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   OLG Hamm, 23.09.1997 - 4 U 99/97   

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OLG Hamm, 23.09.1997 - 4 U 99/97 (https://dejure.org/1997,1998)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.09.1997 - 4 U 99/97 (https://dejure.org/1997,1998)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. September 1997 - 4 U 99/97 (https://dejure.org/1997,1998)
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Gelsengrün

§ 1 UWG, kommunaler Gartenbaubetrieb in Privatrechtsform verstößt gegen § 107 GO NW

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Privatwirtschaftliche Tätigkeit einer Gemeinde

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Unzulässigkeit wirtschaftlicher Betätigung einer Gemeinde

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzanmerkung)

    Gelsengrün - Revision von BGH nicht angenommen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Können Gemeinden in Konkurrenz zu privaten Dritten erwerbswirtschaftlich tätig werden? (IBR 1998, 81)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3504
  • NVwZ 1999, 107 (Ls.)
  • DVBl 1998, 792
  • BB 1999, 493
  • JZ 1998, 576
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.01.1995 - I ZR 41/93

    "Sterbegeldversicherung"; Wettbewerbswidrigkeit eines Sterbegeldangebots durch

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.1997 - 4 U 99/97
    Dieser Grundsatz der freien Entscheidung über das "ob" einer erwerbswirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand, also auch der Gemeinden, erfährt aber eine Ausnahme, wenn gesetzliche Vorschriften die entsprechende Betätigung gerade zum Schutz der privaten Mitbewerber verbieten (BGH WRP 1995, 475 - Sterbegeldversicherung; von Gamm, Wettbewerbsrecht 5. Aufl. Kapitel 1 Rdnr. 33).
  • BGH, 11.07.1991 - I ZR 23/90

    Kachelofenbauer II - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.1997 - 4 U 99/97
    Ein solcher Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne des § 1 UWG kann auch schon darin liegen, daß eine wettbewerbliche Tätigkeit überhaupt aufgenommen wird, wenn dem Verletzer der Marktzutritt, so wie er von ihm gesucht wird, von Gesetzes wegen verboten ist, etwa dann, wenn der Marktzutritt von besonderen Voraussetzungen abhängig ist (BGH GRUR 1989, 432; 1992, 123 - Kachelofenbauer I und II).
  • BGH, 26.04.1974 - I ZR 8/73

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten bei Beanstandung des Verkaufs von

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.1997 - 4 U 99/97
    Dabei müssen es die privaten Mitbewerber zwar grundsätzlich hinnehmen, wenn sich die öffentliche Hand dazu entschließt, erwerbswirtschaftlich tätig zu werden, also in Konkurrenz zu privaten Anbietern zu treten (BGH GRUR 1987, 116 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb 1; 1974, 733 - Schilderverkauf; BVerwGE 39, 329).
  • BVerwG, 22.02.1972 - I C 24.69

    Öffentlicher Zweck bei kommunalen Unternehmen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.1997 - 4 U 99/97
    Dabei müssen es die privaten Mitbewerber zwar grundsätzlich hinnehmen, wenn sich die öffentliche Hand dazu entschließt, erwerbswirtschaftlich tätig zu werden, also in Konkurrenz zu privaten Anbietern zu treten (BGH GRUR 1987, 116 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb 1; 1974, 733 - Schilderverkauf; BVerwGE 39, 329).
  • BGH, 12.02.1965 - Ib ZR 42/63

    Gemeindliche Unterhaltung einer Eiserzeugungsanlage im Rahmen des städtischen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.1997 - 4 U 99/97
    Die Vorschrift dient auch dem Schutze der Mitbewerber (BGH GRUR 1965, 373 - Blockeis II; OLG Düsseldorf WRP 1997, 42; Piper, GRUR 1986, 574, 579 a.E.).
  • BGH, 23.02.1989 - I ZR 18/87

    Kachelofenbauer

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.1997 - 4 U 99/97
    Ein solcher Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne des § 1 UWG kann auch schon darin liegen, daß eine wettbewerbliche Tätigkeit überhaupt aufgenommen wird, wenn dem Verletzer der Marktzutritt, so wie er von ihm gesucht wird, von Gesetzes wegen verboten ist, etwa dann, wenn der Marktzutritt von besonderen Voraussetzungen abhängig ist (BGH GRUR 1989, 432; 1992, 123 - Kachelofenbauer I und II).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.1985 - 4 A 2214/84

    Sauna; Saunaanlage; Saunabetrieb; Gemeinde; Wirtschaftlicher Betrieb;

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.1997 - 4 U 99/97
    Dem steht auch nicht die Entscheidung des OVG NW (DÖV 1986, 339) entgegen.
  • BGH, 19.06.1986 - I ZR 54/84

    Privatwirtschaftliche Betätigung politischer Gemeinden im Bereich des

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.1997 - 4 U 99/97
    Dabei müssen es die privaten Mitbewerber zwar grundsätzlich hinnehmen, wenn sich die öffentliche Hand dazu entschließt, erwerbswirtschaftlich tätig zu werden, also in Konkurrenz zu privaten Anbietern zu treten (BGH GRUR 1987, 116 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb 1; 1974, 733 - Schilderverkauf; BVerwGE 39, 329).
  • OLG Düsseldorf, 10.10.1996 - 2 U 65/96

    Angebot von Nachhilfeunterricht in Volkshochschulen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.1997 - 4 U 99/97
    Die Vorschrift dient auch dem Schutze der Mitbewerber (BGH GRUR 1965, 373 - Blockeis II; OLG Düsseldorf WRP 1997, 42; Piper, GRUR 1986, 574, 579 a.E.).
  • OLG Düsseldorf, 17.06.2002 - Verg 18/02

    Zulässigkeit der privatwirtschaftlichen Abfallsammeltätigkeit eines

    Diese Rechtsprechung zu § 1 UWG i. V. m. der die Zulässigkeit der wirtschaftlichen Tätigkeit von Gemeinden regelnden NRW-Norm (inzwischen § 107 GO NRW, in den Jahren 1997/98 nach wie vor mit dem Element des "Erfordernisses" eines "dringenden" öffentlichen Zwecks) hat der BGH noch im Jahre 1998 aufrecht erhalten, als er durch Beschluss vom 8.10.1998 (I ZR 284/97) die Revision gegen das unter dem Schlagwort "Gelsengrün" bekannt gewordene Urteil des OLG Hamm vom 23.9.1997 (NJW 1998, 3504 f.) nicht annahm.
  • VGH Bayern, 21.03.2011 - 4 BV 10.108

    Anfechtung eines Kreisumlagebescheides durch Gemeinde wegen

    Die Kommunen dürfen sich den rechtfertigenden Zweck auch nicht selbst verschaffen, indem sie ihre Einrichtungen gezielt so dimensionieren, dass sie auf privatwirtschaftliche Zusatzeinnahmen angewiesen sind (vgl. OLG München vom 20.4.2000 NVwZ 2000, 835/836; OLG Hamm vom 23.9.1997 NJW 1998, 3504/3505).
  • OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 20 U 152/00

    Erwerbswirtschaftliche Betätigung einer Gemeinde

    Hier ist der Gesetzesverstoß regelmäßig auch als wettbewerbswidrig zu beurteilen (BGH, GRUR 1973, 655, 657 - Möbelauszeichnung -, für § 30 I SGB IV bejaht in WRP 1995, 475, 479 - Sterbegeldversicherung -, Nichtannahme der Revision gegen bejahende Entscheidung bzgl. § 107 I GO a.F. des OLG Hamm, NJW 1998, 3504, 3504 - Gelsengrün -, OLG München, Urteil vom 20.04.2000 - 6 U 4072/99 - Elektroinstallation - aus der Literatur Badura, DÖV 1998, 818, 822; Beckmann/David, DVBl. 1998, 1041, 1046; Cosson, DVBl. 1999, 891, 892; Hübschle, GewArch 2000, 186, 188; Otting, DÖV 1999, 549, 550; Schoch, DÖV 1993, 377, 380; Weidemann, Verwaltungsarchiv 1999, 533, 545 ff.).
  • OLG Celle, 12.02.2001 - 13 Verg 2/01

    Vergabeverfahren: Beteiligung eines privatwirtschaftlichen Unternehmens eines

    Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die NGO nur verlangt, dass der öffentliche Zweck das Unternehmen rechtfertigt (§ 108 Abs. 1 Nr. 1 NGO), während die NWGO in der Fassung, die den zitierten Entscheidungen des OLG Düsseldorf (2 U 65/96, NJW-RR 96, 1470) und des OLG Hamm (4 U 99/97, NJW 98, 3504) zugrunde lag, einen dringenden öffentlichen Zweck erforderte (§ 107 Abs. 1 Nr. 1 NWGO a.F.) Weiter ist zu berücksichtigen, dass die kommunalen Gebietskörperschaften generell verpflichtet sind, das gemeinsame Wohl ihrer Einwohnerschaft zu fördern.

    So kann (entgegen OLG Hamm NJW 98, 3504, 3505) auch eine gegenwärtige Überkapazität von kommunalen Einrichtungen privatwirtschaftliche Betätigung rechtfertigen, weil der öffentliche Zweck es nicht nur rechtfertigen kann, Kapazitäten im Hinblick auf denkbare Entwicklungen nicht nur am gegenwärtigen Bedarf zu orientieren, sondern darüber hinaus begründen kann, Kapazitäten an einer denkbaren Kooperation mit anderen auszurichten.

  • OLG Düsseldorf, 28.10.1999 - 2 U 7/99

    Verwertung von Altautos durch eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke einer

    Zwar hat der Senat - der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, GRUR 1965, 373, 374 f - Blockeis II, GRUR 1973, 655, 657 - Möbelauszeichnung) folgend - die Auffassung vertreten, daß § 107 GO auch dem Schutz der privaten Wirtschaft gegen eine unzulässige privatwirtschaftliche Betätigung der Gemeinden dient, so daß eine Nichtbeachtung dieser Bestimmung gleichzeitig als sittenwidrig i.S. des § 1 UWG gewertet werden kann (NJW-RR 1997, 1470, 1471 = WRP 1997, 42, 43 - Nachhilfeunterricht; ebenso OLG Hamm NJW 1998, 3504; zustimmend Weidemann, Verwaltungsarchiv 1999, 533, 545 ff; vgl. auch den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 21. September 1999, VK -12/99-L, S. 13 ff); hieran hält der Senat trotz der in der Literatur erhobenen Kritik auch für § 107 GO in der Fassung des 1. ModernG NRW vom 15. Juni 1999 (GV Bl. NW Nr. 27 vom 13. Juli 1999) fest, zumal die Gesetzesbegründung (Drucksache 12/3730, Bes. Teil, Ziff. 2.1.1 zu Art. 1, S. 105) durchaus die wettbewerbsrechtlichen Untersagungsentscheidungen der Zivilgerichte gegen Kommunen billigt.
  • VGH Bayern, 13.05.2008 - 9 N 05.3240

    Erweiterungsflächen für Stadtgärtnerei in Bebauungsplan

    Nur ausnahmsweise könnte etwas anderes gelten, wenn die Stadtgärtnerei der Antragsgegnerin losgelöst von ihren öffentlichen Aufgaben auch oder sogar in erster Linie auf dem Markt wie ein normaler Gartenbaubetrieb in Konkurrenz zu anderen privaten Gartenbaubetrieben erwerbswirtschaftlich aufträte, indem sie ihre gärtnerischen Leistungen für Dritte anbietet und durchführt (vgl. hierzu OLG Hamm vom 23.9.1997 JZ 1998, 576 mit Anm. Müller, S. 578; vgl. auch Söfker, a.a.O., RdNr. 129 -gewerbliche Friedhofsgärtnerei - ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2002 - 2 K 10/99

    Rechtsweg, Ausschließungsgründe, Unmittelbarkeit

    § 1 UWG gilt zwar grundsätzlich auch im Verhältnis der öffentlichen Hand zu ihren privaten Mitbewerbern (OLG Hamm, Urt. v. 23.09.1997 - 4 U 99/97 -, GewArch 1998, 197 = JZ 1998, 576 = ZKF 1998, 137 = DVBl. 1998, 792 = NJW 1998, 3504 = NWVBl. 1998, 456 = BB 1999, 493).
  • VG München, 22.10.2009 - M 10 K 09.1380

    Kreisumlage; Landkreisaufgaben; kommunale Wirtschaftstätigkeit; Grundsätze der

    Eine Aufgabe muss sich vielmehr "von außen" aus einem Bedürfnis der Landkreisgemeinschaft heraus ergeben (vgl. Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 23.9.1997, Az.: 4 U 99/97 = DVBl 1998, 792, juris-Dok. Rn. 38).
  • VK Rheinland-Pfalz, 05.10.2001 - VK 9/01

    Auftrag "Busverkehrsleistungen im Stadtgebiet von ###"

    Ein solcher Sittenverstoß kann schon darin begründet sein, dass eine wettbewerbliche Tätigkeit überhaupt aufgenommen wird, bei der dem Wettbewerbsteilnehmer von Gesetzes wegen der Marktzutritt in der von ihm gewünschten Form untersagt wird (OLG Hamm, Gelsengrün, NJW 1998, S. 3504 unter Bezug auf BGH, NVwZ-RR 1989).
  • LG München I, 19.05.1999 - 1 HKO 3922/99
    Entsprechend hat in letzter Zeit das OLG Hamm der Unterlassungsklage eines Verbandes von Gartenbaubetrieben gegen die Stadt G. stattgegeben, die ihr städtisches Grünflächenamt in eine eigenbetriebsähnliche, ins Handelsregister eingetragene Firma umgewandelt hatte, die neben der Pflege der öffentlichen Grünanlagen auch Aufträge von Privatpersonen zur Erledigung gärtnerischer Arbeiten annahm (OLG Hamm, GewArch 98, 197, JZ 98, 576 - Gelsengrün. Anmerkung: abgedruckt in NST-N 1998, 50).
  • LG Offenburg, 03.12.1999 - 5 O 183/98

    Ausführung von landschaftsgärtnerischen Arbeiten durch einen Gemeindebetrieb;

  • LG Düsseldorf, 26.07.2000 - 34 O 15/00

    Marktauftritt der Düsseldorfer Stadtwerke-Tochter Innovatio verstößt gegen § 107

  • LG Trier, 25.05.2000 - 7 HKO 228/99
  • LG Düsseldorf, 26.07.2000 - 34 O 15/20

    Angebot von Dienstleistungen auf dem Gebiet des Gebäudemanagements ; Unzulässige

  • VK Düsseldorf, 21.09.1999 - VK-12/99

    Vergabe vom Leistungen zum Einsammeln und Befördern von Abfällen im Stadtgebiet;

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