Rechtsprechung
BGH, 18.04.1980 - V ZR 16/79 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an Herausgabeverlangen aus Pachtvertrag als unzulässige Rechtsausübung - Voraussetzungen zur Einschränkung des Eigentumsrechts - Herausgabeverlanen zur Erzielung eines höheren Pachtzins
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Frage der unzulässigen Rechtsausübung bei Pachtvertragskündigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1981, 274 (Ls.)
- MDR 1980, 834
- DB 1980, 2079
- JZ 1980, 767
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 15.03.1967 - V ZR 127/65
Formlose Übergabeverträge
Auszug aus BGH, 18.04.1980 - V ZR 16/79
Im Ausgangspunkt zutreffend ist die Ansicht des Berufungsgerichts, daß auch dingliche Ansprüche, wie der hier nach § 985 BGB gegebene Herausgabeanspruch des Eigentümers, dem Verbot mißbräuchlicher Rechtsausübung unterliegen (vgl. Senatsurteile BGHZ 47, 184 und vom 27. Januar 1960, V ZR 148/58, NJW 1960, 673 [BGH 27.01.1960 - V ZR 148/58]).Das hat die Rechtsprechung bisher vorwiegend für solche Fälle entschieden, in denen es um den Vertrauensschutz des Besitzers im Hinblick auf ein vermeintlich erlangtes oder ihm in Aussicht gestelltes Eigentum ging (vgl. etwa BGHZ 10, 69, 75; 47, 184; Senatsurteil vom 1. Juli 1966, V ZR 167/65, WM 1966, 1086; RGZ 133, 293, 296) oder in denen dem dinglichen Herausgabeanspruch eine schuldrechtliche Verpflichtung des Eigentümers zur baldigen Rückübertragung der Sache entgegenstand (vgl. BGH Urteil vom 14. April 1969, VIII ZR 173/67, WM 1969, 657, 659; BGHZ 47, 266, 269).
- BGH, 21.05.1953 - IV ZR 192/52
Allgemeines Vertragsrecht-Gutgl. Erwerb d. aufschiebend bedingt übereig. Sache
Auszug aus BGH, 18.04.1980 - V ZR 16/79
Das hat die Rechtsprechung bisher vorwiegend für solche Fälle entschieden, in denen es um den Vertrauensschutz des Besitzers im Hinblick auf ein vermeintlich erlangtes oder ihm in Aussicht gestelltes Eigentum ging (vgl. etwa BGHZ 10, 69, 75; 47, 184; Senatsurteil vom 1. Juli 1966, V ZR 167/65, WM 1966, 1086; RGZ 133, 293, 296) oder in denen dem dinglichen Herausgabeanspruch eine schuldrechtliche Verpflichtung des Eigentümers zur baldigen Rückübertragung der Sache entgegenstand (vgl. BGH Urteil vom 14. April 1969, VIII ZR 173/67, WM 1969, 657, 659; BGHZ 47, 266, 269). - BGH, 30.05.1956 - IV ZR 30/56
Eventuelle Widerklage
Auszug aus BGH, 18.04.1980 - V ZR 16/79
Mit der Zurückverweisung fällt zugleich die Hilfswiderklage zur Entscheidung des Berufungsgerichts an, ohne daß es eines dahingehenden Antrages der Beklagten im Revisionsverfahren bedurfte (vgl. BGHZ 21, 13, 16).
- BGH, 27.01.1960 - V ZR 148/58
Auszug aus BGH, 18.04.1980 - V ZR 16/79
Im Ausgangspunkt zutreffend ist die Ansicht des Berufungsgerichts, daß auch dingliche Ansprüche, wie der hier nach § 985 BGB gegebene Herausgabeanspruch des Eigentümers, dem Verbot mißbräuchlicher Rechtsausübung unterliegen (vgl. Senatsurteile BGHZ 47, 184 und vom 27. Januar 1960, V ZR 148/58, NJW 1960, 673 [BGH 27.01.1960 - V ZR 148/58]). - BGH, 15.04.1964 - V ZR 134/62
Auszug aus BGH, 18.04.1980 - V ZR 16/79
Grundsätzlich ist das Eigentumsrecht allerdings nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz selbst in den §§ 905 ff BGB dem Eigentümer auferlegt (Senatsurteil vom 15. April 1964, V ZR 134/62, NJW 1964, 1321, 1322). - BGH, 01.07.1966 - V ZR 167/65
Räumungsverlangen einer Klägerin wegen eines Rechts zum Rücktritt von dem …
Auszug aus BGH, 18.04.1980 - V ZR 16/79
Das hat die Rechtsprechung bisher vorwiegend für solche Fälle entschieden, in denen es um den Vertrauensschutz des Besitzers im Hinblick auf ein vermeintlich erlangtes oder ihm in Aussicht gestelltes Eigentum ging (vgl. etwa BGHZ 10, 69, 75; 47, 184; Senatsurteil vom 1. Juli 1966, V ZR 167/65, WM 1966, 1086; RGZ 133, 293, 296) oder in denen dem dinglichen Herausgabeanspruch eine schuldrechtliche Verpflichtung des Eigentümers zur baldigen Rückübertragung der Sache entgegenstand (vgl. BGH Urteil vom 14. April 1969, VIII ZR 173/67, WM 1969, 657, 659; BGHZ 47, 266, 269). - BGH, 24.02.1967 - V ZR 75/65
Formmangel und guter Glaube
Auszug aus BGH, 18.04.1980 - V ZR 16/79
Das hat die Rechtsprechung bisher vorwiegend für solche Fälle entschieden, in denen es um den Vertrauensschutz des Besitzers im Hinblick auf ein vermeintlich erlangtes oder ihm in Aussicht gestelltes Eigentum ging (vgl. etwa BGHZ 10, 69, 75; 47, 184; Senatsurteil vom 1. Juli 1966, V ZR 167/65, WM 1966, 1086; RGZ 133, 293, 296) oder in denen dem dinglichen Herausgabeanspruch eine schuldrechtliche Verpflichtung des Eigentümers zur baldigen Rückübertragung der Sache entgegenstand (vgl. BGH Urteil vom 14. April 1969, VIII ZR 173/67, WM 1969, 657, 659; BGHZ 47, 266, 269). - BGH, 14.04.1969 - VIII ZR 173/67
Einschränkung der Widerruflichkeit einer Vollmacht
Auszug aus BGH, 18.04.1980 - V ZR 16/79
Das hat die Rechtsprechung bisher vorwiegend für solche Fälle entschieden, in denen es um den Vertrauensschutz des Besitzers im Hinblick auf ein vermeintlich erlangtes oder ihm in Aussicht gestelltes Eigentum ging (vgl. etwa BGHZ 10, 69, 75; 47, 184; Senatsurteil vom 1. Juli 1966, V ZR 167/65, WM 1966, 1086; RGZ 133, 293, 296) oder in denen dem dinglichen Herausgabeanspruch eine schuldrechtliche Verpflichtung des Eigentümers zur baldigen Rückübertragung der Sache entgegenstand (vgl. BGH Urteil vom 14. April 1969, VIII ZR 173/67, WM 1969, 657, 659; BGHZ 47, 266, 269). - RG, 21.09.1931 - VI 51/31
Wie gestaltet sich der Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung, wenn zwei …
Auszug aus BGH, 18.04.1980 - V ZR 16/79
Das hat die Rechtsprechung bisher vorwiegend für solche Fälle entschieden, in denen es um den Vertrauensschutz des Besitzers im Hinblick auf ein vermeintlich erlangtes oder ihm in Aussicht gestelltes Eigentum ging (vgl. etwa BGHZ 10, 69, 75; 47, 184; Senatsurteil vom 1. Juli 1966, V ZR 167/65, WM 1966, 1086; RGZ 133, 293, 296) oder in denen dem dinglichen Herausgabeanspruch eine schuldrechtliche Verpflichtung des Eigentümers zur baldigen Rückübertragung der Sache entgegenstand (vgl. BGH Urteil vom 14. April 1969, VIII ZR 173/67, WM 1969, 657, 659; BGHZ 47, 266, 269).
- LG Köln, 30.05.2014 - 9 S 151/13
Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Unterlassung der Benutzung eines an das …
Zwar kann der Eigentümer grundsätzlich auch seine dinglichen Ansprüche verwirken, wenn er sie, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre, über einen erheblichen Zeitraum hin nicht geltend macht (Zeitmoment) und sich der Besitzer wegen der Untätigkeit des Eigentümers bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde seine Rechte nicht mehr geltend machen (Umstandsmoment), vgl. BGH, JZ 1980, 767, Palandt/Heinrichs, 73. Aufl. § 242 Rn. 87). - OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 24/04
Herausgabe- und Räumungsanspruch: Anspruch des Eigentümers gegen den Besitzer, …
Zwar kann der Eigentümer grundsätzlich auch seine dinglichen Ansprüche verwirken, wenn er sie, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre, über einen erheblichen Zeitraum hin nicht geltend macht (Zeitmoment) und sich der Besitzer wegen der Untätigkeit des Eigentümers bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde seine Rechte nicht mehr geltend machen (Umstandsmoment, vgl. BGH, JZ 1980, 767, Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 242 Rn 87). - KG, 08.05.2023 - 8 U 1144/20
Rückforderung überzahlter Miete nach rückwirkendem Wegfall der Sozialbindung
Die Beklagte beruft sich unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BGH vom 18.04.1980 - V ZR 16/79 (MDR 1980, 843) darauf, dass im Gewerberaummietrecht eine Änderungskündigung zum Zwecke der Mieterhöhung zulässig sei und keine unzulässige Rechtsausübung darstelle.
- OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 26/04
Herausgabe- und Räumungsanspruch: Widerklage eines Eigentümers von Straßenland …
Zwar kann der Eigentümer grundsätzlich auch seine dinglichen Ansprüche verwirken, wenn er sie, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre, über einen erheblichen Zeitraum hin nicht geltend macht (Zeitmoment) und sich der Besitzer wegen der Untätigkeit des Eigentümers bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde seine Rechte nicht mehr geltend machen (Umstandsmoment, vgl. BGH, JZ 1980, 767, Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 242 Rn 87). - OLG Brandenburg, 18.04.2006 - 6 U 25/04
Räumungs- und Herausgabeanspruch: Rechte eines Eigentümers von Straßenland gegen …
Zwar kann der Eigentümer grundsätzlich auch seine dinglichen Ansprüche verwirken, wenn er sie, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre, über einen erheblichen Zeitraum hin nicht geltend macht (Zeitmoment) und sich der Besitzer wegen der Untätigkeit des Eigentümers bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde seine Rechte nicht mehr geltend machen (Umstandsmoment, vgl. BGH, JZ 1980, 767, Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 242 Rn 87). - BVerwG, 11.12.1995 - 4 B 240.95
Beurteilung einer Gegenvorstellung - Herausgabeanspruch nach …
Der Grundsatz von Treu und Glauben steht einem Herausgabeverlangen insbesondere dann entgegen, wenn, wie dies hier zutrifft, die Sache unter erheblichem Aufwand und unter Duldung des Eigentümers zu einer wirtschaftlich neuen umgestaltet worden ist oder dem Besitzer aus sonstigen Gründen ein schutzwürdiges Vertrauen auf den Fortbestand der Besitzverhältnisse zuzubilligen ist (vgl. RG, Urteil vom 21. September 1931 - VI 51/31 - RGZ 133, 293; BGH, Urteile vom 15. März 1967 - V ZR 127/65 - BGHZ 47, 184, vom 18. April 1980 - V ZR 16/79 - LM Nr. 30 zu § 985 BGB, und vom 9. Januar 1981 - V ZR 58/79 - BGHZ 79, 201). - OLG Stuttgart, 04.05.1999 - 10 W (LW) 13/98 Der BGH hat allerdings in einem Fall, in dem es um einen Pachtvertrag ging, die Auffassung vertreten, es sei keine unzulässige Rechtsausübung, wenn nach Ablauf eines Pachtvertrages der Eigentümer sein Grundstück nur in der Absicht herausverlangt, den bisherigen Pächter zur Vereinbarung eines höheren Pachtzinses zu veranlassen (Urteil vom 18.04.1980 - V ZR 16[79, DB 1980, 2079 = MDR 1980, 834).