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   BGH, 20.08.1996 - 1 StR 463/96   

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https://dejure.org/1996,3093
BGH, 20.08.1996 - 1 StR 463/96 (https://dejure.org/1996,3093)
BGH, Entscheidung vom 20.08.1996 - 1 StR 463/96 (https://dejure.org/1996,3093)
BGH, Entscheidung vom 20. August 1996 - 1 StR 463/96 (https://dejure.org/1996,3093)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubte Einfuhr von Schusswaffen mittels eines Kraftfahrzeugs - Strafmilderungsgründe bei unerlaubter Einfuhr von Waffen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 69b, § 46; ÜberstÜbk Art. 2, 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 80
  • NStZ 1997, 79
  • StV 1997, 184
  • JZ 1996, 1192
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.04.1996 - 1 StR 153/96

    Vorliegen besonders schwerer Haftbedingungen für der deutschen Sprache kaum

    Auszug aus BGH, 20.08.1996 - 1 StR 463/96
    96 - BGBl. 1996 II 1456 -) vgl. schon Senatsbeschluß vom 18. April 1996 - 1 StR 153/96).
  • BGH, 09.09.1997 - 1 StR 408/97

    Strafzumessung (besondere Strafempfindlichkeit eines Ausländers als

    b) Die Annahme, die Strafvollstreckung im Inland werde den Angeklagten als Ausländer voraussichtlich besonders hart treffen, verliert weitgehend ihre Bedeutung, wenn die Strafvollstreckung überwiegend im Heimatland erfolgen kann und dadurch die besonderen Härten bei Strafvollstreckung im Inland entfallen (BGH NStZ 1997, 79 = JZ 1996, 1192; BGH, Beschlüsse vom 18. April 1996 - 1 StR 153/96 - und vom 27. Mai 1997 - 1 StR 151/97).
  • BGH, 11.09.1996 - 3 StR 351/96

    Ausländer - Strafrahmen - Ausweisung

    Ob der Vollzug einer Freiheitsstrafe außergewöhnliche Wirkungen auf einen Täter hat, hängt von seinen gesamten persönlichen Verhältnissen ab, zu denen auch Verständigungsprobleme, die bei zunehmender Haftdauer ohnehin an Bedeutung verlieren, abweichende Lebensgewohnheiten und erschwerte familiäre Kontakte gehören können (vgl. zur Möglichkeit des Strafvollzugs im Heimatland gemäß Art. 2, 3 ÜberstÜbk BGH, Beschluß vom 20. August 1996 - 1 StR 463/96).
  • BGH, 27.05.1997 - 1 StR 151/97

    Verwerfung einer Revision - Strafmildernde Berücksichtigung der besonderen

    Abgesehen davon wäre eine strafmildernde Berücksichtigung des genannten Umstands auch deshalb nicht geboten gewesen, weil der Angeklagte nach Maßgabe der Bestimmungen des Übereinkommens zur Überstellung verurteilter Personen vom 21. März 1983 (ÜberstÜbk), dem sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch Griechenland beigetreten sind (BGBl. II 1992, 98), auf seinen Antrag die Strafe auch in Griechenland verbüßen könnte (vgl. BGH NStZ 1997, 79).
  • BayObLG, 23.03.2001 - 4St RR 36/01

    Erforderlichkeit einer waffenrechtlichen Erlaubnis zur Einfuhr von Waffen nach

    1.2.1 Der äußere Tatbestand der unerlaubten Einfuhr von Schusswaffen und Munition ist erfüllt, wenn der Täter ohne den Nachweis einer Berechtigung Schusswaffen oder Munition über die Sollgrenze verbringt; der Begriff der Einfuhr umfasst dabei auch den Begriff der Durchfuhr (BGH MDR 1997, 80/8 1; Steindorf in Erbs/Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze WaffG - Stand: 1.5.2000 - § 53 Rn. 5).
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