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   BGH, 15.03.1989 - VIII ZR 303/87   

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BGH, 15.03.1989 - VIII ZR 303/87 (https://dejure.org/1989,574)
BGH, Entscheidung vom 15.03.1989 - VIII ZR 303/87 (https://dejure.org/1989,574)
BGH, Entscheidung vom 15. März 1989 - VIII ZR 303/87 (https://dejure.org/1989,574)
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Leasingantrag

§ 130 BGB, Zugang bei Einschaltung eines Empfangsboten

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Herausgabe eines Kfz und auf Zahlung von Leasingraten - Vorliegen eines wirksamen Leasingvertrags - Wirksamer Zugang der Annahmeerklärung - Vorheriger Widerruf des Angebots - Empfangsbote oder Empfangsvertreter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 130 Abs. 1 Satz 1
    Zugang einer an einen Empfangsboten abgegebenen schriftlichen Willenserklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Leasingantrag, Zugang einer Willenserklärung bei Einschaltung einer Mittelsperson, Übermittlung einer Willenserklärung durch Empfangsboten, Passivvertreter, Stellvertreter

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2049 (Ls.)
  • NJW-RR 1989, 757
  • ZIP 1989, 650
  • MDR 1989, 807
  • WM 1989, 852
  • BB 1989, 1292
  • JZ 1989, 502
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.04.1984 - VIII ZR 313/82

    Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen den Mieter wegen fristloser

    Auszug aus BGH, 15.03.1989 - VIII ZR 303/87
    Ein Anspruch auf Zahlung von Leasingraten könnte seine Grundlage allein in § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB finden, ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung ließe sich lediglich unter dem Gesichtspunkt eines (Vertrags-)Auflösungsverschuldens rechtfertigen, das - ähnlich wie bei der reinen Miete den Mieter - im Leasingvertrags-recht den Leasingnehmer zum Schadensersatz verpflichtet, sofern er durch vertragswidriges Verhalten dem Leasinggeber Anlaß zur fristlosen Kündigung des Vertrages gegeben hat (vgl. Senatsurteil vom 4. April 1984 - VIII ZR 313/82 = WM 1984, 933 = ZIP 1984, 1107).
  • BGH, 27.11.1985 - VIII ZR 316/84

    Anfechtung der Übernahme der Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag über das

    Auszug aus BGH, 15.03.1989 - VIII ZR 303/87
    Dazu hätte es indessen einer Mitwirkung der Beklagten zumindest in Form der Zustimmung zu einer zwischen der Klägerin und der Firma Re. getroffenen Übernahmevereinbarung bedurft (vgl. BGHZ 95, 88, 94 f; 96, 302, 307 f [BGH 27.11.1985 - VIII ZR 316/84] ).
  • BGH, 27.01.1965 - VIII ZR 11/63

    Schweigen auf Bestätigungsschreiben

    Auszug aus BGH, 15.03.1989 - VIII ZR 303/87
    Dies entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Senatsurteil vom 27. Januar 1965 - VIII ZR 11/63 = LM § 346 (Ea) HGB Nr. 8/9 = NJW 1965, 965 unter II 3).
  • BGH, 20.06.1985 - IX ZR 173/84

    Übergang der Rechte aus Mietbürgschaft

    Auszug aus BGH, 15.03.1989 - VIII ZR 303/87
    Dazu hätte es indessen einer Mitwirkung der Beklagten zumindest in Form der Zustimmung zu einer zwischen der Klägerin und der Firma Re. getroffenen Übernahmevereinbarung bedurft (vgl. BGHZ 95, 88, 94 f; 96, 302, 307 f [BGH 27.11.1985 - VIII ZR 316/84] ).
  • BGH, 30.10.1985 - VIII ZR 251/84

    Formularmäßige Vereinbarung der Fälligkeit der Restschuld bei unverschuldetem

    Auszug aus BGH, 15.03.1989 - VIII ZR 303/87
    Die Klägerin, die hierzu aufgrund der an sie erfolgten Abtretung der Verkäuferansprüche berechtigt gewesen sein könnte (vgl. Senatsurteil vom 30. Oktober 1985 - VIII ZR 251/84 = WM 1986, 20, 23 unter A II 3 d), hat ausdrücklich von einem Rücktritt abgesehen und sich darauf berufen, ihr stehe das Recht zu, die Herausgabe auch vor einem Rücktritt verlangen zu können.
  • BGH, 03.11.1976 - VIII ZR 140/75

    Zugang einer Willenserklärung bei Zustellung durch die Post

    Auszug aus BGH, 15.03.1989 - VIII ZR 303/87
    Eine Willenserklärung ist zugegangen, sobald sie derart in den Machtbereich des Adressaten gelangt, daß bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse damit zu rechnen ist, er könne von ihr Kenntnis nehmen (BGHZ 67, 271, 275; Soergel/Hefermehl, BGB, 12. Aufl., § 130 Rdn. 8 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.2017 - 2 S 114/17

    Bestreiten des Zugangs von Rundfunkgebührenbescheiden; anzuwendendes Landesrecht;

    Die vom Kläger geschilderten Umstände betreffen vielmehr ausschließlich seinen eigenen Verantwortungs- und Risikobereich, denn nach der Verkehrsanschauung war zu erwarten, dass der Kläger von den in seinen Machtbereich gelangten Briefsendungen Kenntnis nimmt (vgl. BGH, Urteil vom 15.03.1989 - VIII ZR 303/87-, juris Rdnr. 25).
  • OLG Stuttgart, 14.02.2017 - 10 U 107/16

    Urkundenprozess: Geltendmachung einer Werklohnforderung aus einem

    Erklärungen an den Empfangsboten gehen in dem Zeitpunkt zu, in dem nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge die Weiterleitung an den Adressaten zu erwarten war (BGH, Urteil vom 15. März 1989 - VIII ZR 303/87, NJW-RR 1989, 757, juris Rn. 24 m.w.N.).
  • BGH, 12.12.2001 - X ZR 192/00

    Annahme der Bevollmächtigung im Falle einer Anrufweiterleitung

    Denn der Empfangsbote hat lediglich die Funktion einer personifizierten Empfangseinrichtung des Adressaten (BGH, Urt. v. 15.03.1989 - VIII ZR 303/87, NJW-RR 1989, 757, 758; Sen.Urt. v. 17.03.1994 - X ZR 80/92, NJW 1994, 2613, 2614).

    Vom Adressaten, auf den es für den Zugang allein ankommt, kann nach Ablauf der Zeit, die der Empfangsbote für die Übermittlungstätigkeit normalerweise benötigt, erwartet werden, daß er von der Erklärung Kenntnis nehmen kann, wobei sich in Fällen wie dem vorliegenden, in denen die Erklärungen während der Geschäftszeit in den Geschäftsräumen eingehen, die für die Übermittlung benötigte Zeit auf Null reduzieren kann (BGH, Urt. v. 15.03.1989, aaO).

  • OLG Saarbrücken, 26.07.2007 - 8 U 255/06

    Zur Haftung des Verbrauchers wegen Verschlechterung der Kaufsache bei Widerruf -

    Eine Willenserklärung ist zugegangen (§ 130 Abs. 1 BGB), sobald sie derart in den Machtbereich des Adressaten gelangt, dass bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse damit zu rechnen ist, er könne von ihr Kenntnis nehmen (vgl. BGH NJW-RR 1989, 757 ff. Rdnr. 25, zit. nach juris).

    Ihm ist die Erklärung zugegangen, wenn er bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse die (theoretische) Möglichkeit der Kenntnisnahme hat, wobei die Zeitspanne zu berücksichtigen ist, die der Bote für seine Übermittlungstätigkeit bei sachgerechter Ausübung seiner Botenfunktion normalerweise benötigt (vgl. BGH NJW-RR 1989, 757 ff. Rdnr. 25 f., zit. nach juris; BGH NJW 2002, 1565 ff. Rdnr. 27, zit. nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2022 - 24 U 368/20

    Anspruch auf Mietzins aus einem gewerblichen Mietvertrag Unwirksamer endgültiger

    Nach der Rechtsprechung ist für den Zugang einer an einen Empfangsboten abgegebenen verkörperten Willenserklärung der Zeitpunkt maßgebend, in dem nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge die Übermittlung der Erklärung an den Adressaten zu erwarten ist (BGH NJW-RR 1989, 757, 758; BVerwG NVwZ-RR 2012, 628 Rn. 18).

    Erreicht sie den Boten in dessen eigenen Geschäftsräumen, geht die Erklärung dem Empfänger nach Ablauf der Zeitspanne zu, die der Bote bei sachgerechter Ausübung seiner Botenfunktion normalerweise benötigen würde, um die Erklärung dem Adressaten tatsächlich zu übermitteln (BGH NJW-RR 1989, 757, 758 f).

    Die Erklärung geht dem Empfänger auch dann nach Ablauf der regelmäßigen Übermittlungsfrist zu, wenn der Empfangsbote sie verspätet, falsch oder überhaupt nicht weiterleitet (vgl. BGH NJW-RR 1989, 757, 758 f; LAG München BeckRS 2009, 54524; Palandt/Ellenberger, 80. A., 2021, § 130 Rn. 9 mwN).

    Ein Empfangsvertreter (§ 164 Abs. 3 BGB) ist keine bloße Hilfsperson des Empfängers, sondern selbst Empfänger, so dass es für den Zugang allein auf seine Person ankommt (BGH NJW-RR 1989, 757, 758; OLG Koblenz BB 1994, 819f).

  • BGH, 14.07.2000 - V ZR 320/98

    Bereicherungsrechtliche Abwicklung bei Zahlung des Darlehensgebers des Käufers

    Für den Zugang einer Erklärung bei einer Behörde genügt es, daß die Sendung bei der hierfür eingerichteten Stelle angelangt ist (RGZ 135, 247, 252; vgl. BGH, Urt. v. 21. Juni 1989, VIII ZR 252/88, WM 1989, 1625), die Weiterleitung an den zuständigen Amtsträger ist nicht entscheidend (BSGE 42, 279; vgl. auch BGH, Urt. v. 15. März 1989, VIII ZR 303/87, NJW-RR 1989, 757, 758).
  • VG Sigmaringen, 09.05.2012 - 1 K 1497/11

    Wirksamkeit einer Zustellung gegenüber dem Adressaten, wenn ein als Einschreiben

    Ob die Zustellung bereits durch Aushändigung des Einschreibebriefs an die Zeugin K. erfolgt ist (hierfür spricht das Urteil des BGH vom 15.03.1989 - VIII ZR 303/87 -, Juris, wonach bei Aushändigung einer verkörperten Willenserklärung an einen Empfangsboten in der Wohnung des Adressaten der Zugang mit der Entgegennahme bewirkt sei), kann somit offen bleiben.
  • BGH, 11.10.1995 - VIII ZR 325/94

    Umfang des Widerrufsrechts bei verbundenen Geschäften; Zeitpunkt des Zuflusses

    Darauf, wann ihr der Widerruf wegen der Einschaltung der Beklagten als Empfangsbotin zugegangen ist (vgl. insoweit Senatsurteil vom 15. März 1989 - VIII ZR 303/87 - WM 1989, 852 unter II 2 b), kommt es im vorliegenden Zusammenhang nicht an, da nach § 7 Abs. 2 Satz 1 VerbrKrG zur Wahrung der - gemäß § 7 Abs. 1 VerbrKrG einwöchigen - Widerrufsfrist die rechtzeitige Absendung des Widerrufs genügt.

    Denn für den Zugang einer an einen Empfangsboten abgegebenen schriftlichen Willenserklärung ist grundsätzlich der Zeitpunkt maßgebend, in dem nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge die Übermittlung der Erklärung an den Adressaten zu erwarten war (Senatsurteil vom 15. März 1989 aaO.).

  • BSG, 07.10.2004 - B 3 KR 14/04 R

    Wirksame Urteilszustellung im sozialgerichtlichen Verfahren, notwendige

    Eine Erklärung, die ein Empfangsbote entgegennimmt, geht dem Adressaten in dem Zeitpunkt zu, in dem nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge die Weiterleitung an den Adressaten zu erwarten war (BGH NJW-RR 1989, 757).
  • BFH, 25.01.1994 - VIII R 45/92

    1. Keine Umdeutung einer wegen Formmangels unwirksamen Zustellung in eine

    Nach Sinn und Zweck des § 9 Abs. 1 VwZG tritt eine Heilung von Zustellungsmängeln jedoch nicht ein, wenn das Schriftstück lediglich dadurch nach den für die Bekanntgabe nach § 122 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 geltenden Grundsätzen zugeht, daß es einem Empfangsboten übergeben wird, ohne daß es anschließend tatsächlich den Empfangsberechtigten erreicht (zum Empfangsboten BFH-Urteil vom 18. Oktober 1988 VII R 123/85, BFHE 154, 446, BStBl II 1989, 76, 78; Urteil des BGH vom 15. März 1989 VIII ZR 303/87, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1989, 757; bejahend allerdings Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 9 VwZG Tz. 2).
  • BVerwG, 01.03.2023 - 9 C 25.21

    Eigenverantwortliche Überprüfung der Richtigkeit der Angaben des Mandanten bzgl.

  • OLG Dresden, 09.11.2017 - 8 U 772/17

    Zulässigkeit der Bilanznichtigkeitsklage des Insolvenzverwalters; Anforderungen

  • OLG Brandenburg, 07.02.2018 - 4 U 163/16

    Widerruf von Altverträgen über Bauspardarlehen: Ordnungsgemäßheit der

  • BVerwG, 31.05.2012 - 3 C 12.11

    Verwaltungsakt; rechtswidriger Verwaltungsakt; Rücknahme eines Verwaltungsakts;

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2009 - 24 U 210/08

    Bemessung der Frist für die Annahme eines Angebotes auf Abschluss eines

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 6 A 10016/13

    Zustellung des Ausbaubeitragsbescheids an Zustellungsbevollmächtigten - Begriff

  • OLG Köln, 18.01.2006 - 22 U 164/05

    Empfangsberechtigung der im Mehrfamilienhaus wohnenden Schwägerin des Adressaten

  • OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - 24 U 175/07

    Kein Bindung des Leasingnehmers an sein Angebot für einen Mietkaufvertrag bei

  • OLG Köln, 18.02.2003 - 22 U 138/02

    Wohnraummietrecht bei Anmietung von Räumen durch gemeinnützigen Verein zu

  • OLG Köln, 12.02.2008 - 15 U 148/07

    Betrügerisches Verhalten des Lieferanten bei Anbahnung eines Leasingvertrages -

  • BVerwG, 31.05.2012 - 3 C 13.11

    Verwaltungsakt; rechtswidriger Verwaltungsakt; Rücknahme eines Verwaltungsakts;

  • OLG Frankfurt, 17.07.2001 - 11 U (Kart) 48/00

    Rechtsfolgen der Nichteinhaltung der Vereinbarung einer Kündigung per

  • OLG Frankfurt, 22.01.2007 - 23 U 75/06

    Willenserklärung: Widerruf einer auf den Abschluss eines Vertrags gerichteten

  • OLG Frankfurt, 07.02.2007 - 23 U 14/05

    Treuhändervollmacht: Wirksamkeit wegen Zeichnungsschein; Abschluss eines

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2016 - 1 LB 11/15

    Schutz einer Flugsicherungsanlage vor Errichtung von Windkraftanlagen;

  • FG Hamburg, 11.12.1995 - V 60/95

    Beginn des Laufs einer Klagefrist mit der wirksamen Bekanntgabe der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2021 - 2 A 513/20

    Streit um Festsetzungsbescheide zu Rundfunkgebühren; Anforderungen an das

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2006 - L 3 RJ 96/03
  • VG Berlin, 08.12.2014 - 19 L 311.14

    Wirkungsumfang der Versagung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung

  • OLG Bamberg, 27.03.2007 - 4 U 95/06

    Zeichnungsscheine können eine Finanzierungsvollmacht beinhalten

  • LSG Sachsen, 13.07.2005 - L 3 AL 125/03

    Zulässigkeit der Berufung hinsichtlich der Einhaltung der Berufungsfrist;

  • FG Baden-Württemberg, 22.12.2004 - 2 K 505/04

    Bekanntgabe eines Änderungsbescheids im Klageverfahren an im Briefkopf sowie in

  • VG Köln, 28.05.2013 - 7 K 1128/12

    Anforderungen an eine wirksame Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes

  • LSG Baden-Württemberg, 24.06.2009 - L 3 AL 3096/04
  • VG Cottbus, 26.08.2022 - 7 K 126/17
  • VG Bayreuth, 27.02.2019 - B 4 K 17.710

    Nacherhebung eines Herstellungsbeitrags zur Wasserversorgungseinrichtung

  • KG, 19.09.1994 - 22 U 3273/93

    Gegenrechnung des Werts des Leasingobjekts in der Schadensabrechnung ; Anrechnung

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Rechtsprechung
   BGH, 03.02.1989 - V ZR 190/87   

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BGH, Entscheidung vom 03. Februar 1989 - V ZR 190/87 (https://dejure.org/1989,1152)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rückforderungsanspruch - Verarmung des Schenkers - Herausgabepflicht

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Anwendung des § 822 BGB auf den Rückforderungsanspruch des bedürftigen Schenkers

  • rechtsportal.de

    BGB § 528 Abs. 1 S. 1, § 822
    Rückforderungsanspruch des bedürftigen Schenkers gegen den Weiterbeschenkten

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 106, 354
  • NJW 1989, 1478
  • NJW-RR 1989, 759 (Ls.)
  • ZIP 1989, 517
  • MDR 1989, 530
  • FamRZ 1989, 595
  • DB 1989, 2118
  • JR 1989, 378
  • JZ 1989, 502
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.02.1985 - V ZR 244/83

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines notariellen Kaufvertrages für eine darin

    Auszug aus BGH, 03.02.1989 - V ZR 190/87
    Dadurch sind die Vereinbarungen ihrem ganzen Inhalt nach wirksam geworden (st. Rechtspr., vgl. Senatsurt. vom 17. März 1978, V ZR 217/75, NJW 1978, 1577 und vom 1. Februar 1985, V ZR 244/83, NJW 1985, 2423).
  • BGH, 17.03.1978 - V ZR 217/75

    Anspruch auf eine Leibrente als Einzelabrede eines Grundstückskaufvertrages trotz

    Auszug aus BGH, 03.02.1989 - V ZR 190/87
    Dadurch sind die Vereinbarungen ihrem ganzen Inhalt nach wirksam geworden (st. Rechtspr., vgl. Senatsurt. vom 17. März 1978, V ZR 217/75, NJW 1978, 1577 und vom 1. Februar 1985, V ZR 244/83, NJW 1985, 2423).
  • BGH, 20.11.2013 - IV ZR 54/13

    Erbvertrag: Herausgabeanspruch des Vertragserben gegen einen Dritten bei

    So hat auch bereits der Bundesgerichtshof auf den Rückforderungsanspruch des bedürftigen Schenkers nach § 528 BGB die Regelung des § 822 BGB entsprechend angewendet (Urteile vom 3. Februar 1989 - V ZR 190/87, BGHZ 106, 354, 357 f.; vom 10. Februar 2004 aaO 65).
  • BGH, 10.02.2004 - X ZR 117/02

    Zum Bereicherungsanspruch gegen den "Zweitbeschenkten"

    Das Berufungsgericht ist ferner zutreffend davon ausgegangen, daß der Tod der Schenker dem Fortbestand des Rückforderungsanspruchs und seiner Überleitung auf den Kläger nicht entgegenstand (vgl. BGH, Urt. v. 14.6.1995 - IV ZR 212/94, NJW 1995, 2287, 2288; Sen., BGHZ 147, 288, 292) und daß § 822 BGB auf einen solchen Rückforderungsanspruch anwendbar ist (BGHZ 106, 354, 357 f.; 142, 300, 302).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2012 - 22 U 45/11

    Beeinträchtigende Schenkung: Herausgabepflicht des Sohnes der beschenkten

    Dieses Normverständnis entspricht auch der entsprechenden Anwendung im Rahmen des ebenfalls eine Verweisung auf das Bereicherungsrecht enthaltenden § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB, wie sie der Bundesgerichtshof vornimmt (BGHZ 106, 354).
  • BGH, 23.09.1999 - X ZR 114/96

    Begriff der Unentgeltlichkeit einer Zuwendung

    a) In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß § 822 BGB auch auf den Anspruch des bedürftigen Schenkers aus § 528 BGB (entsprechend) anzuwenden ist (grundlegend BGHZ 106, 354, 357 f. m.w.N. aus dem Schrifttum); dies entspricht auch der überwiegenden Auffassung im Schrifttum (Knütel NJW 1989, 2504 ff.; Larenz/Canaris Lehrbuch des Schuldrechts II/2 § 69 IV 1 a und Fn. 78; Palandt/Thomas BGB 58. Aufl. § 822 Rdn. 1; MünchKomm. BGB/Lieb 3. Aufl. § 822 Rdn. 3; Staudinger/Lorenz BGB 13. Bearb. § 822 Rdn. 2, 5; Reuter/Martinek, Ungerechtfertigte Bereicherung (1983), S. 361).

    Die vereinzelt vertretene Gegenansicht ist im einzelnen bereits in BGHZ 106, 354, 357 dargestellt und erörtert.

  • OLG Hamm, 26.02.2009 - 22 U 113/08

    Schenkungsrückforderungsanspruch eines Landkreises gegenüber dem Schwiegersohn

    a) Auf den Rückforderungsanspruch nach § 528 BGB ist § 822 BGB entgegen der Auffassung des Beklagten entsprechend anwendbar (h. M., vgl. BGHZ 106, 354 m. w. N.) Im Rahmen des § 822 BGB kommt es nicht darauf an, ob der Beklagte die aus dem Wertpapierverkauf erhaltenen Geldmittel unentgeltlich oder als so genannte unbenannte Zuwendung unter Eheleuten erhalten hat.
  • BGH, 23.04.2009 - BLw 1/09

    Unzulässigkeit einer Divergenzrechtsbeschwerde

    Der Gegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren bemisst sich nach dem Betrag der bis zur Erledigungserklärung der Beteiligten zu 1 entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten (vgl. BGHZ 106, 354, 366).
  • OLG Koblenz, 13.06.1990 - 5 U 75/90

    Rückforderung einer Schenkung wegen Notbedarf gemäß § 528 Bürgerliches Gesetzbuch

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  • OLG Hamm, 22.03.2002 - 29 U 8/01
    § 822 BGB ist auch auf den Erstattungsanspruch des verarmten Schenkers anwendbar (BGHZ 106, 354).
  • LG Görlitz, 20.05.1998 - 2 O 20/98

    Schenkungsrückforderungsanpruch eines Sozialhilfeträgers wegen der

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