Rechtsprechung
   BGH, 20.01.1992 - II ZR 115/91   

Rohbauarbeiten

§ 25 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB;

§ 448 ZPO, weites Ermessen des Tatrichters, wann er eine Parteivernehmung von Amts wegen anordnet

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Alpmann Schmidt

    HGB § 25 Abs. 1 S. 2, Abs. 2

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Erfüllungsverlangen des Unternehmensveräußerers gegenüber Schuldner mit der Behauptung, die Forderung sei bei ihm verblieben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 25 Abs. 1 S. 2, Abs. 2
    Ausschluß des Forderungsübergang bei Unternehmensveräußerung

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  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Unternehmensveräußerung: Forderungs- übergang

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Wirksamkeit des Ausschlusses eines Forderungsübergangs für Leistungsklage des Unternehmensveräußerers nur bei Bekanntmachung nach § 25 Abs. 2 HGB

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1992, 866
  • ZIP 1992, 763
  • MDR 1993, 34
  • WM 1992, 736
  • BB 1992, 804
  • DB 1992, 989
  • JZ 1992, 1028



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05  

    Verfahrensrecht - Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Urkunden-Vorlage

    Das Revisionsgericht hat aber an Hand der Urteilsgründe zu überprüfen, ob der Tatrichter von einem ihm eingeräumten Ermessen überhaupt Gebrauch gemacht hat (vgl. BGHZ 110, 363, 366; BGH, Urteile vom 20. Januar 1992 - II ZR 115/91, NJW-RR 1992, 866, 868 und vom 13. April 1994 - XII ZR 168/92, NJW-RR 1994, 1143, 1144, jeweils zu § 448 ZPO und m.w.Nachw.).
  • OLG Schleswig, 29.03.2010 - 2 W 30/10  

    Eintragung einer Vereinbarung über einen Haftungsausschluss im Handelsregister

    Wenn dies nicht der Fall ist, haftet der Erwerber trotz des eingetragenen Haftungsausschlusses (BGH, NJW 1984, S. 1186 f.; JZ 1992, S. 1028 f.).
  • OLG Köln, 05.07.1995 - 27 U 19/95  

    HGB § 25 Abs. 1 S. 2

    Ein zwischen Veräußerer und Erwerber vereinbarten Ausschluß des Forderungsübergangs kann dem Schuldner der Forderung nämlich nur entgegengehalten werden, wenn die Voraussetzungen des § 25 Abs. 2 HGB vorliegen, also die abweichende Vereinbarung in das Handelregister eingetragen und bekanntgemacht oder dem Schuldner mitgeteilt worden ist (Baumbach/ Hopt, 29. Aufl., § 25 HGB, Rdnr. 27; BGH WM 1992, 736).
  • OLG München, 21.11.2011 - 19 W 1831/11  

    Aussetzung eines Schadensersatzprozesses gegen einen Kapitalanlagevermittler

    Die entsprechende Ermessensentscheidung des Landgerichts ist in der Rechtsmittelinstanz nur insoweit überprüfbar, ob das Gericht das Ermessen überhaupt ausgeübt hat, ob die Voraussetzungen dafür vorlagen und ob die Grenzen eingehalten sind; die Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch das Erstgericht ist nicht zu überprüfen (BGH, NJW-RR 1992, 866; Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 252 Rz. 3).
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