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   BGH, 13.02.1974 - 2 StR 552/73   

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https://dejure.org/1974,159
BGH, 13.02.1974 - 2 StR 552/73 (https://dejure.org/1974,159)
BGH, Entscheidung vom 13.02.1974 - 2 StR 552/73 (https://dejure.org/1974,159)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 1974 - 2 StR 552/73 (https://dejure.org/1974,159)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erörterungspflicht des Tatrichters hinsichtlich aller aus dem Urteil ersichtlichen Schlüsse zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten ermöglichenden Umstände in den Gründen - Besonderheiten beim Alibibeweis - Geltung des Grundsatzes "im Zweifel für den Angeklagten" ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 285
  • NJW 1974, 1572 (Ls.)
  • NJW 1974, 869
  • MDR 1974, 502
  • JZ 1974, 298
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.09.1963 - 5 StR 330/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.02.1974 - 2 StR 552/73
    Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß das Scheitern des Alibibeweises allein noch kein Beweiszeichen für die Schuld des Angeklagten ist (BGH, Urteil vom 24. September 1963 - 5 StR 330/63 -).
  • OLG Hamm, 13.02.1968 - 3 Ss 1847/67

    Schaublatt des Fahrtschreibers; Länge der Standzeit; Länge der Fahrzeit;

    Auszug aus BGH, 13.02.1974 - 2 StR 552/73
    Andererseits ist allgemein anerkannt (ohne daß bisher eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs hierüber veröffentlicht worden ist), daß nur das erwiesene Alibi von Einfluß auf die Entscheidung sein kann (z.B. Gollwitzer bei Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 261 Anm. 6 b; OLG Hamm JZ 1968, 676).
  • BGH, 19.12.1972 - 1 StR 564/72

    Strafbarkeit wegen zweier Vergehen der Abgabenhehlerei, je in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 13.02.1974 - 2 StR 552/73
    Bei der Prüfung des Alibis wäre es - wie allgemein - Sache der Strafkammer gewesen, alle aus dem Urteil ersichtlichen Umstände, die Schlüsse zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten ermöglichten, in den Gründen zu würdigen (RG HRR 1936, 1155; BGH, Urteil vom 12. Januar 1972 - 1 StR 564/72 - m.Nachw.).
  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft:

    Der gleichzeitige Besitz tritt gegenüber der verbotenen Einfuhr zurück (BGHSt 25, 285).
  • BGH, 19.06.2007 - KRB 12/07

    Ermittlung des kartellbedingten Mehrerlöses

    Dies gilt auch für Indiztatsachen, aus denen lediglich ein Schluss auf eine unmittelbar entscheidungsrelevante Tatsache gezogen werden kann (vgl. BGHSt 25, 285, 286 f.; 35, 308, 313; 36, 286, 289 ff.).
  • BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01

    Beweiswürdigung; Wahlgegenüberstellung; Anwendungsbereich des Zweifelsgrundsatzes

    Er gilt jedenfalls nicht für entlastende Indiztatsachen, aus denen lediglich ein Schluß auf eine unmittelbar entscheidungsrelevante Tatsache gezogen werden kann (BGHSt 25, 285, 286 f.; 35, 308, 316; 36, 286, 289 ff.; BGH NJW 1983, 1865; vgl. auch BGH NStZ 1999, 205, 206; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20; a. A. in die Entscheidung nicht tragenden Ausführungen: BGH NJW 1989, 1043, 1044).

    Kommt das Gericht bezüglich einer derartigen Indiztatsache zu einem non liquet, hat dies somit nicht zur Folge, daß sie zugunsten des Angeklagten als bewiesen anzusehen wäre, vielmehr ist sie mit der ihr zukommenden Ungewißheit in die Gesamtwürdigung des für die unmittelbar entscheidungserhebliche Tatsache gewonnenen Beweisergebnisses einzustellen (BVerfG MDR 1975, 468, 469; BGH NJW 1983, 1865; mißverständlich daher BGHSt 25, 285, 286, wonach nur das erwiesene Alibi Einfluß auf die Entscheidung haben könne, mit insoweit krit. Anm. Foth NJW 1974, 1572 und Hanack JR 1974, 383, 384).

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