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   BGH, 14.04.1983 - 4 StR 126/83   

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BGH, 14.04.1983 - 4 StR 126/83 (https://dejure.org/1983,1123)
BGH, Entscheidung vom 14.04.1983 - 4 StR 126/83 (https://dejure.org/1983,1123)
BGH, Entscheidung vom 14. April 1983 - 4 StR 126/83 (https://dejure.org/1983,1123)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Absichtliches Anfahren eines Fußgängers - Gefährlicher Eingriff - Erfüllung der Vornahme eines gefährlichen Eingriffs durch einen Fahrzeuglenker im fließenden Verkehr - Zweckwidirges Einsetzen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr - Änderung eines Schuldspruchs durch das ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Frage, eines "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs" in die Sicherheit des Straßenverkehrs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 315 b Abs. 1 Nr. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1624
  • MDR 1983, 681
  • NStZ 1983, 508 (Ls.)
  • StV 1984, 25
  • JZ 1983, 811
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.08.1978 - 4 StR 229/78

    mitgezogener Polizist - § 315b StGB, Erfordernis einer 'verkehrsfeindlichen'

    Auszug aus BGH, 14.04.1983 - 4 StR 126/83
    Nach der Rechtsprechung des Senats erfüllt ein Fahrzeuglenker im fließenden Verkehr das Merkmal der Vornahme eines "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs" in die Sicherheit des Straßenverkehrs nach § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB, wenn er das von ihm gesteuerte Kraftfahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig einsetzt (vgl. BGHSt 28, 87, 88 [BGH 03.08.1978 - 4 StR 229/78]/90 m.w.Nachw.; Rechtsprechungsübersichten in DRiZ 1979, 150 unter 19 und 1982, 386 unter 6 m.w.Nachw.).

    Nun setzt allerdings der Tatbestand des ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs in § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB eine grobe Einwirkung in den Verkehrsablauf von einigem Gewicht voraus (BGHSt 26, 176, 178) [BGH 24.07.1975 - 4 StR 165/75]; bei Verstößen geringen Gewichts scheidet die Tatbestandsmäßigkeit aus (BGHSt 28, 87, 90) [BGH 03.08.1978 - 4 StR 229/78].

    Nicht einmal die Absicht des Täters, im letzten Augenblick an dem bedrohten Opfer vorbeizufahren, würde die Erfüllung des Tatbestandes hindern können, weil der Täter keinen Einfluß auf die Reaktion des Bedrohten hat und die von ihm geschaffene gefährliche Situation nicht beherrscht (vgl. BGHSt 26, 176, 178 [BGH 24.07.1975 - 4 StR 165/75]; 28, 87, 89 [BGH 03.08.1978 - 4 StR 229/78]; Rechtsprechungsübersicht DRiZ 1976, 142 unter 6).

  • BGH, 24.07.1975 - 4 StR 165/75

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch absichtliches Zufahren auf

    Auszug aus BGH, 14.04.1983 - 4 StR 126/83
    Nun setzt allerdings der Tatbestand des ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs in § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB eine grobe Einwirkung in den Verkehrsablauf von einigem Gewicht voraus (BGHSt 26, 176, 178) [BGH 24.07.1975 - 4 StR 165/75]; bei Verstößen geringen Gewichts scheidet die Tatbestandsmäßigkeit aus (BGHSt 28, 87, 90) [BGH 03.08.1978 - 4 StR 229/78].

    Nicht einmal die Absicht des Täters, im letzten Augenblick an dem bedrohten Opfer vorbeizufahren, würde die Erfüllung des Tatbestandes hindern können, weil der Täter keinen Einfluß auf die Reaktion des Bedrohten hat und die von ihm geschaffene gefährliche Situation nicht beherrscht (vgl. BGHSt 26, 176, 178 [BGH 24.07.1975 - 4 StR 165/75]; 28, 87, 89 [BGH 03.08.1978 - 4 StR 229/78]; Rechtsprechungsübersicht DRiZ 1976, 142 unter 6).

  • BGH, 19.12.1974 - 4 StR 541/74

    Mitnehmen eines anderen auf der Kühlerhaube des Fahrzeugs bei hoher

    Auszug aus BGH, 14.04.1983 - 4 StR 126/83
    Die Fälle, in denen der Bundesgerichtshof aus diesem Grunde eine Tatbestandsmäßigkeit bisher verneint hat (vgl. VRS 14, 104, 105; 44, 437, 438; 45, 185, 186; BGHSt 26, 51, 52 [BGH 19.12.1974 - 4 StR 541/74];Beschlüsse vom 1. Juni 1978 - 4 StR 241/78 - Rechtsprechungsübersicht DRiZ 1978, 279 unter 9 b - undvom 31. Juli 1978 - 4 StR 381/78 - Rechtsprechungsübersicht DRiZ 1979, 151 unter 19 d), sind indessen mit dem Täterverhalten des Angeklagten nicht vergleichbar.
  • BGH, 31.07.1978 - 4 StR 381/78

    Anforderungen an die Gefährdung von Leib oder Leben bei einem gefährlichen

    Auszug aus BGH, 14.04.1983 - 4 StR 126/83
    Die Fälle, in denen der Bundesgerichtshof aus diesem Grunde eine Tatbestandsmäßigkeit bisher verneint hat (vgl. VRS 14, 104, 105; 44, 437, 438; 45, 185, 186; BGHSt 26, 51, 52 [BGH 19.12.1974 - 4 StR 541/74];Beschlüsse vom 1. Juni 1978 - 4 StR 241/78 - Rechtsprechungsübersicht DRiZ 1978, 279 unter 9 b - undvom 31. Juli 1978 - 4 StR 381/78 - Rechtsprechungsübersicht DRiZ 1979, 151 unter 19 d), sind indessen mit dem Täterverhalten des Angeklagten nicht vergleichbar.
  • BGH, 01.06.1978 - 4 StR 241/78

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und versuchte gefährliche

    Auszug aus BGH, 14.04.1983 - 4 StR 126/83
    Die Fälle, in denen der Bundesgerichtshof aus diesem Grunde eine Tatbestandsmäßigkeit bisher verneint hat (vgl. VRS 14, 104, 105; 44, 437, 438; 45, 185, 186; BGHSt 26, 51, 52 [BGH 19.12.1974 - 4 StR 541/74];Beschlüsse vom 1. Juni 1978 - 4 StR 241/78 - Rechtsprechungsübersicht DRiZ 1978, 279 unter 9 b - undvom 31. Juli 1978 - 4 StR 381/78 - Rechtsprechungsübersicht DRiZ 1979, 151 unter 19 d), sind indessen mit dem Täterverhalten des Angeklagten nicht vergleichbar.
  • BGH, 18.01.1973 - 4 StR 549/72

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Zufahren auf einen Fußgänger -

    Auszug aus BGH, 14.04.1983 - 4 StR 126/83
    Die Fälle, in denen der Bundesgerichtshof aus diesem Grunde eine Tatbestandsmäßigkeit bisher verneint hat (vgl. VRS 14, 104, 105; 44, 437, 438; 45, 185, 186; BGHSt 26, 51, 52 [BGH 19.12.1974 - 4 StR 541/74];Beschlüsse vom 1. Juni 1978 - 4 StR 241/78 - Rechtsprechungsübersicht DRiZ 1978, 279 unter 9 b - undvom 31. Juli 1978 - 4 StR 381/78 - Rechtsprechungsübersicht DRiZ 1979, 151 unter 19 d), sind indessen mit dem Täterverhalten des Angeklagten nicht vergleichbar.
  • BGH, 15.11.2001 - 4 StR 233/01

    Begriff des Unfalls im Straßenverkehr; Entfernen vom Unfallort; Gefährlicher

    Jedoch setzt ein "gefährlicher Eingriff" im Sinne dieser Vorschrift nach ständiger Rechtsprechung weiter eine grobe Einwirkung von einigem Gewicht voraus (BGHSt 26, 176, 178; 41, 231, 237; BGH, NJW 1983, 1624 f. = JZ 1983, 811 m.abl.Anm. Cramer).
  • LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks 3 Js 5101/15

    Zu den Anforderungen an den Tötungsvorsatz (Eventualvorsatz) im Falle einer sog.

    Damit liegt der Fall gerade anders als bei dem Zufahren auf Polizeibeamte (vgl. auch BGH, NJW 1983, 1624).
  • BGH, 25.08.1983 - 4 StR 452/83

    Führen eines Kraftfahrzeuges trotz absoluter Fahruntüchtigkeit - Anforderungen an

    Wenn Verletzungsvorsatz besteht, gilt das selbst dann, wenn die Geschwindigkeit des Fahrzeugs so gering ist, daß der andere noch hätte beiseite treten können (BGH NJW 1983, 1624).
  • OLG Hamm, 19.02.2004 - 4 Ss 688/03

    gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Zufahren auf einen anderen Menschen;

    Der Tatbestand des § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB setzt eine grobe Einwirkung in den Verkehrsablauf von einigem Gewicht voraus, durch den Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet werden (vgl. BGHSt 26, 176, 178; BGH VRS 65, 142).

    Bei Verstößen geringen Gewichts scheidet, wenn der Fahrzeugführer das Geschehen wegen nur geringer Geschwindigkeit, entsprechend kurzem Bremsweg und der Möglichkeit zum rechtzeitigen Ausweichen beherrschen kann, die Tatbestandsmäßigkeit aus (vgl. BGH VRS 65, 142); ggf. bleibt allerdings eine Strafbarkeit nach § 240 StGB.

  • OLG Hamm, 06.08.1998 - 3 Ss 895/98

    Fahrlässigkeit, grobe Einwirkung von einigem Gewicht (§ 315 b StGB),

    Ein Fahrzeugführer erfüllt im fließenden Verkehr in besonderen Fällen das Merkmal der Vornahme eines "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs" i.S.d. § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB, wenn er das von ihm gesteuerte Fahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewusst zweckwidrig als Mittel der Gefährdung oder Verletzung eines Menschen einsetzt (BGH, NZV 1998, 36 m.w.N.; BGH, NJW 1983, 1624 m.w.N.; BGH, VRS 40, 104, 105 m.w.N.).

    Dabei setzt die Tatbestandserfüllung eine grobe Einwirkung von einigem Gewicht voraus (BGH, NStZ 1987, 225 m.w.N.; BGH, NJW 1983, 1624 m.w.N.), während bei Verstößen geringeren Gewichts bereits die Tatbestandsmäßigkeit ausscheidet (BGH, NStZ 1987, 225; NJW 1983, 1624 m.w.N.).

  • BGH, 16.01.1992 - 4 StR 591/91

    Zielgerichtetes auf die Herbeiführung eines Verkehrsunfalls abgestelltes

    Entstanden aber aufgrund der Fahrweise des Angeklagten Eigenschäden in dieser Höhe, so hing es - ausgehend von den beim Unfallgeschehen wirkenden physikalischen Kräften - letztlich nur von Umständen, die dem Einfluß des Angeklagten entzogen waren (vgl. BGH JZ 1983, 811, 812), und mithin vom Zufall ab, ob - wie es in einigen Fällen dann auch tatsächlich geschehen ist - im Rechtssinne erhebliche Schäden auch an den auffahrenden Fahrzeugen entstanden oder solche Schäden ausblieben.
  • LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks

    Zu den Anforderungen an den Tötungsvorsatz (Eventualvorsatz) im Falle einer sog.

    Damit liegt der Fall gerade anders als bei dem Zufahren auf Polizeibeamte (vgl. auch BGH, NJW 1983, 1624).
  • OLG Hamm, 26.01.2010 - 6 Ss 460/09
    Denn in diesem Fall beherrscht er die von ihm durch sein gezieltes Zufahren geschaffene Situation auch dann nicht sicher, wenn er bereit ist, im letzten Augenblick auszuweichen oder anzuhalten ( BGHSt 28, 87; BGH NJW 1983, 1624; BGH DAR 1985, 258 - jeweils zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr).
  • BGH, 05.08.1986 - 4 StR 359/86

    Voraussetzungen des Sichverschaffens im Sinne des Hehlereitatbestandes - Anfahren

    Nur wenn die Urteilsgründe eindeutig erkennen lassen, von welcher dieser Möglichkeiten die Strafkammer hier ausgeht, läßt sich die Frage der Verwirklichung des § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB rechtlich zutreffend beurteilen; denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt der Tatbestand des ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs eine grobe Einwirkung in den Verkehrsablauf von einigem Gewicht voraus (BGHSt 22, 365, 366; 26, 176, 178 [BGH 24.07.1975 - 4 StR 165/75]; BGH NJW 1983, 1624).
  • BGH, 23.07.1987 - 4 StR 322/87

    Anforderungen an die Prüfung eines Tötungsvorsatzes des Angeklagten durch den

    Das Kraftfahrzeug wird nicht seiner Zweckbestimmung entsprechend als Fortbewegungsmittel gebraucht, sondern zweckfremd als Mittel (Waffe) zur Verletzung eines Menschen mißbraucht (BGH NJW 1983, 1624 m. w. Nachw.).
  • BGH, 23.08.1983 - 4 StR 239/83

    Einsatz eines Fluchtfahrzeugs als bewusst zweckwidriges Einsetzen eines

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