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   BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00   

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BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00 (https://dejure.org/2000,349)
BGH, Entscheidung vom 25.07.2000 - 1 StR 169/00 (https://dejure.org/2000,349)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 2000 - 1 StR 169/00 (https://dejure.org/2000,349)
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Zeugenvernehmung ohne Benachrichtigung des Beschuldigten

Art. 6 Abs. 3 d MRK, § 168c Abs. 3 StPO, § 141 Abs. 3 Satz 1 StPO, zwingende Bestellung eines Verteidigers bei Vernehmung eines Belastungszeugen unter Ausschluß des Beschuldigten im Vorverfahren, "Beweiswürdigungslösung"

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 141 Abs. 3 StPO; Art. 6 Abs. 3 lit.d EMRK; § 168c Abs. 3 StPO; § 168c Abs. 5 Satz 2 StPO; § 252 StPO; § 261 StPO
    Mitwirkung eines Verteidigers im gerichtlichen Verfahren; Fragerecht nach MRK; Zum Zwecke der Beweissicherung durchgeführte ermittlungsrichterliche Vernehmung des zentralen Belastungszeugen und Verteidigerbestellung, wenn der Beschuldigte von der Anwesenheit bei dieser ...

  • lexetius.com

    StPO § 141 Abs. 3, MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. d

  • DFR

    Fragerecht gegenüber Belastungszeugen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zaoerv.de PDF, S. 39 (Kurzinformation)

    Art. 6 Abs. 3 EMRK
    Die Verfahrensgarantien des Art. 6 Abs. 3 EMRK

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    MRK Art. 6 Abs. 3 lit. d; StPO § 141 Abs. 3
    Pflichtverteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren

Besprechungen u.ä. (3)

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Anforderungen an die Begründung revisionsgerichtlicher Entscheidungen - Verfahrenswirklichkeit und normativer Anspruch (Prof. Dr. Gerhard Fezer; HRRS 2010, 281)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 6 Abs. 3 Buchst. d EMRK
    Strafprozessrecht, Konventionswidrige Verkürzung des Fragerechts bei Vernehmung des Hauptbelastungszeugen

  • archive.org (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Rezeption der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch die Strafsenate des Bundesgerichtshofs (RA Ulrich Sommer)

Papierfundstellen

  • BGHSt 46, 93
  • NJW 2000, 3505
  • NJW 2001, 3606
  • NStZ 2001, 212
  • StV 2000, 593
  • JZ 2001, 359
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

    Auszug aus BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00
    Ein Verwertungsverbot für den Rückgriff auf den Vernehmungsrichter besteht ähnlich wie beim anonymen Zeugen (grundlegend BGHSt 17, 382) nicht.

    Bei der Beweiswürdigungslösung darf zwar auf den Vernehmungsrichter zurückgegriffen werden, allerdings sind dann - ähnlich wie beim anonymen Zeugen (grundlegend BGHSt 17, 382; vgl. zuletzt BGH NStZ 1998, 97; StV 1999, 7; NStZ 2000, 265; BGHR StPO § 261 Uberzeugungsbildung 27; siehe auch BVerfG - Kammer - NJW 1997, 999 sowie BGHSt 45, 321: konventionswidrige Tatprovokation) - besonders strenge Beweis- und Begründungsanforderungen aufzustellen.

    Aber insofern ist die Verteidigung in einer ähnlichen Lage wie bei dem "im Dunkel bleibenden" (BGHSt 17, 382, 386) anonymen Zeugen.

    Auf die Vergleichbarkeit der Problematik des Fragerechts hat der Bundesgerichtshof bereits in BGHSt 17, 382, 385 f. hingewiesen: "Einem anonymen Gewährsmann gegenüber versagen jedoch nicht nur die Rechte aus den §§ 240, 257 StPO - insoweit ist die Lage nicht wesentlich anders, als wenn der Wissensträger zwar bekannt ist, in der Hauptverhandlung aber nicht vernomen werden kann.

    Dazu gilt, was der Bundesgerichtshof schon 1962 (BGHSt 17, 382, 385) ausgeführt hat: "Bei einem Zeugen vom Hörensagen besteht zunächst ganz allgemein eine erhöhte Gefahr der Entstellung oder Unvollständigkeit in der Wiedergabe von Tatsachen, die ihm von demjenigen vermittelt worden sind, auf den sein Wissen zurückgeht.

    b) Deshalb gilt auch hier wie beim gesperrten Zeugen (BGHSt 17, 382, 386): Auf die Angaben des Vernehmungsrichters kann eine Feststellung regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese Bekundungen durch andere wichtige Gesichtspunkte außerhalb der Aussage bestätigt werden.

    c) Daß eine sorgfältigste (BGHSt 17, 382, 386) Überprüfung der von dem Vernehmungsrichter wiedergegebenen Aussage nach diesen Maßstäben erfolgt ist, muß der Tatrichter in einer für das Revisionsgericht nachprüfbaren Weise im Urteil deutlich machen.

  • BGH, 02.05.1979 - 2 StR 99/79

    Rückgriff auf eine frühere richterliche Vernehmung aufgrund nachträglicher

    Auszug aus BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00
    Die revisionsgerichtliche Prüfung (vgl. dazu BGHSt 29, 1) läßt Rechtsfehler nicht erkennen, insbesondere liegt keine Überschreitung der dem tatrichterlichen Ermessen, gesetzten Schranken vor.

    Hier sind keine Umstände erkennbar, die es gerechtfertigt hätten, daß auch die Benachrichtigung des bestellten Verteidigers unterbleiben konnte (die Entscheidung BGHSt 29, 1 betrifft einen anderen Fall: ein bereits tätiger Verteidiger wurde aus Gründen, die in seiner Person lagen, nicht benachrichtigt).

    c) Der Senat hat hier nicht über den - möglicherweise anders zu beurteilenden - Fall zu entscheiden, daß durch ein Zusammenwirken des Verteidigers mit dem Beschuldigten (vgl. BGHSt 29, 1) oder auch nur allein als Folge der Konsultation der Untersuchungszweck gefährdet sein könnte.

    Zwar kann der Rückgriff auf den Vernehmungsrichter ausgeschlossen sein, wenn gegen die Benachrichtigungspflicht der §§ 168c, 224 StPO verstoßen wurde (BGHSt 9, 24; 29, 1; 26, 332; 29, 131, 140; 42, 86; 42, 391; BGH NStZ 1987, 132; 1989, 282).

    Auch hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 29, 1; 42, 391) bei einem berechtigten Ausschluß von der Anwesenheit oder einer berechtigten Nichtbenachrichtigung kein Verwertungsverbot aufgrund fehlender Beteiligungsrechte angenommen.

  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Auszug aus BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00
    b) Die Ausgestaltung des Fragerechts ist primär dem nationalen Recht überlassen (Fälle Kostovski Nr. 39; Windisch Nr. 25; Asch Nr. 26; Saidi Nr. 43, Doorson Nr. 67; siehe auch BGHSt 45, 321 und Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. Art. 6 MRK Rdn. 216).

    Der Senat hat dazu im Urteil vom 18. November 1999 (Tatprovokation, Umsetzung der Entscheidung Teixeira = NJW 2000, 1123, zur Veröffentlichung vorgesehen in BGHSt 45, 321) ausgeführt:.

    Bei der Beweiswürdigungslösung darf zwar auf den Vernehmungsrichter zurückgegriffen werden, allerdings sind dann - ähnlich wie beim anonymen Zeugen (grundlegend BGHSt 17, 382; vgl. zuletzt BGH NStZ 1998, 97; StV 1999, 7; NStZ 2000, 265; BGHR StPO § 261 Uberzeugungsbildung 27; siehe auch BVerfG - Kammer - NJW 1997, 999 sowie BGHSt 45, 321: konventionswidrige Tatprovokation) - besonders strenge Beweis- und Begründungsanforderungen aufzustellen.

    Die Verneinung eines Verwertungsverbots erweist sich auch systemkonform mit der Strafzumessungslösung bei einem Konventionsverstoß aufgrund einer unzulässigen Tatprovokation (BGHSt 45, 321).

  • BGH, 30.01.1996 - 1 StR 624/95

    Hauptverhandlung - Befragung eines Angeklagten - Mitangeklagter

    Auszug aus BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00
    Dabei wird das Fragerecht auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als Recht der Verteidigung insgesamt verstanden (BGH StV 1996, 471).

    Dabei reicht es nicht aus, nur die Vernehmungsperson befragen zu können, denn Zeuge im Sinne des Art. 6 Abs. 3 Buchst. d MRK ist die originäre Auskunftsperson (Fälle Kostovski Nr. 40; Asch Nr. 25; ebenso BÖH StV 1996, 471; BGH NStZ 1993, 292, Gollwitzer aaO Art. 6 MRK Rdn. 214, 223).

    In Fällen der vorliegenden Art muß die Justiz von sich aus aktiv werden mit dem Ziel, daß die Verteidigung (zum Begriff siehe BGH StV 1996, 471) Gelegenheit hat, Fragen an die Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen ("requires the Contracting States to take positive steps": EGMR Fall Barberà Nr. 78).

  • BGH, 09.07.1997 - 5 StR 234/96

    Abschnittsbesteuerung - Verstoß gegen § 168c Abs. 5 StPO steht einer Verwertung

    Auszug aus BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00
    Beweiswerts abgestellt und deshalb eine Lösung auf - der Ebene der Beweiswürdigung bevorzugt, indem das richterliche in ein nichtrichterliches Vernehmungsprotokoll nach § 252 Abs. 2 Satz 2 StPO - mit geringerem Beweiswert "herabgestuft" wird (BGHSt 34, 231, 234, 235; BGH StV 1992, 232; BGH NStZ 1998, 312).

    Hier ist zwar der unmittelbar gehörte Zeuge ein Ermittlungsrichter, dessen Vernehmungsergebnis grundsätzlich, auch wegen der in § 168c Abs. 2 bestimmten Beteiligungsrechte, eine gewichtige Beweiskraft zukommt (vgl. BGHSt 45, 342; BGH NStZ 1998, 312).

  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 598/96

    Faires Verfahren (Analogie; keine Berechtigung des Beschuldigten zur Anwesenheit

    Auszug aus BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00
    Zwar kann der Rückgriff auf den Vernehmungsrichter ausgeschlossen sein, wenn gegen die Benachrichtigungspflicht der §§ 168c, 224 StPO verstoßen wurde (BGHSt 9, 24; 29, 1; 26, 332; 29, 131, 140; 42, 86; 42, 391; BGH NStZ 1987, 132; 1989, 282).

    Auch hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 29, 1; 42, 391) bei einem berechtigten Ausschluß von der Anwesenheit oder einer berechtigten Nichtbenachrichtigung kein Verwertungsverbot aufgrund fehlender Beteiligungsrechte angenommen.

  • BGH, 08.12.1999 - 5 StR 32/99

    Verwertungsverbot in Fällen unlauterer Verfahrensmanipulation; Zulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00
    a) Auch das grundsätzlich bestehende Verwertungsverbot des § 252 StPO (vgl. BGH NJW 2000, 596, zur Veröffentlichung vorgesehen in BGHSt 45, 203 und BGH NJW 2000, 1247, zur Veröffentlichung vorgesehen in BGHSt 45, 342) gilt nicht uneingeschränkt.

    Hier ist zwar der unmittelbar gehörte Zeuge ein Ermittlungsrichter, dessen Vernehmungsergebnis grundsätzlich, auch wegen der in § 168c Abs. 2 bestimmten Beteiligungsrechte, eine gewichtige Beweiskraft zukommt (vgl. BGHSt 45, 342; BGH NStZ 1998, 312).

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00
    Die MRK, die nach Art. 11 des Zustimmungsgesetzes vom 7. August 1952 Bestandteil des deutschen Rechts geworden ist und dabei im Rang eines (einfachen) Bundesgesetzes steht (BVerfGE 74, 358, 370), ist als Auslegungshilfe bei der Anwendung nationalen Rechts zu berücksichtigen.

    Die MRK, die nach Art. 11 des Zustimmungsgesetzes vom 7. August 1952 Bestandteil des deutschen Rechts geworden ist und dabei im Rang eines (einfachen) Bundesgesetzes steht (BVerfGE 74, 358, 370), ist als Auslegungshilfe bei der Anwendung nationalen Rechts zu berücksichtigen.

  • EGMR, 24.11.1986 - 9120/80

    UNTERPERTINGER v. AUSTRIA

    Auszug aus BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00
    Die Revision bezieht sich insoweit auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 24. November 1986 (EuGRZ 1987, 147 - Fall Unterpertinger).

    Dieses Fragerecht hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in zahlreichen Entscheidungen konkretisiert: Urteile vom 24. November 1986 -1/1985/87/134 - Unterpertinger gegen Österreich = EuGRZ 1987, 147; vom 6. Dezember 1988 - 24/1986/122/171-173 - Barberà gegen Spanien-.

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00
    In Fällen der vorliegenden Art läßt sich die Zuverlässigkeit der Belastungsaussage des einzigen Tatzeugen in der Regel nur dann beurteilen - ins besondere kann nur so die Hypothese einer bewußten Falschbeschuldigung - ausgeschlossen werden -, wenn der Inhalt der Aussage einer Analyse unterzogen werden kann (sog. Aussageanalyse, grundlegend dazu BGHSt 45, 164).
  • BVerfG, 21.08.1996 - 2 BvR 1304/96

    Anrechnung ausländischer Auuslieferungshaft - Ladung eines Auslandszeugen -

  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 377/99

    Monika Haas rechtskräftig verurteilt

  • BGH, 26.11.1986 - 3 StR 390/86

    Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht; Zulässigkeit von Vorhalten aus einer

  • BGH, 11.05.1976 - 1 StR 166/76

    Bedeutung der Benachrichtigungspflicht hinsichtlich einer richterlichen

  • BGH, 11.08.1998 - 1 StR 306/98

    Versuchter Diebstahl; Verabredung zur schweren Brandstiftung; Unerlaubter Besitz

  • BGH, 19.03.1996 - 1 StR 497/95

    Straftatbestand der Nichtanzeige geplanter Straftaten; Anwesenheitsrechte von

  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99

    Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO

  • BGH, 07.10.1994 - 3 StR 392/94

    Revision - Mängel des Vorverfahrens - Begründung

  • BGH, 01.11.1955 - 5 StR 186/55

    Verwertbarkeit der Verlesung der Niederschrift über die Vernehmung eines Zeugen

  • BGH, 02.09.1997 - 5 StR 433/97

    Versuchte Brandstiftung in Tateinheit mit Sachbeschädigung und mit einem Vergehen

  • BGH, 28.10.1986 - 1 StR 507/86

    Zuständigkeit des Landgerichts wegen fehlender "Strafkammerqualität" der

  • BGH, 23.09.1988 - 2 StR 409/88

    Verwertung der rechtsfehlerhaft erlangten Aussage des Angeklagten - Unterlassen

  • EGMR, 28.08.1992 - 13161/87

    ARTNER v. AUSTRIA

  • EGMR, 07.08.1996 - 19874/92

    FERRANTELLI AND SANTANGELO v. ITALY

  • BGH, 05.02.1993 - 2 StR 525/92

    Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweiswürdigung - V-Mann - Sperrung -

  • EGMR, 19.12.1990 - 11444/85

    DELTA c. FRANCE

  • EGMR, 26.03.1996 - 20524/92

    DOORSON c. PAYS-BAS

  • EGMR, 20.11.1989 - 11454/85

    KOSTOVSKI v. THE NETHERLANDS

  • EGMR, 26.04.1991 - 12398/86

    ASCH v. AUSTRIA

  • EGMR, 19.03.1991 - 11069/84

    CARDOT c. FRANCE

  • EGMR, 27.09.1990 - 12489/86

    Windisch ./. Österreich

  • BGH, 04.03.2004 - 3 StR 218/03

    Verurteilung El Motassadeqs vom BGH aufgehoben

    Die mittelbar in das Verfahren eingeführten Angaben derartiger Gewährsleute bedürfen sorgfältigster Überprüfung (BGHSt 17, 382, 386; 34, 15, 18; 46, 93, 105 f.) vielmehr auch deswegen, weil bei dieser Art der Beweisführung das Fragerecht der Verteidigung Einbußen erleidet (BGHSt 39, 141, 145 f.).
  • BGH, 20.10.2014 - 5 StR 176/14

    Notwendige Verteidigerbestellung (Ermittlungsverfahren; verantwortliche

    Besonderheiten, etwa die Durchführung einer beweissichernden ermittlungsrichterlichen Vernehmung eines wesentlichen Belastungszeugen in Abwesenheit des Beschuldigten (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 2000 - 1 StR 169/00, BGHSt 46, 93, 99 f.), waren nicht gegeben.
  • BGH, 29.11.2006 - 1 StR 493/06

    Konfrontationsrecht im Ermittlungsverfahren (Fragerecht: wesentliche Bedeutung

    Zum Recht auf konfrontative Befragung nach Art. 6 Abs. 3 Buchst. d MRK (in Fortführung von BGHSt 46, 93).

    Entscheidend ist vielmehr, ob das Verfahren in seiner Gesamtheit einschließlich der Art und Weise der Beweiserhebung und -würdigung fair war (st. Rspr.; vgl. EGMR, Urteile vom 19. Dezember 1990 - Nr. 26/1989/186/246 - Delta gegen Frankreich = ÖJZ 1991, 425, 426; vom 28. August 1992 - Nr. 39/1991/291/362 - Artner gegen Österreich = EuGRZ 1992, 476; vom 7. August 1996 - Nr. 48/1995/554/640 - Ferrantelli und Santangelo gegen Italien = ÖJZ 1997, 151, 152; vom 14. Dezember 1999 - Nr. 37019/97 - A.M. gegen Italien = StraFo 2000, 374, 375; vom 18. Oktober 2001 - Nr. 37225/97 - N.F.B. gegen Deutschland = NJW 2003, 2297; vom 20. Dezember 2001 - Nr. 33900/96 - P.S. gegen Deutschland = NJW 2003, 2893, 2894; vom 23. November 2005 - Nr. 73047/01 - Haas gegen Deutschland = JR 2006, 289, 291; BGHSt 46, 93, 94 ff. m. w. Nachw.; BGH NStZ 2004, 505, 506; 2005, 224, 225; NStZ-RR 2005, 321).

    Daher gilt für die tatrichterliche Beweiswürdigung: Ist die unterbliebene konfrontative Befragung eines Zeugen der Justiz zuzurechnen, kann eine Verurteilung auf dessen Angaben nur gestützt werden, wenn diese durch andere gewichtige Gesichtspunkte außerhalb der Aussage bestätigt werden (BGHSt 46, 93, 106; BGH NStZ 2005, 224, 225; NStZ-RR 2005, 321; vgl. auch BGH NJW 2003, 3142, 3144; NStZ 2004, 505, 506 f.).

    Der Ausschluss des Angeklagten drängte im Übrigen auch dazu, die Wahrnehmung seines Fragerechts durch einen Verteidiger sicherzustellen (BGHSt 46, 93, 97 ff.).

    Die Strafkammer ist zwar - auf der Grundlage von BGHSt 46, 93, 103 ff. - im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass der Tatnachweis voraussetzt, dass die Angaben der Geschädigten durch gewichtige Gesichtspunkte außerhalb der Aussage bestätigt werden.

    Schon hierbei wäre allerdings zu bedenken gewesen, dass gerade den Merkmalen, dass die Angaben "detailreich" und "in einen vielschichtigen Kontext eingebunden" sind, infolge des Fehlens einer kontradiktorischen Erörterung ein geringeres Gewicht zukommt (Senat, Urteil vom 25. Juli 2000 - 1 StR 169/00 - Umdr. S. 27 f., in BGHSt 46, 93 nicht abgedruckt).

  • BGH, 22.11.2001 - 1 StR 220/01

    Belehrung über das Recht auf Verteidigerkonsultation und zur Notwendigkeit einer

    Zur Belehrung über das Recht auf Verteidigerkonsultation und zur Notwendigkeit einer Verteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren (Fortführung von BGHSt 38, 214 und von BGHSt 46, 93).

    Der Senat hat diese Vorschrift im Blick auf ihre jetzige Fassung und deren Entstehungsgeschichte dahin ausgelegt, daß die Staatsanwaltschaft die Pflicht zur Stellung des Beiordnungsantrages hat, wenn abzusehen ist, daß die Mitwirkung des Verteidigers notwendig werden wird (BGHSt 46, 93, 98).

  • BVerfG, 08.10.2009 - 2 BvR 547/08

    Faires Verfahren; Recht auf unmittelbare und konfrontative Befragung von

    b) Vor diesem Hintergrund und unter maßgeblicher Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 lit. d) EMRK (vgl. hierzu EGMR, StV 1997, S. 617 - van Mechelen gegen Niederlande - NJW 2003, S. 2297 - N.F.B. gegen Deutschland - NStZ 2007, S. 103 - Haas gegen Deutschland - sowie BGHSt 46, 93 ; 51, 150 ) hat der Bundesgerichtshof Leitlinien zur Handhabung des Beschuldigtenrechts auf konfrontative Befragung von Belastungszeugen und zur Verwertbarkeit nicht konfrontierter Aussagen bei der Urteilsfindung entwickelt, die sich im Wesentlichen wie folgt zusammenfassen lassen:.

    In bestimmten Fällen kann indes auf eine Konfrontation des Zeugen mit dem Angeklagten verzichtet werden, etwa aus Gründen des Zeugenschutzes oder wenn zu befürchten ist, dass der Zeuge in Gegenwart des Angeklagten nicht die Wahrheit sagen werde (vgl. BGHSt 46, 93 m.w.N.).

    Auch kann eine audiovisuelle Konfrontationsvernehmung nach § 247a StPO - gegebenenfalls unter optischer und akustischer Abschirmung - geboten sein, um eine Verletzung des Fairnessgebots zu vermeiden (vgl. BGHSt 45, 188 ; 46, 93 ; BGH, Beschluss vom 7. März 2007 - 1 StR 646/06 -, NStZ 2007, S. 477 m.w.N.).

    Entscheidend ist vielmehr, ob das Verfahren in seiner Gesamtheit einschließlich der Art und Weise der Beweiserhebung und -würdigung fair war (vgl. BGHSt 46, 93 ).

    Vielmehr kann ein solches Defizit auch noch im Rahmen der abschließenden Beweiswürdigung ausgeglichen werden (vgl. BGHSt 46, 93 ).

    Eine Verurteilung kann auf die Aussage eines nicht konfrontierten Zeugen regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn diese durch andere gewichtige Gesichtspunkte außerhalb der Aussage bestätigt werden (vgl. BGHSt 46, 93 ; 51, 150 jeweils mit weiteren Nachweisen. Ausführlich auch Schädler, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, Art. 6 MRK, Rn. 51 ff.; Safferling, NStZ 2006, S. 75 ff.).

  • BGH, 15.04.2003 - 1 StR 64/03

    Vernehmungsersetzende Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung einer früheren

    Zugleich soll der Garantie des Fragerechts des Beschuldigten gegenüber dem Belastungszeugen Rechnung getragen werden (Art. 6 Abs. 3 Buchst. d MRK; vgl. BGHSt 46, 93 m.w.N. aus der Rspr. des EGMR).

    Dazu wird der Verteidiger allerdings regelmäßig - falls möglich - auch die Gelegenheit haben müssen, sich vor der Vernehmung mit dem Beschuldigten zu besprechen (vgl. BGHSt 46, 93).

    Daß es bei der Vernehmungsersetzung nach § 255a Abs. 2 Satz 1 StPO deshalb zu einer Einschränkung der "Konfrontationsmöglichkeiten" der Verteidigung kommen kann, ist wegen des zeugen- und opferschützenden Anliegens der Regelung hinzunehmen (vgl. BGHSt 46, 93, 96).

  • BGH, 26.04.2017 - 1 StR 32/17

    Konfrontationsrecht (Grundsatz des fairen Verfahrens; individualschützender

    aa) Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob eine Verletzung des völkerrechtlich gewährleisteten Konfrontationsrechts im innerstaatlichen Recht lediglich auf der Ebene der Beweiswürdigung zu besonders strengen Beweis- und Begründungsanforderungen führt (vgl. BVerfG (2. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 8. Oktober 2010 - 2 BvR 547/08, NJW 2010, 925, 926; BGH, Urteil vom 25. Juli 2000 - 1 StR 169/00, BGHSt 46, 93, 103 ff.; Beschluss vom 29. November 2006 - 1 StR 493/06, BGHSt 51, 150, 157 Rn. 25) oder - obwohl verfassungsrechtlich nicht geboten (BVerfG aaO NJW 2010, 925, 926) - die Unverwertbarkeit auf einen nicht konfrontativ befragten Zeugen zurückgehender Informationen (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 2014 - 1 StR 638/13, NStZ-RR 2014, 246, 248; nicht eindeutig BGH, Beschluss vom 17. März 2010 - 2 StR 397/09, BGHSt 55, 70, 78 f. Rn. 28-30) bewirkt.

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die zuständige Staatsanwaltschaft gehalten war, im Ermittlungsverfahren durch einen frühzeitigen Antrag auf Bestellung eines Pflichtverteidigers (§ 141 Abs. 3 Satz 1 und 2 StPO) und die Veranlassung einer mit Anwesenheitsrechten (§ 168c Abs. 2 und 5 StPO) verbundenen richterlichen Zeugenvernehmung die Wahrnehmung des Rechts aus Art. 6 Abs. 3 Buchst. d) EMRK zu gewährleisten (vgl. EGMR aaO Rn. 154 f.; BGH, Urteil vom 25. Juli 2000 - 1 StR 169/00, BGHSt 46, 93, 97 ff.; Esser JR 2005, 247, 251 f.).

  • BGH, Ermittlungsrichter, 09.09.2015 - 3 BGs 134/15

    Pflichtverteidigerbestellung (Antragsrecht des Beschuldigten; Bestellung durch

    Der Gesetzgeber hat in § 141 Abs. 3 Satz 2 StPO eine Antragspflicht der Staatsanwaltschaft statuiert, sobald die Mitwirkung eines Verteidigers notwendig sein wird, und damit die Rolle der Verteidigung im Vorverfahren gestärkt (BGH, Urteil vom 25. Juli 2000 1 StR 169/00, BGHSt 46, 93 Rdn. 34/35).
  • BGH, 04.05.2017 - 3 StR 323/16

    Voraussetzungen eines Konventionsverstoßes bei fehlender Gelegenheit zur

    Im Rahmen dieser Würdigung ist zu beachten, dass die Einbettung der Angaben des Zeugen in einen bestimmten Lebenssachverhalt und der Detailreichtum seiner Aussage angesichts des Fehlens eines kontradiktorischen Verhörs von beschränktem Wert sind (BGH, Urteil vom 25. Juli 2000 - 1 StR 169/00, juris Rn. 68 (insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 46, 93)).

    Aus dem Gebot folgen allerdings erhöhte Anforderungen an die Abfassung der Urteilsgründe, in denen das Gericht seine Erwägungen zur Würdigung der Aussage darlegen muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - 2 BvR 547/08, NJW 2010, 925, 926; BGH, Urteil vom 25. Juli 2000 - 1 StR 169/00, BGHSt 46, 93, 106).

  • BGH, 05.02.2002 - 5 StR 588/01

    Hinweis auf anwaltlichen Notdienst

    Eingeschränkte Notwendigkeit einer Verteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren (Abgrenzung zu BGHSt 46, 93 und BGH, Urteil vom 22. November 2001 - 1 StR 220/01, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

    So erstarkt insbesondere nach dreimonatigem Vollzug von Untersuchungshaft die Position des Beschuldigten dahin, daß er die Bestellung eines Verteidigers verlangen kann (s. § 140 Abs. 1 Nr. 5, § 117 Abs. 4 StPO; dazu weitergehend BGHSt 46, 93, 99).

    Für die Stellung dieses Antrags, der sich nach der Prognose notwendiger Verteidigung in einem künftigen gerichtlichen Verfahren richtet, steht der Staatsanwaltschaft ein nicht umfassend gerichtlich überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (vgl. BGHSt 46, 93, 98 f.; BGH, Urt. vom 22. November 2001 - 1 StR 220/01, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, Umdruck S. 13 ff.).

    Zutreffend verlangt der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, der insoweit (aaO) eine Reduzierung des richterlichen Ermessens (§ 141 Abs. 3 Satz 1 StPO) auf Null und eine entsprechende Einengung des staatsanwaltlichen Beurteilungsspielraums (§ 141 Abs. 3 Satz 2 StPO) annimmt, die Bestellung eines Verteidigers vor einer beweissichernden ermittlungsrichterlichen Vernehmung eines wesentlichen Belastungszeugen in Abwesenheit des Beschuldigten (BGHSt 46, 93, 99 f.), in diesem Fall wird nur so den Anforderungen des Rechtes des Beschuldigten auf Verteidigung aus Art. 6 Abs. 3 Buchst. c MRK, hier insbesondere mit Rücksicht auf eine effektive Wahrung seines Fragerechts aus Art. 6 Abs. 3 Buchst. d MRK, genügt.

  • BGH, 17.03.2010 - 2 StR 397/09

    Beeinträchtigungen des Konfrontationsrechts durch andere Vertragsstaaten der EMRK

  • BGH, 15.02.2023 - 2 StR 270/22

    Strafzumessung (minder schwerer Fall: gesetzlich vertypter Milderungsgrund,

  • BGH, 24.07.2003 - 3 StR 212/02

    Verurteilung wegen sechsfachen Mordes durch Zerstörung eines Miethauses in

  • LG Krefeld, 14.08.2017 - 21 StVK 218/16

    Hartmut Hopp: Früherer Arzt der Colonia Dignidad muss in Deutschland in Haft

  • BGH, 08.06.2016 - 2 StR 539/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Zeuge, der mit Aussage zugleich strafrechtliche

  • BGH, 16.04.2014 - 1 StR 638/13

    Verletzung des Konfrontationsrechts (Fragerecht; Zurechenbarkeit des Ausfalls);

  • BGH, 13.01.2022 - 3 StR 341/21

    Beweiswürdigung bei Nichtgewährung des Konfrontationsrechts bzgl. eines

  • BGH, 03.12.2004 - 2 StR 156/04

    Konfrontationsrecht und faires Verfahren (Gesamtbetrachtung; Verantwortlichkeit

  • BGH, 16.05.2002 - 1 StR 40/02

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; verminderter Wert von Anschuldigungen des

  • BVerfG, 05.07.2006 - 2 BvR 1317/05

    Anspruch auf faires Verfahren (Gesamtbetrachtung); Konfrontationsrecht (fehlende

  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2491/07

    Zeugnisverweigerungsrecht (Verwertung ermittlungsrichterlicher Vernehmungen);

  • BGH, 22.06.2005 - 2 StR 4/05

    Konfrontationsrecht (Begriff des Zeugen; Gesamtwürdigung der Fairness des

  • OLG Brandenburg, 02.09.2020 - 1 Ss 54/20
  • BGH, 23.01.2002 - 5 StR 130/01

    Verurteilungen wegen Korruption von Fahrprüfern rechtskräftig

  • BGH, 26.09.2002 - 1 StR 111/02

    Vorlage; Anfrageverfahren; audiovisuelle Vernehmung von Vertrauenspersonen der

  • OLG Brandenburg, 02.09.2020 - 53 Ss 83/20
  • OLG Bremen, 02.04.2020 - 1 Ws 32/20

    Zum Einfluss der Pandemie in Folge der Verbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2)

  • BGH, 30.07.2002 - 1 StR 82/02

    Glaubhaftigkeitsbeurteilung (Beweiswürdigung; ermittlungsrichterliche

  • BGH, 19.02.2015 - 3 StR 597/14

    Lücken- und damit fehlerhafte Beweisaufnahme (besondere Anforderungen an die

  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1880/06

    Verfassungsmäßigkeit einer Zeugenvernehmung unter optischer und akustischer

  • OLG Hamm, 15.05.2018 - 4 RVs 47/18

    Verwertbarkeit der Aussage eines Zeugen wegen unterbliebener Bestellung eines

  • BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 411/07

    Faires Verfahren (Konfrontationsrecht; Fragerecht; Berücksichtigung der EMRK);

  • BGH, 07.07.2004 - 5 StR 71/04

    Beweiswürdigung bei Aussagen im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts

  • BGH, 27.02.2004 - 2 StR 146/03

    Urteil wegen Handeltreibes mit Heroin rechtskräftig

  • OLG Bamberg, 09.07.2014 - 3 Ss 78/14

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Anforderungen an die Urteilsbegründung bei

  • BGH, 07.09.2017 - 1 StR 329/17

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Revisibilität; Beweiswert der

  • BGH, 28.06.2017 - 2 StR 92/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Beeinflussung von Zeugen als zulässiges

  • BGH, Ermittlungsrichter, 04.06.2021 - 2 BGs 254/21

    Entscheidung über die Bestellung eines Pflichtverteidigers (Bestellung von Amts

  • BGH, 27.01.2005 - 1 StR 396/04

    Rüge der Verletzung des Konfrontationsrechts (Pflichtverteidigerbestellung im

  • BGH, 11.07.2008 - 5 StR 74/08

    Konzentrationsmaxime und Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Schiebetermine;

  • BGH, 25.01.2006 - 1 StR 567/05

    Ausreichende Begründung des Ausschlusses des Angeklagten von der Teilnahme an

  • LG München I, 21.11.2005 - 1 Ks 128 Js 10073/05

    Lebenslange Haft für Mord an Rudolph Moshammer

  • BGH, 10.10.2007 - 1 StR 458/07

    Konfrontationsrecht (Recht auf ein faires Strafverfahren; Fragerecht; Bestellung

  • BGH, 31.01.2001 - 3 StR 237/00

    Anwesenheitsrecht des Beschuldigten oder seines Verteidiger bei Vernehmung des

  • BGH, 02.07.2003 - 5 StR 182/03

    Verfall (Schadensersatzansprüche einer Prostituierten; Verletzter; Schutzgesetz;

  • LG Kassel, 22.12.2003 - 6 Qs 15/03
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2003 - 2b Ss 277/02

    Verwertbarkeit der vor der Ermittlungsrichterin erfolgten Aussagen der beiden

  • BGH, 12.12.2012 - 5 StR 578/12

    Recht zur Befragung der Belastungszeugin (erstmalige Vernehmung der Zeugin vor

  • LG Erfurt, 23.04.2012 - 7 Qs 101/12

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Ermittlungsverfahren von Amts wegen

  • OLG Dresden, 01.06.2005 - 3 Ws 30/05

    Verteidigung

  • BGH, 21.10.2015 - 4 StR 369/15

    Konfrontationsrecht (Verstoß: Urteil beruht allein oder entscheidend auf Aussage

  • LG Köln, 26.08.2015 - 108 KLs 4/15
  • OLG Jena, 15.11.2005 - 1 Ws 417/05

    Pflichtverteidigung

  • AG Kleve, 18.09.2018 - 10 Gs 1358/18

    Rechtsmittel Entscheidung Staatsanwaltschaft, nahcträgliche Bestellung

  • OLG Schleswig, 15.04.2008 - 1 Ss 45/08
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