Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 03.04.1989 - O 22/89 KfH III   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,26173
LG Karlsruhe, 03.04.1989 - O 22/89 KfH III (https://dejure.org/1989,26173)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.04.1989 - O 22/89 KfH III (https://dejure.org/1989,26173)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. April 1989 - O 22/89 KfH III (https://dejure.org/1989,26173)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,26173) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Zulässigkeit von AGB - Gerichtsstandsklauseln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JZ 1989, 690
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • LG Karlsruhe, 31.10.1995 - 12 O 492/95

    Gerichtsstandsklausel durch vorformulierte Geschäftsbedingungen unwirksam?

    Die 3. Kammer für Handelssachen des LG Karlsruhe hat mit Urteil vom 3.4.1989 (JZ 1989, 690) entschieden, daß Gerichtsstands- und Erfüllungsortklauseln in AGB, soweit sie den gesetzlichen Gerichtsstand zum Nachteil des Bekl. bzw. Schuldners abändern, auch im Verkehr zwischen Vollkaufleuten gern.

    Die jetzt erkennende Zivilkammer (der der frühere Vorsitzende der 3. Kammer für Handelssachen, der die Entscheidung JZ 1989, 690 erlassen hat, angehört) folgt dem Urteil der 3. Kammer für Handelssachen.

    Urt. des OLG Karlsruhe v. 27.6.1989 - 8 U 85/89, durch das die Entscheidung des LG Karlsruhe, JZ 1989, 690 aufgehoben wurde; LG Köln, NJW-RR 1990, 419; LG Bielefeld, NJW 1993, 2690 [2691]; Wolf, JZ 1989, 695f.; ders., in: Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 3. Aufl., Rn. G 141-160; R. Hollatz, Formularmäßige Gerichtsstandsvereinbarungen, Diss.

    Gegenüber dieser Erwägung ist schon im Urteil des LG Karlsruhe (JZ 1989, 690 [691]) dargelegt worden, daß § 38 I ZPO nF mit der Beschränkung des Gerichtsstandsabänderungsverbots auf die Beteiligung von Nichtkaufleuten und Minderkaufleuten durch das ZPO-Änderungsgesetz 1974 eingeführt wurde, zu einem Zeitpunkt, als auch bei den AGB die Gesetzesvorhaben und die rechtspolitische Diskussion zur AGB-Einschränkung und -Kontrolle sich auf den Verbraucherschutz, d.h. die Verträge mit Nichtkaufleuten, konzentrierten, und daß erst kurze Zeit nach dem Inkrafttreten der Gerichtsstandsnovelle 1974 - bei den Verhandlungen des 50. Deutschen Juristentags im September 1974 und im Anschluß daran im AGBG-Referentenentwurf II vom März 1975 - sich eine wesentliche Akzentverschiebung ergab, die dann auch Inhalt des AGB-Gesetzes vom 9.12.1976 wurde, nämlich dahin, daß nunmehr die Inhaltskontrolle von AGB auf Verträge zwischen Kaufleuten erstreckt worden ist.

    § 9 AGBG unterliegen (Nachw. bei LG Karlsruhe, JZ 1989, 690 [691 1. Sp.]; vgl. außerdem OLG Köln, ZW 1989, 1068; LG Bielefeld, NJW 1993, 2691; Basedow, in: MünchKomm, § 12 AGBG Rn. 25; Stein/Jonas/Leipold, § 38 Rn. 10).

    d) Als berechtigte Interessen des AGB-Verwenders, die die Abänderung des gesetzlichen Gerichtsstands rechtfertigen sollen, werden von den Kritikern der Entscheidung des LG Karlsruhe (JZ 1989, 690) genannt:.

    Zu aa): Zu der durch einen einheitlichen Klägererichtsstand zu erreichenden gerichtlichen Spezialisierung ist schon im Urteil des LG Karlsruhe darauf hingewiesen worden, daß ein solcher Vorteil in der Praxis kaum zum Tragen kommt (JZ 1989, 690 [693 r.Sp.]).

    Indessen, wie schon im Urteil des LG Karlsruhe dargelegt (JZ 1989, 690 [693 r. Sp.]): Wegen der reinen Beitreibungen die Beklagten in anderen - streitigen - Verfahren mit dem dort erheblich schwerer wiegenden Nachteil der Auswärtsprozeßführung zu belasten, kann nicht der richtige Weg sein.

    Dies liegt vor allem daran, wie im Urteil des LG Karlsruhe dargestellt, daß in den Fällen der Klage unter Berufung auf eine AGB-Gerichtsstandsabänderung die vertragliche Einbeziehung der AGB nur in einer Minderzahl von Fällen in eindeutiges; später ohne weiteres belegbarer Weise vereinbart worden ist bzw. der diesbezügliche klägerische Prozeßvortrag vielfach zunächst nicht ausreichend ist (JZ 1989, 690 [694]).

    Im Urteil des LG Karlsruhe ist demgegenüber dargelegt, daß im vollkaufmännischen Verkehr grundsätzlich in keinem Geschäftszweig (von wenigen Ausnahmen abgesehen) AGB-Gerichtsstandsklauseln mit Begünstigung jeweils der einen Seite, insbesondere des Lieferanten, allgemein oder fast allgemein üblich sind, so daß von einem Handelsbrauch oder von einer Handelsgewohnheit gesprochen werden könnte neben den Fällen der Vereinbarung der Geschäftsbedingungen des Lieferanten kommen mindestens ebenso viele Fälle von, in denen solche Geschäftsbedingungen nicht gelten (JZ 1989, 690 [695 unter Sa]).

  • OLG Schleswig, 21.06.2006 - 2 W 88/06

    Zuständigkeitsbestimmung: Wirksamkeit formularmäßiger Gerichtsstandsklauseln

    Die Begründung der abweichenden Meinung - soweit ersichtlich, wurde diese vor etlichen Jahren lediglich vom Landgericht Karlsruhe vornehmlich in zwei Entscheidungen vertreten (JZ 1989, 690 und NJW 1996, 1417) - vermag nicht zu überzeugen.
  • OLG Stuttgart, 15.09.1997 - 5 U 99/97

    Gerichtsstandsvereinbarung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht