Rechtsprechung
   BGH, 16.07.1980 - 2 StR 127/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,959
BGH, 16.07.1980 - 2 StR 127/80 (https://dejure.org/1980,959)
BGH, Entscheidung vom 16.07.1980 - 2 StR 127/80 (https://dejure.org/1980,959)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 1980 - 2 StR 127/80 (https://dejure.org/1980,959)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,959) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Unrechtmäßiges gewaltsames Öffnen einer Haustür im Wege der Vollstreckung eines Vorführungsbefehls - Vorliegen eines bedingten Vorsatzes bei dem versuchten Totschlag eines der Polizeibeamten

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Frage der Billigung des Erfolgs beim Totschlagsversuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 22
  • JZ 1981, 35
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.06.1967 - 4 StR 194/67
    Auszug aus BGH, 16.07.1980 - 2 StR 127/80
    Wegen Gesetzeskonkurrenz mit dem versuchten Totschlag wegfallen muß des weiteren die Verurteilung wegen - tateinheitlich begangener - gefährlicher Körperverletzung (BGHSt 21, 265, 266; 22, 248, 249) [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68].
  • BGH, 08.10.1968 - 5 StR 462/68
    Auszug aus BGH, 16.07.1980 - 2 StR 127/80
    Wegen Gesetzeskonkurrenz mit dem versuchten Totschlag wegfallen muß des weiteren die Verurteilung wegen - tateinheitlich begangener - gefährlicher Körperverletzung (BGHSt 21, 265, 266; 22, 248, 249) [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68].
  • BGH, 09.07.1969 - 4 StR 232/69

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 16.07.1980 - 2 StR 127/80
    Die Annahme von Billigung liegt nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotz äußerster Gefährlichkeit durchführt, ohne auf einen glücklichen Ausgang vertrauen zu können, und wenn er es dem Zufall überläßt, ob sich die von ihm erkannte Gefahr verwirklicht oder nicht (BGH, Urteile vom 9. Juli 1969 - 4 StR 232/69 -, vom 14. September 1971 - 1 StR 280/71 -, vom 8. Mai 1973 - 1 StR 636/72 - und vom 21. Mai 1980 - 2 StR 210/80 -).
  • BGH, 14.09.1971 - 1 StR 280/71

    Abgrenzung von Tötungsvorsatz und Körperverletzungsvorsatz - Abgrenzung von

    Auszug aus BGH, 16.07.1980 - 2 StR 127/80
    Die Annahme von Billigung liegt nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotz äußerster Gefährlichkeit durchführt, ohne auf einen glücklichen Ausgang vertrauen zu können, und wenn er es dem Zufall überläßt, ob sich die von ihm erkannte Gefahr verwirklicht oder nicht (BGH, Urteile vom 9. Juli 1969 - 4 StR 232/69 -, vom 14. September 1971 - 1 StR 280/71 -, vom 8. Mai 1973 - 1 StR 636/72 - und vom 21. Mai 1980 - 2 StR 210/80 -).
  • BGH, 28.07.1977 - 4 StR 208/77

    Verurteilung wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte nur bei Rechtmäßigkeit

    Auszug aus BGH, 16.07.1980 - 2 StR 127/80
    Die Frage der Rechtmäßigkeit ist hier nach § 134 StPO zu beurteilen (vgl. BGH Urt. v. 28. Juli 1977 - 4 StR 208/77 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.05.1980 - 2 StR 210/80

    Revisionsrechtliche Beurteilung des Vorliegens eines Tötungsvorsatzes bei der

    Auszug aus BGH, 16.07.1980 - 2 StR 127/80
    Die Annahme von Billigung liegt nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotz äußerster Gefährlichkeit durchführt, ohne auf einen glücklichen Ausgang vertrauen zu können, und wenn er es dem Zufall überläßt, ob sich die von ihm erkannte Gefahr verwirklicht oder nicht (BGH, Urteile vom 9. Juli 1969 - 4 StR 232/69 -, vom 14. September 1971 - 1 StR 280/71 -, vom 8. Mai 1973 - 1 StR 636/72 - und vom 21. Mai 1980 - 2 StR 210/80 -).
  • RG, 01.05.1885 - 787/85

    Fallen Personen, welche infolge eines gerichtlichen Vorführungsbefehles zu einem

    Auszug aus BGH, 16.07.1980 - 2 StR 127/80
    Zu unmittelbarem Zwang jedoch, wie er bei der Vollstreckung eines Vorführungsbefehls nicht ausgeschlossen ist (RGSt 12, 162, 163), das heißt hier zum Versuch des Aufbrechens der Tür und Eindringens in die Wohnung, hätten die Beamten erst und nur ansetzen dürfen, wenn der Angeklagte dem Vorführungsbefehl keine Folge geleistet hätte, obwohl er von ihm Kenntnis hatte und die Beamten ihn zur Befolgung aufgefordert hätten.
  • BGH, 27.10.2015 - 3 StR 199/15

    Keine Rechtfertigung oder Entschuldigung bei Tötung eines flüchtenden Räubers

    Steht indes die mit der Verteidigung verbundene Beeinträchtigung des Angreifers in einem groben Missverhältnis zu Art und Umfang der aus dem Angriff drohenden Rechtsverletzung, so ist die Notwehr unzulässig (BGH, Beschluss vom 1. März 2011 - 3 StR 450/10, NStZ 2011, 630, 631; Urteile vom 16. Juli 1980 - 2 StR 127/80, NStZ 1981, 22, 23; vom 31. Juli 1979 - 1 StR 296/79 aaO mwN; LK/Rönnau/Hohn aaO, § 32 Rn. 230 ff. mwN; S/S/Perron, StGB, 29. Aufl., § 32 Rn. 50 mwN; MüKo-StGB/Erb, 2. Aufl., § 32 Rn. 214 ff.).
  • OLG München, 17.02.2017 - 10 U 2007/16

    Ausschluss der Einstandspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers bei vorsätzlicher

    In Kauf nimmt der Täter auch einen an sich unerwünschten Erfolg, mit dessen möglichen Eintritt er sich aber abfindet; anders ist es, wenn der Täter ernsthaft - nicht nur vage - darauf vertraut, dass der Erfolg nicht eintritt" (BGH NJW-RR 2002, 740; NStZ 1981, 22).
  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 81/94

    Gewalthandlungen - Bedingter Tötungsvorsatz

    a) Das Vertrauen auf ein Ausbleiben des tödlichen Erfolges wird in der Regel dann zu verneinen sein, wenn der vorgestellte Ablauf eines Geschehens einem tödlichen Ausgang so nahe ist, daß nur noch ein glücklicher Zufall diesen verhindern kann (vgl. BGHSt 36, 1, 10 [BGH 04.11.1988 - 1 StR 262/88]; BGH NStZ 1981, 22, 23).
  • OLG Hamm, 15.06.2005 - 13 U 63/05

    Ausschluss der Haftung des KFZ-Versicherers bei Vorsatz des Fahrers

    Die Annahme von Billigung liegt nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotz starker Gefährdung des betroffenen Rechtsgutes durchführt, ohne auf einen glücklichen Ausgang oder überhaupt das Nichtvorliegen des objektiven Tatbestandes vertrauen zu können, und wenn er es dem Zufall überläßt, ob sich die von ihm erkannte Gefahr verwirklicht oder nicht (vgl. BGH JZ 1981, 35; BGH NJW-RR 2002, 740).
  • BGH, 13.12.2001 - VII ZR 305/99

    Haftung des Empfängers von "Baugeld"

    Die Annahme von Billigung liegt nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotz starker Gefährdung des betroffenen Rechtsguts durchführt, ohne auf einen glücklichen Ausgang und überhaupt das Nichtvorliegen des objektiven Tatbestandes vertrauen zu können, und wenn er es dem Zufall überläßt, ob sich die von ihm erkannte Gefahr verwirklicht oder nicht (vgl. nur BGH, Urteil vom 16. Juli 1980 - 2 StR 127/80, JZ 1981, 35).
  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86

    Körperverletzung mit Todesfolge - Zweifel über den bedingten Tötungsvorsatz -

    Bedingt vorsätzliches Handeln setzt jedoch voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und billigt (BGH NStZ 1981, 22, 23).
  • BGH, 08.03.2001 - 4 StR 477/00

    Unzulässige Aufklärungsrüge (Aufnahme von Lichtbildern); Verletzung der

    Der bedingte Tötungsvorsatz setzt jedoch weiter voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges, den er als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, auch billigt (st. Rspr.; BGH NStZ 1981, 22 f; 1984, 19 m.w.N.).
  • OLG München, 24.05.2019 - 10 U 500/16

    Vollkaskoversicherung - Haftungsausschluss wegen Teilnahme an einer

    In Kauf nimmt der Täter auch einen an sich unerwünschten Erfolg, mit dessen möglichen Eintritt er sich aber abfindet; anders ist es, wenn der Täter ernsthaft - nicht nur vage - darauf vertraut, dass der Erfolg nicht eintritt" (BGH NJW-RR 2002, 740; NStZ 1981, 22).
  • BGH, 12.09.1984 - 3 StR 245/84

    Abgrenzung des bedingten Tötungsvorsatzes von bewusster Fahrlässigkeit im Bereich

    Allgemein, insbesondere aber, wenn es sich um einen derartigen Fall handelt, kommt es beim bedingten Vorsatz für dessen Abgrenzung von der bewußten Fahrlässigkeit darauf an, ob der Gehilfe nach dem ihm bekannten Grad der Wahrscheinlichkeit des Erfolgseintritts noch auf dessen Ausbleiben vertrauen konnte oder ob sich sein Vertrauen auf einen guten Ausgang ohne tatsächliche Grundlage als bloß vage Hoffnung auf einen völlig dem Zufall überlassenen anderen Geschehensablauf darstellt (vgl. BGH NJW 1968, 660, 661 [BGH 09.02.1968 - 4 StR 582/67]; BGH bei Holtz MDR 1977, 105; NStZ 1981, 22, 23; 1982, 506 f).
  • LG Ravensburg, 26.09.2006 - 4 Ns 24 Js 22865/03
    Gerade die Plausibilität der Einlassung des den Vorsatz bestreitenden Angeklagten ist bei der Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit das entscheidende, vom Bundesgerichtshof geforderte Kriterium (dazu u.a. BGH NStZ 1981, 22 f.; BGH NStZ-RR 2004, 140 f.; BGH NStZ 2005, 92 f.).
  • BGH, 14.07.1994 - 4 StR 335/94

    Revision zu Ungunsten des Angeklagten - Voraussetzung eines bedingt vorsätzlichen

  • BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 1/93

    Mit gemeingefährlichen Mitteln begangene Verbrechen iS. des OEG

  • BVerwG, 07.06.1994 - 1 D 35.93

    Fernbleiben vom Dienst - Dienstvergehen - Strafaussetzung zur Bewährung -

  • BGH, 21.01.1993 - 4 StR 624/92

    Schluss von der Gefährlichkeit der Tathandlung auf einen bedingten Tötungsvorsatz

  • BGH, 14.10.1997 - 1 StR 454/97

    Absicht einen Eierdiebstahl zu verdecken - Niedere Beweggründe - Bedingter

  • BGH, 25.05.1988 - 3 StR 147/88

    Zum Vorsatz des Täters bei Vorliegen mehrerer Ursachen für den Taterfolg - In

  • BGH, 18.08.1988 - 4 StR 301/88

    Abhängen des Vorliegens eines beendeten Versuchs von den Vorstellungen des Täters

  • BGH, 18.08.1981 - 1 StR 429/81

    Annahme bewusster Fahrlässigkeit bei Schüssen auf eine Windschutzscheibe -

  • BGH, 17.12.1980 - 2 StR 616/80

    Rechtliche Wirkungen von Schüssen aus einer Entfernung von einem Meter auf die

  • LG Waldshut-Tiengen, 23.10.2009 - 3 Qs 1/09

    Vorliegen eines dringenden Verdachtes bzgl. eines versuchten Tötungsdeliktes

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht