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   OLG Karlsruhe, 30.03.2000 - 19 U 93/99   

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https://dejure.org/2000,4607
OLG Karlsruhe, 30.03.2000 - 19 U 93/99 (https://dejure.org/2000,4607)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.03.2000 - 19 U 93/99 (https://dejure.org/2000,4607)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. März 2000 - 19 U 93/99 (https://dejure.org/2000,4607)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht i.R. eines Rockkonzerts; Geräuschentwicklung durch die Musikdarbietung; Ermittlung des Beurteilungspegels

  • archive.org

    Produkthaftungsgesetz

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Hörsturz während eines Rockkonzerts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Keine Haftung des Veranstalters für Hörschaden nach Rockkonzert im Zelt und unterlassener Schallpegelmessung

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Zelt-Musik-Festival Freiburg: Kein Schadensersatz wegen Hörsturz nach Rockkonzert

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Besuch eines Rockkonzerts: Schadenersatz wegen Hörschäden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Gehörsturz nach Teilnahme an einem Rockkonzert setzt Ursächlichkeit zwischen Hörsturz und Lautstärke des Konzerts voraus - Gehörsturz kann neben Lautstärke eines Konzerts auch andere Ursachen haben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht [Konzertveranstaltung, Rockkonzert] heraus entstandenen Unfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JZ 2000, 789
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.06.1988 - VI ZR 91/87

    Beweislast bei Produzentenhaftung; Wiederverwendung von Mehrweg-Limonadenflaschen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.03.2000 - 19 U 93/99
    Die vom Bundesgerichtshof aufgestellten Grundsätze der Beweislastumkehr im Produkthaftungsbereich (NJW 1988, 2611) und dem Arzthaftungsrecht (vergl. NJW 1996, 779; 1589) bei fehlender oder in Verlust geratener Dokumentation können auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden.

    In all diesen Fällen stand fest, dass aus dem Gefahrenbereich des Produzenten oder der ärztlichen Behandlung objektiv ein Gefahrenmoment vorhanden war (so die Fehlerhaftigkeit der explodierenden Sprudelflasche im Fall NJW 1988, 2611; der übersehene Gallenstein im Fall NJW 1996, 779; die Infarktgefahr im Fall NJW 1996, 1589 -- vergl. auch Baumgärtel, Handbuch der Beweislast 2. Aufl. Anh. § 282 Rdn. 26 zur Beweislastumkehr bei festgestellter Pflichtwidrigkeit und Kausalität; § 823 Anhang C III Rdn. 32 für die Produzentenhaftung; § 823 Anhang C II Rdn. 56 für die Verletzung einer ärztlichen Dokumentationspflicht).

  • BGH, 21.11.1995 - VI ZR 341/94

    Arzthaftung: Zur Pflicht des Krankenhausträgers, daß über den Verbleib von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.03.2000 - 19 U 93/99
    Die vom Bundesgerichtshof aufgestellten Grundsätze der Beweislastumkehr im Produkthaftungsbereich (NJW 1988, 2611) und dem Arzthaftungsrecht (vergl. NJW 1996, 779; 1589) bei fehlender oder in Verlust geratener Dokumentation können auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden.

    In all diesen Fällen stand fest, dass aus dem Gefahrenbereich des Produzenten oder der ärztlichen Behandlung objektiv ein Gefahrenmoment vorhanden war (so die Fehlerhaftigkeit der explodierenden Sprudelflasche im Fall NJW 1988, 2611; der übersehene Gallenstein im Fall NJW 1996, 779; die Infarktgefahr im Fall NJW 1996, 1589 -- vergl. auch Baumgärtel, Handbuch der Beweislast 2. Aufl. Anh. § 282 Rdn. 26 zur Beweislastumkehr bei festgestellter Pflichtwidrigkeit und Kausalität; § 823 Anhang C III Rdn. 32 für die Produzentenhaftung; § 823 Anhang C II Rdn. 56 für die Verletzung einer ärztlichen Dokumentationspflicht).

  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 402/94

    Umfang der Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten bei nicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.03.2000 - 19 U 93/99
    In all diesen Fällen stand fest, dass aus dem Gefahrenbereich des Produzenten oder der ärztlichen Behandlung objektiv ein Gefahrenmoment vorhanden war (so die Fehlerhaftigkeit der explodierenden Sprudelflasche im Fall NJW 1988, 2611; der übersehene Gallenstein im Fall NJW 1996, 779; die Infarktgefahr im Fall NJW 1996, 1589 -- vergl. auch Baumgärtel, Handbuch der Beweislast 2. Aufl. Anh. § 282 Rdn. 26 zur Beweislastumkehr bei festgestellter Pflichtwidrigkeit und Kausalität; § 823 Anhang C III Rdn. 32 für die Produzentenhaftung; § 823 Anhang C II Rdn. 56 für die Verletzung einer ärztlichen Dokumentationspflicht).
  • BGH, 13.03.2001 - VI ZR 142/00

    Haftung des Konzertveranstalters für Gehörschäden

    Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner (in JZ 2000, 789 abgedruckten) Entscheidung im wesentlichen ausgeführt, die Klägerin habe nicht bewiesen, daß der Beklagte eine ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht verletzt habe.
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