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   OLG Düsseldorf, 11.12.1985 - 1 Ws 1123/85   

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https://dejure.org/1985,1663
OLG Düsseldorf, 11.12.1985 - 1 Ws 1123/85 (https://dejure.org/1985,1663)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.12.1985 - 1 Ws 1123/85 (https://dejure.org/1985,1663)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Dezember 1985 - 1 Ws 1123/85 (https://dejure.org/1985,1663)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wahlmandat; Niederlegung; Vertagung der Hauptverhandlung; Pflichtverteidiger; Wahlverteidiger; Verteidigerwechsel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 141, § 142

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 137
  • JZ 1986, 204
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 3 Ws 72/08

    Dokumentenpauschale; Überlassung elektronisch gespeicherter Dateien

    Der Zweck der Bestellung zum Pflichtverteidiger besteht ausschließlich darin, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass der Beschuldigte in schwerwiegenden Fällen (§ 140 StPO) rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet wird (vgl. BVerfGE 39, 238, 242 = NJW 1975, 1015; OLG Düsseldorf NStZ 1986, 137).
  • OLG Hamburg, 17.02.1997 - 2 Ws 26/97

    Anspruch eines Angeschuldigten auf Beiordnung eines zweiten Pflichtverteidigers;

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  • OLG Brandenburg, 19.03.2003 - 1 Ws 27/03

    Beschwerde gegen Entscheidungen des Vorsitzenden über Bestellung und Abbestellung

    Die normativen Grundlagen für die Beiordnung eines zweiten Verteidigers in Ausnahmefällen sind vielmehr aus dem Zweck des Rechtsinstitutes der notwendigen Verteidigung herzuleiten; die Pflichtverteidigung bezweckt, dem Beschuldigten einen rechtskundigen Beistand zu sichern und einen ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten (BVerfGE 68, 237, 254; BGHSt 3, 395, 398; OLG Düsseldorf JZ 1986, 204).

    Hieraus folgt, dass - unter näher zu bestimmenden Voraussetzungen - die außergewöhnliche Schwierigkeit der Sache, der außergewöhnliche Umfang des Verfahrensstoffes oder die außergewöhnlich lange Dauer der Hauptverhandlung die Bestellung eines zweiten Verteidigers rechtfertigen können (vgl. OLG Celle StV 1988, 379, 380; OLG Düsseldorf JZ 1986, 204; OLG Frankfurt/Main, StV 1993, 348; OLG Hamburg StraFo 2000, 383).

  • OLG Düsseldorf, 19.07.2005 - 2 Ws 231/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Anwendbares Vergütungsrecht auf den vor dem Stichtag

    Spätestens mit dem Bestellungsakt endet der von dem Mandanten erteilte Wahlverteidigerauftrag, denn der Antrag auf Bestellung als Pflichtverteidiger enthält regelmäßig die konkludente Erklärung, die Wahlverteidigung solle mit der Beiordnung enden (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 1996, 189; NStZ 1986, 137; Meyer-Goßner, 48. Aufl., § 142 StPO Rdnr. 7 mwN).
  • OLG Brandenburg, 20.02.2006 - 1 Ws 25/06

    Notwendige Verteidigung: Ablehnung der Beiordnung eines zweiten

    Die Pflichtverteidigung bezweckt, dem Beschuldigten einen rechtskundigen Beistand zu sichern und einen ordnungsgemäßen Verfahrensablauf zu gewährleisten (BVerfGE 68, 237, 254; BGHSt 3, 395; OLG Düsseldorf JZ 1986, 204).
  • OLG Karlsruhe, 11.04.2000 - 2 Ws 102/00

    Zur Zulässigkeit der Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers (§§ 141, 142

    Die Bestellung eines Pflichtverteidigers neben dem vorhandenen Verteidiger ist z.B. geboten, wenn bei notwendiger Verteidigung zu befürchten ist, dass der vorhandene Verteidiger in der Hauptverhandlung nicht ständig anwesend sein oder die zur reibungslosen Durchführung der Hauptverhandlung erforderlichen Maßnahmen nicht treffen kann oder will oder sonstige Gründe der prozessualen Fürsorge es gebieten ( vgl. BGHSt 15, 306 ff, 309; OLG Düsseldorf NStZ 1986, 137 f; OLG Hamburg NStZ-RR 1997, 203; OLG Frankfurt StV 1986, 144).
  • OLG Rostock, 10.05.2002 - I Ws 199/02

    Möglichkeit der Bestellung eines Verteidigers neben einem bereits vorhandenen

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  • OLG Düsseldorf, 18.03.1996 - 1 Ws 182/96
    Davon ist u.a. auszugehen, wenn die Niederlegung des Wahlmandats erwartet werden muß (vgl. Senatsbeschluß vom 11. Dezember 1985 in NStZ 1986, 137 ).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2005 - HI-2 Ws 231/05

    Anforderungen an die Vergütung eines Rechtsanwaltes; Anforderungen an die

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  • OLG Düsseldorf, 28.01.1999 - 1 Ws 73/99
    Die Behauptung des Angeklagten, er habe zu der gerichtlich bestellten Verteidigerin kein Vertrauen mehr, reicht für sich insoweit nicht aus (vgl. Senat in NStZ 1986, 137/138 und in MDR 1985, 249 , jeweils m.w.N.).
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