Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.05.1980

Rechtsprechung
   BGH, 23.10.1979 - KZR 21/78   

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https://dejure.org/1979,505
BGH, 23.10.1979 - KZR 21/78 (https://dejure.org/1979,505)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1979 - KZR 21/78 (https://dejure.org/1979,505)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1979 - KZR 21/78 (https://dejure.org/1979,505)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    (Re-)Import von BMW-Personenkraftwagen aus Belgien - Tätigkeit als Ankäufer auf eigene Rechnung beziehungsweise als Importvermittler für deutsche Kaufinteressenten - Wettbewerbswidriges Verhalten in Gestalt der Verleitung belgischer Vertragshändler zum Vertragsbruch - ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur internationalen Zuständigkeit bei ausländischen Liefersperren mit Inlandswirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1224
  • MDR 1980, 204
  • GRUR 1980, 130
  • GRUR Int. 1980, 176
  • DB 1980, 392
  • JZ 1980, 532
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.03.1976 - I ZR 75/74

    Anwendbarkeit des Warschauer Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die

    Auszug aus BGH, 23.10.1979 - KZR 21/78
    Schließlich ist es nicht zu beanstanden, daß das Berufungsgericht eine stillschweigende Zuständigkeitsvereinbarung der Parteien - die in entsprechender Anwendung des § 39 Abs. 1 ZPO auch hinsichtlich der internationalen Zuständigkeit zulässig wäre (vgl. BGHZ 59, 23, 29; BGH NJW 1976, 1583) - verneint hat; das wird auch von der Revision nicht angegriffen.
  • OLG Stuttgart, 13.10.1978 - 2 U (Kart) 77/78
    Auszug aus BGH, 23.10.1979 - KZR 21/78
    Hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit macht sich die Revision die von dem Oberlandesgericht Stuttgart in einem Zwischenurteil vom 13. Oktober 1978 - 2 U (Kart) 77/78 -, abgedruckt in BB 1979, 390, vertretene Rechtsauffassung zu eigen, wonach ein boykottiertes Unternehmen nach § 32 ZPO am Ort seines Geschäftssitzes Klage erheben kann, wenn die durch die Diskriminierung hervorgerufene Beeinträchtigung sich an diesem Ort als dem Mittelpunkt seiner geschäftlichen Betätigung manifestiert.
  • BGH, 27.01.1966 - KZR 8/64

    Schadensersatz aus dem Betreiben eines rechtswidrigen Gesamtumsatzrabattkartells

    Auszug aus BGH, 23.10.1979 - KZR 21/78
    Daß § 32 ZPO für die örtliche - und damit, wie dargelegt, auch für die internationale - Zuständigkeit bei Verstößen gegen kartellrechtliche Bestimmungen, die nach § 35 GWB Schadensersatzansprüche der Betroffenen auslösen können, maßgebend ist, folgt daraus, daß es sich bei solchen Kartellverstößen - zu denen auch ungerechtfertigte Boykottmaßnahmen (§ 26 GWB) zählen - um unerlaubte Handlungen handelt (vgl. Urteil des Senats vom 27. Januar 1966 - KZR 8/64 - Glühlampenkartell, GRUR 1966, 344, 345).
  • BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65

    Internationale Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 23.10.1979 - KZR 21/78
    Das Berufungsgericht hat zutreffend ausgeführt, daß die internationale Zuständigkeit in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen sei, da die Vorschrift des § 512 a ZPO hierauf keine Anwendung finde (vgl. den Beschluß des Großen Senats für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs vom 14. Juni 1965 - GSZ 1/65 - BGHZ 44, 46 [BGH 14.06.1965 - GSZ - 1/65] ).
  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 24/75

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Behauptungen in einem Zeitungsartikel

    Auszug aus BGH, 23.10.1979 - KZR 21/78
    Auch die Auffassung, daß die Bestimmungen der Zivilprozeßordnung über die örtliche Zuständigkeit, zum Beispiel § 32 ZPO, mittelbar auch die Grenzziehung zwischen der Zuständigkeit in- und ausländischer Gerichte regeln, entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (a.a.O. S. 47; vgl. weiter BGHZ 63, 219, 220; BGH WM 1975, 915; BGH NJW 1977, 1590 [BGH 03.05.1977 - VI ZR 24/75] ).
  • EuGH, 11.12.1973 - 41/73

    Société anonyme Générale Sucrière u.a. / Kommission

    Auszug aus BGH, 23.10.1979 - KZR 21/78
    Wie § 1 UWG, so ist aber auch Art. 85 EWGV jedenfalls dann als ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zu Gunsten des Beeinträchtigten anzusehen, wenn die verbotene Schädigung der Wettbewerbsfreiheit - wie die hier bewirkte Liefersperre - unmittelbar gegen den Betroffenen gerichtet ist (vgl. EuGH Slg. 1973, 1465, 1469 - Unione Nazionale Consumatori; 1974, 51, 62 - SABAM; v. Gamm, Kartellrecht, 1979, Art. 85 EWGV Rdn. 42 S 67/68; Gleiss/Hirsch, Kommentar zum EWG-Kartellrecht, 3. Aufl. 1978, Art. 85 EWGV Rdn. 441 S. 256).
  • BGH, 17.05.1972 - VIII ZR 76/71

    Vereinbarung der internationalen Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 23.10.1979 - KZR 21/78
    Schließlich ist es nicht zu beanstanden, daß das Berufungsgericht eine stillschweigende Zuständigkeitsvereinbarung der Parteien - die in entsprechender Anwendung des § 39 Abs. 1 ZPO auch hinsichtlich der internationalen Zuständigkeit zulässig wäre (vgl. BGHZ 59, 23, 29; BGH NJW 1976, 1583) - verneint hat; das wird auch von der Revision nicht angegriffen.
  • BGH, 30.10.1974 - IV ZR 18/73

    Voraussetzungen für die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte;

    Auszug aus BGH, 23.10.1979 - KZR 21/78
    Auch die Auffassung, daß die Bestimmungen der Zivilprozeßordnung über die örtliche Zuständigkeit, zum Beispiel § 32 ZPO, mittelbar auch die Grenzziehung zwischen der Zuständigkeit in- und ausländischer Gerichte regeln, entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (a.a.O. S. 47; vgl. weiter BGHZ 63, 219, 220; BGH WM 1975, 915; BGH NJW 1977, 1590 [BGH 03.05.1977 - VI ZR 24/75] ).
  • LG München I, 07.02.2020 - 37 O 18934/17

    Financialright darf nicht für Lkw-Kartell-Geschädigte klagen: Mehr als 3.000

    Zudem sind keine Gründe für die Übertragung dieser Auslegung und damit für eine Abkehr von der gefestigten Rechtsprechung zu § 32 ZPO (z.B. BGH, Urt. v. 23.10.1979, KZR 21/78 -juris; OLG München, Urt. v. 28.03.1996 U (K) 3424/95 - juris; LG Köln, Urt. v. 13.09.2006, 28 O (Kart) 38/05, juris Rn. 86) ersichtlich.
  • AG Aachen, 26.07.2016 - 113 C 8/16

    Einbeziehung der AGB im B2B-Bereich durch Bereitstellung im Internet

    Der BGH hat in einzelnen Entscheidungen - wie das LG Bonn richtig ausführt - den Schutzgesetzcharakter von § 1 und 3 UWG bejaht (BGH GRUR 1955, 351 (357) - GEMA; BGH NJW 1980, 1224 (1225) - BMW-Importe; differenzierend BGH GRUR 1964, 567 (568) - Lavamat).
  • BGH, 31.01.1991 - III ZR 150/88

    Anwalthonoraransprüche - Gerichtsstand des Erfüllungsorts - Ort der Kanzlei -

    Landgericht und Oberlandesgericht sind von der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte, die zu den von Amts wegen zu prüfenden Prozeßvoraussetzungen zählt (vgl. BGHZ - GSZ - 44, 46; BGH Urteil vom 23. Oktober 1979 KZR 21/78 = NJW 1980, 1224), zutreffend ausgegangen.

    Daß die Bestimmungen der Zivilprozeßordnung über die örtliche Zuständigkeit mittelbar auch die Grenzziehung zwischen der Zuständigkeit in- und ausländischer Gerichte regeln, entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH Urteil vom 23. Oktober 1979 - KZR 21/78 = NJW 1980, 1224 m.w.Nachw.).

  • BGH, 12.05.1998 - KZR 23/96

    "Depotkosmetik"; Rechtsfolgen der Verweigerung der Aufnahme in ein selektives

    Art. 85 Abs. 1 EGV stellt daher grundsätzlich ein Schutzgesetz i.S. von § 823 Abs. 2 BGB dar (BGH, Urt. v. 23.10.1979 - KZR 21/78, WuW/E 1643, 1645 - BMW-Importe; vgl. auch Bunte in Langen/Bunte, Kartellrecht, 8. Aufl., Art. 85 EGV Rdn. 183, 184 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 15.02.2023 - U (Kart) 6/22
    Schließlich könne der Kläger auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 23. Oktober 1979, KZR 21/78, etwas für sich herleiten, weil anders als vorliegend dort Maßnahmen in Rede gestanden hätten, die direkt auf die Beeinträchtigung der Wettbewerbssituation eines bestimmten Wettbewerbers abgezielt und damit auf die wettbewerbliche Situation im Inland Einfluss genommen hätten.

    Schließlich habe das Landgericht im Rahmen seiner Ausführungen zu dem vom Kläger in Bezug genommenen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. Oktober 1979, KZR 21/78, fälschlich darauf abgestellt, dass die FOW nicht konkret auf eine Beeinträchtigung des Klägers ziele.

    Ebenso stellen die deutschen Gerichte für den Bereich der Kartelldelikte im Rahmen der Anwendung der Zuständigkeitsnorm des Art. 7 Nr. 2 (und seiner Vorgängernorm Art. 5 Nr. 3 a.F.) EuGVVO darauf ab, ob sich die deliktische Handlung auf den deutschen Markt ausgewirkt oder bezogen hat (BGH, Urteil vom 23. Oktober, KZR 21/78 - BMW Importe - Rn. 20 ff. bei juris; Urteil vom 29. Januar 2013, KZR 8/10 - Trägermaterial für Kartenformulare - Rn. 15 ff. bei beckonline; OLG Hamburg, Urteil vom 19. April 2007, 1 Kart U 5/06, Rn. 33 bei juris).

    Eine andere Betrachtung des Erfolgsortes ist auch nicht unter Berücksichtigung der vom Kläger in seiner Berufungsbegründung erneut in Bezug genommenen Entscheidung des BGH vom 23. Oktober 1979, KZR 21/78 (BMW-Importe) geboten.

  • BGH, 01.02.2011 - KZR 8/10

    Trägermaterial für Kartenformulare

    Nach dem insbesondere bei Kartelldelikten - im Gleichklang mit der Kollisionsregelung in Art. 6 Abs. 3 Buchst. a der Rom-II-Verordnung - für die Bestimmung des Erfolgsorts maßgeblichen Auswirkungsprinzip (BGH, Urteil vom 23. Oktober 1979 - KZR 21/78, NJW 1980, 1224, 1225 - BMW-Importe; Rehbinder in Immenga/Mestmäcker, GWB, 4. Aufl., § 130 Rn. 334; Fezer/Koos in Staudinger, BGB, Internationales Kartellprivatrecht [2010] Rn. 369 ff.; OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 31) begründet dies einen Erfolgsort in Deutschland.
  • BGH, 29.01.2013 - KZR 8/10

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Negative Feststellungsklage

    Nach dem insbesondere bei Kartelldelikten - im Gleichklang mit der Kollisionsregelung in Art. 6 Abs. 3 Buchst. a der Rom-II-Verordnung - für die Bestimmung des Erfolgsorts maßgeblichen Auswirkungsprinzip (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 1979 - KZR 21/78, NJW 1980, 1224, 1225 - BMW-Importe; Rehbinder in Immenga/Mestmäcker, GWB, 4. Aufl., § 130 Rn. 334; Fezer/Koos in Staudinger, BGB, Internationales Kartellprivatrecht [2010] Rn. 369 ff.; OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 31) begründet dies einen Erfolgsort in Deutschland.
  • BGH, 03.12.1992 - IX ZR 229/91

    Internationale Zuständigkeit durch rügeloses Verhandeln und schlüssiges Verhalten

    Hierbei ist für die Entscheidung eines Rechtsstreits in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt, daß die internationale (Entscheidungs-)Zuständigkeit auch aufgrund des § 39 ZPO begründet werden kann (BGHZ 101, 296, 301; BGH, Urt. v. 30. Januar 1969 - X ZR 19/66, LM § 38 ZPO Nr. 8; v. 30. März 1976 - VI ZR 143/74, NJW 1976, 1581; und v. 19. März 1976 - I ZR 75/74, NJW 1976, 1583; v. 26. Januar 1979 - V ZR 75/76, WM 1979, 445, 446; v. 23. Oktober 1979 - KZR 21/78, NJW 1980, 1224).
  • BGH, 06.02.1990 - XI ZR 184/88

    Gerichtsstand des Begehungsortes bei einer unerlaubten Handlung von Mittätern;

    Die von der Beklagten in Abrede gestellte internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte, die auch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu prüfen ist (BGHZ 44, 46 [BGH 14.06.1965 - GSZ - 1/65]; BGH, Urteil vom 23. Oktober 1979 - KZR 21/78, NJW 1980, 1224 f.; Senatsurteil vom 28. Februar 1989 - XI ZR 70/88, WM 1989, 1047, 1049), hat das Berufungsgericht bejaht: Zwar ergebe sich diese nicht aus § 39 ZPO, da die Beklagte sich auf die Klage nicht rügelos eingelassen habe.
  • BGH, 21.04.1999 - IV ZR 192/98

    Kein Anspruch auf Auszahlung von Altersrückstellungen bei Kündigung des

    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, worauf die Revision hinweist, daß Art. 85 Abs. 1 EGV jedenfalls dann als ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zugunsten des Beeinträchtigten anzusehen ist, wenn die verbotene Schädigung der Wettbewerbsfreiheit unmittelbar gegen den Betroffenen gerichtet ist (Urteile vom 10. November 1987 - KZR 15/86 - GRUR 1988, 327 unter I 3 b; vom 23. Oktober 1979 - KZR 21/78 - WuW/E BGH 1643 unter II 3 b).
  • BGH, 10.11.1987 - KZR 15/86

    "Cartier-Uhren"; Beschränkung der Herstellergarantie auf Kunden von

  • BGH, 17.03.1994 - I ZR 304/91

    Gerichtsstand der unerlaubten Handlung des Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ auch für

  • BGH, 11.02.1988 - I ZR 201/86

    Prüfungs- und Streitgegenstand im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

  • OLG Karlsruhe, 31.03.2022 - 6 W 15/22

    Vertragstexte - Gerichtszuständigkeit bei beantragter einstweiliger Verfügung

  • LG Hamburg, 17.12.2014 - 416 HKO 158/14

    Wettbewerbswidrige Telefonwerbung: Wirksamkeit eines Vertrages über einen Eintrag

  • OLG Hamburg, 19.04.2007 - 1 Kart U 5/06

    Wettbewerbsrecht; Boykottaufruf: Zuständigkeit der deutschen Gerichte für

  • BGH, 12.05.1998 - KZR 25/96

    Rechtsfolgen der Verweigerung der Aufnahme in ein selektives Vertriebssystem

  • LG München I, 08.11.2021 - 33 O 480/21

    Unlautere Behinderung durch vollmachtslose Kündigung von Stromlieferungsverträgen

  • BGH, 05.05.1982 - IVb ZR 697/80

    Vollstreckungsabwehrklage gegen DDR-Titel

  • OLG Celle, 04.07.2017 - 18 AR 7/17

    Bestimmung des gemeinsam örtlich zuständigen Gericht für eine Schadensersatzklage

  • LG Düsseldorf, 28.04.2022 - 4a O 8/22

    Weihnachtsbaumständer

  • BGH, 12.05.1998 - KZR 24/96

    Rechtsfolgen der Verweigerung der Aufnahme in ein selektives Vertriebssystem

  • OLG Frankfurt, 24.02.2017 - 10 U 112/16

    Internationale Zuständigkeit für Rückgriffsansprüche des Darlehensgebers

  • LG Mainz, 15.01.2004 - 12 HKO 52/02

    Voraussetzungen für einen Schadenersatzanspruchs wegen Wettbewerbsverstoß.

  • OLG München, 17.09.1986 - 21 U 6128/85
  • LG Dortmund, 18.05.2022 - 10 O 12/19
  • OLG Hamm, 20.06.1983 - 2 U 333/82

    Erstattung einer Kaufpreisanzahlung wegen verzögerter Lieferung; Anwendung des

  • LG Leipzig, 27.05.2008 - 5 O 757/06
  • LG Frankenthal, 30.04.2008 - 6 O 339/07

    Bestimmung des Erfüllungsortes bei Parteien mit nur vorübergehendem Wohnsitz im

  • KG, 27.07.1990 - 5 U 3220/90

    Ankündigung eines Preisnachlasses ; Verstoß gegen das Rabattgesetz (RabbatG);

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Rechtsprechung
   BGH, 20.05.1980 - 4 StR 187/80   

Zitiervorschläge
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BGH, Entscheidung vom 20.05.1980 - 4 StR 187/80 (https://dejure.org/1980,1888)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 1980 - 4 StR 187/80 (https://dejure.org/1980,1888)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Sicherungsverwahrung bei Hang des Angeklagten zur Begehung erheblicher Straftaten - Kriterien für die Erheblichkeit von Straftaten

  • Juristenzeitung

    Zur Erheblichkeit von Straftaten bei Hangtätern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3

Papierfundstellen

  • JZ 1980, 532
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.05.1971 - 4 StR 100/71

    Einhaltung des Verbots der Schlechterstellung - Überprüfung der Anordnung der

    Auszug aus BGH, 20.05.1980 - 4 StR 187/80
    Was unter "erheblichen" Straftaten im Sinne von § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB zu verstehen ist, muß dem Wortlaut und dem Zweck der Neufassung des Gesetzes durch das Zweite Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 4. Juli 1969 (BGBl. I S. 717) entnommen werden (BGHSt 24, 153 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]).

    Denn nur, wenn von einem Täter infolge seines Hanges Straftaten zu erwarten sind, die den Rechtsfrieden wirklich empfindlich stören, besteht ein berechtigtes Interesse daran und ein anzuerkennendes Bedürfnis dafür, durch die Sicherungsverwahrung als eine "letzte Notmaßnahme der Kriminalpolitik" die Allgemeinheit vor diesem Täter zu schützen (BGHSt 24, 153, 154 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71] m.w.Nachw.).

    Dabei kommt es zunächst auf den durch die einzelne Tat verursachten Schaden an; jedoch ist von dem Gesamtschaden auszugehen, wenn mehrere Taten in einem besonders engen Zusammenhang stehen, z.B. "planmäßig auf Wiederholung angelegt waren oder jedenfalls gerade infolge des Hanges in rascher Folge begangen worden sind, wenn durch die planmäßige Wiederholung (die nicht mit der Frage eines Gesamtvorsatzes und damit einer fortgesetzten Handlung zu verwechseln ist) oder durch die Häufigkeit der Begehung, die nur durch die Festnahme des Täters oder durch seine Verurteilung vorerst abgebrochen wurde, insgesamt ein Schaden angerichtet werden sollte, der als schwerer wirtschaftlicher Schaden zu erachten ist" (BGHSt 24, 153, 157) [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71].

  • BGH, 25.05.1971 - 1 StR 40/71

    Voraussetzungen für die Einstufung als gefährlicher Hangtäter - Verhütung

    Auszug aus BGH, 20.05.1980 - 4 StR 187/80
    Bei der Würdigung der Erheblichkeit der Straftaten ist auch eine besonders hohe Rückfallgeschwindigkeit zu berücksichtigen (BGHSt 24, 160, 164).
  • BGH, 21.12.1977 - 3 StR 437/77

    Ablehnung der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Vorliegen eines Hangs zu

    Auszug aus BGH, 20.05.1980 - 4 StR 187/80
    Für Schäden von 1.130,00 DM und 1.060,00 DM hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, daß sie "in der Regel noch nicht als schwerer wirtschaftlicher Schaden anzusehen" seien (Urteil vom 21. Dezember 1977 - 3 StR 437/77).
  • BGH, 27.07.2000 - 1 StR 263/00

    Absehen von einer Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen Anordnung der

    a) Zwar hat der Tatrichter bei der Beurteilung der Erheblichkeit zu erwartender künftiger Straftaten einen nur begrenzter revisionsgerichtlicher Kontrolle unterliegenden Beurteilungsspielraum (vgl. BGH JZ 1980, 532; BGH wistra 1988, 22, 23), hier geht die Strafkammer jedoch in mehrfacher Hinsicht von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz aus:.
  • BGH, 25.04.2019 - 4 StR 478/18

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den erneut gestellten Antrag auf

    Zudem ist im Bereich der mittleren Kriminalität dem Tatrichter, der allein in der Lage ist, eine umfassende Würdigung aller Umstände der Tat und der Persönlichkeit des Täters vorzunehmen, ein Beurteilungsspielraum eingeräumt; seine Entscheidung kann vom Revisionsgericht nur dann beanstandet werden, wenn der Tatrichter nicht alle für die Gesamtwürdigung bedeutsamen Umstände gewürdigt hat oder das Ergebnis seiner Würdigung den Rahmen des noch Vertretbaren sprengt (vgl. BGH, Urteile vom 24. Mai 2018 - 4 StR 643/17, NStZ-RR 2018, 305; vom 24. März 2010 - 2 StR 10/10, aaO; vom 27. Juli 2000 - 1 StR 263/00, NStZ 2000, 587, 588; vom 26. August 1987 - 3 StR 305/87, wistra 1988, 22, 23; vom 20. Mai 1980 - 4 StR 187/80, JZ 1980, 532).
  • BGH, 24.05.2018 - 4 StR 643/17

    Revisionsbegründung (Beschränkung der Revision auf Nichtanordnung der

    Zudem ist im Bereich der mittleren Kriminalität dem Tatrichter, der allein in der Lage ist, eine umfassende Würdigung aller Umstände der Tat und der Persönlichkeit des Täters vorzunehmen, bei der Entscheidung der Frage, ob er einen Hang zu erheblichen Taten bejahen kann, ein Beurteilungsspielraum eingeräumt; seine Entscheidung kann vom Revisionsgericht nur dann beanstandet werden, wenn der Tatrichter nicht alle für die Gesamtwürdigung bedeutsamen Umstände gewürdigt hat oder das Ergebnis seiner Würdigung den Rahmen des noch Vertretbaren sprengt (vgl. BGH, Urteile vom 24. März 2010 - 2 StR 10/10, aaO; vom 27. Juli 2000 - 1 StR 263/00, NStZ 2000, 587, 588; vom 26. August 1987 - 3 StR 305/87, wistra 1988, 22, 23; vom 20. Mai 1980 - 4 StR 187/80, JZ 1980, 532).
  • BGH, 26.08.1987 - 3 StR 305/87

    Gesamtvorsatz als Voraussetzung für einen Fortsetzungszusammenhang - Beschränkung

    Bei den in der Regel zum Bereich der mittleren Kriminalität gehörenden Eigentums- und Vermögensdelikten kommen als Grundlage der Maßregel nur solche Taten in Betracht, die einen hohen Schweregrad aufweisen und den Rechtsfrieden empfindlich stören (BGHSt 24, 153, 154 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]; 24, 160; BGH JZ 1980, 532; NStZ 1984, 309 jeweils m.w.Nachw.).

    Wenn das Landgericht außergewöhnliche wirtschaftliche Schäden fordert, so überschreitet es den ihm bei der Ausgestaltung des Begriffes "erhebliche Straftaten, namentlich solche, die schwere wirtschaftliche Schäden anrichten", eingeräumten Rahmen tatrichterlichen Beurteilungsspielraums (vgl. dazu BGH JZ 1980, 532 mit Anmerkung von Mayer S. 533).

  • BGH, 14.03.1984 - 3 StR 569/83

    Umfassende Gesamtwürdigung eines Täters und seiner Taten vor Anordnung einer

    Bei der Würdigung der Erheblichkeit der Straftaten ist auch eine besonders hohe Rückfallgeschwindigkeit zu berücksichtigen (BGHSt 24, 153, 157 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71] sowie 160, 164; BGH JZ 1980, 532).

    Bei der Entscheidung der Frage, ob ein Hang zu erheblichen Straftaten im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB bejaht werden kann, muß der Tatrichter in dem Grenzbereich zwischen der Kleinkriminalität, bei der die Anordnung der Sicherungsverwahrung nicht in Betracht kommt, und den schweren Delikten, bei denen ihre Erforderlichkeit offensichtlich ist, alle Umstände der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) umfassend würdigen (vgl. BGH JZ 1980, 532).

  • BGH, 07.12.2004 - 1 StR 395/04

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten bei

    Zudem steht dem Tatrichter, der allein in der Lage ist, eine umfassende Würdigung aller Umstände der Tat und der Persönlichkeit des Täters vorzunehmen, bei der seiner Ermessensausübung vorgelagerten Feststellung eines Hangs zu erheblichen Straftaten ein nur begrenzt revisionsgerichtlicher Kontrolle unterliegender Beurteilungsspielraum zu (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Erheblichkeit 4; BGH JZ 1980, 532).
  • BGH, 13.09.1989 - 3 StR 150/89

    Die Gefährlichkeit des Täters begründender Hang zu erheblichen Straftaten trotz

    Die Bejahung eines Hangs zu erheblichen weiteren Straftaten führt noch nicht zwingend zur Annahme einer nach § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB erforderlichen hangbedingten Gefährlichkeit des Täters für die Allgemeinheit (vgl. auch BGHR StGB § 66 I Gefährlichkeit 1; BGH JZ 1980, 532 mit Anm. von A. Mayer).
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