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   BGH, 04.04.1990 - 3 StB 5/90   

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BGH, 04.04.1990 - 3 StB 5/90 (https://dejure.org/1990,1154)
BGH, Entscheidung vom 04.04.1990 - 3 StB 5/90 (https://dejure.org/1990,1154)
BGH, Entscheidung vom 04. April 1990 - 3 StB 5/90 (https://dejure.org/1990,1154)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Überwachung eines Telefonanschlusses in den Diensträumen eines Konsulats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswidrigkeit der Überwachung eines in den Diensträumen eines Konsulats eingerichteten Telefonanschlusses

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verwertungsverbot - Telefonüberwachung - Konsularbeamte

Besprechungen u.ä.

  • zaoerv.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Die völkerrechtliche Zulässigkeit der Überwachung des Telefonverkehrs von Konsulaten ausländischer Staaten (Wiss. Ref. Assessor Jörg Polaktewicz; ZaöRV 50/1990, S. 761-794)

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 396
  • NJW 1990, 1799
  • MDR 1990, 648
  • NStZ 1990, 348
  • JZ 1990, 1031
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.08.1987 - 4 StR 333/87

    Schaltung einer Zählervergleichseinrichtung; Verwertbarkeit eines Geständnisses

    Auszug aus BGH, 04.04.1990 - 3 StB 5/90
    Die Erkenntnisse aus der Telefonüberwachung unterliegen daher einem Beweisverwertungsverbot (vgl. BGHSt 35, 32, 34; 31, 304, 307 ff. zu einem entsprechenden Beweisverbot bei Verletzung der §§ 100 a ff. StPO , ferner BGHSt 34, 334, 344).
  • BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82

    Unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes durch die Polizei -

    Auszug aus BGH, 04.04.1990 - 3 StB 5/90
    Die Erkenntnisse aus der Telefonüberwachung unterliegen daher einem Beweisverwertungsverbot (vgl. BGHSt 35, 32, 34; 31, 304, 307 ff. zu einem entsprechenden Beweisverbot bei Verletzung der §§ 100 a ff. StPO , ferner BGHSt 34, 334, 344).
  • BGH, 18.04.1980 - 2 StR 731/79

    Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten - Berechtigung der

    Auszug aus BGH, 04.04.1990 - 3 StB 5/90
    Der Senat läßt daher ebenso wie der 2. Strafsenat in BGHSt 29, 244, 246 offen, inwieweit die Gerichte in der Beurteilung der Frage der Rechtmäßigkeit der angeordneten Beschränkungsmaßnahmen frei sind.
  • BGH, 08.04.1987 - 3 StR 11/87

    Auslieferung wegen einer im Ausland begangenen Betäubungsmittelstraftat;

    Auszug aus BGH, 04.04.1990 - 3 StB 5/90
    Die Erkenntnisse aus der Telefonüberwachung unterliegen daher einem Beweisverwertungsverbot (vgl. BGHSt 35, 32, 34; 31, 304, 307 ff. zu einem entsprechenden Beweisverbot bei Verletzung der §§ 100 a ff. StPO , ferner BGHSt 34, 334, 344).
  • BGH, 28.01.1976 - StB 1/76

    Anfechtung von dem Untersuchungsgefangenen auferlegten Beschränkungen durch das

    Auszug aus BGH, 04.04.1990 - 3 StB 5/90
    Die weitere Beschwerde ist zwar zulässig (§ 310 Abs. 1 StPO , § 135 Abs. 2 GVG ; vgl. BGHSt 26, 270, 271 zur Auslegung der Formulierung "Verhaftung... betreffen"; Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl. § 310 Rdn. 8), jedoch unbegründet.
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Die Rechtsprechung hat überdies Verwertungsverbote unmittelbar aus verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen für den Schutz des Persönlichkeitsrechts hergeleitet (vgl. BGHSt 19, 325; 27, 355; 31, 304; 34, 397, 399; 35, 32; 36, 396).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Verwertungsverbote hat der Bundesgerichtshof insbesondere bei grober Verkennung oder bewusster Missachtung der Rechtslage angenommen (vgl. BGHSt 31, 304 ; 34, 39 ; 35, 32 ; 36, 396 ; 41, 30 ; 47, 362 ; 48, 240 ; 51, 1 ; 51, 285 ; BGH, Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11 -, juris, Rn. 10 ff.).
  • BGH, 06.06.2019 - StB 14/19

    Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Stärke des Tatverdachts

    In diesem Verfahrensstadium sind Beweisverwertungsverbote - wie im Zwischenverfahren (so BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2016 - 3 StR 230/16, BGHR StPO § 211 Neue Tatsachen 3 Rn. 14; MüKoStPO/Wenske, § 203 Rn. 30) - unabhängig von einer Beanstandung durch den Beschuldigten amtswegig zu beachten, auch wenn der zugrundeliegende Verfahrensmangel eine für ihn disponible Vorschrift betrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2018 - StB 29/17 u. AK 4/18, juris Rn. 24; ferner BGH, Urteil vom 9. Mai 2018 - 5 StR 17/18, NStZ 2018, 737 f.; zur ständigen Praxis des Senats s. etwa Beschlüsse vom 4. April 1990 - StB 5/90, BGHSt 36, 396; vom 25. September 2018 - StB 40/18, juris Rn. 17; vom 15. Mai 2019 - AK 22/19, juris Rn. 18).
  • OLG Hamburg, 29.01.2021 - 1 Ws 2/21

    Vorliegen eines Verwertungsverbots bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

    In diese prognostische Prüfung sind auch Beweisverwertungsverbote einzubeziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 1990 - StB 5/90 -, BGHSt 36, 396, 398).
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Solches wurde in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beispielsweise angenommen bei der Durchführung von Abhörmaßnahmen unter Verstoß gegen völkerrechtliche Grundsätze (BGHSt 36, 396, 398 ff.) oder ohne richterliche Anordnung (BGHSt 31, 304, 306 f.; 35, 32, 34) oder zur gezielten Verleitung des Angeklagten zum unbewussten Schaffen von Anknüpfungstatsachen für ein Sachverständigengutachten (BGHSt 34, 39), ferner bei der Einbeziehung eines Raumgesprächs zwischen Eheleuten in die Telefonüberwachung (BGHSt 31, 296) und bei akustischer Wohnraumüberwachung in einem nicht allgemein zugänglichen, als Wohnung zu bewertenden Vereinsbüro (BGHSt 42, 372, 377 zu § 100c Abs. 1 StPO a.F.) und in einem Krankenzimmer (BGHSt 50, 206).
  • BGH, 01.12.2016 - 3 StR 230/16

    Wiederaufnahme der Klage auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel (Nova;

    Es kann nicht zweifelhaft sein, dass Verwertungsverbote bereits durch den jeweiligen Gesetzesverstoß, nicht erst durch ein Untätigbleiben in der Hauptverhandlung begründet werden und bei der Eröffnungsentscheidung unabhängig von einer Beanstandung durch den Angeschuldigten von Amts wegen zu beachten sind (vgl. BVerfG, Urteil vom 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98, 1 BvR 1084/99, NJW 2004, 999, 1007; BGH, Beschlüsse vom 4. April 1990 - StB 5/90, BGHSt 36, 396; vom 15. Mai 2008 - StB 4 und 5/08, NStZ 2008, 643; Becker, Referat zum 67. DJT, 2008, S. L 45, 55 f. mwN; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 203 Rn. 2).
  • BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96

    DDR-Botschafter

    Unerheblich ist, ob die Handlung gegen das nationale Recht des Empfangsstaates verstößt (vgl. Salmon, Manuel de Droit Diplomatique, 1994, S. 466; sogar für konsularische Immunität BGHSt 36, 396 [401]; Dahm/Delbrück/Wolfrum, Völkerrecht, Bd. I/1, 2. Aufl., 1989, S. 311; zur Möglichkeit dienstlich begangener Straftaten vgl. auch Folz/Soppe, Zur Frage der Völkerrechtmäßigkeit von Haftbefehlen gegen Regierungsmitglieder anderer Staaten, NStZ 1996, S. 576 [578]).
  • OLG Hamburg, 04.02.2008 - 2-81/07

    Darstellungsanforderungen an die Verfahrensrüge einer Blutentnahme durch einen

    Solches wurde in der Rechtsprechung des BGH beispielsweise angenommen bei der Durchführung von Abhörmaßnahmen unter Verstoß gegen völkerrechtliche Grundsätze (BGHSt 36, 396) oder ohne richterliche Anordnung zwecks Selbstbelastung (BGHSt 31, 304) oder zur gezielten Verleitung des Angeklagten zum unbewussten Schaffen von Anknüpfungstatsachen für ein Sachverständigengutachten (BGHSt 34, 39), ferner bei der Einbeziehung eines Raumgesprächs zwischen Eheleuten in die Telefonüberwachung (BGHSt 31, 296) und bei akustischer Wohnraumüberwachung in einem nicht allgemein zugänglichen, als Wohnung zu bewertenden Vereinsbüro (BGHSt 42, 372) und in einem Krankenzimmer (BGHSt 50, 206; zu allem BGH NJW 2007, 2269, 2271).
  • OLG Rostock, 11.05.2021 - 20 Ws 121/21

    Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten bandenmäßigen Handeltreibens mit

    In diese prognostische Prüfung sind auch Beweisverwertungsverbote einzubeziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 04.04.1990 - StB 5/90 gleich BGHSt 36, 396, 398).
  • OLG Hamm, 02.12.2008 - 4 Ss 466/08

    Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Beweisverwertungsverbot

    Solches wurde in der Rechtsprechung des BGH angenommen bei der Durchführung von Abhörmaßnahmen unter Verstoß gegen völkerrechtliche Grundsätze (BGHSt 36, 396) oder ohne richterliche Anordnung zwecks Selbstbelastung (BGHSt 31, 304) oder zur gezielten Verleitung des Angeklagten zum unbewussten Schaffen von Anknüpfungstatsachen für ein Sachverständigengutachten (BGHSt 34, 39), ferner bei der Einbeziehung eines Raumgesprächs zwischen Eheleuten in die Telefonüberwachung (BGHSt 31, 296) und bei akustischer Wohnraumüberwachung' in einem nicht allgemeinzugänglichen, als Wohnung zu bewertenden Vereinsbüro (BGHSt 42, 372) und in einem Krankenzimmer (BGHSt 50, 206; zu allem BGH NJW 2007, 2269, 2271).
  • BGH, 30.04.1990 - StB 8/90

    Strafprozessuale Verwertbarkeit völkerrechtswidrig erlangter Aufzeichnungen von

  • BGH, 27.06.2013 - StB 7/13

    Deutsche Strafgerichtsbarkeit gegenüber einem Mitglied des Verwaltungspersonals

  • OLG Karlsruhe, 02.06.2009 - 1 Ss 183/08

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoß gegen Richtervorbehalt bei Blutentnahme

  • OLG Hamm, 13.04.2010 - 3 Ws 140/10

    Verwertung von Telekommunikationsdaten

  • OLG Jena, 25.11.2008 - 1 Ss 230/08

    Unzulässigkeit der Blutentnahme ohne richterliche Anordung und zur Nichtannahme

  • OLG Hamm, 13.04.2010 - 3 Ws 166/10

    Verwertung von Telekommunikationsdaten

  • OLG Hamm, 13.04.2010 - 3 Ws 156/10

    Verwertung von Telekommunikationsdaten

  • BGH, 09.10.1997 - StB 9/97

    Unzulässigkeit der Anfechtung der Ablehnung der Anordnung der Erzwingungshaft

  • LG Bochum, 22.04.2008 - 2 Qs 10/08

    Verwertungsverbot bei der strafbaren Beschaffung von Beweismitteln durch

  • BGH, 25.10.1991 - 3 StE 7/91

    Verwertbarkeit sichergestellter Beweismittel bei formal gültiger

  • BGH, 25.10.1991 - StB 24/91

    Verwertbarkeit der nach einer Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten

  • OLG Schleswig, 20.11.2017 - 2 Ss 100/17

    Ein Beweisverwertungsverbot kommt nur bei schwerwiegenden, bewussten oder

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