Rechtsprechung
BGH, 10.07.1963 - Ib ZR 214/62 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer
Boykottaufruf zur Verhinderung der Verbreitung von Zeitschriften mit dem Fernsehprogramm von Ostdeutschland (hier: "Blinkfüer") - Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs - Boykottaufruf zur Vermeidung der sowjetzonalen, einen Angriff auf die freiheitliche Ordnung der ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Blinkfüer
Art. 5 Abs. 1 GG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 10.07.1963 - Ib ZR 214/62
- BVerfG, 26.02.1969 - 1 BvR 619/63
Papierfundstellen
- NJW 1964, 29
- MDR 1964, 24
- GRUR 1964, 77
- DB 1963, 1675
- JZ 1964, 95
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BGH, 10.07.1963 - Ib ZR 214/62
Daß eine solche Warnung zur Verfolgung politisch billigenswerter Ziele gerechtfertigt sein könne, habe das Bundesverfassungsgericht im sog. "Lüth"-Urteil (BVerfGE 7, 198) ausdrücklich anerkannt.Wie das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung BVerfGE 7, 198 ff (Lüth) dargelegt hat, sind auch bürgerlich-rechtliche Vorschriften im Geiste der Grundrechtsnormen des Grundgesetzes auszulegen.
- BGH, 24.10.1961 - VI ZR 204/60
Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Presseberichte
Auszug aus BGH, 10.07.1963 - Ib ZR 214/62
Das Grundrecht der freien Meinungsäußerung findet seine Grenze nicht schon dort, wo das Verhalten, an dem Kritik geübt wird, sich im Rahmen der Gesetze bewegt (…BVerfG a.a.O. S. 220; vgl. auch BGH NJW 1962, 32, 33 [BGH 24.10.1961 - VI ZR 204/60] oben). - BGH, 26.02.1960 - I ZR 166/58
Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis einer Unterlassungsklage - Überprüfung …
Auszug aus BGH, 10.07.1963 - Ib ZR 214/62
Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs ist ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs dann anzunehmen, wenn das zu beurteilende Verhalten äußerlich geeignet ist, solchen Zwecken in der Weise zu dienen, daß dadurch der Absatz einer Person zugunsten desjenigen einer anderen Person gefördert wird, und wenn ihm in subjektiver Hinsicht eine hierauf gerichtete Absicht des Handelnden zugrunde liegt, die zwar nicht den einzigen Beweggrund für das Verhalten zu bilden braucht, aber auch nicht hinter anderen Beweggründen völlig zurücktreten darf (BGH GRUR 1960, 384, 386 -Mampe Halb und Halb m.w.N.).
- BVerfG, 26.02.1969 - 1 BvR 619/63
Blinkfüer
Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 1963 - Ib ZR 214/62 - verletzt das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes.Auf die Revision der Beklagten hob der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 10. Juli 1963 (NJW 1964, S. 29 = JZ 1964, S. 95) das Berufungsurteil auf, wies die Klage ab und bürdete dem Beschwerdeführer die Kosten des Rechtsstreits auf.
- BGH, 14.01.1965 - KZR 9/63
Überprüfung einer Preisbindungsvereinbarung sowie einer Bindung der …
Handeln "zu Zwecken des Wettbewerbs" liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs vor, wenn ein Verhalten solchen Zwecken zu dienen in der Weise äußerlich geeignet ist, daß dadurch der Absatz einer Person zugunsten desjenigen einer anderen Person gefördert wird, und wenn ihm in subjektiver Hinsicht eine hierauf gerichtete Absicht zugrunde liegt; diese Absicht braucht nicht den einzigen Beweggrund für das Verhalten zu bilden, darf aber auch nicht hinter anderen Beweggründen völlig zurücktreten (BGH NJW 1964, 29 - "Blinkfüer" - und GRUR 1960, 384, 386 - "Mampe Halb und Halb" m.w.Nachw.).Dies schließt aber nicht aus, daß auch bei entsprechender objektiver Eignung ein anderer Beweggrund bestimmend war, hinter den etwaige den Wettbewerb betreffende Nebenerwägungen des Handelnden völlig zurücktreten (BGH NJW 1964, 29).
- BGH, 26.04.1967 - Ib ZR 22/65 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs dann anzunehmen, wenn das zu beurteilende Verhalten äußerlich geeignet ist, solchen Zwecken in der Weise zu dienen, daß dadurch der Absatz einer Person zu Ungunsten desjenigen einer anderen Person gefördert wird, und wenn dem Verhalten in subjektiver Hinsicht eine hierauf gerichtete Absicht des Handelnden zugrunde liegt, die zwar nicht den einzigen Beweggrund dafür zu bilden braucht, aber auch nicht hinter anderen Beweggründen völlig zurücktreten darf (BGH GRUR 1960, 384, 386 - Mampe Halb und Halb; 1964, 77, 79 - Blinkfüer).
- BGH, 14.05.1971 - I ZR 61/69
Schadensersatzanspruch wegen positiver Vertragsverletzung (pVV) - Unlauterer …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs ist ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs dann anzunehmen, wenn das zu beurteilende Verhalten äußerlich geeignet ist, solchen Zwecken in der Weise zu dienen, daß dadurch der Absatz einer Person zugunsten desjenigen einer anderen Person gefördert wird, und wenn ihm in subjektiver Hinsicht eine hierauf gerichtete Absicht des Handelnden zugrunde liegt, die zwar nicht den einzigen Beweggrund für das Verhalten zu bilden braucht, aber auch nicht hinter anderen Beweggründen völlig zurücktreten darf (BGH GRUR 1960, 384, 386 - Mampe Halb und Halb - m.w.Nachw.; 1964, 77, 79 - Blinkfüer).