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Rechtsprechung
   BGH, 02.10.1963 - 3 StR 34/63   

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BGH, 02.10.1963 - 3 StR 34/63 (https://dejure.org/1963,450)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1963 - 3 StR 34/63 (https://dejure.org/1963,450)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1963 - 3 StR 34/63 (https://dejure.org/1963,450)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 19, 109
  • NJW 1964, 210
  • MDR 1964, 67
  • JZ 1964, 231
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 28.09.2015 - 3 StE 6/10

    Kriegsverbrecherprozess wegen Straftaten im Bürgerkrieg in der Demokratischen

    Besonders maßgebend ist eine Tätigkeit dann, wenn sie von Einfluss ist auf die Führung der Vereinigung im Ganzen oder in wesentlichen Teilen, wenn also der Täter, falls er nicht schon selbst zu den Führungskräften gehört, doch durch sein Tun gleichsam an der Führung mitwirkt (BGHSt 19, 109, [110]).
  • OLG Köln, 22.01.2002 - Ss 551/01

    Tanken ohne Bezahlung bei von vornherein gegebener Zahlungsunwilligkeit

    c) Der Senat kann in entsprechender Anwendung der §§ 353, 354 Abs. 1 StPO den Schuldspruch nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen abändern (vgl. BGHSt 8, 191 [193] = NJW 1956, 32; BGHSt 10, 404 [405] = NJW 1957, 1845; BGH NJW 1964, 210 [212]; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 354 Rdnr. 11 - 17; Kuckein, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 354 Rdnr. 12, 15; Hanack, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 354 Rdnr. 30).
  • BGH, 16.02.2012 - 3 StR 243/11

    Terroristische Vereinigung (ausländische); DHKPC; DHKP; DHKC; Rädelsführerschaft

    Besonders maßgebend ist eine Tätigkeit dann, wenn sie von Einfluss ist auf die Führung der Vereinigung im Ganzen oder in wesentlichen Teilen, wenn also der Täter, falls er nicht schon selbst zu den Führungskräften gehört, doch durch sein Tun gleichsam an der Führung mitwirkt (BGH, Urteil vom 2. Oktober 1963 - 3 StR 34/63, BGHSt 19, 109, 110).
  • OLG Köln, 06.06.2000 - Ss 227/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen

    Das Rechtsmittel hat insofern (vorläufigen) Erfolg, als es in entsprechender Anwendung der §§ 353, 354 Abs. 1 StPO (vgl. BGHSt 8, 191 [193] = NJW 1956, 32; BGHSt 10, 404 [405] = NJW 1957, 1845; BGH NJW 1964, 210 [212]; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 354 Rdnr. 11 - 17; Kuckein, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 354 Rdnr. 12, 15; Hanack, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 354 Rdnr. 30) zu einer teilweisen Änderung des Schuldspruchs und im Rechtsfolgenausspruch gemäß §§ 353, 354 Abs. 2 StPO zur Teilaufhebung des angefochtenen Urteil unter Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht führt.
  • BGH, 19.05.2020 - 6 StR 85/20

    Räuberische Erpressung (Vermögensnachteil: Vermögensgefährdung bei Kenntnis der

    Da ergänzende Feststellungen im Fall der Aufhebung und Zurückverweisung der Sache nicht zu erwarten sind, ändert der Senat den Schuldspruch auf die nach den Feststellungen vorliegende versuchte besonders schwere räuberische Erpressung (entsprechend § 354 Abs. 1 StPO; vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 1963 - 3 StR 34/63, NJW 1964, 210, 212; KK-StPO/Gericke, 8. Aufl., § 354 Rn. 15).
  • BGH, 01.12.1964 - 3 StR 37/64
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  • BGH, 09.10.1964 - 3 StR 32/64

    Merkmale einer verfassungsfeindlichen Vereinigung - Tatbeitrag zur Förderung

    Der Senat hat in seiner inzwischen veröffentlichten Entscheidung 3 StR 34/63 vom 2. Oktober 1963 - BGHSt 19, 109 - im Anschluß an BGHSt 6, 129 noch einmal zum Begriff des Rädelsführers eingehend Stellung genommen; es kann darauf verwiesen werden.

    Bereits die neuere Rechtsprechung des Senats zur Rädelsführerschaft im Sinne des alten § 90 a StGB (vgl. BGHSt 19, 109) bewegte sich in der Richtung einer Einengung des Begriffs "Rädelsführer"; diese Richtung wird beizubehalten sein.

    Der Versuch des Aufbaus einer Fünfergruppe im Stadtteil E.-St. (in Verbindung mit den oben unter I 2 b, c wiedergegebenen Betätigungen) erfüllte nach den obigen Darlegungen schon nicht die Merkmale des zum alten § 90 a entwickelten Rädelsführerbegriffs (vgl. BGHSt 6, 129; 19, 109).

  • BGH, 07.04.2020 - 6 StR 34/20

    Begünstigung (Vorteilssicherungsabsicht)

    Da hiernach die Voraussetzungen der Begünstigung in den genannten Fällen nicht vorliegen und dazu ergänzende Feststellungen im Fall der Aufhebung und Zurückverweisung der Sache nicht zu erwarten sind, ändert der Senat den Schuldspruch insoweit entsprechend § 354 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 1963 - 3 StR 34/63, NJW 1964, 210, 212; KK-StPO/Gericke, 8. Aufl., § 354 Rn. 15).
  • BGH, 23.02.1965 - 3 StR 47/64

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Geheimbündelei in

    Insbesondere ist die Verurteilung des Angeklagten als Rädelsführer nach dem bisherigen § 90 a StGB selbst unter Berücksichtigung der in der Entscheidung BGHSt 19, 109 enthaltenen verschärften Anforderungen an das Merkmal der Rädelsführerschaft zu billigen.

    Der Senat hat in seiner Entscheidung 3 StR 37/64 vom 1. Dezember 1964 (für die Amtliche Sammlung bestimmt) zu dem Merkmal des Rädelsführers im neuen § 90 a Abs. 3 StGB eingehend Stellung genommen und ist zu dem Ergebnis gelangt, daß auch für § 90 a Abs. 3 n.F. StGB die Auslegung des Rädelsführerbegriffs durch die schon erwähnte Entscheidung BGHSt 19, 109 im wesentlichen noch zutrifft, daß die dort entwickelten Rechtssätze jedoch im Hinblick auf § 90 a Abs. 1 n.F. StGB, der eine Reihe von schwereren Fällen bereits aus der großen Masse der Fälle heraushebt, "eng auszulegen" seien.

  • BGH, 09.10.1964 - 3 StR 34/64
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  • BGH, 21.04.2020 - 6 StR 22/20

    Mittäterschaft (Ausschluss bei Fehlen eines objektiven Beitrags)

  • BGH, 13.01.1965 - 3 StR 54/64

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlung gegen das Verbot der

  • BGH, 29.11.1963 - 3 StR 45/63

    Voraussetzungen einer Strafaussetzung

  • BGH, 25.05.1966 - 2 StE 1/66

    Verurteilung wegen Geheimbündelei und Verstoßes gegen das KPD-Verbot - Verteilung

  • BGH, 05.04.1966 - 5 StR 76/66

    Rechtliche Wirkungen des Unterbleibens einer Belehrung über ein

  • BGH, 23.03.1965 - 3 StR 61/64

    Verurteilung wegen einer Rädelsführerschaft in einer verfassungsfeindlichen

  • BGH, 14.01.1964 - 3 StR 46/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.04.1964 - 3 StR 4/64

    Strafzumessung unter dem Kriterium der Belehrbarkeit des Angeklagten

  • BGH, 24.03.1966 - 3 StR 36/65

    Verstoß gegen das KPD-Verbot - Rüge der Verletzung formellen und materiellen

  • BGH, 28.01.1964 - 3 StR 50/63

    Zuwiderhandlung gegen das Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands -

  • BGH, 28.01.1964 - 3 StR 49/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.11.1963 - 3 StR 12/63

    Geheimbündelei in verfassungsfeindlicher Absicht - Zuwiderhandlung gegen das

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Rechtsprechung
   BGH, 30.10.1963 - 2 StR 357/63   

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https://dejure.org/1963,510
BGH, 30.10.1963 - 2 StR 357/63 (https://dejure.org/1963,510)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1963 - 2 StR 357/63 (https://dejure.org/1963,510)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung einer Ablehnung eines Beweisantrages wegen eigener Sachkunde - Anforderungen für das Vorliegen eines "Obhutsverhältnisses" i. S. des § 174 Nr. 1 StGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 19, 163
  • NJW 1964, 411
  • MDR 1964, 248
  • JZ 1964, 231
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.08.1954 - 3 StR 159/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.10.1963 - 2 StR 357/63
    Allerdings haben es Ferienstrafsenate des Bundesgerichtshofs in unveröffentlichten Urteilen (vgl. 3 StR 318/52 vom 18. Juli 1952 und 3 StR 159/54 vom 10. August 1954) als zur Begründung eines Obhutsverhältnisses ausreichend erachtet, wenn dem Lehrer durch eine Dienstanweisung oder durch eine andere Anordnung der zuständigen Schulbehörde die Pflicht auferlegt sei, sämtliche Schüler auch außerhalb der Schule im Interesse der Erhaltung der Schulzucht zu überwachen.
  • BGH, 04.10.1951 - 3 StR 603/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.10.1963 - 2 StR 357/63
    Zu Unrecht haben sie sich dabei auf ein ebenfalls unveröffentlichtes Urteil des früheren 3. Strafsenats (3 StR 603/51 vom 4. Oktober 1951) berufen; dort wird nämlich die Anwendung des § 174 Nr. 1 StGB ausdrücklich davon abhängig gemacht, daß die Dienstanweisung in der Praxis verwirklicht worden ist, indem die Lehrer die ihnen zur Pflicht gemachte Beaufsichtigung auch tatsächlich ausgeübt haben.
  • BayObLG, 19.09.1958 - RReg. 3 St 93/58

    Dem Schulleiter zur Erziehung anvertraut sein

    Auszug aus BGH, 30.10.1963 - 2 StR 357/63
    Für den Schulleiter mag selbst in solchen großstädtischen Verhältnissen eine Ausnahme gelten, weil ihm kraft seiner besonderen Aufgabe und Autorität alle Schüler der Anstalt zur Erziehung und Aufsicht anvertraut sein können (vgl. BGHSt 13, 352; BayObLGSt 1958, 225 betr. den Leiter einer bayerischen Berufsschule).
  • BGH, 08.07.1954 - 3 StR 876/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.10.1963 - 2 StR 357/63
    In einer kleinen Schule, wo sich alle Lehrer und Schüler gegenseitig kennen und im täglichen Umgang der Über- und Unterordnung bewußt werden, mögen schon angesichts dieser Gestaltung alle Schüler allen Lehrern zur Erziehung und Aufsicht anvertraut sein (so die Entscheidung des Bundesgerichtshofs 3 StR 876/53 vom 8. Juli 1954 bezüglich einer vierklassigen dörflichen Volksschule mit vier Lehrern).
  • BGH, 24.11.1959 - 5 StR 518/59

    Strafbarkeit eines Schulleiters nach § 174 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) aufgrund

    Auszug aus BGH, 30.10.1963 - 2 StR 357/63
    Für den Schulleiter mag selbst in solchen großstädtischen Verhältnissen eine Ausnahme gelten, weil ihm kraft seiner besonderen Aufgabe und Autorität alle Schüler der Anstalt zur Erziehung und Aufsicht anvertraut sein können (vgl. BGHSt 13, 352; BayObLGSt 1958, 225 betr. den Leiter einer bayerischen Berufsschule).
  • BGH, 18.07.1952 - 3 StR 318/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.10.1963 - 2 StR 357/63
    Allerdings haben es Ferienstrafsenate des Bundesgerichtshofs in unveröffentlichten Urteilen (vgl. 3 StR 318/52 vom 18. Juli 1952 und 3 StR 159/54 vom 10. August 1954) als zur Begründung eines Obhutsverhältnisses ausreichend erachtet, wenn dem Lehrer durch eine Dienstanweisung oder durch eine andere Anordnung der zuständigen Schulbehörde die Pflicht auferlegt sei, sämtliche Schüler auch außerhalb der Schule im Interesse der Erhaltung der Schulzucht zu überwachen.
  • BGH, 06.12.1956 - 4 StR 234/56

    Unrechtsbewußtsein und Schuld

    Auszug aus BGH, 30.10.1963 - 2 StR 357/63
    Es wäre jedoch eine umfassendere Würdigung geboten gewesen; denn das Unrechtsbewußtsein ist "teilbar" (vgl. BGHSt 10, 35).
  • RG, 18.03.1909 - III 163/09

    1. Beamteneigenschaft der Anhaltischen Volksschullehrer. 2. Erstreckt sich die

    Auszug aus BGH, 30.10.1963 - 2 StR 357/63
    Im besonderen hat das Reichsgericht diesen Grundsatz in RGSt 42, 251 auf eine frühere Anhaltische Volksschule (nach den für sie gültigen Vorschriften) und in JW 1930, 1215 Nr. 24 auf eine sächsische Fortbildungsschule (nach der Art der eingeführten Schulzucht und der bestehenden Schulverfassung) angewendet.
  • BGH, 06.05.2014 - 4 StR 503/13

    Revision eines Lehrers gegen seine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs einer

    b) Schon mit Blick darauf, dass dieses Abhängigkeitsverhältnis den persönlichen, allgemein menschlichen Bereich umfassen muss, wird es im Verhältnis eines Lehrers zu seinen Schülern, insbesondere an größeren Schulen mit nur schwer überschaubarem Lehrerkollegium, nicht schon durch die bloße Zugehörigkeit zu derselben Schule konstituiert, sondern regelmäßig erst mit der Zuweisung eines Schülers zu einem bestimmten Lehrer, der dadurch die in § 174 Abs. 1 StGB vorausgesetzten Pflichten übernimmt (BGH, Urteil vom 30. Oktober 1963 - 2 StR 357/63, BGHSt 19, 163, 166; anders noch für den Leiter einer Schule: BGH, Urteil vom 24. November 1959 - 5 StR 518/59, BGHSt 13, 352, 355).
  • OLG Koblenz, 29.12.2011 - 1 Ss 213/11

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen: Sexuelles Verhältnis zwischen einem

    Es ist entgegen der Auffassung der Strafkammer nicht ohne weiteres zwischen allen Lehrern und Schülern einer Schule zu bejahen (BGH v. 30.10.1963 - 2 StR 357/63 - juris Rn. 11 - BGHSt 19, 163), wenn auch der Täterkreis nicht zwangsläufig auf Klassen- oder Fachlehrer begrenzt ist.
  • BGH, 25.04.2012 - 4 StR 74/12

    Missbrauchsvorwürfe gegen Realschullehrer müssen neu verhandelt werden

    Maßgebend sind indes in jedem Fall die konkreten, tatsächlichen Verhältnisse (BGH, Urteil vom 30. Oktober 1963 - 2 StR 357/63, BGHSt 19, 163, 166; Beschluss vom 31. Januar 1967 aaO, S. 202; Senatsbeschluss vom 26. Juni 2003 aaO; SSW-StGB/Wolters, § 174 Rn. 6).

    Jedenfalls an größeren Schulen mit einem für den einzelnen Schüler nur schwer überschaubaren Lehrerkollegium ergibt es sich nicht schon aus der bloßen Zugehörigkeit von Lehrern und Schülern zu derselben Schule, sondern regelmäßig erst mit der Zuweisung eines Schülers an einen bestimmten Lehrer, der dadurch die in § 174 Abs. 1 StGB vorausgesetzten Pflichten übernimmt (so BGH, Urteil vom 30. Oktober 1963 aaO; anders für den Leiter einer Schule: BGH, Urteil vom 24. November 1959 - 5 StR 518/59, BGHSt 13, 352, 355).

  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 180/08

    Sexueller Missbrauch Schutzbefohlener (Obhutsverhältnis); Grenzen der

    Ob ein solches Obhutsverhältnis, das auch bei einer Tätigkeit als Trainer bestehen kann (BGHSt 17, 191, 192/193 - Fußballtrainer; BGH NStZ 2003, 661 - Tennistrainer), vorliegt, ist nach den tatsächlichen Verhältnissen des Einzelfalls zu beurteilen (BGHSt 19, 163; 33, 340, 344; 41, 137, 139).
  • BGH, 05.11.1985 - 1 StR 491/85

    Schutzbefohlene eines Gemeindepfarrers

    Daß sie außerhalb des eigentlichen Religionsunterrichts geschahen, stellt hier, wie die Strafkammer erkannt hat, die Erfüllung des Tatbestandes nicht in Frage (vgl. BGHSt 19, 163, 166 [BGH 30.10.1963 - 2 StR 357/63] sowie schon BGH MDR 1954, 53).

    Ob ein solches Obhutsverhältnis besteht und welchen Umfang es hat, ist nach den tatsächlichen Verhältnissen des Einzelfalles zu beurteilen (BGHSt 19, 163, 165) [BGH 30.10.1963 - 2 StR 357/63].

    Je nach den tatsächlichen Verhältnissen kommt es auch in Betracht zwischen einem Lehrer und einem von ihm nicht mehr unterrichteten Schüler derselben Schule (BGHSt 19, 163, 166) [BGH 30.10.1963 - 2 StR 357/63], ferner zwischen einem Fahrlehrer und einer minderjährigen Fahrschülerin (BGHSt 21, 196; kritisch dazu Lackner JR 1968, 190/191).

    Im Falle von Martina Gr. endete das Obhutsverhältnis, als sie nicht mehr vom Angeklagten unterrichtet wurde (vgl. BGHSt 19, 163, 167) [BGH 30.10.1963 - 2 StR 357/63].

  • OLG Koblenz, 17.03.2014 - 1 Ws 56/14

    Kein Obhutsverhältnis zwischen Lehrer und Schüler nach Auflösung des

    Dies ist zu verneinen, weil das Lehrer-Schüler-Verhältnis und damit das Obhutsverhältnis mit der Auflösung des Klasseverbandes am 24. Juni 2005 endete (vgl. BGH v. 30.10.1963 - 2 StR 357/63 - [...] n. 17 - BGHSt 19, 163).
  • BGH, 27.06.2000 - 1 StR 221/00

    Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen; Obhutsverhältnis; Ersatzbabysitter

    Ob ein solches Obhutsverhältnis, das auch im Verhältnis zwischen Großeltern und Enkel bestehen kann (BGHR StGB § 174 Abs. 1 Nr. 1 Obhutsverhältnis 10), vorliegt, ist nach den tatsächlichen Verhältnissen des Einzelfalls zu beurteilen (BGHSt 19, 163; 33, 340, 344; 41, 137, 139).
  • BGH, 03.02.2004 - 5 StR 488/03

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Obhutsverhältnis bei der öffentlichen

    Die vom Landgericht getroffenen Feststellungen zur Betreuung des Jugendlichen S (UA 10, 20) reichen aus, um nach den maßgeblichen tatsächlichen Verhältnissen ein Obhutsverhältnis anzunehmen (vgl. BGHSt 19, 163, 165 f.).
  • BGH, 02.07.1997 - 2 StR 205/97

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen durch den Großvater - Schlussziehung

    Ob ein solches Obhutsverhältnis besteht und welchen Umfang es hat, ist nach den tatsächlichen Verhältnissen des Einzelfalls zu beurteilen (BGHSt 33, 340, 344; 19, 163, 165).
  • BGH, 31.01.1967 - 1 StR 595/65
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  • BGH, 30.04.1986 - 2 StR 165/86

    Verbindung von an verschiedenen Tagen vorgenommenen sexuellen Handlungen zu einer

  • BGH, 28.03.1972 - 5 StR 97/72

    Gewaltsame Vornahme unzüchtiger Handlungen - Unzucht mit einer Abhängigen - Die

  • BGH, 06.08.1974 - 1 StR 334/74

    Voraussetzungen des "anvertraut seins" bei Sexualdelikten - Begründung eines

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Rechtsprechung
   BGH, 28.06.1963 - 4 StR 202/63   

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https://dejure.org/1963,4781
BGH, 28.06.1963 - 4 StR 202/63 (https://dejure.org/1963,4781)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1963 - 4 StR 202/63 (https://dejure.org/1963,4781)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1963 - 4 StR 202/63 (https://dejure.org/1963,4781)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fahrlässige rechtswidrige Körperverletzung eines Arztes durch die Operation eines Patienten ohne dessen vorherige Einwilligung - Erfüllung des Tatbestandes der Körperverletzung durch einen kunstgerecht durchgeführten ärztlichen Eingriff - Voraussetzung einer wirksamen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • JZ 1964, 231
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.11.1957 - 4 StR 525/57

    Einwilligung in ärztliche Heilbehandlung

    Auszug aus BGH, 28.06.1963 - 4 StR 202/63
    Diesen Standpunkt vertritt der Bundesgerichtshof, auch der erkennende Senat, in ständiger Rechtsprechung (BGH NJW 1956, 1106; BGH VersR 1956, 224; BGHSt 11, 111; BGHZ 29, 46 und 176; BGHSt 12, 379; BGH 5 StR 521/59 vom 24. April 1960; BGH 4 StR 375/60 vom 28. Oktober 1960, insoweit in BGHSt 15, 200 nicht abgedruckt; BGHSt 16, 309 [BGH 01.02.1961 - 2 StR 457/60]).

    Als Dr. O. während des Eingriffs sah, daß auch der zweite Hoden entfernt werden müsse, war keine Aufklärung des Kranken darüber mehr möglich, weil sie die Unterbrechung des Eingriffs und die Gefahr schwerwiegender gesundheitlicher Folgen bedeutet hätte (ähnlich BGHSt 11, 111, 114) [BGH 28.11.1957 - 4 StR 525/57].

  • BGH, 09.12.1958 - VI ZR 203/57

    Aufklärungspflicht des Arztes

    Auszug aus BGH, 28.06.1963 - 4 StR 202/63
    Diesen Standpunkt vertritt der Bundesgerichtshof, auch der erkennende Senat, in ständiger Rechtsprechung (BGH NJW 1956, 1106; BGH VersR 1956, 224; BGHSt 11, 111; BGHZ 29, 46 und 176; BGHSt 12, 379; BGH 5 StR 521/59 vom 24. April 1960; BGH 4 StR 375/60 vom 28. Oktober 1960, insoweit in BGHSt 15, 200 nicht abgedruckt; BGHSt 16, 309 [BGH 01.02.1961 - 2 StR 457/60]).

    Auch stellt das Landgericht bindend fest, daß Dr. O., als er ihn belehrte, "nach medizinischer Erfahrung und statistischer Wahrscheinlichkeit" nicht damit zu rechnen brauchte, daß beide Hoden würden entfernt werden müssen, weil solche Fälle "äußerst selten" vorkommen und daher, auch vom Standpunkt jener Rechtsprechung aus, nicht unter die Aufklärungspflicht fallen (BGHZ 29, 46, 60) [BGH 09.12.1958 - VI ZR 203/57].

  • BGH, 16.01.1959 - VI ZR 179/57

    Ärztliche Aufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 28.06.1963 - 4 StR 202/63
    Es kommt daher nicht darauf an, ob Dr. O., vom Standpunkt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus, etwa bereits damals auch hätte prüfen müssen, ob die Mitteilung an den Patienten, er könne unter Umständen krebskrank sein, bei diesem nicht ernste, unbehebbare Gesundheitsschäden hätte befürchten lassen, so daß er aus diesem Grunde darüber nicht unterrichtet zu werden brauchte (dazu BGHZ 29, 176).

    Der Patient hat auf diese Mitteilung hin geschwiegen und auch während der Vorbereitung zum Eingriff am nächsten Tage weder Bedenken noch Einwände geäußert, Daraus durfte Dr. O. die Zustimmung zu dem Eingriff in notwendigen Umfange entnehmen, die auch durch schlüssiges Verhalten erklärt werden kann (BGH NJW 1961, 261; BGHZ 29, 176).

  • BGH, 10.02.1959 - 5 StR 533/58

    Ärztliches Handeln gegen den erklärten oder mutmaßlichen Willen der Eltern:

    Auszug aus BGH, 28.06.1963 - 4 StR 202/63
    Diesen Standpunkt vertritt der Bundesgerichtshof, auch der erkennende Senat, in ständiger Rechtsprechung (BGH NJW 1956, 1106; BGH VersR 1956, 224; BGHSt 11, 111; BGHZ 29, 46 und 176; BGHSt 12, 379; BGH 5 StR 521/59 vom 24. April 1960; BGH 4 StR 375/60 vom 28. Oktober 1960, insoweit in BGHSt 15, 200 nicht abgedruckt; BGHSt 16, 309 [BGH 01.02.1961 - 2 StR 457/60]).

    Anders als im Falle BGHSt 12, 379 war der Eingriff dringend notwendig, und kein vernünftiger Grund sprach gegen ihn.

  • BGH, 28.10.1960 - 4 StR 375/60

    Recht des Angeklagten auf sämtliche vom Gericht geladenen und auch erschienenen

    Auszug aus BGH, 28.06.1963 - 4 StR 202/63
    Diesen Standpunkt vertritt der Bundesgerichtshof, auch der erkennende Senat, in ständiger Rechtsprechung (BGH NJW 1956, 1106; BGH VersR 1956, 224; BGHSt 11, 111; BGHZ 29, 46 und 176; BGHSt 12, 379; BGH 5 StR 521/59 vom 24. April 1960; BGH 4 StR 375/60 vom 28. Oktober 1960, insoweit in BGHSt 15, 200 nicht abgedruckt; BGHSt 16, 309 [BGH 01.02.1961 - 2 StR 457/60]).

    Wie der erkennende Senat in der Entscheidung 4 StR 375/60 vom 28. Oktober 1960 (Myom-Fall) ausgeführt hat, ist außerdem noch Voraussetzung daß der Angeklagte auch hätte erkennen können und müssen, der Kranke werde, wäre er in dem vom Landgericht irrig für erforderlich gehaltenen Umfang aufgeklärt worden, einen Eingriff dieses Umfangs endgültig verweigere Umfassende Aufklärung muß nicht denknotwendig zur Versagung der Einwilligung führen, so daß Dr. O. sie von vornherein hätte annehmen müssen.

  • BGH, 20.12.1960 - VI ZR 45/60

    Schadensersatzanspruch aus einer misslungenen Heilbehandlung; Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 28.06.1963 - 4 StR 202/63
    Die Einwilligung könne auch aus den Umständen und dem Gesamtverhalten des Patienten hervorgehen (BGH NJW 1961, 261, 262) [BGH 20.12.1960 - VI ZR 45/60].

    Der Patient hat auf diese Mitteilung hin geschwiegen und auch während der Vorbereitung zum Eingriff am nächsten Tage weder Bedenken noch Einwände geäußert, Daraus durfte Dr. O. die Zustimmung zu dem Eingriff in notwendigen Umfange entnehmen, die auch durch schlüssiges Verhalten erklärt werden kann (BGH NJW 1961, 261; BGHZ 29, 176).

  • BGH, 24.05.1960 - 5 StR 521/59

    Ärztlicher Eingriff ohne die erforderliche Einwilligung als vorsätzliche

    Auszug aus BGH, 28.06.1963 - 4 StR 202/63
    Diesen Standpunkt vertritt der Bundesgerichtshof, auch der erkennende Senat, in ständiger Rechtsprechung (BGH NJW 1956, 1106; BGH VersR 1956, 224; BGHSt 11, 111; BGHZ 29, 46 und 176; BGHSt 12, 379; BGH 5 StR 521/59 vom 24. April 1960; BGH 4 StR 375/60 vom 28. Oktober 1960, insoweit in BGHSt 15, 200 nicht abgedruckt; BGHSt 16, 309 [BGH 01.02.1961 - 2 StR 457/60]).
  • BGH, 10.07.1954 - VI ZR 45/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.06.1963 - 4 StR 202/63
    Diesen Standpunkt vertritt der Bundesgerichtshof, auch der erkennende Senat, in ständiger Rechtsprechung (BGH NJW 1956, 1106; BGH VersR 1956, 224; BGHSt 11, 111; BGHZ 29, 46 und 176; BGHSt 12, 379; BGH 5 StR 521/59 vom 24. April 1960; BGH 4 StR 375/60 vom 28. Oktober 1960, insoweit in BGHSt 15, 200 nicht abgedruckt; BGHSt 16, 309 [BGH 01.02.1961 - 2 StR 457/60]).
  • BGH, 05.12.1958 - VI ZR 266/57

    Einwilligung des Minderjährigen in Operation

    Auszug aus BGH, 28.06.1963 - 4 StR 202/63
    Bei fehlender Einwilligung werde die Rechtswidrigkeit im Regelfälle auch durch Fehlerfreiheit und Erfolg des Eingriffs nicht beseitigt (BGHZ 29, 33, 37) [BGH 05.12.1958 - VI ZR 266/57].
  • BGH, 01.02.1961 - 2 StR 457/60

    Wirksamkeit der Einwilligung in einen Heileingriff bei Irrtum über die

    Auszug aus BGH, 28.06.1963 - 4 StR 202/63
    Diesen Standpunkt vertritt der Bundesgerichtshof, auch der erkennende Senat, in ständiger Rechtsprechung (BGH NJW 1956, 1106; BGH VersR 1956, 224; BGHSt 11, 111; BGHZ 29, 46 und 176; BGHSt 12, 379; BGH 5 StR 521/59 vom 24. April 1960; BGH 4 StR 375/60 vom 28. Oktober 1960, insoweit in BGHSt 15, 200 nicht abgedruckt; BGHSt 16, 309 [BGH 01.02.1961 - 2 StR 457/60]).
  • BGH, 16.10.1962 - VI ZR 198/61
  • BGH, 20.02.2013 - 1 StR 320/12

    Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

    Es hat mit Blick auf die erteilte hypothetische Einwilligung des Geschädigten zu Recht den erforderlichen Pflichtwidrigkeitszusammenhang zwischen den Aufklärungsverstößen und dem Tod des Geschädigten verneint (zur hypothetischen Einwilligung mit Blick auf den Maßstab der zudem erforderlichen Vorhersehbarkeit, vgl. auch BGH, Urteile vom 28. Oktober 1960 - 4 StR 375/60 und vom 28. Juni 1963 - 4 StR 202/63, JZ 1964, 231 f.).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.10.1963 - 1 StR 385/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,617
BGH, 29.10.1963 - 1 StR 385/63 (https://dejure.org/1963,617)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1963 - 1 StR 385/63 (https://dejure.org/1963,617)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1963 - 1 StR 385/63 (https://dejure.org/1963,617)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 19, 131
  • NJW 1964, 457
  • MDR 1964, 161
  • JZ 1964, 231
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2006 - 16 W 109/06

    Begriff der bezogenen Vergütung nach § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG : Keine

    Dementsprechend hat auch der Bundesgerichtshof (NJW 1964, 457) als Vergütung i. S. v. § 5 Abs. 3 ArbGG die unbedingt entstandenen Provisionsansprüche für maßgebend gehalten.
  • OLG Karlsruhe, 30.05.2006 - 7 W 29/06

    Zuständigkeitsabgrenzung zwischen ordentlichen Gerichten und Arbeitsgerichten im

    So hat auch der BGH (NJW 1964, 457) als Vergütung i. S. v. § 5 Abs. 3 ArbGG die unbedingt entstandenen Provisionsansprüche für maßgebend gehalten.
  • OLG München, 22.06.2007 - 7 W 1079/07

    Maßgeblichkeit unbedingter Provisionsansprüche des Handelsvertreters bei

    Zwar kann der Unternehmer nicht durch erhöhte Zahlungen die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte ausschalten, weil als Vergütung im Sinn des § 5 Abs. 3 ArbGG nur die unbedingt entstandenen Provisionsansprüche maßgebend sind (BGH NJW 1964, 457) und darüber hinausgehende Zahlungen als weitere Vorschüsse außer Ansatz bleiben.
  • BGH, 29.05.1979 - 5 StR 220/79

    Strafbarkeit sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen - Strafbarkeit wegen

    Dieser hat seinen Grund in den besonderen Verhältnissen, die mit dem stationären Aufenthalt in einer Anstalt verbunden sind: Der Betroffene ist seinem gewohnten Lebenskreis entrissen (BGHSt 19, 131, 133); der Kontakt mit den Menschen, mit denen er sonst umzugehen pflegt, ist eingeschränkt oder unterbrochen; die Verhältnisse in der Anstalt führen regelmäßig zu einer Einschränkung seiner Bewegungsfreiheit.
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Rechtsprechung
   BGH, 05.11.1963 - 1 StR 418/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,1471
BGH, 05.11.1963 - 1 StR 418/63 (https://dejure.org/1963,1471)
BGH, Entscheidung vom 05.11.1963 - 1 StR 418/63 (https://dejure.org/1963,1471)
BGH, Entscheidung vom 05. November 1963 - 1 StR 418/63 (https://dejure.org/1963,1471)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Hausmeister in einem Heilerziehungsheim für geistig Zurückgebliebene - Begriff "Stellung in der Anstalt" - Fortsetzungszusammenhang bei Unzuchtshandlungen an verschiedenen Personen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 458
  • MDR 1964, 162
  • JZ 1964, 231
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.07.1956 - 6 StR 28/56
    Auszug aus BGH, 05.11.1963 - 1 StR 418/63
    Für die Schwere der Schuld eines Angeklagten fällt es sehr wohl ins Gewicht, ob eine fortgesetzte Tat nur wenige Einzelfälle oder eine Verbrechensreihe umfaßt (vgl. BGHSt 9, 324, 334) [BGH 18.07.1956 - 6 StR 28/56].
  • BGH, 05.01.1951 - 2 StR 83/50
    Auszug aus BGH, 05.11.1963 - 1 StR 418/63
    Bei Unzuchtshandlungen an verschiedenen Personen ist Fortsetzungszusammenhang rechtlich ausgeschlossen (BGHSt 1, 20; vgl. ferner RGSt 72, 257).
  • RG, 23.06.1938 - 2 D 135/38

    Ist Fortsetzungszusammenhang möglich oder ist eine Sammelstraftat anzunehmen,

    Auszug aus BGH, 05.11.1963 - 1 StR 418/63
    Bei Unzuchtshandlungen an verschiedenen Personen ist Fortsetzungszusammenhang rechtlich ausgeschlossen (BGHSt 1, 20; vgl. ferner RGSt 72, 257).
  • BGH, 05.05.1953 - 1 StR 194/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.11.1963 - 1 StR 418/63
    Dahinstehen kann, ob der Angeklagte, wie das Urteil annimmt, sich in fortgesetzter Tat verging und ob es auf einem Rechtsirrtum oder auf einem bloßen Ausdrucksversehen beruht, wenn die Strafkammer es für jene Annahme genügen läßt, daß der Angeklagte mit "Fortsetzungsvorsatz" handelte (vgl. dazu BGH NJW 1953, 1112 Nr. 27).
  • BGH, 13.12.1960 - 1 StR 447/60

    Beleidigung durch unzüchtige Berührungen - Beurteilung der irrtümlichen Annahme

    Auszug aus BGH, 05.11.1963 - 1 StR 418/63
    Mithin greift die Revision auch die Feststellungen zur inneren Tatseite vergeblich an (BGH Urt. vom 13. Dezember 1960 - 1 StR 447/60 -).
  • BGH, 17.04.1951 - 2 StR 91/51

    Missbrauch einer Stellung als Pfleger in einer Heilanstalt oder Pflegeanstalt

    Auszug aus BGH, 05.11.1963 - 1 StR 418/63
    Unerheblich ist es, daß er keinen Widerstand fand (BGHSt 1, 122 [BGH 17.04.1951 - 2 StR 91/51]), und daß die allgemeine Fürsorge für die Mädchen dem Leiter der Anstalt und seinen Hilfskräften auch in der Zeit weiter oblag, in der sie dem Angeklagten zur Arbeitsanleitung beigegeben waren; das befreit ihn nicht von seiner Verantwortung.
  • RG, 26.07.1938 - 1 D 470/38

    1. Zu dem Begriffe der "anderen Medizinalpersonen" im § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB. 2.

    Auszug aus BGH, 05.11.1963 - 1 StR 418/63
    Diese Vorschrift setzt - zum Unterschied von § 174 Nr. 1 StGB - nicht voraus, daß der Täter in einem Obhuts- oder Betreuungsverhältnis zu dem Kranken oder Hilfsbedürftigen steht, den er zur Unzucht mißbraucht (ebenso RGSt 72, 296, 299 zu § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F.); erst recht nicht, daß er die Unzucht bei Ausübung seines Dienstes verübt (BGH GA 1956, 383, 384).
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