Rechtsprechung
   BGH, 05.07.1990 - VII ZR 352/89   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Schadensersatzanspruch bei Werkmängeln: Erforderlichkeit der Fristsetzung bei nur anfänglicher Verweigerung der Nachbesserung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wegfall der Entbehrlichkeit der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung ohne Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Schadensersatz wegen Nichterfüllung ohne Ablehnungsandrohung trotz anfänglicher Nachbesserungsweigerung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauträgervertrag: Schadensersatz ohne Fristsetzung (IBR 1990, 502)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1300
  • ZIP 1990, 1265
  • MDR 1991, 235
  • WM 1990, 2007
  • BB 1990, 1662
  • DB 1991, 438
  • BauR 1990, 725
  • IBR 1990, 502
  • JZ 1991, 257
  • ZfBR 1990, 275



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Wird zitiert von ... (8)  

  • BGH, 16.09.1999 - VII ZR 456/98  

    Fristsetzung gemäß § 634 Abs. 1 BGB: Anforderungen und Wirkungen

    Er muß, wenn der Unternehmer die Nachbesserung nachhaltig verweigert hat, sein Wahlrecht ausüben, ob er Nachbesserung oder sekundäre Gewährleistungsansprüche geltend machen will, und seine Entscheidung dem Unternehmer mitteilen (BGH, Urteil vom 5. Juli 1990 - VII ZR 352/89, ZfBR 1990, 275 = BauR 1990, 725; Staudinger/Peters (1994) § 634 Rdn. 24).
  • OLG Saarbrücken, 14.12.2004 - 4 U 478/02  

    Immobilien - Rückabwicklung des Kaufvertrages wegen culpa in contrahendo

    Die Vorschriften der §§ 459 ff BGB a. F. stellen insoweit eine abschließende Sonderregelung für alle Nachteile, die dem Käufer aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache entstehen, dar und gehen daher als lex specialis vor (vgl. BGHZ 60, 319; 88, 130 (136 f); BGH, NJW-RR 1988, 10 (11); NJW 1989, 1793 (1794); JZ 1991, 257; Staudinger-Honsell, Bürgerliches Gesetzbuch, 13. Bearbeitung, Vorbem.
  • OLG Nürnberg, 23.09.2010 - 13 U 194/08  

    Bauvertrag - Maßgeblicher Zeitpunkt für die Einhaltung der Regeln der Technik

    Der Werkunternehmer kann von seiner zunächst erklärten ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung nur solange einseitig mit der Wirkung, dass die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wieder entfallen, Abstand nehmen, bis der Werkbesteller sein Wahlrecht ausgeübt hat (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1300; NJW 1999, 3710).
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  • OLG Naumburg, 25.03.2010 - 1 U 90/09  

    Bauvertrag - Wann verliert der Besteller das Selbstvornahmerecht?

    Daher muss der Besteller sich fragen, ob er allein auf Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung besteht (§ 635 BGB) und zunächst nur diese fordern will, oder ob er die Voraussetzungen weiterer Ansprüche, insbesondere solcher nach §§ 634 Nr. 4, 280, 281 BGB oder nach §§ 634 Nr. 2, 637 BGB durch eine wirksame Fristsetzung herbeiführen möchte (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 1300 noch zum alten Recht), wenn nicht die Fristsetzung ohnehin nach § 636 BGB oder § 637 Abs. 2 S. 2 BGB ausnahmsweise entbehrlich ist (vgl. Palandt/Sprau, BGB, 69. Aufl. 2010, vor § 634 Rn. 2).
  • OLG Oldenburg, 16.12.1998 - 2 U 227/98  

    Mängelbeseitigung, Vorschuß, Verzug, Annahmeverzug, Unternehmer, Besteller,

    Die gemäß § 633 Abs. 3 BGB entstandenen Rechte des Auftraggebers kann ein Auftragnehmer jederzeit wieder dadurch beenden, daß er seinen Verzug beseitigt, insbesondere indem er seinerseits den Annahmeverzug des Bestellers herbeiführt (BGH BauR 1990, 725; OLG Koblenz BauR 1996, 719; OLG Düsseldorf BauR 1998, 1011, 1013;.
  • OLG Saarbrücken, 05.03.2002 - 7 U 436/00  

    Bauvertrag - Wann ist eine Fristsetzung entbehrlich?

    b) Der somit entstandene Schadensersatzanspruch ist auch nicht mehr dadurch weggefallen, dass der Beklagte im weiteren Verlauf des Rechtsstreits seinen Standpunkt wieder "aufgeweicht", Nachbesserung zugesagt und diese womöglich auch durch den Einbau des Sockels im Oktober 2000 geleistet hat Dadurch, dass die Klägerin spätestens mit der Übersendung des Klageentwurfs vorn 13.7.1999 im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt hat, hat sie ihr durch die nachhaltige Verweigerung der Mängelbeseitigung entstandenes Wahlrecht, ob sie weiterhin Nachbesserung oder die sekundären Gewährleistungsansprüche geltend machen will, im Sinne der letztgenannten Alternative ausgeübt, mit der Folge, dass ihr nur noch die Gewährleistungsansprüche und keine Nachbesserungsansprüche mehr zustehen; damit ist aber auch gleichzeitig die Nachbesserungsbefugnis des Beklagten erloschen, der demzufolge mit seiner späteren Nachbesserungsbereitschaft die bereits entstandenen Gewährleistungsansprüche der Klägerin nicht mehr zu Fall bringen konnte ( vgl. BGH NJW 1983, 1731, BauR 1990, 725, NJW 1999, 3710; Palandt-Thomas, a.a.O. § 634 Rdnrn 4 u. 6. m.w.N.).
  • LG Aachen, 30.03.2006 - 6 S 215/05  

    Bauvertrag - Mangelhafte Verlegung von Wasserleitungen: Schlaggeräusche

    Grundsätzlich besteht zwischen den Ansprüchen aus § 633 BGB und den Gewährleistungsansprüchen aus §§ 634, 635 BGB ein Wahlrecht für den Besteller insoweit, als dieser sich entscheiden kann, ob er auf Erfüllung/Mängelbeseitigung besteht oder, soweit möglich, die Voraussetzung der Gewährleistungsansprüche durch (berechtigte) Fristsetzung (§ 634 Abs. 1 BGB) herbeiführt (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1300) bzw. bei Entbehrlichkeit der Fristsetzung (§ 634 Abs. 2 BGB) diese Ansprüche geltend macht (vgl. Palandt-Sprau, BGB, 60. Auflage, Vor § 633 Rn 4 a).
  • LG München I, 11.10.2004 - 13 S 14625/04  

    Mietrecht - Wartungsarbeiten des Mieters am Baukran: Hauptpflicht?

    Die von der Klägerin angezogene Entscheidung BGH NJW-RR 1990, 1300 (13.01)betont im Rahmen der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die Aufforderung, innerhalb bestimmter Frist Mängel zu beseitigen, dann entbehrlich ist, wenn sie nur eine nutzlose Förmlichkeit wäre.
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