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   BGH, 18.12.1959 - 4 StR 499/59   

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https://dejure.org/1959,5073
BGH, 18.12.1959 - 4 StR 499/59 (https://dejure.org/1959,5073)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1959 - 4 StR 499/59 (https://dejure.org/1959,5073)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1959 - 4 StR 499/59 (https://dejure.org/1959,5073)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 542 (Ls.)
  • MDR 1960, 327
  • JZ 1960, 447
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 15.03.2016 - 1 StR 605/15

    Strafverfahren wegen schweren Bandendiebstahls: Versuchsbeginn bei Mittäterschaft

    Anders als der Generalbundesanwalt es in seiner Antragsschrift vertritt, hält der Senat aber jedenfalls die Schwelle zum strafbaren Versuch für die Diebstahlstaten für überschritten: Ein gesondert verfolgter Mittäter hatte in einem Selbstbedienungsgeschäft hochwertige Waren in eine Tüte gesteckt und diese zumeist noch in einem anderen Bereich des Geschäfts zwischen Waren verborgen, wo sie absprachegemäß von den Angeklagten abgeholt werden sollten, wozu es jedoch dann nicht kam (vgl. hierzu RG, Urteil vom 9. Juli 1885 - Rep 1677/85, RGSt 12, 353, 355 f.; BGH, Urteile vom 7. Oktober 1954 - 3 StR 560/53, NJW 1955, 71 und vom 18. Dezember 1959 - 4 StR 499/59, JZ 1960, 447; Beschluss vom 6. Oktober 1961 - 2 StR 289/61, BGHSt 16, 271, 274; Urteil vom 27. Februar 1975 - 4 StR 310/74, NJW 1975, 1176, 1177; Beschluss vom 4. Mai 1984 - 2 StR 133/84; Vogel, LK StGB, 12. Aufl., § 242 Rn. 97, 100).
  • BGH, 09.06.1967 - 4 StR 187/67
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  • BGH, 04.02.1966 - 4 StR 624/65

    Verurteilung wegen schweren Diebstahls sowie versuchten schweren Diebstahls in

    Die im angefochtenen Urteil wegen vermeintlich abweichender Ansicht abgelehnte Entscheidung BGH JZ 1960, 447 betrifft einen anderen Sachverhalt; dort hatte der Täter in dem erbrochenen Raum auch andere als in § 370 Abs. 1 Nr. 5 StGB aufgeführte Gegenstände Vorgefunden.
  • BGH, 12.02.1963 - 1 StR 2/63

    Bestimmung der Voraussetzungen hinsichtlich der Annahme eines tateinheitlichen

    Als einen einheitlichen Diebstahl sieht es die - in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs übrigens alleinstehende - Entscheidung des 4. Strafsenats BGH JZ 1960, 447 nur dann an, wenn der Täter sich von vornherein fremdes Gut gleich welcher Art zueignen will und eine solche Absicht einheitlich zu verwirklichen beginnt, aber nur durch Wegnahme von Gegenständen der in § 370 Nr. 5 StGB bezeichneten Art vollendet.
  • BGH, 15.07.1964 - 2 StR 253/64

    Rechtsmittel

    Deshalb ist dort auch ausdrücklich bemerkt, daß das Urteil des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 1959 - 4 StR 499/59 - (LM Nr. 18 zu § 243 Abs. 1 Ziff. 2 StGB) nicht entgegenstehe, in dem die Begründung eigenen Gewahrsams an Sachen verneint worden war, die der Täter nach Eindringen in eine Gastwirtschaft in seine Aktentasche packte, mit denen er aber das Haus nicht verließ, weil er sich hinter der Theke zum Schlafen niederlegte, wo er am nächsten Morgen gefunden wurde.
  • BGH, 28.05.1968 - 1 StR 24/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen schweren Rückfalldiebstahls -

    Es kann hierzu auf BGH LM Nr. 18, § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB (Leitsatz in NJW 1960, 542 Nr. 20) verwiesen werden.
  • BGH, 24.05.1965 - 2 StR 94/65

    Erhebung von Verfahrensrügen durch Aufstellung eines Kataloges angeblicher

    Sie ergeben vielmehr, daß, wie der Bundesgerichtshof in einen gleichliegenden Falle schon in dem Urteil vom 18. Dezember 1959 - 4 StR 499/59 - (LM Nr. 18 zu § 243 Abs. 1 Ziff. 2 StGB) des näheren ausgeführt hat, der Gewahrsam des Eigentümers an den in der Aktentasche befindlichen Gegenständen noch fortbestand, als der Angeklagte gestellt wurde.
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