Rechtsprechung
| BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
- rws-verlag.de
Aktionärsabfindung nach Börsenkurs (DAT/Altana)
- Institut für Deutsches und Europäisches Unternehmensrecht
DAT/Altana
Bestimmung der Abfindung ausscheidender Aktionäre unter Berücksichtigung des Börsenkurs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestimmung des angemessenen Ausgleichs und einer angemessenen Abfindung bei einem aktienrechtlichen Gewinnabführungsvertrag
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Entschädigung von Minderheitsaktionären - Berücksichtigung des Börsenkurses bei der Unternehmensbewertung?
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Börsenkurs grundsätzliche Untergrenze für die Abfindung ausscheidender Aktionäre ("DAT/Altana")
Kurzfassungen/Presse (4)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien nicht außer Betracht bleiben
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien nicht außer Betracht bleiben
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
GG Art. 14 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 103 Abs. 1
- zbb-online.com (Leitsatz)
GG Art. 14; AktG §§ 291, 293, 304, 305, 308, 320b
Börsenkurs grundsätzliche Untergrenze für die Abfindung ausscheidender Aktionäre ("DAT/Altana")
Besprechungen u.ä.
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Bestimmung der Abfindung ausscheidender Aktionäre nach Börsenkurs der Aktien ("DAT/Altana")
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 02.08.1994 - 19 W 1/93
- OLG Düsseldorf, 02.08.1994 - 19 W 5/93
- BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94
- BVerfG, 07.10.1999 - 1 BvR 1613/94
- OLG Düsseldorf, 25.05.2000 - 19 W 1/93
- OLG Düsseldorf, 25.05.2000 - 19 W 5/93
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 100, 289
- NJW 1999, 3769
- ZIP 1999, 1436
- DNotZ 1999, 831
- WM 1999, 1666
- BB 1999, 1778
- DB 1999, 1693
- JZ 1999, 942
Wird zitiert von ... (221)
- BVerfG, 23.08.2000 - 1 BvR 68/95
Zum Schutz von Minderheitsaktionären bei "übertragender Auflösung"
Die von ihnen aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen betreffen vor allem den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG in Zusammenhang mit dem Aktieneigentum von Minderheitsaktionären und sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. zuletzt BVerfGE 100, 289).Der Schutz erstreckt sich dabei sowohl auf die mitgliedschaftliche Stellung als auch auf die vermögensrechtlichen Ansprüche, welche das Aktieneigentum vermittelt (vgl. BVerfGE 100, 289 ).
Das hat das Bundesverfassungsgericht zuletzt mit Blick auf die Vorschriften über die Eingliederung (§§ 320 ff. AktG) festgestellt (vgl. BVerfGE 100, 289 ).
Die vorrangige Berücksichtigung der Interessen des Großaktionärs ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn dies mit hinreichenden Schutzrechten auch für die Minderheitsaktionäre verbunden ist (vgl. BVerfGE 100, 289 ).
Das Aktieneigentum ermöglicht ihnen durch die Kapitalanlage eine Sphäre individueller Freiheit in finanzieller Hinsicht (vgl. BVerfGE 100, 289 ).
Die große Verkehrsfähigkeit der Aktie erlaubt es den Kleinaktionären, sich mit ihrem Kapital nicht auf längere Sicht zu binden und es gegebenenfalls nach freiem Belieben neu zu investieren (vgl. BVerfGE 100, 289 ).
Das verlangt neben einem wirksamen Schutz gegen einen Missbrauch wirtschaftlicher Macht vor allem eine Entschädigung für den Verlust der Rechtsposition (vgl. BVerfGE 100, 289 ).
Es muss Sicherungen dafür geben, dass ein zum Ausscheiden gezwungener Aktionär erhält, was seine gesellschaftliche Beteiligung an dem arbeitenden Unternehmen wert ist (vgl. BVerfGE 100, 289 ).
Aus dem Grundrecht folgt allein, dass Minderheitsaktionäre gegen den Missbrauch wirtschaftlicher Macht geschützt werden müssen (vgl. BVerfGE 14, 263 ; 100, 289 ).
- OLG Stuttgart, 14.10.2010 - 20 W 16/06
Unternehmensverschmelzung: Überprüfung der Angemessenheit des …
aa) Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG gewährleistet das in der Aktie verkörperte Anteilseigentum, das im Rahmen seiner gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung durch Privatnützigkeit und Verfügungsbefugnis gekennzeichnet ist (vgl. BVerfGE 25, 371, 407; 50, 290, 339; 100, 289, 301).Daraus erwachsen dem Aktionär im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Gesellschaftssatzung sowohl Leitungsbefugnisse als auch vermögensrechtliche Ansprüche (vgl. BVerfGE 14, 263, 276; 100, 289, 301 f.; BVerfG NZG 2007, 587).
Das gewährleistet, dass die Aktionäre der übertragenden Gesellschaft eine angemessene Gegenleistung und damit Entschädigung im verfassungsrechtlichen Sinne für den Verlust ihrer Aktionärsstellung in der übertragenden Gesellschaft erhalten (dazu BVerfG NZG 2007, 629; vgl. auch BVerfGE 100, 289, 304 zum Spruchstellenverfahren gemäß §§ 306, 320b AktG;… BVerfG ZIP 2003, S. 2114, 2115 zum Verschmelzungsverfahren gemäß §§ 339, 352c Abs. 1 S. 2 AktG a.F.).
Bei der Auslegung und Anwendung der verfassungsrechtlich zulässigen Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums im Aktienrecht muss dem durch die zivilrechtlichen Normen ausgestalteten und eingeschränkten Grundrecht Rechnung getragen werden, damit dessen wertsetzende Bedeutung auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (BVerfGE 100, 289, 304;… Rölike/Tonner, a.a.O., S. 211).
Deshalb ist etwa bei einer Abfindung eine "volle" Entschädigung zu leisten (dazu etwa BVerfGE 14, 23, 276 f. - Feldmühle; 100, 289, 301 ff. - DAT/Altana; BVerfG NZG 2000, 1117 - Moto Meter; ZIP 1999, 1804; Vetter ZIP 2000, 561;… Stilz in Festschrift Mailänder, a.a.O., S. 423;… Gude, a.a.O., S. 156 ff.;… kritisch Maul in Festschrift Drukarczyk, 2003, S. 255, 260 f.).
Der Umstand, dass es sich bei der Verschmelzung nicht um den Fall eines unfreiwilligen Verlusts der Unternehmensbeteiligung handelt, die Minderheitsaktionäre vielmehr weiterhin an dem - lediglich in veränderter Struktur existierenden - Unternehmen beteiligt sind und deshalb folgerichtig im Spruchverfahren nicht über die Angemessenheit einer Abfindung zu befinden ist, sondern über die angemessene Umtauschrelation, ändert an dieser Einschätzung nichts, weil die Minderheitsaktionäre eine erhebliche Beeinträchtigung ihrer grundrechtlich geschützten Geschäftsbeteiligung hinnehmen müssen und die eintretende Beeinträchtigung (…näher dazu Baums in Gedächtnisschrift für Schindhelm, a.a.O., S. 65 f.) jedenfalls wirtschaftlich einem Verlust gleichkommen kann (vgl. BVerfGE 100, 289, 303 - DAT/Altana; NZG 2007, 629 ; Behnke NZG 1999, 934; Paschos ZIP 2003, 1017, 1020;… Adolff, a.a.O., S. 449;… Mülbert in Festschrift Hopt, a.a.O., S. 1060;… Stilz in Festschrift Mailänder, a.a.O., S. 425; Piltz ZGR 2001, 205;… Leinekugel, Die Ausstrahlungswirkungen des Umwandlungsgesetzes, 2000, S. 112 f., 124 f.;… kritisch etwa Mayer in Widmann/Mayer, a.a.O., § 5 Rn. 100 a.E.).
Die vermögensrechtliche Komponente des Eigentumsschutzes bedingt zwar die gerichtliche Überprüfung der Angemessenheit von Abfindung und/oder Ausgleich, schließt aber weder eine bestimmte Methode der Unternehmensbewertung ein noch sind der Eigentumsgarantie spezifische Anforderungen innerhalb einer bestimmten Methode, wie etwa dem Ertragswertverfahren, zu entnehmen (vgl. dazu etwa BVerfGE 100, 289, 307; BVerfG NZG 2007, 629; BVerfG ZIP 1999, 1804, 1807; ZIP 2000, 1670, 1672 f.; OLG Frankfurt a.M. NZG 2009, 74, 78; OLG Düsseldorf AG 2009, 873, 875;… Rölike/Tonner, a.a.O., S. 223;… Gude, a.a.O., S. 161 ff., 170; Wilsing/Kruse DStR 2001, 991, 994;… Mülbert in Festschrift Hopt, a.a.O., S. 1075).
Das Bundesverfassungsgericht hat aus der Erforderlichkeit eines "vollen" Ausgleichs für Fälle, in denen nach dem AktG eine Barabfindung zu leisten ist, angenommen, dass der Börsenkurs nicht unberücksichtigt bleiben dürfe und in der Regel, weil und soweit er den "Verkehrswert der Aktie" darstelle, die Untergrenze der Abfindung bilde (etwa BVerfGE 100, 289, 307 ff.).
Die verfassungsrechtlich gebotene Berücksichtigung von Börsenkursen beruht auf der Erwägung, dass die Aktie nicht nur eine mittelbare Beteiligung am Unternehmen der Gesellschaft darstellt, was zu einer Unternehmensbewertung führen muss, sondern dass sie auch ein selbständig verkehrsfähiger, der unmittelbaren Verfügung des Aktionärs unterliegender Vermögenswert ist, weshalb unter diesem Blickwinkel auf den "Verkehrswert der Aktie", also eine direkte Bewertung des Anteils, abzustellen ist (dazu etwa BVerfGE 100, 289, 305;… vgl. zu dieser Doppelnatur und zur Frage, ob daraus eine Meistbegünstigung zugunsten des Minderheitsaktionärs abzuleiten ist, sich jeweils auf den höheren Wert berufen zu können: Schön in Festschrift Ulmer, a.a.O., S. 1368 ff.;… eingehend Adolff, a.a.O., S. 297 ff., 324 ff.;… Welf Müller in Festschrift Röhricht, a.a.O., S. 1015, 1020 ff.;… Koppensteiner in KK-AktG, 3. Aufl., § 305 Rn. 53;… Gude, a.a.O., S. 290 f.; Hüttemann ZGR 2001, 454, 459;… vgl. auch Maier-Reimer/Kolb in Festschrift Welf Müller, 2001, S. 93, 99 f.;… a.A. - Börsenwertbetrachtung als Variante der Unternehmensbewertung - beispielsweise Riegger in KK-SpruchG, a.a.O., Anh. § 11 Rn. 52;… Hüffer/Schmidt-Aßmann/Weber, a.a.O., S. 36 ff.;… Mülbert in Festschrift Hopt, a.a.O., S. 1068 f.;… Hüffer in Festschrift Hadding, 2004, S. 461 ff.;… Henze in Festschrift Lutter, a.a.O., S. 1101, 1108 f., je m.w.N.).
Danach soll der Börsenwert der Untergesellschaft im Regelfall die Untergrenze bilden, während der Börsenwert der Obergesellschaft von Verfassungswegen nicht als Obergrenze betrachtet werden müsse (i.E. BVerfGE 100, 289, 307 ff., insb. 310; vgl. für den Fall der Konzernverschmelzung nach vorausgegangenem Unternehmensvertrag etwa BVerfG ZIP 2003, 2114 zu § 352 c Abs. 1 S. 2 AktG a.F.; BVerfG NZG 2007, 629; vgl. auch OLG Düsseldorf AG 2002, 781).
Nicht nur die ehemaligen Aktionäre der DB als übertragender Gesellschaft, sondern auch die Aktionäre der übernehmenden Antragsgegnerin können sich darauf berufen, dass ihr Anteilseigentum im dargestellten Sinne durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützt ist (vgl. OLG Stuttgart AG 2007, 705; BayObLG ZIP 2003, 253, 256;… Adolff, a.a.O., S. 462 f.; Bungert/Eckert BB 2000, 1845, 1846 f.;… Hüffer/Schmidt-Aßmann/Weber, a.a.O., S. 10, 110 f., 112 f.; Martens AG 2003, 593, 597 f.; Paschos ZIP 2003, 1017, 1020 f.; Piltz ZGR 2001, 185, 205; Riegger DB 1999, 1889, 1890; Vetter DB 2001, 1347, 1352; Wilm NZG 2000, 234, 235 f.; Luttermann JZ 1999, 942, 946;… Tonner in Festschrift K. Schmidt, a.a.O., S. 1595 f.;… differenzierend Gude, a.a.O., S. 160 f.).
cc) Weiter greift die Überlegung, die Wertkompensation müsse so bemessen sein, dass die Minderheitsaktionäre jedenfalls nicht weniger erhalten, als sie bei einer freien Entscheidung zum Zeitpunkt der Strukturmaßnahme erlangt hätten, weil andernfalls der Dispositionsfreiheit über den Eigentumsgegenstand nicht hinreichend Rechnung tragen würde (dazu etwa BVerfGE 100, 289), jedenfalls dann nicht durch, wenn - wie hier - über die Verschmelzung auf eine nicht börsennotierte Gesellschaft zu befinden ist.
- BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00
Höhere Abfindung für Kleinaktionäre bei Übernahme // Aktienkurs der letzten drei …
Auf die Verfassungsbeschwerde der Beteiligten zu 1 hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 27. April 1999 (1 BvR 1613/94, ZIP 1999, 1436) die Entscheidung des Beschwerdegerichts mit der Begründung aufgehoben, sie verletze die Beteiligte zu 1 in ihrem Grundrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG, weil der Börsenkurs der DAT-Aktie bei der Bemessung von Ausgleich und Abfindung nicht berücksichtigt worden sei.Das steht nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 1999 - 1 BvR 1613/94 (ZIP 1999, 1436) und vom 8. September 1999 - 1 BvR 301/89 (ZIP 1999, 1804) in Widerspruch zu der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG.
Bei der Bestimmung dieser Abfindung ist ebenfalls der Börsenwert der Aktien zu berücksichtigen (BVerfG, Beschl. v. 27. April 1999 - 1 BvR 1613/94, ZIP 1999, 1436, 1440 ff. - DAT-Altana).
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 1999 (aaO S. 1441) ist der Verkehrswert der Aktie die untere Grenze des dem Aktionär zu zahlenden Entschädigungsbetrages.
Bestätigt wird das durch die Erwägung in den Beschlußgründen, die Minderheitsaktionäre dürften nicht weniger erhalten als sie bei einer freien Deinvestitionsentscheidung zum Zeitpunkt des Unternehmensvertrages erlangt hätten (Beschl. v. 27. April 1999 aaO S. 1440).
In den Beschlußgründen des Bundesverfassungsgerichts wird das mit der Aussage berücksichtigt, die Minderheitsaktionäre dürften nicht weniger erhalten als sie bei einer freien Deinvestitionsentscheidung zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Unternehmensvertrages erlangt hätten (Beschl. v. 27. April 1999 aaO S. 1440).
Das entscheidende Gericht sei daher verfassungsrechtlich nicht gehindert, dem herrschenden Unternehmen einen höheren Wert beizumessen als den Börsenwert (Beschl. v. 27. April 1999 aaO S. 1442).
Auch das Bundesverfassungsgericht hat darauf hingewiesen (Beschl. v. 27. April 1999 aaO S. 1443), es sei nicht ersichtlich, daß es der Beteiligten zu 1 unmöglich gewesen sei, ihre Aktien zu Börsenpreisen zu veräußern.
- BVerfG, 29.11.2006 - 1 BvR 704/03
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bemessung der Entschädigung des …
Die Verfassungsbeschwerde betrifft im Anschluss an die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 1999 (BVerfGE 100, 289 - DAT/Altana) die Frage, ob bei der Bemessung der Höhe der Abfindung für im Rahmen von Eingliederungsmaßnahmen nach §§ 319 ff. AktG ausscheidende Minderheitsaktionäre der zugrunde zu legende Börsenkurs auch noch nach Bekanntgabe oder Bekanntwerden der geplanten Maßnahme berücksichtigt werden darf, oder ob der von den Zivilgerichten zwecks Ermittlung eines Durchschnittskurses festzulegende Referenzzeitraum vor diesem Zeitpunkt liegen muss.Dieser legitimiere eine unangemessen niedrige Umtauschrelation und einen zu niedrig angesetzten Barausgleich für Aktienspitzen unter Verstoß gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 1999 (BVerfGE 100, 289).
Insbesondere sind die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Berücksichtigung des Börsenkurses bei der Bemessung der Abfindung ausscheidender Aktionäre im Rahmen von Eingliederungsmaßnahmen gemäß §§ 319 ff. AktG in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 100, 289 ).
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgt aus Art. 14 Abs. 1 GG, dass der Aktionär im Fall der Eingliederung "seiner" Aktiengesellschaft in eine andere wertmäßig voll für den Verlust seiner Aktionärsstellung zu entschädigen ist (vgl. BVerfGE 100, 289 ).
Dieser kann bei börsennotierten Unternehmen nicht ohne Rücksicht auf den Börsenkurs festgesetzt werden (vgl. BVerfGE 100, 289 ).
Eine geringere Abfindung würde der Dispositionsfreiheit über den Eigentumsgegenstand nicht hinreichend Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 100, 289 ).
Zu den im Berücksichtigungszeitpunkt maßgeblichen Verhältnissen gehört aber nicht nur der Tageskurs, sondern auch ein auf diesen Tag bezogener Durchschnittswert (vgl. BVerfGE 100, 289 ).
Aus der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 1999 (BVerfGE 100, 289) folgt für die Bestimmung des Referenzzeitraums, dass auch die Zeit nach Bekanntgabe oder Bekanntwerden der Maßnahme in diesen einfließen darf.
Zu begegnen ist nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in der Entscheidung vom 27. April 1999 (BVerfGE 100, 289 ) lediglich Missbrauchsgefahren.
Auch Anhaltspunkte dafür, dass einer der vom Bundesverfassungsgericht genannten Tatbestände vorliegt, bei deren Vorliegen der Börsenkurs ausnahmsweise nicht geeignet ist, den Unternehmenswert wahrheitsgetreu anzugeben, wie etwa das Vorliegen einer Marktenge (vgl. BVerfGE 100, 289 ), hat der Beschwerdeführer nicht vorgetragen.
Dies würde auch verfassungsrechtlich keinen Bedenken begegnen, worauf das Bundesverfassungsgericht in seiner Grundsatzentscheidung vom 27. April 1999 ausdrücklich hingewiesen hat (vgl. BVerfGE 100, 289 ).
- OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 20 W 9/06
Spruchverfahren außenstehender Aktionäre nach Unternehmensvertrag: …
Die Gewährleistung des Eigentums durch Art. 14 Abs. 1 GG umfasst das Anteilseigentum in Form der Aktie, das im Rahmen seiner gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung durch Privatnützigkeit und Dispositionsbefugnis gekennzeichnet ist (BVerfG ZIP 2007, 1055; ZIP 2003, 2114, 2115; BVerfGE 100, 289, 301; BVerfGE 14, 263, 276 f).Dieser Schutz erstreckt sich auf die mitgliedschaftliche Stellung, die dem Aktionär durch seine Beteiligung vermittelt wird und aus der ihm sowohl Leitungsbefugnisse als auch vermögensrechtliche Ansprüche erwachsen (BVerfG ZIP 2003, 2114; BVerfGE 100, 289, 301 f).
Darin liegt keine Enteignung, sondern eine Inhalts- und Schrankenbestimmung i.S.v. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfGE 14, 263, 277 f; 100, 289, 302 f; BVerfG NZG 2007, 587, 588; BGH BB 2005, 2651 f).
Für den Verlust oder die vergleichbare Beeinträchtigung der vermögenswerten Rechtsposition ist allerdings ein voller Ausgleich zu leisten (BVerfGE 100, 289, 305 ff).
Aus diesem Grundsatz der vollen Entschädigung hat das Bundesverfassungsgericht für die Fälle, in denen nach dem AktG eine Barabfindung für die Entziehung oder eine vergleichbare Beeinträchtigung des Aktieneigentums zu leisten ist, abgeleitet, dass der Börsenkurs nicht unberücksichtigt bleiben darf und in der Regel, weil und soweit er den "Verkehrswert der Aktie" abbildet, die Untergrenze der Abfindung darstellt (BVerfGE 100, 289, 307 ff).
Die verfassungsrechtlich gebotene Berücksichtigung von Börsenkursen beruht also darauf, dass die Aktie nicht nur eine mittelbare Beteiligung am Unternehmen der Gesellschaft darstellt, was zu einer Unternehmensbewertung führen muss, sondern dass sie - im Unterschied zu anderen Formen gesellschaftsrechtlicher Beteiligung - auch ein selbständig verkehrsfähiger, der unmittelbaren Verfügung des Aktionärs unterliegender Vermögenswert ist, weshalb es unter diesem Blickwinkel auf den "Verkehrswert der Aktie", also eine unmittelbare, nicht aus dem Unternehmenswert abgeleitete Anteilsbewertung, ankommt (BVerfGE 100, 289, 305;… vgl. zu dieser Doppelnatur Schön in FS Ulmer, 2003, S. 1359, 1368 ff;… Adolff, Unternehmensbewertung im Recht der börsennotierten Aktiengesellschaft, 2007, S. 297 ff, 324 ff; siehe auch OLG Stuttgart AG 2007, 705, 708 m.w.N.).
Deshalb kann auf einen Durchschnittswert aus Kursen eines bestimmten Zeitraums zurückgegriffen werden (BVerfGE 100, 289, 309 f), was in der Praxis mit dem Abstellen auf einen Referenzzeitraum von drei Monaten auch regelmäßig geschieht.
Der so ermittelte Börsenwert kann freilich auch aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht herangezogen werden, wenn er wegen besonderen Marktumständen, wie einem nur marginalen Handel, den Verkehrswert der Aktie nicht widerspiegelt (BVerfGE 100, 289, 309; BGHZ 147, 108, 123).
Von Verfassungs wegen ist die Auswahl des geeigneten Referenzzeitraums nicht vorgegeben, sondern der Entscheidung der Zivilgerichte überlassen, wobei insbesondere auch die Heranziehung eines Durchschnittskurses aus einem Zeitraum vor Bekanntgabe der abfindungspflichtigen Maßnahme zulässig ist (BVerfGE 100, 289, 309 f; BVerfG ZIP 2007, 175, 177 f).
Ein Durchschnittskurs aus dem Dreimonatszeitraum vor der Hauptversammlung vom 02.07.2004 kann schon deshalb nicht herangezogen werden, weil er angesichts der gegebenen Marktumstände den Verkehrswert der Aktie nicht widerspiegelt (vgl. zu dieser Ausnahme BVerfGE 100, 289, 309; BGHZ 147, 108, 122 f).
Diese Wertbestimmung aus dem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage, also der Verkehrswert, ist deshalb unabhängig davon maßgeblich, ob den am Handel beteiligten (Klein-) Aktionären sämtliche für eine Unternehmensbewertung relevanten Informationen vorliegen (vgl. BVerfGE 100, 289, 308).
- OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 14/05
Aktienrechtliches Spruchverfahren: Ergänzende Heranziehung der im Laufe des …
Die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre haben einen Anspruch auf eine angemessene Barabfindung (§§ 327 a Abs. 1 Satz 1, 327 b Abs. 1 Satz 1 AktG), die dem ausscheidenden Aktionär eine volle Entschädigung für seine Beteiligung an dem arbeitenden Unternehmen verschafft; die Entschädigung muss deshalb dem vollen Wert seiner Beteiligung entsprechen (BVerfGE 14, 263, 284 = NJW 1962, 1667; BVerfG NJW 1999, 3769, 3770 = BVerfGE 100, 289; BGH NJW 2001, 2080, 2081 = BGHZ 147, 109; BGH NJW 2003, 3272, 3273 = BGHZ 156, 57; BayObLG NJW-RR 1996, 1125, 1126; BayObLG NZG 2006, 156;… Hüffer, AktG § 305 Rn. 18;… Bilda in Münchener Kommentar AktG § 305 Rn. 59;… Koppensteiner in Kölner Kommentar § 305 AktG Rn. 50;… Riegger in Kölner Kommentar Anh. § 11 SpruchG Rn. 3).Im Spruchverfahren als echtem Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit musste schon vor Inkrafttreten des SpruchG Bewertungsparametern und -ergebnissen nicht nachgegangen werden, die als unstreitige Tatsachen keiner weiteren Klärung bedurften (vgl. OLG Stuttgart AG 2006, 420, 423 mit weit. Nachw.; auch in BVerfG NJW 1999, 3769, 3772 = BVerfGE 100, 289 ist die Darlegungs- und Beweislast im Spruchverfahren ausdrücklich angesprochen).
Der Börsenkurs hat zunächst die Funktion einer Untergrenze (dazu im Einzelnen unten 6.) für die Abfindung (BVerfG NJW 1999, 3769, 3771 f. = BVerfGE 100, 289; BVerfG NZG 2000, 28, 29; BGH NJW 2001, 2080, 2081 = BGHZ 147, 108; OLG Stuttgart NZG 2000, 744, 745; OLG Stuttgart OLGR 2004, 6, 7;… Emmerich-Habersack § 305 AktG Rn. 46 ff.).
Hierdurch wird das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage bei der Wertbestimmung berücksichtigt und darüber hinaus auch der Verkehrsfähigkeit von börsennotierten Aktien Rechnung getragen (BVerfG NJW 1999, 3769, 3771 = BVerfGE 100, 289).
Deshalb ist der Börsenkurs ein wesentliches Kriterium für eine freiwillige Deinvestitionsentscheidung des Aktionärs, denn er soll zum Schutze seiner Dispositionsfreiheit jedenfalls nicht weniger erhalten als er bei einer Veräußerung am Markt erhalten hätte (BVerfG NJW 1999, 3769, 3771 = BVerfGE 100, 289; BGH NJW 2001, 2080, 2082 = BGHZ 147, 108).
Nachw. bei Emmerich-Habersack § 305 AktG Rn. 54; Hüffer, AktG § 305 Rn. 19; Großfeld, Unternehmens- und Anteilsbewertung im Gesellschaftsrecht, 4. Aufl. 2002, S. 152), verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NJW 1999, 3769, 3771 = BVerfGE 100, 289) und wird im vorliegenden Verfahren von den Antragstellern auch nicht als nicht sachgerecht beanstandet.
Der Börsenkurs, der jedenfalls als Untergrenze heranzuziehen ist (BVerfG NJW 1999, 3769, 3771 f. = BVerfGE 100, 289; BVerfG NZG 2000, 28, 29; BGH NJW 2001, 2080 = BGHZ 147, 108; OLG Stuttgart NZG 2000, 744, 745; OLG Stuttgart OLGR 2004, 6, 7;… Emmerich-Habersack § 305 AktG Rn. 46 ff.), rechtfertigt keine höhere Abfindung der Minderheitsaktionäre.
Deshalb kann die Frage nach dem Referenzzeitraum für den Börsenkurs (nach der Rechtsprechung des BGH 3 Monate vor dem Hauptversammlungsbeschluss heranzuziehen, BGH NJW 2001, 2080, 2082 = BGHZ 147, 108; BGH NJW 2003, 3272, 3273 = BGH 156, 57; OLG Stuttgart OLGR 2004, 6, 8; vgl. auch BVerfG NJW 1999, 3769, 3772 = BVerfGE 100, 289;… krit. zur Rechtsprechung des BGH und für Frist nach § 5 Abs. 1 WpÜG-AngebotsVO z.B. Hüffer, AktG § 305 Rn. 24 e/f; Puszkajler BB 2003, 1692, 1694; aus ökonomischer Sicht Weber ZGR 2004, 280, 284 ff.) ebenso offen bleiben wie die Streitfrage, ob ein gewichteter Kurs (OLG Frankfurt AG 2003, 581, 582;… Emmerich-Habersack § 305 AktG Rn. 47 d;… Riegger in Kölner Kommentar Anh. § 11 SpruchG Rn. 55 f.) oder ein ungewichteter Kurs (OLG Düsseldorf NZG 2003, 588, 590) maßgeblich ist.
Solche außerbörslichen Zahlungen sind durch bestimmte Erwägungen zum Grenznutzen des Mehrheitsaktionärs motiviert, spiegeln nicht den Verkehrswert wieder und sind deshalb nicht zu berücksichtigen (vgl. zu Paketzuschlägen BVerfG NJW 1999, 3769, 3771 = BVerfGE 100, 289;… Emmerich-Habersack § 305 AktG Rn. 49 f.;… Hüffer, AktG § 305 Rn. 21;… Koppensteiner in Kölner Kommentar § 305 AktG Rn. 95; zum Erwerb außerhalb der Börse Großfeld S. 200).
- BGH, 19.07.2010 - II ZB 18/09
Stollwerck
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 100, 289 ff.; BVerfG, ZIP 2007, 175 ff.), der sich der Senat angeschlossen hat (BGH, Beschluss vom 12. März 2001 - II ZB 15/00, BGHZ 147, 108 ff.), ist bei der Bemessung einer Barabfindung nicht nur der nach betriebswirtschaftlichen Methoden zu berechnende Wert der quotalen Unternehmensbeteiligung, sondern unter Umständen auch der Börsenwert zu berücksichtigen.Von Verfassungs wegen kann auch auf einen Durchschnittskurs im "Vorfeld der Bekanntgabe der Maßnahme" zurückgegriffen werden (BVerfGE 100, 289, 309 f.;… BVerfG, ZIP 2007, 175 Rn. 18).
Der Gesetzgeber bezog sich ausdrücklich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 100, 289) (…BT-Drucks. 14/7034, S. 72).
Den Minderheitsaktionären ist das zu ersetzen, was sie ohne die zur Entschädigung verpflichtende Intervention des Hauptaktionärs oder die Strukturmaßnahme bei einem Verkauf des Papiers erlöst hätten (BVerfGE 100, 289, 308).
Diese Nachfrage hat aber mit dem Verkehrswert der Aktie, mit dem der Aktionär für den Verlust der Aktionärsstellung so entschädigt werden soll, als ob es nicht zur Strukturmaßnahme gekommen wäre (BVerfGE 100, 289, 305;… BVerfG, ZIP 2007, 175 Rn. 16), nichts zu tun.
Die angemessene Abfindung muss sich nicht an den Preisen orientieren, die vom Antragsgegner anderen Aktionären gezahlt werden oder wurden (BVerfGE 100, 289, 306).
- OLG Stuttgart, 05.05.2009 - 20 W 13/08
Übernahmerechtliches Squeeze-Out: (Un-)Widerleglichkeit der Vermutung der …
Diese Gewährleistung schließt aber nicht aus, dass der Gesetzgeber kraft seiner Befugnis zur Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums gemäß Artikel 14 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz Maßnahmen ermöglicht, die den Wert der Aktie erheblich mindern oder die in ihr verkörperte Rechtsposition entziehen (…vgl. BVerfGE 14, 263 [juris Rn. 52 und 62] "Feldmühle"; BVerfGE 100, 289 [juris Rn. 42 und 46] "DAT/Altana").Dazu gehört zum einen, dass ihnen wirksame Rechtsbehelfe gegen einen Missbrauch der wirtschaftlichen Macht zur Verfügung stehen und zum anderen, dass sie für den Verlust ihrer Rechtsposition - anders als bei Enteignungen zum Wohl der Allgemeinheit - wirtschaftlich voll entschädigt werden (…BVerfGE 14, 263 [juris Rn. 65] "Feldmühle"; BVerfGE 100, 289 [juris Rn. 47] "DAT/Altana").
Dabei ist das Aktieneigentum im Gegensatz zu anderen Unternehmensbeteiligungen von der besonderen Verkehrsfähigkeit geprägt, die es dem Aktionär jedenfalls in Zeiten eines funktionierenden Kapitalmarktes erlaubt, sein Kapital nach Belieben zu investieren oder zu desinvestieren (vgl. BVerfGE 100, 289 [juris Rn. 54 f.] "DAT/Altana").
Dabei ist allerdings der Börsenkurs der Aktie als Untergrenze der Entschädigung zu berücksichtigen (BVerfGE 100, 289 [juris Rn. 63] "DAT/Altana";… BGHZ 147, 108 [juris Rn. 17] "DAT/Altana").
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist zwar neben dem von der Rechtsprechung bis zum damaligen Zeitpunkt ausschließlich fundamentalanalytisch ermittelten Unternehmenswert "[dar]über hinaus" (BVerfGE 100, 289 [juris Rn. 56] "DAT/Altana") der Börsenwert zu berücksichtigen, weil und soweit dieser den Verkehrswert der Aktie abbildet (BVerfGE 100, 289 [juris Rn. 63] "DAT/Altana").
Für die unter dem Aspekt der Aktie als Unternehmensbeteiligung weiterhin gebotene Ermittlung des Unternehmenswerts hat das Bundesverfassungsgericht indessen ausdrücklich festgestellt, das Verfassungsrecht enthalte keine konkreten Vorgaben zur Wertermittlung (BVerfGE 100, 289 [juris Rn. 61] "DAT/Altana").
(a) Der dem Angebotspreis zugrundeliegende Börsenpreis ist im Allgemeinen zur Bestimmung des Verkehrswerts geeignet (vgl. oben (1); BVerfGE 100, 289 [juris Rn. 63] "DAT/Altana").
Auch in der vom Bundesverfassungsgericht als Hauptfall der fehlenden Aussagekraft des Börsenkurses angesehenen Situation der Marktenge (vgl. BVerfGE 100, 289 [juris Rn. 67] "DAT/Altana"), also bei fehlender Liquidität der Aktie, ist gewährleistet, dass der Angebotspreis dem Verkehrswert der Aktie entspricht.
Dem Gebot der Schaffung wirksamer Rechtsbehelfe gegen einen Missbrauch wirtschaftlicher Macht (vgl. dazu BVerfGE 100, 289 [juris Rn. 47] "DAT/Altana") wird durch das gerichtliche Ausschlussverfahren, das dem Gericht nicht nur die Überprüfung des Ausschlusses, sondern den Ausschluss selbst zuweist, hinreichend Rechnung getragen (so auch Kießling, Der übernahmerechtliche Squeeze-Out gemäß §§ 39a, 39b WpÜG, S. 102).
- BGH, 25.11.2002 - II ZR 133/01
Gesellschaftsrecht - Anfechtbarkeit eines Entlastungsbeschlusses
Dieser Verkehrsfähigkeit der Aktien einer an der Börse zugelassenen Aktiengesellschaft ist mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für die Wertbestimmung der Anteile eine besondere Bedeutung beizumessen: Steht dem Aktionär nach Abschluß eines Unternehmensvertrages im Sinne des § 291 AktG oder nach Vornahme einer Eingliederung im Sinne der §§ 319 ff. AktG ein Abfindungsanspruch zu, dann muß der Abfindungsbetrag so bemessen sein, daß die Minderheitsaktionäre nicht weniger erhalten, als sie bei einer freien Deinvestitionsentscheidung in dem maßgebenden Zeitpunkt hätten erzielen können (BVerfGE 100, 289 - DAT/Altana; BVerfG, Beschl. v. 23. August 2000 - 1 BvR 68/95 u. 147/97, ZIP 2000, 1670 - Moto Meter; zum variablen Ausgleich vgl. BVerfG, Beschl. v. 8. September 1999 - 1 BvR 301/89, ZIP 1999, 1804 - Hartmann & Braun; zum Abfindungsanspruch bei Abschluß eines Unternehmensvertrages vgl. bereits BGHZ 135, 374, 377 ff.).Der Verkehrswert und die jederzeitige Möglichkeit seiner Realisierung sind danach Eigenschaften des Aktieneigentums (BVerfGE 100, 289, 305 f. - DAT/Altana), die wie das Aktieneigentum selbst verfassungsrechtlichen Schutz genießen.
Ein solcher ist nur dann sichergestellt, wenn den Minderheitsaktionären der Wert ihrer Aktien ersetzt wird und ihnen die Möglichkeit offensteht, die Richtigkeit der Wertbemessung in einem gerichtlichen Verfahren überprüfen zu lassen (BVerfGE 100, 289, 303;… BVerfG, Beschl. v. 23. August 2000 aaO, S. 1672 f.).
- BVerfG, 25.07.2003 - 1 BvR 234/01
Schutz von Minderheitsaktionären bei Verschmelzung
Die von ihr aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen betreffen den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG im Zusammenhang mit dem Aktieneigentum von Minderheitsaktionären und sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 14, 263; 100, 289).Dazu gehört auch das in der Aktie verkörperte Anteilseigentum, das im Rahmen seiner gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung durch Privatnützigkeit und Verfügungsbefugnis gekennzeichnet ist (vgl. BVerfGE 14, 263 ; 25, 371 ; 50, 290 ; 100, 289 ).
Aus der mitgliedschaftlichen Stellung erwachsen dem Aktionär im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Gesellschaftssatzung sowohl Leitungsbefugnisse als auch vermögensrechtliche Ansprüche (vgl. BVerfGE 14, 263 ; 100, 289 ).
Art. 14 Abs. 1 GG steht der Eingliederung einer Aktiengesellschaft in einen Konzern gegen den Willen einer Aktionärsminderheit nicht entgegen, solange die berechtigten Interessen der Minderheitsaktionäre gewahrt bleiben (vgl. BVerfGE 14, 263; 100, 289 ).
Der Schutz der Minderheitsaktionäre erfordert insbesondere, dass sie für den Verlust ihrer Rechtsposition und die Beeinträchtigung ihrer vermögensrechtlichen Stellung wirtschaftlich voll entschädigt werden (vgl. BVerfGE 100, 289 ).
Daher muss die Entschädigung den "wirklichen" oder "wahren" Wert des Anteilseigentums widerspiegeln (vgl. BVerfGE 100, 289 ).
Insbesondere § 352 c Abs. 1 Satz 2 AktG a.F., wonach das im Verschmelzungsvertrag bestimmte Umtauschverhältnis durch die gerichtliche Anordnung barer Zuzahlungen korrigiert werden kann, gewährleistet eine angemessene Entschädigung der Minderheitsaktionäre der übertragenden Gesellschaft (vgl. BVerfGE 100, 289 zum Spruchstellenverfahren gem. §§ 306, 320 b AktG).
Der durch Art. 14 Abs. 1 GG gebotene Ausgleich zugunsten der Minderheitsaktionäre nach § 352 c Abs. 1 Satz 2 AktG a.F. soll die Auswirkungen gerade der Verschmelzung kompensieren (vgl. BVerfGE 100, 289 ).
Beeinträchtigungen der Rechtspositionen von Minderheitsaktionären, die mit der Durchführung von Gesellschaftsverträgen verbunden sind, werden jedoch bereits durch die in den jeweiligen Gesellschaftsverträgen enthaltenen Abfindungs- und Ausgleichsregelungen kompensiert; diese Regelung begegnet auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 100, 289 ).
Zudem folgt aus der von Art. 14 Abs. 1 GG geforderten verfahrensrechtlichen Absicherung der Aktionärsstellung zwar, dass eine Abfindungs- und Ausgleichsregelung gerichtlich überprüfbar sein muss (vgl. BVerfGE 14, 263 ; 100, 289 ).
- OLG Düsseldorf, 09.09.2009 - 26 W 13/06
Zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung beim Squeeze out
- BVerfG, 11.07.2012 - 1 BvR 3142/07
Eigentumsrecht an Aktien ist nicht Recht auf Börsennotierung // Zum sogenannten …
- BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 390/04
Vorschriften über den Ausschluss von Minderheitsaktionären mit dem Grundgesetz …
- OLG Stuttgart, 06.07.2007 - 20 W 5/06
Konzernverschmelzung einer Tochter- auf die Muttergesellschaft; Bestimmung des …
- BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 1267/06
Rechtsstellung des gemeinsamen Vertreters der nicht beteiligten Aktionäre im …
- BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94
Übertragung von Lebensversicherungsverträgen
- OLG Düsseldorf, 31.01.2003 - 19 W 9/00
Ermittlung des Börsenwertes einer einzugliedernden Aktiengesellschaft
- BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2323/07
Verfassungsbeschwerde wegen der Verletzung gegen Art. 14 GG aufgrund einer …
- BGH, 18.09.2006 - II ZR 225/04
Gesellschaftsrecht - Liquidation: Ausschluss von Minderheitsaktionären
- OLG Stuttgart, 16.02.2007 - 20 W 6/06
Vorlage zum BGH: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung des Börsenwertes von …
- BVerfG, 26.04.2011 - 1 BvR 2658/10
Erfolglose Verfassungsbeschwerden von ehemaligen T-Online-Aktionären gegen die …
- BGH, 21.07.2003 - II ZB 17/01
Gesellschaftsrecht - Gewinnabführungsvertrag
- BVerfG, 08.09.1999 - 1 BvR 301/89
Verfassungsrechtliche Kontrolle des aktienrechtlichen Spruchstellenverfahrens - …
- OLG Stuttgart, 08.07.2011 - 20 W 14/08
Spruchverfahren: Ermittlung des Werts eines Energieversorgungsunternehmens; …
- BVerfG, 24.05.2012 - 1 BvR 3221/10
- BVerfG, 16.05.2012 - 1 BvR 96/09
- OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 20 W 11/06
Spruchverfahren außenstehender Aktionäre nach Unternehmensvertrag: …
- OLG München, 11.07.2006 - 31 Wx 41/05
Bemessung der Barabfindung nach einem Squeeze-out - Vergütung des Vertreters …
- OLG Frankfurt, 24.11.2011 - 21 W 7/11
Spruchverfahren: Ermittlung des Unternehmenswertes durch Schätzung
- LG Köln, 24.07.2009 - 82 O 10/08
Delisting: Bei Vorliegen eines verlässlichen Marktpreises keine …
- OLG Stuttgart, 18.12.2009 - 20 W 2/08
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag: Berechnung des Börsenwertes zur …
- OLG Stuttgart, 17.03.2010 - 20 W 9/08
Barabfindung im Rahmen eines Squeeze-Out: Prognose künftiger Erträge bei einer …
- BGH, 09.10.2006 - II ZR 46/05
Gesellschaftsrecht - Fortführung aktienrechtlicher Anfechtungsklage
- BGH, 13.02.2006 - II ZR 392/03
Gesellschaftsrecht - "Null-Ausgleichs" für außenstehende Aktionäre
- LG Dortmund, 18.10.2000 - 20 AktE 8/94
- BGH, 05.10.2006 - III ZR 283/05
Gesellschaftsrecht - Umwandlungseintragung erst nach Klagefristablauf
- OLG Düsseldorf, 08.11.2004 - 19 W 9/03
Abhängiges Unternehmen: Abfindung der ausgeschiedenen Aktionäre in Aktien der …
- OLG Stuttgart, 17.10.2011 - 20 W 7/11
Unternehmensbewertung; Ertragswertverfahren; Tax-CAPM; Marktrisikoprämie; …
- OLG Stuttgart, 19.01.2011 - 20 W 3/09
Aktienrechtliches Spruchverfahren: Gerichtliche Bestimmung der Barabfindung …
- BVerfG, 23.02.2010 - 1 BvR 2736/08
Immobilien - Entschädigung für Grundstückübernahme wegen Flughafenausbau
- OLG Stuttgart, 04.05.2011 - 20 W 11/08
Squeeze-out bei einer Aktiengesellschaft: Bestimmung einer angemessenen Abfindung …
- OLG Stuttgart, 03.04.2012 - 20 W 6/09
Zulässigkeit eines Spruchverfahrens auf Antrag eines außenstehenden Aktionärs mit …
- OLG Stuttgart, 03.04.2012 - 20 W 7/09
Berücksichtigung des unternehmenseigenen Betafaktors bei der …
- OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - 26 W 6/07
Höhe der angemessenen Abfindung bei Abschluss eines Beherrschungs- und …
- OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 20 W 7/08
Spruchverfahren: Überprüfung der Angemessenheit einer Barabfindung und einer …
- OLG Stuttgart, 08.03.2006 - 20 W 5/05
Unternehmensverschmelzung: Angemessenheit des Umtauschverhältnisses
- BGH, 16.03.2009 - II ZR 302/06
Wertpapierdarlehen
- OLG Stuttgart, 22.09.2009 - 20 W 20/06
Konzerninterne Verschmelzung von Bausparkassen: Anspruch auf bare Zuzahlung wegen …
- BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 636/95
Kein Auskunftsanspruch gegenüber einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern in der …
- BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 116/00
Beschwerdebefugnis im Spruchverfahren - gemeinsamer Vertreter außenstehender …
- BVerfG, 19.04.2007 - 1 BvR 1995/06
Verfassungsmäßigkeit eines Eingriffs in den Abfindungsanspruch des außenstehenden …
- OLG Stuttgart, 19.03.2008 - 20 W 3/06
Spruchstellenverfahren: Antragsberechtigung bei Veräußerung von Anteilen nach …
- OLG Frankfurt, 03.09.2010 - 5 W 57/09
Unternehmensverschmelzung: Überprüfung der Angemessenheit des …
- BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 87/04
Auswirkungen eines Delistings auf den Fortgang eines aktienrechtlichen …
- OLG München, 11.07.2006 - 31 Wx 66/05
- OLG Düsseldorf, 08.07.2003 - 19 W 6/00
Begriff des beherrschenden Einflusses; Rechtsstellung eines Minderheitsaktionärs
- BVerfG, 26.03.2009 - 1 BvR 119/09
Verfassungsbeschwerde gegen Finanzmarktstabilisierungsgesetz wurde nicht zur …
- OLG München, 26.10.2006 - 31 Wx 12/06
Barabfindung der Minderheitsaktionäre nach Ertragswert des Unternehmens bei …
- BayObLG, 28.10.2005 - 3Z BR 71/00
Richterliches Schätzungsermessen bei Bestimmung angemessener Aktionärsabfindung - …
- BVerfG, 19.09.2007 - 1 BvR 2984/06
Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über den Ausschluss von …
- OLG Stuttgart, 01.10.2003 - 4 W 34/93
Aktienrechtliches Spruchverfahren: Ermittlung des Unternehmenswerts im Wege des …
- OLG Stuttgart, 19.01.2011 - 20 W 2/07
Aktienrechtliches Spruchverfahren: Heranziehung der zum Entscheidungszeitpunkt …
- BVerfG, 10.12.1999 - 1 BvR 1677/99
- BGH, 25.07.2005 - II ZR 327/03
Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über das Hinausdrängen von …
- OLG München, 17.07.2007 - 31 Wx 60/06
Berechnung und Ausgleich der Abfindungsansprüche bei Minderheitsgesellschaften
- OLG Düsseldorf, 04.07.2012 - 26 W 8/10
- BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 101/99
Vorlage an den BGH bei mehreren Verfahrensgegenständen
- OLG Hamm, 17.03.2005 - 27 W 3/05
GEA AG - Zur Anfechtbarkeit eines Squeez-out-Beschlusses
- LG Frankfurt/Main, 05.08.2008 - 5 O 15/08
Übernahmerechtliches Squeeze-out: Widerlegung der Vermutung der Angemessenheit …
- BGH, 02.06.2003 - II ZR 85/02
Gesellschaftsrecht - Aktiengesellschaft: Anrechnung von Ausgleichsleistungen
- OLG Frankfurt, 08.02.2006 - 12 W 185/05
Freigabeverfahren für die Verschmelzung der Deutschen Telekom AG mit der T-Online …
- OLG Düsseldorf, 23.01.2008 - 26 W 6/06
Abfindung der außenstehenden Aktionäre eines Gewinnabführungsvertrags - …
- OLG Frankfurt, 07.06.2011 - 21 W 2/11
Bemessung der Abfindung nach § 327 b AktG
- OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 5 W 32/09
Abfindung außenstehender Aktionäre beim Squeeze-Out: Bemessung der Abfindung über …
- BVerfG, 10.12.1999 - 1 BvR 1603/99
GG Art. 14 Abs. 1, Art. 103 Abs. 1; BVerfGG § 93 b, § 93 …
- OLG Karlsruhe, 10.04.2001 - 11 Wx 12/01
Eingliederung der Aktiengesellschaft - Eintragung des Beschlusses - …
- BayObLG, 11.07.2001 - 3Z BR 172/99
Ertragswertmethode zur Berechnung von Ausgleich und Abfindung
- OLG Stuttgart, 03.12.2003 - 20 W 6/03
Aktiengesellschaft: Ausschluss von Minderheitsaktionären; Erläuterung des …
- OLG München, 19.10.2006 - 31 Wx 92/05
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Spruchverfahren - Berechnung des …
- LG München I, 24.04.2008 - 5 HKO 23244/07
Prüfung der offensichtlichen Unbegründetheit der Anfechtungsklage gegen einen …
- OLG Düsseldorf, 31.03.2009 - 26 W 5/08
Begriff des abhängigen Unternehmens
- LG Frankfurt/Main, 14.09.2009 - 5 O 203/07
- OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - 26 W 2/06
- OLG Stuttgart, 04.02.2000 - 4 W 15/98
Beherrschungsvertrag: Ermittlung des Durchschnittsbörsenkurses zur Bestimmung der …
- BGH, 29.01.2001 - II ZR 368/98
Ausschluß von Klagen gegen den Umwandlungsbeschluß
- OLG Düsseldorf, 13.03.2008 - 26 W 8/07
Titel
- LG München I, 28.08.2008 - 5 HKO 12861/07
Nichtigkeits- und Anfechtungsklage gegen Beschlüsse einer Aktiengesellschaft im …
- OLG München, 10.05.2007 - 31 Wx 119/06
Erhöhung der Barabfindung durch Hauptaktionär als Gegenstand des Spruchverfahrens …
- OLG München, 14.07.2009 - 31 Wx 121/06
(Aktienrechtliches Spruchverfahren: Barabfindung bei Ausschluss von …
- LG München I, 20.01.2011 - 5 HKo 18800/09
Anfechtungsklage hinsichtlich des Squeeze out-Beschlusses wegen Verletzung des …
- BVerfG, 07.09.2011 - 1 BvR 1460/10
Voraussetzungen für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit …
- OLG München, 14.02.2001 - 7 U 6019/99
Widerruf der Börsenzulassung - Grundlagenentscheidung - Hauptversammlung - kein …
- OLG Frankfurt, 04.07.2003 - WpÜG 4/03
Freiwillige Übernahme: Kein Rechtsschutz für Aktionäre gegen Genehmigung eines …
- OLG Frankfurt, 30.08.2012 - 21 W 14/11
Squeez-out: Angemessene Barabfindung der Minderheitsaktionäre
- OLG München, 02.04.2008 - 31 Wx 85/06
Aktienrechtliches Spruchverfahren zur Ermittlung der angemessenen Barabfindung …
- OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 20 W 4/10
Formwechsel einer GmbH in eine AG: Ermittlung der Barabfindung
- OLG Köln, 26.08.2004 - 18 U 48/04
- OLG München, 30.11.2006 - 31 Wx 59/06
Anwendung von Bewertungsgrundsätzen für Zeiträume vor deren Inkrafttreten - …
- BVerfG, 09.12.2009 - 1 BvR 1542/06
Anfechtungsbefugnis eines durch den Hauptversammlungsbeschluss einer …
- OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 20 W 6/08
Spruchverfahren: Ermittlung einer angemessenen Barabfindung und eines …
- OLG Frankfurt, 20.12.2011 - 21 W 8/11
Pflichtangebot an die Minderheitsaktionäre im Fall des Widerrufs der …
- OLG München, 26.07.2007 - 31 Wx 99/06
Angemessenheit der Abfindung ist Rechtfrage und unterliegt der vollen …
- OLG Düsseldorf, 27.05.2009 - 26 W 5/07
CAPM wichtigstes Modell zur Feststellung risikogerechter Kapitalkosten
- OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 20 W 412/07
Squeez-out: Festsetzung der angemessenen Ausgleichszahlung und Abfindung für …
- BVerfG, 20.01.2005 - 1 BvR 290/01
Immobilien - Höhe der Entschädigung für Inhalts- und Schrankenbestimmung
- OLG München, 31.03.2008 - 31 Wx 88/06
Aktienrechtliches Spruchverfahren zur angemessenen Barabfindung außenstehender …
- OLG Frankfurt, 09.02.2010 - 5 W 33/09
Spruchverfahren nach Verschmelzung: Angemessenheit des Umtauschverhältnisses
- LG München I, 22.02.2011 - 33 O 9550/07
Deliktshaftung der Bank: Materielle Rechtskraft des Feststellungsurteils über …
- OLG Dresden, 11.01.2005 - 2 U 1728/04
Anfechtung "stimmlos" gefasster Hauptversammlungsbeschlüsse
- OLG Stuttgart, 16.11.2005 - 20 U 2/05
Aktienrecht: Anfechtung eines Gewinnverwendungsbeschlusses
- OLG München, 21.05.2008 - 31 Wx 62/07
Statthaftigkeit des Spruchverfahrens: Wechsel vom regulierten Markt in das …
- LG München I, 23.02.2012 - 5 HKO 12377/09
Aktiengesellschaft: Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts als …
- FG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 4 K 2619/98
Erfordernis des Annahmewillens für eine wirksame
- OLG Frankfurt, 02.05.2011 - 21 W 3/11
Zur Angemessenheit einer Abfindung für Minderheitsaktionäre nach der …
- LG Stuttgart, 29.09.2004 - 39 O 49/03
Squeeze-out: Zurechnung des Aktienbestandes eines abhängigen Unternehmens beim …
- OLG Hamm, 19.08.2005 - 8 W 20/05
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär - …
- OLG Düsseldorf, 04.10.2006 - 26 W 7/06
- BayObLG, 11.07.2001 - 3Z BR 153/00
Berechnung des Ausgleichs und der Abfindung außenstehender Aktionäre; Verzinsung …
- OLG Hamburg, 11.04.2003 - 11 U 215/02
Anforderungen an das Angebot einer Barabfindung
- OLG Düsseldorf, 15.01.2004 - 19 W 5/03
Abfindung der Aktionäre bei Verschmelzung
- OLG Düsseldorf, 09.02.2005 - 19 W 12/04
Nur Darlegung, kein Nachweis der Aktionärseigenschaft im Spruchverfahren …
- OLG Frankfurt, 21.12.2010 - 5 W 15/10
Squeeze out bei einer Aktiengesellschaft: Referenzzeitraum für die Bestimmung des …
- OLG Frankfurt, 29.03.2011 - 21 W 12/11
Squeeze out: Berechnung der angemessenen Barabfindung, Marktrisikoprämie, Barwert …
- OLG Frankfurt, 29.04.2011 - 21 W 13/11
Angemessenheit der Barabfindung für Minderheitsaktionäre und der jährlichen …
- OLG Frankfurt, 05.03.2012 - 21 W 11/11
Ermittlung der angemessenen Abfindung im Fall eines Squeeze out
- OLG München, 14.05.2007 - 31 Wx 87/06
Beschwerde im Spruchverfahren um bare Zuzahlung nach Verschmelzung - kein …
- OLG Stuttgart, 03.12.2008 - 20 W 12/08
Handelsregistereintragung eines Squeeze-out-Beschlusses: Offensichtliche …
- KG, 14.01.2009 - 2 W 68/07
Aktienrechtliches Squeeze-out: Überprüfung der Unternehmensbewertung im …
- OLG Frankfurt, 21.09.2010 - 5 W 40/09
Squeeze-out: Bestimmung der angemessenen Barabfindung für die …
- BGH, 02.06.2003 - II ZR 84/02
Anrechnung von Sonderdividenden und der Körperschaftssteuer-Gutschrift auf die …
- OLG Düsseldorf, 28.01.2009 - 26 W 7/07
Höhe des Ausgleichs bei negativer Ertragsprognose; Festsetzung des Geschäftswerts …
- OLG Frankfurt, 26.08.2009 - 5 W 49/09
- LG München I, 30.12.2009 - 5 HKO 15746/02
Spruchverfahren nach Squeeze-out: Angemessenheitsprüfung für eine Barabfindung …
- KG, 19.05.2011 - 2 W 154/08
Anforderungen an die gerichtliche Überprüfung der Berechnungen im …
- OLG Frankfurt, 20.02.2012 - 21 W 17/11
Squeeze-Out: Angemessenheit der Barabfindung für die außenstehenden Aktionäre
- BayObLG, 01.12.2004 - 3Z BR 106/04
Antragstellung im Spruchverfahren bei regulärem Delisting - Anspruch auf …
- OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 21 U 72/06
Wertpapierkauf: Veröffentlichte zusätzliche Informationen als Bestandteil der …
- LG Dortmund, 18.11.2000 - 20 AktE 8/94
- OLG Düsseldorf, 07.03.2005 - 19 W 1/04
Aktionärseigenschaft - Voraussetzung für die Berechtigung zur Einleitung eines …
- LG Hamburg, 02.03.2006 - 417 O 165/04
- OLG Stuttgart, 16.02.2007 - 20 W 25/05
Spruchverfahren nach einem Formwechsel einer Aktiengesellschaft in eine …
- KG, 31.10.2007 - 2 W 14/06
Spruchverfahren: analoge Anwendung des Spruchgesetzes auf das Delisting; …
- LG Hamburg, 06.07.2007 - 404 O 173/03
Barabfindung bei Ausschluss von Minderheitsaktionären: Bestimmung des Werts eines …
- OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - 26 W 6/08
Bemessung des Risikozuschlags bei der Entschädigung von Aktionären im Rahmen der …
- OLG Düsseldorf, 13.07.2005 - 19 W 4/04
Grundsätze zur Abfindung von Minderheitsaktionären bei einer sogenannten …
- LG Dortmund, 19.03.2007 - 18 AktE 5/03
Festsetzung der angemessenen Barabfindung gemäß § 207 UmwG und eines …
- LG Hamburg, 03.04.2007 - 414 O 26/97
Berechnung der Abfindung eines außenstehenden Aktionärs bei einem Beherrschungs- …
- OLG Karlsruhe, 16.07.2008 - 12 W 16/02
Ermittlung des Unternehmenswerts im Spruchverfahren
- OLG Düsseldorf, 29.07.2009 - 26 W 1/08
Berechnung der Abfindung bei einem aktienrechtlichen Squeeze-out
- OLG Frankfurt, 05.12.2011 - WpÜG 1/11
Kein Drittschutz zur Erzwingung von Einschreiten der BaFin für Aktionäre der …
- FG Köln, 01.03.2012 - 10 K 688/10
- OLG Frankfurt, 27.03.2012 - 5 AktG 3/11
Keine Anwendbarkeit des SchVG 2009 auf Inhaberschuldverschreibungen einer …
- OLG Düsseldorf, 04.06.2003 - 19 W 3/03
Berechnung einer Abfindung bei Gewährung von Aktien einer anderen Gesellschaft …
- KG, 16.10.2006 - 2 W 148/01
Barabfindung nach Umwandlung: Referenzzeitraum zur Ermittlung des …
- OLG Frankfurt, 02.11.2006 - 20 W 233/93
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag einer Aktiengesellschaft: Bemessung …
- OLG Düsseldorf, 10.06.2009 - 26 W 1/07
Maßstäbe für die Aufteilung des Unternehmenswerts auf Vorzugs- und Stammaktien
- LG München I, 08.04.2010 - 5 HKO 12377/09
Vorlage an den EuGH zur Vorabentscheidung: Wirksamkeit der Übernahme der Hypo …
- OLG Frankfurt, 11.01.2007 - 20 W 323/04
Aktienrecht: Angemessenheit einer Barabfindung nach dem Ausschluss der …
- OLG Frankfurt, 06.03.2007 - 20 W 494/06
Spruchverfahren nach Verschmelzung: Mindestanforderungen für die Begründung eines …
- OLG Düsseldorf, 10.09.2008 - 6 W 30/08
Zum Inhalt des Freigabeverfahrens - Keine normative Ergänzung des § 21 Abs. …
- OLG Frankfurt, 07.09.2010 - 5 U 187/09
Zur analogen Anwendung von § 246 I AktG
- OLG Stuttgart, 13.05.2005 - 20 W 9/05
Ausschluss eines Minderheitsaktionärs: Mündlichkeitsgrundsatz im …
- LG Düsseldorf, 20.10.2005 - 32 O 113/05
- OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 21 U 71/06
Wertpapierrecht; Schadensersatz: Anspruch auf Feststellung einer …
- OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 21 U 70/06
Wertpapierrecht; Schadensersatz: Anspruch auf Feststellung einer …
- FG Hamburg, 28.04.2009 - 3 K 43/09
Bewertung und Verwirkung von Schenkungssteuer nach überlanger Einspruchsdauer …
- LG München I, 04.06.2009 - 5 HKO 591/09
Aktienrecht: Rechtmäßigkeit eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages; …
- OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 5 W 39/09
Squeeze-Out: Angemessenheit einer Barabfindung
- OLG München, 26.07.2012 - 31 Wx 250/11
SpruchG § 1; SpruchG § 3; UmwG § 15 Abs. 1
- BayObLG, 15.11.2001 - 3Z BR 175/00
Erneutes Spruchstellenverfahren bei Ersatz des Gewinnabführungsvertrages durch …
- OLG Hamburg, 01.11.2004 - 11 W 5/04
Erledigung eines wegen eines Beherrschungsvertrages eingeleiteten …
- LG Berlin, 03.05.2007 - 93 O 187/06
Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung eines angefochtenen …
- VGH Baden-Württemberg, 06.12.2007 - 6 S 2293/07
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vollziehung des Widerrufs einer …
- LG München I, 23.04.2009 - 5 HKO 542/09
Anfechtungsklage gegen einen Squeeze-out-Beschluss einer Aktiengesellschaft: …
- OLG Hamm, 22.09.2010 - 8 AktG 1/10
Zur Anfechtbarkeit von HV-Beschlüssen wegen unzulässiger Beschränkung in der …
- OLG Celle, 31.07.1998 - 9 W 128/97
- OLG Frankfurt, 26.08.2009 - 5 W 35/09
Squeeze-Out: Angemessenheit einer Barabfindung
- LG Potsdam, 30.09.2009 - 52 O 21/08
Feststellungsantrag zur offensichtlichen Unbegründetheit von Anfechtungsklagen …
- OLG Frankfurt, 16.07.2010 - 5 W 53/09
Angemessenheit der Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre bei …
- OLG Frankfurt, 30.07.2001 - 20 W 4/96
Aktienrecht - isolierter Beherrschungsvertrag - angemessener Ausgleich für …
- BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 362/01
Beseitigung von Mehrstimmrechten durch Beschluss der Hauptversammlung - …
- OLG Frankfurt, 20.12.2010 - 5 W 51/09
Zur Angemessenheit der Barabfindung für Minderheitsaktionäre beim Squeeze-out
- KG, 29.07.2004 - 2 W 291/01
Aktiengesellschaft: Beherrschung durch ein Unternehmen mit …
- OLG Stuttgart, 18.02.2005 - 20 U 19/04
Hauptversammlungsbeschluss: Ausschließung der Minderheitsaktionäre; …
- OLG Düsseldorf, 29.12.2009 - 6 U 69/08
Anforderungen an die Mitteilung des Mehrheitsaktionärs an die …
- OLG Jena, 25.02.2004 - 2 U 635/03
- KG, 25.11.2004 - 2 U 44/03
Aktiengesellschaft: Verfassungsmäßigkeit eines Squeeze-out
- LG Mannheim, 07.04.2005 - 23 O 102/04
Squeeze-out-Verfahren: Bestätigung eines für nichtig erklärten Beschlusses; …
- OLG Frankfurt, 30.03.2009 - 20 W 101/04
Squeeze-out: Bestimmung der Barabfindung
- OLG Frankfurt, 20.04.2012 - 21 W 31/11
Unternehmensverschmelzung: Angemessenheit des Umtauschverhältnisses
- KG, 19.08.2004 - 2 U 44/03
Zur Verfassungsmäßigkeit des sog. "Squeeze-out"-Verfahrens bei der Übernahme von …
- LG Köln, 04.02.2011 - 82 O 30/09
- LG Frankfurt/Main, 07.01.2004 - 13 O 79/03
Ton- und Bildübertragung aus Hauptversammlung zulässig
- LG Dortmund, 13.12.2006 - 20 AktE 4/94
- LG Dortmund, 29.11.2007 - 18 O 59/04
- OLG Frankfurt, 09.04.2010 - 5 W 75/09
Squeeze-out: Bemessung der Barabfindung für die Minderheitsaktionäre - …
- OLG Düsseldorf, 29.09.2010 - 26 W 4/09
- OLG Düsseldorf, 07.03.2000 - 19 W 1/04
- FG Rheinland-Pfalz, 12.05.2003 - 5 K 1870/02
Zur Frage der Bewertung ausländischer, nicht an einer inländischen Börse …
- LG Wuppertal, 06.11.2003 - 12 O 119/03
- LG Bochum, 07.12.2004 - 12 O 136/04
- LG Flensburg, 12.05.2005 - 6 O 139/03
Spruchstellenverfahren: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei …
- LG Dortmund, 18.05.2005 - 18 AktE 3/03
- LG Hamburg, 15.07.2005 - 414 O 99/01
- OLG Düsseldorf, 30.12.2005 - 19 W 10/03
- LG Dortmund, 16.07.2007 - 18 AktE 23/03
- LG Köln, 17.01.2008 - 82 O 77/03
- OLG Frankfurt, 20.10.2009 - 5 W 58/09
Squeeze-out: Angemessenheit der Barabfindung für die Minderheitsaktionäre
- LG Kiel, 04.11.2009 - 14 O 97/98
Aktienrechtliches Spruchverfahren: Überprüfbarkeit eines zusätzlichen …
- OLG Frankfurt, 04.03.2011 - 21 W 1/11
Unternehmensverschmelzung: Bestimmung der Unternehmenswerte zur Ermittlung des …
- LG Mannheim, 25.02.2002 - 22 O 14/91
Aktiengesellschaft: Voraussetzungen eines abhängigen Unternehmens
- OLG Düsseldorf, 27.01.2004 - 19 W 2/01
- LG Köln, 10.03.2006 - 82 O 126/05
- OLG München, 30.04.2008 - 7 U 3326/07
Aktiengesellschaft: Anfechtung eines Beschlusses der Hauptversammlung im …
- OLG Frankfurt, 08.10.2009 - 20 W 210/05
Spruchverfahren: Bestimmung der Angemessenheit der Barabfindung bzw. des …
- LG Düsseldorf, 03.07.2003 - 31 O 83/95
- OLG Düsseldorf, 24.03.2004 - 19 W 6/03
- LG Düsseldorf, 09.09.2005 - 40 O 295/03
- LG Düsseldorf, 02.04.2007 - 31 O 90/95
- VG Berlin, 30.11.2007 - 4 A 320.07
Entschädigung wegen der Entziehung von Aktien durch das NS-Regime
- OLG Frankfurt, 02.10.2009 - 5 W 30/09
Squeeze-out: Bewertung des Unternehmens nach Ertragswertverfahren
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