - VI ZR 267/69

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier in gleicher Richtung überholender

    Das Verschweigen des Unfalls, bei dem es sich - wie aus der Reparaturrechnung zu ersehen ist - nicht nur um einen ganz unbeachtlichen Blechschaden handelte - stellt aber entgegen der Meinung des Berufungsgerichts einen Grund zur Minderung des Kaufpreises dar (§ 459 Abs. 1 BGB ; BGH, Urteil vom 8. Oktober 1954 - I ZR 42/53 -, LM BGB § 123 Nr. 10; Schmidt, DAR 1964, 201, 203 m.w.N.).
  • BGH, 20.09.1968 - V ZR 137/65

    Reichweite des Anfechtungsrechtes bei Bruchteilsgemeinschaft - Voraussetzungen

    Der Unterschied zwischen beiden Arten der Täuschung ist insofern von Bedeutung, als nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 62, 149, 150; 77, 309, 314), der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (Urteil vom 8. Oktober 1954 - I ZR 42/53, LM BGB § 123 Nr. 10), eine arglistige Täuschung durch Verschweigen einer wahren Tatsache eine Offenbarungspflicht voraussetzt, kraft deren der Anfechtungsgegner verpflichtet war, dem Anfechtenden die Tatsache mitzuteilen.
  • BGH, 02.05.1956 - V ZR 51/55

    Rechtsmittel

    Unabhängig von den Rügen der Revision ist ebenfalls festzustellen, daß das Berufungsgericht den Begriff der Arglist nicht verkennt und die an den Nachweis eines arglistigen Verhaltens zu stellenden Anforderungen nicht überspannt (vgl. BGH in MDR 1955, 26 [BGH 08.10.1954 - I ZR 42/53] - JZ 1955, 19).

    Ebensowenig sind allgemeine Grundsätze der Urteile des Bundesgerichtshofs vom 21.11.1952 - V ZR 158/51 (= LM, Nachschlagewerk Nr. 1 zu BGB § 476) und vom 8. Oktober 1954 - I ZR 42/53 (= LM, Nachschlagewerk Nr. 10 zu BGB § 123 = MDR 1955, 26 [BGH 08.10.1954 - I ZR 42/53]) verletzt.

  • OLG Köln, 11.06.1986 - 2 U 199/85

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung und Rückabwicklung des Kaufvertrages aufgrund

    Diese berechtigte Erwartung des Käufers wird auch dann enttäuscht, wenn ihm Einzelheiten mitgeteilt werden, die geeignet sind, die Unfallfolgen zu bagatellisieren; damit genügt der Händler seiner Offenbarungspflicht nicht (BGH MDR 1955, 26 [BGH 08.10.1954 - I ZR 42/53] = DAR 1954, 296).
  • BGH, 09.06.1959 - VIII ZR 107/58
    Die Feststellung der Arglist, zu der auch schon der bedingte Vorsatz, d.h. die Vorstellung genügt, daß die Täuschung des Vertragsgegners für dessen Entschluß ursächlich sein könnte (BGH Urt. vom 8. Oktober 1954 - I ZR 42/53 - LM BGB § 123 Nr. 10 = MDR 1955, 26 = BB 1954, 978) ist im wesentlichen Tatfrage und unterliegt daher weitgehend der tatrichterlichen Beurteilung.
  • BGH, 08.02.1967 - VIII ZR 205/64

    Arglistige Täuschung durch Verschweigen einer Motorreperatur - Bestehen einer

    Denn ein Unfall kann für die Bewertung des Wagens und damit für den Entschluß des Käufers von bestimmendem Einfluß sein ( Urteil vom 8. Oktober 1954 - I ZR 42/53 - LM BGB § 123 Nr. 10 = MDR 1955, 26 [BGH 08.10.1954 - I ZR 42/53] [BGH 08.10.1954 - ZR I 42/53 ]).
  • BGH, 22.12.1959 - VIII ZR 172/58

    Rechtsmittel

    Eine Offenbarungspflicht hinsichtlich solcher Umstände, die für die Entscheidung des anderen Vertragsteils beim Vertragsschluß erheblich sein könnten, wird von der Rechtsprechung nur darin angenommen, wenn das Verschweigen gegen Treu und Glauben verstoßen würde, der Vertragsgegner nach der Verkehrsanschauung die Mitteilung der verschwiegenen Tatsachen hätte erwarten dürfen und der betreffende Vertragsteil sich dessen bewußt gewesen ist (RGZ 62, 149; 77, 309, 314; RG JW 1926, 795; BGH Urteile vom 8. Oktober 1954 - I ZR 42/53 = LM BGB § 123 Nr. 10 und vom 17. März 1954 - II ZR 248/53 = LM BGB § 276 (Fb) Nr. 1).
  • BGH, 06.02.1967 - VIII ZR 154/64

    Verschweigen eines schweren Unfalls eines Wagens bei Abschluss eines Kaufvertrags

  • BGH, 08.01.1964 - V ZR 19/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.10.1963 - II ZR 195/61

    Angebot zum Kauf eines Filmtheaters - Arglistige Täuschung bei Abschluss eines

  • BGH, 23.02.1960 - VIII ZR 57/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.11.1957 - V ZR 119/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.07.1957 - VIII ZR 259/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.06.1957 - VIII ZR 252/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.03.1962 - VIII ZR 204/60

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 52/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,182
BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 52/52 (https://dejure.org/1954,182)
BVerfG, Entscheidung vom 21.10.1954 - 1 BvL 52/52 (https://dejure.org/1954,182)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Oktober 1954 - 1 BvL 52/52 (https://dejure.org/1954,182)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Intendanturweinauflagen

  • openjur.de

    Intendanturweinauflagen

  • opinioiuris.de

    Intendanturweinauflagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen die Gesetzgebungskompetenz des Bundes betreffend das Währungswesen durch Landesrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 4, 60
  • NJW 1954, 1762
  • DVBl 1955, 405
  • DÖV 1955, 61
  • JZ 1955, 19
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 52/52
    Aus dem Inhalt des Schreibens ergibt sich zweifelsfrei, daß der Vorsitzende als Repräsentant des Gerichts, nicht als Organ der Verwaltung gehandelt hat (BVerfGE 2, 266 [271]).
  • BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12

    Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz -

    Dies ist unschädlich, solange der maßgebliche objektive Regelungsgegenstand und -gehalt (vgl. BVerfGE 4, 60 ; 58, 137 ; 68, 319 ; 70, 251 ; 106, 62 ; 121, 317 ) in seinem Gesamtzusammenhang ein im Schwerpunkt wirtschaftsrechtlicher ist (vgl. BVerfGE 97, 228 ; 116, 202 ; 121, 30 ).
  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Maßgebend für die Verteilung der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern in Art. 74 GG ist der Gegenstand des jeweiligen Gesetzes (vgl. BVerfGE 4, 60 ; 68, 319 ), nicht das vom Gesetzgeber in den Blick genommene Gemeinwohlziel.
  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher

    Denn nach den Maßstäben, die das Bundesverfassungsgericht für die Zuordnung zu den Kompetenztiteln der Art. 74 und 75 GG entwickelt hat, kommt es in erster Linie auf den Regelungsgegenstand und den Gesamtzusammenhang der Regelung im jeweiligen Gesetz an (vgl. BVerfGE 4, 60 ; 8, 143 ; 68, 319 ).
  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Für die Zuordnung eines Gesetzes zu einer Kompetenzregel ist nur der Gegenstand des Gesetzes maßgeblich, nicht sein Anknüpfungspunkt (vgl. BVerfGE 4, 60 ; 68, 319 ) und auch nicht die Frage seiner inhaltlichen Rechtmäßigkeit (vgl. BVerfGE 88, 203 ; ausführlich Marion Albers, Die Determination polizeilicher Tätigkeit in den Bereichen der Straftatenverhütung und der Verfolgungsvorsorge, Berlin, 2001, S. 265 ff.).
  • BVerfG, 12.12.1984 - 1 BvR 1249/83

    Bundesärzteordnung

    Abgrenzung und Inhalt der Gesetzgebungsbefugnis des Bundes und der Länder werden ausschließlich durch die Vorschriften des Grundgesetzes (Art. 70 ff. GG) bestimmt (BVerfGE 45, 297 [341]), wobei es auf den Gegenstand des Gesetzes und nicht auf dessen Anknüpfungspunkt ankommt (vgl. BVerfGE 4, 60 [67, 69 f.]).
  • BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvR 975/58

    Schatzanweisungen

    Der deutsche Gesetzgeber, der die von den Besatzungsmächten begonnene wirtschaftliche und finanzielle Neuordnung fortsetzte, konnte und mußte das wirtschaftliche Ergebnis der früheren Regelungen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 4, 60 [73]).
  • BVerfG, 27.10.1959 - 2 BvL 5/56

    Verfassungsrechtliche Prüfung der konkurrierenden Gesetzgebung im Bereich ses

    Das wäre nur dann der Fall, wenn das Gesetz im Zusammenhang mit einer Währungsreform formell bereits abgewickelte Verbindlichkeiten aufwerten oder laufende Verbindlichkeiten umstellen würde (vgl. BVerfGE 4, 60 (71, 73)).
  • BVerwG, 19.12.1957 - I C 115.57

    Beschränkung der Berufung und der Beschwerde in Verwaltungsstreitsachen auf die

    Gegenüber einer Einschränkung der Rechtsmittel aber kommt Art. 19 Abs. 4 GG nicht zum Zuge; denn wie der erkennende Senat in der erwähnten Entscheidung vom 12. Januar 1954 - BVerwGE 1, 60 [BVerwG 12.01.1954 - I C 99.53] - und das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 21. Oktober 1954 - BVerfGE 4, 60 [94] - ausgeführt haben, sichert Art. 19 GG lediglich die Eröffnung des Rechtsweges zu den Gerichten als staatlichen Institutionen, ohne einen mehrstufigen Instanzenzug zu gewährleisten.
  • BVerwG, 21.03.1956 - V C 174.55

    Rechtsmittel

    Jeder Zweifel in der Richtung, ob man diese Auffassung vertreten muß, ist durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 1954 (BVerfGE 4, 60 - S. 72/73 -) beseitigt worden.
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Rechtsprechung
   BGH, 09.06.1954 - VI ZR 310/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,423
BGH, 09.06.1954 - VI ZR 310/52 (https://dejure.org/1954,423)
BGH, Entscheidung vom 09.06.1954 - VI ZR 310/52 (https://dejure.org/1954,423)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 1954 - VI ZR 310/52 (https://dejure.org/1954,423)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme der Deutschen Bundesbahn für einen Unfall der sich im Mai 1942 im Elsass ereignet hat - Verwaltung der Eisenbahnen im Elsass durch die deutsche Reichsbahn - Verwaltung des Bundeseisenbahnvermögens als nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes mit ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 14, 282
  • NJW 1954, 1642
  • DVBl 1954, 715
  • DB 1954, 864
  • JZ 1955, 19
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.01.1951 - III ZR 83/50

    Bundesbahn. Schäden vor Zusammenbruch

    Auszug aus BGH, 09.06.1954 - VI ZR 310/52
    Wie das Berufungsgericht mit Recht angenommen hat, ist der Anspruch auf diese Renten erst jeweils mit dem Heranrücken der einzelnen Zeitabschnitte und ihrem Erleben durch den Kläger, also nach dem 8. Mai 1945 entstanden (vgl. BGHZ 1, 34 und OGHZ 4, 109).

    Sowohl der Gesichtspunkt der Teilidentität zwischen der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Bundesbahn (BGHZ 1, 34 [38] und BGH Urteil vom 7. November 1952 - V ZR 106/51 - LM § 779 BGB Nr. 4), und der Gedanke der Funktionsnachfolge setzen voraus, dass es sich um die Erfüllung einer Verbindlichkeit handelt, die sich auf das übergegangene Vermögen und den übergegangenen Betrieb bezieht.

  • BGH, 07.11.1952 - V ZR 106/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.06.1954 - VI ZR 310/52
    Sowohl der Gesichtspunkt der Teilidentität zwischen der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Bundesbahn (BGHZ 1, 34 [38] und BGH Urteil vom 7. November 1952 - V ZR 106/51 - LM § 779 BGB Nr. 4), und der Gedanke der Funktionsnachfolge setzen voraus, dass es sich um die Erfüllung einer Verbindlichkeit handelt, die sich auf das übergegangene Vermögen und den übergegangenen Betrieb bezieht.
  • BGH, 29.04.1953 - VI ZR 24/52

    Eisenbahnunfall in der Sowjetzone

    Auszug aus BGH, 09.06.1954 - VI ZR 310/52
    Damit steht in Einklang, dass auch nach den Bestimmungen des Internationalen Privatrechts den Reisenden für erlittene Schäden nur diejenige Eisenbahnverwaltung haftet, in deren Gebiet die beförderte Person verletzt wird (Art. 28 § 1 des Internationalen Eisenbahn- Personen- und Gepäckverkehrsübereinkommen vom 23. Oktober 1924 - RGBl 1925 11, 483 i.d.F. vom 23. November 1933 - RGBl 11, 599 in Kraft getreten am 1. Oktober 1938 - RGBl 11, 101; vgl. auch BGHZ 9, 311 [316]).
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 16.06.1950 - II ZS 122/49
    Auszug aus BGH, 09.06.1954 - VI ZR 310/52
    Wie das Berufungsgericht mit Recht angenommen hat, ist der Anspruch auf diese Renten erst jeweils mit dem Heranrücken der einzelnen Zeitabschnitte und ihrem Erleben durch den Kläger, also nach dem 8. Mai 1945 entstanden (vgl. BGHZ 1, 34 und OGHZ 4, 109).
  • BGH, 29.10.1959 - VII ZR 197/58

    Feldbahnlokomotiven - §§ 678, 687 Abs. 1 BGB; § 823 BGB, § 852 BGB <Fassung

    "Eingegangen" i.S. dieser Vorschrift sind diejenigen Verbindlichkeiten, die nach dem angeführten Zeitpunkt entstanden sind (BGHZ 14, 282).
  • BGH, 08.11.1960 - VI ZR 25/60

    Entschädigung für einen bei dem Betrieb der Deutschen Reichsbahn eingetretenen

    Das gilt auch dann, wenn die Bedürfnisse und Aufwendungen, deren Deckung die Schadensersatzforderung dient, erst nach dem 8. Mai 1945 entstanden sind (Abweichung von BGHZ 14, 282).

    Auch das Urteil des erkennenden Senats BGHZ 14, 282 ging von der damals herrschenden Auffassung aus.

    An der gegenteiligen, aber die damalige Entscheidung nicht tragenden Auffassung, die in dem Urteil BGHZ 14, 282 ausgesprochen ist, kann nicht festgehalten werden.

  • BGH, 10.02.1955 - III ZR 123/53

    Zuständigkeit für Erstattungsansprüche

    Zwar ist darnach auch für die Postverwaltung, geradeso wie bei der Bahnverwaltung (vgl. BGHZ 1, 34 [39]; S. 6 des Urteils vom 23. April 1951 - IV ZR 158/50 - BGHZ 13, 67 [BGH 31.03.1954 - II ZR 333/53] [69]; S. 7 des Urteils vom 9. Juni 1954 - VI ZR 310/50 = JZ 1955, 19) davon auszugehen, daß sie - unter Beschränkung auf den Umfang des Vereinigten Wirtschaftsgebietes - dasselbe "Unternehmen" wie die Deutsche Reichspost ist.
  • BGH, 21.10.1954 - IV ZR 171/52

    Reichsbahnanleihe von 1940

    Die Revision verweist hierbei zu Unrecht auf die Rechtsprechung zur Schadenersatzpflicht, insbesondere über Schadenersatzrenten für die Zeit nach dem 9. Mai 1945, wenn das schadenstiftende Ereignis vor dem 9. Mai 1945 liegt (OGHZ 4, 109 [120]; BGHZ 1, 34 [42]; vgl. auch BGH-Urteil vom 9. Juni 1954 - VI ZR 310/52).
  • OLG Jena, 01.12.1993 - 4 (HS) U 95/93

    Voraussetzungen der Entstehung eines Erbbaurechts; Bestimmung der maßgeblichen

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  • BGH, 12.12.1955 - III ZR 187/54

    Rechtsmittel

    Erst recht versagt der Hinweis der Revision auf das Urteil VI ZR 310/52 (BGHZ 14, 282), in dem es sich um die ganz andere Frage der Haftung der Deutschen Bundesbahn für die Folgen eines Eisenbahnunfalles handelt, der sich 1942 im Elsaß ereignet hatte.
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