Weitere Entscheidung unten: EuGH, 16.06.2005

Rechtsprechung
   BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04 (2)   

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BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04 (2) (https://dejure.org/2005,22)
BVerfG, Entscheidung vom 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04 (2) (https://dejure.org/2005,22)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Juli 2005 - 2 BvR 2236/04 (2) (https://dejure.org/2005,22)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 16 Abs. 1 GG; Art. 16 Abs. 2 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 23 Abs. 1 GG; Art. 103 Abs. 1, Ab. 2 GG; Art. 5 EMRK; Art. 6 Abs. 2 EMRK; Art. 7 EMRK; Art. 34 Abs. 2 lit. b EU
    Ausbürgerungs- und Auslieferungsverbot (kein verfassungswidriges Verfassungsrecht; keine Entstaatlichung); "dritte Säule" der Europäischen Union (begrenzte gegenseitige Anerkennung; gegenseitiges Vertrauen; gebotene Einzelfallprüfung); Europäisches Haftbefehlsgesetz ...

  • lexetius.com
  • DFR

    Europäischer Haftbefehl

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtigkeit des Europäischen Haftbefehlsgesetzes: verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 16 Abs 2 S 2 bei der Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl - unverhältnismäßiger Eingriff in die Auslieferungsfreiheit

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der deutschen gesetzgeberischen Umsetzung des europäischen Haftbefehls; Vereinbarkeit des Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit dem ...

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 16 Abs. 2
    Zur Verfassungsmäßigkeit des Europäisches Haftbefehlsgesetzes; Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit eines Eingriffs in die Auslieferungsfreiheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Europäisches Haftbefehlsgesetz nichtig

  • nomos.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Nichtigkeit des Europäisches Haftbefehlsgesetzes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Europäisches Haftbefehlsgesetz nichtig

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Das Europäische Haftbefehlsgesetz ist verfassungswidrig

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)
  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Europäisches Haftbefehlsgesetz nichtig

  • migrationsrecht.net (Pressebericht)

    Europäischer Haftbefehl

  • Bundesdatenschutzbeauftragte (Kurzinformation)

    Das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union verstößt gegen das Grundgesetzes und ist nichtig

  • faz.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 13.04.2005)

    Europäischer Haftbefehl: "Identität des deutschen Verfassungsstaates"

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.03.2005)

    Bürgerrechte - Die Leviathan-Frage

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Fehler im Denksystem (DER SPIEGEL 16/2005; 18.04.2005)

  • 123recht.net (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 22.6.2005)

    Karlsruhe verkündet Urteil zum europäischen Haftbefehl am 18. Juli

Besprechungen u.ä. (8)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Grundrechtsschutz in Deutschland und Europa: Das BVerfG hebt die Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl auf (Ulf Buermeyer; HRRS 8/2005, S. 273 ff.)

  • nrw.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Europäischer Haftbefehl

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 34 Abs. 1 b EU; 16 Abs. 2, 19 Abs. 4 GG; BS 2002/584; IRG
    Verfassungswidrigkeit der Umsetzung des Rahmenbeschlusses zum Europäischen Haftbefehl

  • asser.nl PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Eckpunkte für die zukünftige Ausgestaltung des deutschen Auslieferungsverfahrens (Prof. Dr. Otto Lagodny; StV 2005, 515)

  • Universität des Saarlandes (Entscheidungsbesprechung)

    Der Europäische Haftbefehl vor dem Bundesverfassungsgericht - Zur Verzahnung des nationalen und europäischen Strafrechts (Dr. Martin Wasmeier; ZEuS 2006, 23)

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der europäische Haftbefehl: Zur Umsetzung europäischer Vorgaben in Deutschland (Prof. Dr. Martin Heger; ZIS 5/2007, S. 221-225)

  • blaetter.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Europaweit verhaften (Kai Rogusch; Blätter für deutsche und internationale Politik 9/2005)

  • archive.org PDF (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Der Europäische Haftbefehl - ein Fehler im System?

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Europäischer Haftbefehl

Sonstiges (3)

  • faz.net (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 14.07.2006)

    Mamoun Darkazanli: Ermittlungen gegen Al-Qaida-Kontaktmann eingestellt

  • 123recht.net (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung)

    20 Verdächtige nach Karlsruher EU-Haftbefehl-Urteil freigelassen - Ziercke: Unter ihnen keine weiteren Terrorverdächtigen

  • spiegel.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Unberührbare (DER SPIEGEL 48/2005; 28.11.2005)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 113, 273
  • NJW 2005, 2289
  • NVwZ 2005, 1302 (Ls.)
  • NStZ 2006, 104 (Ls.)
  • EuZW 2005, 640 (Ls.)
  • StV 2005, 505
  • DVBl 2005, 1119
  • DÖV 2005, 868
  • JR 2005, 464
  • JZ 2005, 838 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (202)Neu Zitiert selbst (32)

  • BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 483/95

    Überstellung auf Wunsch

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04
    Schützt die Norm demgegenüber keine rechtlichen Interessen des Betroffenen, muss die Ermessensentscheidung für ihn nicht justitiabel sein; im Grenzbereich verdient die grundrechtsfreundliche Interpretation den Vorzug (vgl. BVerfGE 96, 100, 114 f. m.w.N.).

    Schützt die Norm demgegenüber keine rechtlichen Interessen des Betroffenen, muss die Ermessensentscheidung für ihn nicht justitiabel sein; im Grenzbereich verdient die grundrechtsfreundliche Interpretation den Vorzug (vgl. BVerfGE 96, 100 m.w.N.).

    Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in einer Entscheidung zur parallelen Problematik der Überstellung von Strafgefangenen die Nichtanfechtbarkeit der Exekutiventscheidung als mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar angesehen, weil durch die Entscheidung keine rechtlichen Interessen des Betroffenen berührt worden seien (vgl. BVerfGE 96, 100 ff.).

    In dieser Regelung kommt zum Ausdruck, dass Auslieferungen als Teil der auswärtigen Beziehungen einzuordnen sind, für die der Bund gemäß Art. 32 Abs. 1 GG die ausschließliche Zuständigkeit hat (vgl. BVerfGE 96, 100 ).

  • BVerfG, 13.10.1970 - 1 BvR 226/70

    Rücklieferung

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04
    Die Auslieferung als traditionelles Institut der internationalen strafrechtlichen Zusammenarbeit von Staaten ist als Grundrechtseingriff dadurch gekennzeichnet, dass eine Person auf Ersuchen zwangsweise aus dem Bereich der inländischen Hoheitsgewalt entfernt und einer ausländischen Hoheitsgewalt überstellt wird (vgl. BVerfGE 10, 136 ), damit ein dort betriebenes Strafverfahren abgeschlossen oder eine dort verhängte Strafe vollstreckt werden kann (vgl. BVerfGE 29, 183 ).

    Der Zweck des Freiheitsrechts auf Auslieferungsschutz liegt nicht darin, den Betroffenen einer gerechten Bestrafung zu entziehen ( BVerfGE 29, 183 ).

    Jeder Staatsangehörige soll - soweit er sich im Staatsgebiet aufhält - vor den Unsicherheiten einer Aburteilung unter einem ihm fremden Rechtssystem und in für ihn schwer durchschaubaren fremden Verhältnissen bewahrt werden (vgl. BVerfGE 29, 183 ; siehe auch von Martitz, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, Bd. I S. 1888; Mettgenberg, Ein Deutscher darf nicht ausgeliefert werden!, 1925, S. 6 ff.; S. 35 ff.; Baier, Die Auslieferung von Bürgern der Europäischen Union an Staaten innerhalb und außerhalb der EU, GA 2001, S. 427 ).

    Weder wird durch eine rechtsstaatlichen Grundsätzen gehorchende Auslieferung Deutscher deren Menschenwürde verletzt noch werden dadurch die Staatsstrukturprinzipien des Art. 20 GG angetastet (vgl. bereits BVerfGE 4, 299 ; 29, 183 ).

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04
    cc) Die Möglichkeit der Einschränkung des bislang absolut geltenden Auslieferungsverbots Deutscher führt auch nicht zu einer Entstaatlichung der vom Grundgesetz verfassten Rechtsordnung, die wegen der unantastbaren Grundsätze des Art. 20 GG der Dispositionsfreiheit des verfassungsändernden Gesetzgebers entzogen wäre (vgl. BVerfGE 89, 155 ).

    Die Unionsbürgerschaft ist - ungeachtet ihrer sonstigen Bedeutung (vgl. BVerfGE 89, 155 ) - ein abgeleiteter und die mitgliedstaatliche Staatsangehörigkeit ergänzender Status (Art. 17 Abs. 1 Satz 2 EG); auch Art. 1-10 Abs. 1 Satz 2 des Vertrages über eine Verfassung für Europa hält daran fest, wenn er bestimmt, dass die Unionsbürgerschaft zur nationalen Staatsbürgerschaft hinzutritt, ohne diese zu ersetzen.

    Als Handlungsform des Unionsrechts steht der Rahmenbeschluss außerhalb der supranationalen Entscheidungsstruktur des Gemeinschaftsrechts (vgl. zum Unterschied von Unions- und Gemeinschaftsrecht BVerfGE 89, 155 ).

  • BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04
    Im Hinblick auf die Bewilligung im klassischen Auslieferungsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung bislang offen gelassen, ob die Bewilligungsentscheidung mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden kann, ist aber von einer in jedem Fall nur eingeschränkten Prüfungsmöglichkeit ausgegangen (vgl. BVerfGE 63, 215 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1983 - 2 BvR 429/83 -, EuGRZ 1983, S. 262 f.; aus der neueren Rechtsprechung der Fachgerichte vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 26. März 2001 - 2 S 2/01 -, OVGE 23, 232 = NVwZ 2002, S. 114 einerseits und Beschluss des VG Berlin vom 12. April 2005 - VG 34 A 98.04 - andererseits).

    Daher war die gerichtliche Anfechtung der Bewilligungsentscheidung in der Praxis nicht möglich und wurde auch in der Literatur überwiegend abgelehnt (vgl. Vogler, Auslieferungsrecht und Grundgesetz, 1970, S. 306 ff. m.w.N.; ders., in: Grützner/Pötz, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 2. Aufl. 2004, § 12 Rn. 20 ff.; ferner BVerfGE 63, 215 ).

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87

    Pensionistenprivileg

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04
    bb) Die Rechtsweggarantie setzt voraus, dass dem Betroffenen eine Rechtsposition zusteht; die Verletzung bloßer Interessen reicht nicht aus (vgl. BVerfGE 31, 33 ; 83, 182 ).

    Diese Rechtsposition kann sich aus einem anderen Grundrecht oder einer grundrechtsgleichen Gewährleistung ergeben, aber auch durch Gesetz begründet sein, wobei der Gesetzgeber bestimmt, unter welchen Voraussetzungen dem Bürger ein Recht zusteht und welchen Inhalt es hat (vgl. BVerfGE 78, 214 ; 83, 182 ).

  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04
    Mit dem in den EU-Vertrag aufgenommenen Ausschluss der unmittelbaren Anwendbarkeit wollten die Mitgliedstaaten insbesondere verhindern, dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur unmittelbaren Anwendbarkeit von Richtlinien auch auf den Rahmenbeschluss erstreckt wird (zur sogenannten "vertikalen Direktwirkung" von Richtlinien siehe EuGH, verb. Rs. C-6/90 und C-9/90, Slg. 1991, I-5357 Rn. 11 - Francovich u.a.; Rs. C-62/00, Slg. 2002, I-6325 Rn. 25 - Marks & Spencer; zusammenfassend Borchardt, Die rechtlichen Grundlagen der Europäischen Union, 2. Aufl. 2002, Rn. 341 ff.).
  • VG Berlin, 12.04.2005 - 34 A 98.04

    Eilantrag eines Al-Qaida-Verdächtigten gegen Auslieferungsbewilligung erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04
    Im Hinblick auf die Bewilligung im klassischen Auslieferungsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung bislang offen gelassen, ob die Bewilligungsentscheidung mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden kann, ist aber von einer in jedem Fall nur eingeschränkten Prüfungsmöglichkeit ausgegangen (vgl. BVerfGE 63, 215 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1983 - 2 BvR 429/83 -, EuGRZ 1983, S. 262 f.; aus der neueren Rechtsprechung der Fachgerichte vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 26. März 2001 - 2 S 2/01 -, OVGE 23, 232 = NVwZ 2002, S. 114 einerseits und Beschluss des VG Berlin vom 12. April 2005 - VG 34 A 98.04 - andererseits).
  • OLG Stuttgart, 07.09.2004 - 3 Ausl 80/04

    Europäischer Haftbefehl: Gleichstellung mit Auslieferungsersuchen; europäischer

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04
    Die Ausgestaltung des § 83a Abs. 1 IRG als Soll-Vorschrift hat bereits in der kurzen Zeit nach dem Inkrafttreten des Europäischen Haftbefehlsgesetzes dazu geführt, dass die Vollständigkeit der Auslieferungsunterlagen in konkreten Auslieferungsverfahren unter Hinweis auf den Gesetzeswortlaut als für die Zulässigkeit eines Ersuchens entbehrlich angesehen wurde (siehe OLG Stuttgart, Beschluss vom 7. September 2004 - 3 Ausl. 80/04 -, NJW 2004, S. 3437 ; vgl. auch Seitz, a.a.O., S. 546 ).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04
    Der Bürger hat einen substantiellen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 93, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04
    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes schließt allerdings nicht aus, dass je nach Art der zu prüfenden Maßnahme wegen der Einräumung von Gestaltungs-, Ermessens- und Beurteilungsspielräumen eine unterschiedliche Kontrolldichte zustande kommt (vgl. BVerfGE 61, 82 ; 84, 34 ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

  • BVerfG, 16.03.1983 - 2 BvR 429/83

    Auslieferung eines politisch Verfolgten in die Türkei

  • OLG Braunschweig, 03.11.2004 - Ausl 5/04

    Möglichkeit der Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen an Spanien;

  • BVerfG, 12.12.2000 - 2 BvR 1290/99

    Völkermord vor deutschen Gerichten

  • BVerfG, 27.04.1971 - 2 BvR 708/65

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Verletzung von Rechtssätzen mit Reflexwirkung

  • OVG Berlin, 26.03.2001 - 2 S 2.01
  • EGMR, 18.02.1999 - 26083/94

    WAITE AND KENNEDY v. GERMANY

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten zum Zwecke der Strafverfolgung ( USA;

  • EGMR, 18.02.1999 - 24833/94

    MATTHEWS c. ROYAUME-UNI

  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BVerfG, 20.10.1959 - 1 BvR 125/59

    Durchlieferung

  • BVerfG, 06.10.1955 - 1 BvR 85/55

    Überstellung eines deutschen Staatsangehörigen an das Saarland

  • BVerfG, 24.11.2004 - 2 BvR 2236/04

    Antrag auf einstweilige Anordnung erfolgreich: Übergabe eines deutschen

  • OLG Hamburg, 23.11.2004 - Ausl 28/03
  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Darüber hinaus prüft das Bundesverfassungsgericht, ob der unantastbare Kerngehalt der Verfassungsidentität des Grundgesetzes nach Art. 23 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 GG gewahrt ist (vgl. BVerfGE 113, 273 ).

    Innerhalb der deutschen Jurisdiktion muss es zudem möglich sein, die Integrationsverantwortung im Fall von ersichtlichen Grenzüberschreitungen bei Inanspruchnahme von Zuständigkeiten durch die Europäische Union - dies wurde auch von den Bevollmächtigten des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung in der mündlichen Verhandlung betont - und zur Wahrung des unantastbaren Kerngehalts der Verfassungsidentität des Grundgesetzes im Rahmen einer Identitätskontrolle einfordern zu können (vgl. BVerfGE 75, 223 ; 89, 155 ; 113, 273 ).

    Darüber hinaus prüft das Bundesverfassungsgericht, ob der unantastbare Kerngehalt der Verfassungsidentität des Grundgesetzes nach Art. 23 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 GG gewahrt ist (vgl. BVerfGE 113, 273 ).

    Eine Übertragung von Hoheitsrechten über die intergouvernementale Zusammenarbeit hinaus darf in diesem grundrechtsbedeutsamen Bereich nur für bestimmte grenzüberschreitende Sachverhalte unter restriktiven Voraussetzungen zu einer Harmonisierung führen; dabei müssen grundsätzlich substantielle mitgliedstaatliche Handlungsfreiräume erhalten bleiben (vgl. BVerfGE 113, 273 ).

    Dies gilt vor allem für den Prozess der Herausbildung einer internationalen Strafjustiz für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen (vgl. BVerfGE 113, 273 ; BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Dezember 2000 - 2 BvR 1290/99 -, NJW 2001, S. 1848 ff.).

  • BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15

    Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig

    Soweit Maßnahmen von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Europäischen Union Auswirkungen zeitigen, die mit den Grundsätzen der Art. 1 und Art. 20 GG die Verfassungsidentität des Grundgesetzes berühren, gehen sie über die durch die Verfassung gezogenen Grenzen offener Staatlichkeit hinaus (vgl. BVerfGE 113, 273 ; 123, 267 ; 134, 366 ; 142, 123 ).
  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14

    Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der

    Wird die Verletzung der Menschenwürdegarantie geltend gemacht, so prüft das Bundesverfassungsgericht - ungeachtet der bisherigen Rechtsprechung zur Unzulässigkeit von Verfassungsbeschwerden und Vorlagen, mit denen die Verletzung in Grundrechten des Grundgesetzes durch sekundäres Gemeinschafts- beziehungsweise Unionsrecht gerügt wurde (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 102, 147 ) - einen solchen schwerwiegenden Grundrechtsverstoß im Rahmen der Identitätskontrolle (vgl. BVerfGE 113, 273 ; 123, 267 ; 126, 286 ; 129, 78 ; 134, 366 ; dazu sogleich unter C.I.2.bis 5.).

    Auf einer primärrechtlichen Ermächtigung kann eine derartige Maßnahme nicht beruhen, weil auch der mit der Mehrheit des Art. 23 Abs. 1 Satz 3 GG in Verbindung mit Art. 79 Abs. 2 GG entscheidende Integrationsgesetzgeber der Europäischen Union keine Hoheitsrechte übertragen kann, mit deren Inanspruchnahme eine Berührung der von Art. 79 Abs. 3 GG geschützten Verfassungsidentität einherginge (vgl. BVerfGE 113, 273 ; 123, 267 ; 134, 366 ).

    Die in Art. 23 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 GG für integrationsfest erklärten Schutzgüter dulden auch keine Relativierung im Einzelfall (vgl. BVerfGE 113, 273 ; 123, 267 ; 126, 286 ; 129, 78 ; 129, 124 ; 132, 195 ; 134, 366 ).

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Rechtsprechung
   EuGH, 16.06.2005 - C-105/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,182
EuGH, 16.06.2005 - C-105/03 (https://dejure.org/2005,182)
EuGH, Entscheidung vom 16.06.2005 - C-105/03 (https://dejure.org/2005,182)
EuGH, Entscheidung vom 16. Juni 2005 - C-105/03 (https://dejure.org/2005,182)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Rahmenbeschluss 2001/220/JI; Art. 34 Abs. 2 EU; Art. 35 EU; Art. 6 EMRK; Art. 8 EMRK; Art. 234 EG
    Unmittelbare Wirkung von Rahmenbeschlüssen (gemeinschaftsrechtskonforme bzw. unionsrechtskonforme Auslegung im Strafverfahren im Rahmen der dritten Säule; intergouvernementale Zusammenarbeit; teleologische Auslegung); polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in ...

  • lexetius.com

    Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Artikel 34 EU und 35 EU - Rahmenbeschluss 2001/220/JI - Stellung des Opfers im Strafverfahren - Schutz gefährdeter Personen - Vernehmung Minderjähriger als Zeugen - Wirkungen eines Rahmenbeschlusses

  • Europäischer Gerichtshof

    Pupino

    Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Artikel 34 EU und 35 EU - Rahmenbeschluss 2001/220/JI - Stellung des Opfers im Strafverfahren - Schutz gefährdeter Personen - Vernehmung Minderjähriger als Zeugen - Wirkungen eines Rahmenbeschlusses

  • EU-Kommission PDF

    Pupino

    Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Artikel 34 EU und 35 EU - Rahmenbeschluss 2001/220/JI - Stellung des Opfers im Strafverfahren - Schutz gefährdeter Personen - Vernehmung Minderjähriger als Zeugen - Wirkungen eines Rahmenbeschlusses

  • EU-Kommission

    Pupino

    Justiz und Inneres

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen nach Artikel 35 EU; Auslegung des Rahmenbeschlusses über die Stellung des Opfers im Strafverfahren; Verpflichtung zur gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung durch Rahmenbeschlüsse; Schutz von misshandelten Kleinkindern im Aussageverfahren; ...

  • Judicialis

    EU Art. 34; ; EU Art. 35; ; Rahmenbeschluss 2001/220/JI

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Unionsrecht und nationales Recht - der Fall Pupino

  • rechtsportal.de

    Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Artikel 34 EU und 35 EU - Rahmenbeschluss 2001/220/JI - Stellung des Opfers im Strafverfahren - Schutz gefährdeter Personen - Vernehmung Minderjähriger als Zeugen - Wirkungen eines Rahmenbeschlusses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Justiz und Inneres - DER GERICHTSHOF BEJAHT DIE ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER GEMEINSCHAFTSRECHTSKONFORMEN AUSLEGUNG DES NATIONALEN RECHTS IM RAHMEN DER POLIZEILICHEN UND JUSTIZIELLEN ZUSAMMENARBEIT IN STRAFSACHEN

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Pupino

    Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Artikel 34 EU und 35 EU - Rahmenbeschluss 2001/220/JI - Stellung des Opfers im Strafverfahren - Schutz gefährdeter Personen - Vernehmung Minderjähriger als Zeugen - Wirkungen eines Rahmenbeschlusses

  • faz.net (Pressebericht, 16.06.2005)

    Rahmenbeschlüsse der EU haben unmittelbare Wirkung

  • migrationsrecht.net (Leitsatz)
  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Gerichtsverfahren EuGH 16.6.2005 Az. C-105/03

Besprechungen u.ä. (3)

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Verfasst der EuGH die Union? (Privatdozent Dr. Peter Rackow, Göttingen; ZIS 2008, 526)

  • zaoerv.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Verschmelzung der drei Säulen der EU durch europäisches Richterrecht? (Prof. Dr. Thomas Giegerich; ZaöRV 2007, 351)

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Der Rahmenbeschluss als Handlungsform der Europäischen Union und seine Rechtswirkungen (Dr. Stefan Lorenzmeier; ZIS 2006, 576)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale di Firenze (GIP) - Auslegung der Artikel 2, 3 und 8 des Rahmenbeschlusses des Rates vom 15. März 2001 über die Stellung des Opfers im Strafverfahren - Zeugenvernehmung Minderjähriger - In den nationalen Rechtsvorschriften nicht ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2839
  • EuZW 2005, 433
  • StV 2006, 1
  • StV 2007, 1
  • DVBl 2005, 1189
  • JZ 2005, 838
 
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Wird zitiert von ... (182)Neu Zitiert selbst (6)

  • EGMR, 20.01.2005 - 30598/02

    ACCARDI ET AUTRES c. ITALIE

    Auszug aus EuGH, 16.06.2005 - C-105/03
    60 Das vorlegende Gericht hat sich zu vergewissern, dass - sofern das Beweissicherungsverfahren und die Anhörung unter den im italienischen Recht vorgesehenen besonderen Modalitäten im vorliegenden Fall möglich sind - die Anwendung dieser Maßnahmen unter Berücksichtigung der Verpflichtung zu rahmenbeschlusskonformer Auslegung des nationalen Rechts nicht dazu führt, dass das Strafverfahren gegen Frau Pupino insgesamt gesehen nicht mehr fair im Sinne von Artikel 6 der Konvention nach dessen Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist (vgl. u. a. Urteile des EGMR vom 20. Dezember 2001, P. S./Deutschland, vom 2. Juli 2002, S. N./Schweden, Receuil des arrêts et décisions 2002-V, und vom 13. Februar 2004, Rachdad/Frankreich, sowie Entscheidung vom 20. Januar 2005, Accardi u. a./Italien, Req. 30598/02).
  • EuGH, 23.02.1995 - C-54/94

    Strafverfahren gegen Cacchiarelli und Stanghellini

    Auszug aus EuGH, 16.06.2005 - C-105/03
    22 Es steht fest, dass der im Rahmen eines Strafverfahrens wie des Ausgangsverfahrens tätige Ermittlungsrichter eine gerichtliche Funktion ausübt, so dass er als "Gericht eines Mitgliedstaats" im Sinne von Artikel 35 EU anzusehen ist (in diesem Sinne - zu Artikel 234 EG - auch Urteile vom 23. Februar 1995 in den Rechtssachen C-54/94 und C-74/94, Cacchiarelli und Stanghellini, Slg. 1995, I-391, und vom 12. Dezember 1996 in den Rechtssachen C-74/95 und C-129/95, X, Slg. 1996, I-6609), und dass der auf den Artikeln 31 EU und 34 EU beruhende Rahmenbeschluss zu den in Artikel 35 Absatz 1 EU genannten Rechtsakten gehört, über die der Gerichtshof im Wege der Vorabentscheidung entscheiden kann.
  • EuGH, 12.12.1996 - C-74/95

    Strafverfahren gegen X

    Auszug aus EuGH, 16.06.2005 - C-105/03
    22 Es steht fest, dass der im Rahmen eines Strafverfahrens wie des Ausgangsverfahrens tätige Ermittlungsrichter eine gerichtliche Funktion ausübt, so dass er als "Gericht eines Mitgliedstaats" im Sinne von Artikel 35 EU anzusehen ist (in diesem Sinne - zu Artikel 234 EG - auch Urteile vom 23. Februar 1995 in den Rechtssachen C-54/94 und C-74/94, Cacchiarelli und Stanghellini, Slg. 1995, I-391, und vom 12. Dezember 1996 in den Rechtssachen C-74/95 und C-129/95, X, Slg. 1996, I-6609), und dass der auf den Artikeln 31 EU und 34 EU beruhende Rahmenbeschluss zu den in Artikel 35 Absatz 1 EU genannten Rechtsakten gehört, über die der Gerichtshof im Wege der Vorabentscheidung entscheiden kann.
  • EuGH, 03.05.2005 - C-387/02

    IN EINEM STRAFVERFAHREN WEGEN BILANZFÄLSCHUNG KÖNNEN SICH DIE BEHÖRDEN EINES

    Auszug aus EuGH, 16.06.2005 - C-105/03
    45 Nach diesen Grundsätzen darf die genannte Verpflichtung insbesondere nicht dazu führen, dass auf der Grundlage eines Rahmenbeschlusses unabhängig von einem zu seiner Durchführung erlassenen Gesetz die strafrechtliche Verantwortlichkeit derjenigen, die gegen die Vorschriften dieses Beschlusses verstoßen, festgelegt oder verschärft wird (vgl. zu Richtlinien der Gemeinschaft u. a. Urteil X, Randnr. 24, und Urteil vom 3. Mai 2005 in den Rechtssachen C-387/02, C-391/02 und C-403/02, Berlusconi u. a., Slg. 2005, I-0000, Randnr. 74).
  • EuGH, 07.09.1999 - C-355/97

    Beck und Bergdorf

    Auszug aus EuGH, 16.06.2005 - C-105/03
    Abgesehen von solchen Fällen ist der Gerichtshof grundsätzlich verpflichtet, über die ihm vorgelegten Fragen nach der Auslegung von Rechtsakten im Sinne von Artikel 35 Absatz 1 EU zu entscheiden (vgl. in Bezug auf Artikel 234 EG u. a. Urteile vom 7. September 1999 in der Rechtssache C-355/97, Beck und Bergedorf, Slg. 1999, I-4977, Randnr. 22, und vom 7. Juni 2005 in der Rechtssache C-17/03, VEMW u. a., Slg. 2005, I-0000, Randnr. 34).
  • EuGH, 07.06.2005 - C-17/03

    ERHÄLT EIN FRÜHERER MONOPOLIST ZUR ERFÜLLUNG VON VOR DER LIBERALISIERUNG DES

    Auszug aus EuGH, 16.06.2005 - C-105/03
    Abgesehen von solchen Fällen ist der Gerichtshof grundsätzlich verpflichtet, über die ihm vorgelegten Fragen nach der Auslegung von Rechtsakten im Sinne von Artikel 35 Absatz 1 EU zu entscheiden (vgl. in Bezug auf Artikel 234 EG u. a. Urteile vom 7. September 1999 in der Rechtssache C-355/97, Beck und Bergedorf, Slg. 1999, I-4977, Randnr. 22, und vom 7. Juni 2005 in der Rechtssache C-17/03, VEMW u. a., Slg. 2005, I-0000, Randnr. 34).
  • BGH, 29.08.2008 - 2 StR 587/07

    Verurteilung wegen Untreue im Fall Siemens bestätigt

    Das vom Europäischen Gerichtshof aufgestellte Gebot gemeinschaftsrechtskonformer Auslegung nationalen Rechts (EuGH, Urt. vom 16. Juni 2005 - Rs. C-105/03, NJW 2005, 2839, 2840 f.) ist jedenfalls auf die hier maßgebliche Gemeinsame Maßnahme 98/742/JI nicht übertragbar (so auch Saliger/Gaede aaO 65 f.; Schuster/Rübenstahl wistra 2008, 201, 205 f.; aA Tiedemann in LK 11. Aufl. § 299 Rn. 55; Androulakis, Die Globalisierung der Korruptionsbekämpfung, 2007, S. 428 f.).
  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14

    Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der

    Bei der Durchführung des Unionsrechts müssen sie die Unionsgrundrechte beachten (vgl. Art. 51 Abs. 1 GRCh; EuGH, Urteil vom 12. November 1969, Stauder, 29/69, Slg. 1969, S. 419, Rn. 7; Urteil vom 13. Juli 1989, Wachauf, 5/88, Slg. 1989, S. 2609, Rn. 19; Urteil vom 16. Juni 2005, Pupino, C-105/03, Slg. 2005, I-5285, Rn. 58 f.).

    Diese sind daher auch für die Auslegung (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Dezember 1983, Kommission/Rat, C-218/82, Slg. 1983, S. 4063, Rn. 15; Urteil vom 16. Juni 2005, Pupino, C-105/03, Slg. 2005, I-5285, Rn. 58 ff.) und Rechtmäßigkeit (vgl. Art. 263, 267 Abs. 1 Buchstabe b AEUV; Art. 51 Abs. 1 GRCh; EuGH, Urteil vom 3. Mai 2007, Advocaten voor de Wereld, C-303/05, Slg. 2007, I-3633, Rn. 45; Urteil vom 26. Februar 2013, Melloni, C-399/11, EU:C:2013:107, Rn. 48 ff.) des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl maßgeblich.

  • BGH, 31.03.2020 - XI ZR 198/19

    EuGH-Rechtsprechung zur Kaskadenverweisung ist für das deutsche Recht nicht

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs darf die Verpflichtung zur unionsrechtskonformen Auslegung nicht als Grundlage für eine Auslegung contra legem des nationalen Rechts dienen (EuGH, Urteil vom 16. Juni 2005 [Große Kammer] - C-105/03, "Pupino", Slg. 2005, I-5285 Rn. 47; Urteil vom 4. Juli 2006 [Große Kammer] - C-212/04, "Adeneler", Slg. 2006, I-6057 Rn. 110; Urteil vom 15. April 2008 [Große Kammer] - C-268/06, "Impact", Slg. 2008, I-2483 Rn. 100, 103; Urteil vom 24. Januar 2012 [Große Kammer] - C-282/10, "Dominguez", NJW 2012, 509 Rn. 25; Urteil vom 22. Januar 2019 [Große Kammer]- C-193/17, "Cresco Investigation", NZA 2019, 297 Rn. 74; Urteil vom 8. Mai 2019 - C-486/18, "Praxair MRC", NZA 2019, 1131 Rn. 38; Urteil vom 11. September 2019 - C-143/18, "Romano", WM 2019, 1919 Rn. 38; BVerfG, WM 2012, 1179, 1181; Senatsurteil vom 15. Oktober 2019 - XI ZR 759/17, WM 2019, 2164 Rn. 22 mwN).
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