Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.07.2004

Rechtsprechung
   BayObLG, 23.11.2004 - 1St RR 129/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4171
BayObLG, 23.11.2004 - 1St RR 129/04 (https://dejure.org/2004,4171)
BayObLG, Entscheidung vom 23.11.2004 - 1St RR 129/04 (https://dejure.org/2004,4171)
BayObLG, Entscheidung vom 23. November 2004 - 1St RR 129/04 (https://dejure.org/2004,4171)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    StGB § 263; ; BAföG § 58 Abs. 1 Nr. 1; ; OWiG § 21 Abs. 1 Satz 1

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    BAföG-Erschleichung ist als Betrug strafbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betrugsstrafbarkeit bei falschen Vermögensangaben zum Leistungsbezug nach Bundesausbildungsförderungsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit der Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch; Ordnungswidriges Handeln im Sinne von § 58 Absatz 1 Nummer 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG); Kennzeichen für die Spezialität eines Bußgeldtatbestandes gegenüber einem Straftatbestand; ...

Besprechungen u.ä. (2)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    BAföG-Fall

    § 263 StGB; § 58 Abs. 1 BAföG; § 21 Abs. 1 OWiG
    Betrug; Ordnungswidrigkeit; Konkurrenzen; Spezialität

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Falsche Angaben in Anträgen zur Ausbildungsförderung

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 309
  • NStZ 2005, 172
  • StV 2005, 136 (Ls.)
  • BayObLGSt 2004, 149
  • JZ 2005, 306
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 05.04.1990 - RReg. 2 St 299/89
    Auszug aus BayObLG, 23.11.2004 - 1St RR 129/04
    Kennzeichen für die Spezialität eines Bußgeldtatbestandes gegenüber einem Straftatbestand ist, dass bei wesentlicher Identität der beiden Normen in ihrem Grundtatbestand die Bußgeldnorm sich durch ein zusätzliches Merkmal unterscheidet, welches das tatbestandlich vertypte Unrecht gegenüber der Strafnorm in einem milderen Licht erscheinen lässt (BayObLG NStZ 1990, 440/441; KK/Bohnert OWiG 2. Aufl. § 21 Rn. 7; Göhler OWiG 13. Aufl. § 21 Rn. 7).
  • OLG Stuttgart, 09.07.2001 - 2 Ss (26) 298/01

    Schafherde; Unbefugte Weiden; Fremde Äcker; Diebstahl; Ordnungswidrigkeit

    Auszug aus BayObLG, 23.11.2004 - 1St RR 129/04
    Zwar ist die Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch (ausnahmsweise und nur insoweit) als unwirksam anzusehen, wenn nach den Feststellungen zum nicht angefochtenen Schuldspruch eine Straftat überhaupt nicht vorliegt, die fraglichen Taten vielmehr nur als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können (vgl. BayObLG NJW 1954, 611; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 47; KK/Ruß StPO 5. Aufl. § 318 Rn. 7 a; Meyer-Goßner StPO 47. Aufl. § 318 Rn. 17 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

    Auszug aus BayObLG, 23.11.2004 - 1St RR 129/04
    Hat das Berufungsgericht - wie hier - aufgrund einer auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung (§ 318 StPO) entschieden und wird diese Entscheidung mit der Revision angegriffen, hat das Revisionsgericht unabhängig von einer entsprechenden Verfahrensrüge und ohne Rücksicht auf eine Beschwer des Revisionsführers von Amts wegen zu prüfen, ob das Berufungsgericht die Beschränkung zu Recht für wirksam erachtet hat (BGHSt 27, 70/72; KK/Ruß StPO 5. Aufl. § 318 Rn. 11 m.w.N.).
  • BayObLG, 16.06.1998 - 4St RR 68/98

    Unwirksamkeit einer auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung

    Auszug aus BayObLG, 23.11.2004 - 1St RR 129/04
    Ein Zugriff auf den sonach rechtskräftigen Schuldspruch ist dem Revisionsgericht deshalb versagt (BayObLGSt 1998, 91/92).
  • OLG Dresden, 25.04.2014 - 2 OLG 24 Ss 778/13

    Gewerbsmäßigkeit; Regelbeispiel; Arbeitslosengeld

    Da sich die Angeklagte objektiv durch wiederkehrende Tathandlungen unter Berufung auf das Scheinarbeitsverhältnis (Beantragung von Krankengeld [verjährt], Arbeitslosengeld [verjährt], Arbeitslosenhilfe in Höhe von 8.185,50 EUR) eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer in einigem Umfang verschafft hat und auch von vornherein verschaffen wollte, könnte das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit durchaus erfüllt sein (vgl. Fischer, StGB, 61. Aufl., vor § 52 Rdnr. 62 m.w.N.; Rau/Zschieschack, StV 2004, 669 [672]; Vogel, Anm. zu BayObLG, Beschluss vom 23. November 2004 - 1 StRR 129/04 -, JZ 2005, 308, [310]).
  • KG, 07.03.2011 - 1 Ss 423/10

    Betrug: Mildernde Strafzumessungskriterien bei missbräuchlicher Inanspruchnahme

    Da sich die Angeklagte durch wiederkehrende Tathandlungen eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer in einigem Umfang verschafft hat und auch von vornherein verschaffen wollte, ist das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit erfüllt (vgl. Fischer, StGB 58. Aufl., § 263 Rdn. 210; vor § 52 Rdn. 62 mit weit. Nachw.; Rau/Zschieschack, StV 2004, 669 (672); Vogel, Anm. zu BayObLG, Beschluß vom 23. November 2004 - 1 St RR 129/04 -, JZ 2005, S. 306, 310).

    Schwere Fälle des Betruges werden gerade nicht schematisch durch hohe Schadenssummen bestimmt (vgl. BGH wistra 2001, 339 ff.; Rau/ Zschieschack, StV 2004, 669 (672 f.); Vogel, Anm. zu BayObLG Beschluß vom 23. November 2004 - 1 St RR 129/04 -, JZ 2005, 306, 311), sondern können durch strafmildernde Umstände in ihrer Gesamtschau entkräftet werden, so daß die Anwendung des Strafrahmens für besonders schwere Fälle unangemessen erscheinen kann.

    Bei dieser im Jahre 2005 von 7% aller BAföG Empfänger begangenen Betrugsart (vgl. zu den kriminologischen und verwaltungstechnischen Hintergründen BT-Drs. 15/5807) sind in diesem Zusammenhang als typisch auftretende mildernde Strafzumessungskriterien die beruflichen Folgenachteile einer strafrechtlichen Verurteilung, die begonnene Schadenswiedergutmachung, die meist fehlende strafrechtliche Vorbelastung der Angeklagten und die sich aus der Natur der Ausbildungsförderung ergebenen Eigenheiten allgemein anerkannt (vgl. OLG Hamm, NJW 2005, 2869; König, JA 2004, 497 Fußnote 5; Rau/ Zschieschack, StV 2004, 669 (672); Vogel, Anm. zu BayObLG Beschluß vom 23. November 2004 - 1 St RR 129/04 -, JZ 2005, S. 306, 311).

  • OLG Hamm, 28.06.2005 - 4 Ss 85/05

    betrug; BaFöG-Leistungen; Verschweigen von Vermögen; Rückzahlungsanspruch

    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (NStZ 2005, 172 ff.) an, wonach § 263 StGB nicht durch § 58 Abs. 1 Nr. 1 BAföG verdrängt wird.
  • OLG Nürnberg, 19.12.2006 - 2 St OLG Ss 180/06

    Ahndung eines langfristig angelegten, systematischen Missbrauchs des staatlichen

    Ziel dieses Systems ist es aber gerade, dass die Sozialleistungen nur all denen gleichmäßig zugute kommen, die auch im Sinne des Gesetzes bedürftig sind (BayObLG NStZ 2005, 172, 174).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.07.2004 - 1 StR 129/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4220
BGH, 06.07.2004 - 1 StR 129/04 (https://dejure.org/2004,4220)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2004 - 1 StR 129/04 (https://dejure.org/2004,4220)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2004 - 1 StR 129/04 (https://dejure.org/2004,4220)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 34 Abs. 4 AWG i.V.m. § 69e Abs. 2 Buchst. c AWV; Irak-Embargo; § 52 Abs. 1 2. Alt. StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 29 StGB
    Verstoß gegen das Irak-Embargo gemäß § 34 Abs. 4 AWG i.V.m. § 69e Abs. 2 Buchst. c AWV (Konkurrenzen; Mittäterschaft)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Verstop gegen das Irak-Embargo - Hilfestellung beim Geldtransfer in den Südirak, ohne den Verwendungszweck zu kennen - Wahl eines Übermittlungsweges, der durch die Behörden nicht überprüft werden konnte

  • Judicialis

    AWG § 34 Abs. 4; ; AWG § 34 Abs. 4 Satz 1; ; AWV § 69e Abs. 2 Buchst. c; ; StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § 52 Abs. 1 2. Alt.; ; StGB § 73 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 73c Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 25 Abs. 2 § 52 Abs. 1 § 53 Abs. 1
    Konkurrenzen bei Mittäterschaft und natürlicher Handlungseinheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 342
  • JZ 2005, 306
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.08.2001 - 1 StR 339/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln als im Vergleich zur Abgabe die

    Auszug aus BGH, 06.07.2004 - 1 StR 129/04
    Auch wenn die Zahl der Einzelaufträge nicht festgestellt ist, sieht der Senat von einer Änderung des Schuldspruchs ab, da der Angeklagte durch diesen Rechtsfehler nicht beschwert ist (vgl. BGHSt 8, 34, 37; Senatsbeschluß vom 22. August 2001 - 1 StR 339/01).
  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 2251/03

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter; Neufestsetzung von Einzelstrafen unter

    Auszug aus BGH, 06.07.2004 - 1 StR 129/04
    Der Schuldgehalt der Tat wird von der anderen rechtlichen Bewertung des Konkurrenzverhältnisses nicht berührt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 1. März 2004 - 2 BvR 2251/03).
  • BGH, 11.09.2002 - 1 StR 73/02

    Verstoß gegen das Irak-Embargo gem. § 34 Abs. 4 AWG i.V.m. § 69e Abs. 2 Buchst. c

    Auszug aus BGH, 06.07.2004 - 1 StR 129/04
    In einem solchen Fall würde sich zwar der Unrechtsgehalt des Tuns im Handeln ohne die erforderliche Genehmigung erschöpfen, so daß die Annahme minder schwerer Fälle in Betracht zu ziehen wäre (Senat NStZ-RR 2003, 55).
  • BGH, 10.05.2001 - 3 StR 52/01

    Konkurrenzen (Individuelle Beurteilung von Tatmehrheit und Tateinheit); Handlung;

    Auszug aus BGH, 06.07.2004 - 1 StR 129/04
    Es werden ihm vielmehr die einzelnen Taten der anderen Mittäter als gemäß § 52 Abs. 1 2. Alt. StGB (gleichartige Tateinheit) tateinheitlich begangen zugerechnet (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 26; BGH StV 2002, 73).
  • BGH, 26.08.1993 - 1 StR 505/93

    Konkurrenzverhältnis bei mehreren, auf einem einzelnen Auftrag beruhenden

    Auszug aus BGH, 06.07.2004 - 1 StR 129/04
    Es werden ihm vielmehr die einzelnen Taten der anderen Mittäter als gemäß § 52 Abs. 1 2. Alt. StGB (gleichartige Tateinheit) tateinheitlich begangen zugerechnet (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 26; BGH StV 2002, 73).
  • BGH, 30.06.1955 - 3 StR 133/55
    Auszug aus BGH, 06.07.2004 - 1 StR 129/04
    Auch wenn die Zahl der Einzelaufträge nicht festgestellt ist, sieht der Senat von einer Änderung des Schuldspruchs ab, da der Angeklagte durch diesen Rechtsfehler nicht beschwert ist (vgl. BGHSt 8, 34, 37; Senatsbeschluß vom 22. August 2001 - 1 StR 339/01).
  • LG Kiel, 03.04.2019 - 3 KLs 3/18

    Prozess gegen Sig-Sauer-Manager: Deutsche Pistolen für den Bürgerkrieg

    Die Genehmigungsfähigkeit schließt den Tatbestand des § 34 Abs. 1 Nr. 1 AWG a.F. jedoch nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 06.07.2004 - 1 StR 129/04, zitiert nach juris, dort Rn. 11; BGH, Urteil vom 11.09.2002 - 1 StR 73/02, zitiert nach juris, dort Rn. 14; entsprechend für den Bereich des Umweltstrafrechts: BGH, Urteil vom 26.04.1990 - 4 StR 24/90, zitiert nach juris, dort Rn. 19; OLG Köln, Beschluss vom 13.02.1990 - 2 Ws 648/99, zitiert nach juris, dort Rn. 19; für den Bereich des Bauordnungswidrigkeitenrechts: OLG Hamm, Beschluss vom 11.03.2008 - 3 Ss OWi 687/07, dort Rn. 16; so auch Diemer in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Band 1, 186. Ergänzungslieferung 2011, § 34 AWG a.F., Rn. 11; allgemein: Lenckner/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 30. Auflage 2019, Vor § 32 StGB, Rn. 62c; zum neuen Recht: Wagner in Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, Bd. 7, 2. Auflage 2015, Vor § 17 AWG n.F., Rn. 52; Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch des Wirtschaftsstrafrechts, 4. Auflage 2015, Teil 4, Kapitel 3, Rn. 28, 90), sie ist lediglich bei der Strafzumessung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 11.09.2002 - 1 StR 73/02, zitiert nach juris, dort Rn. 14; entsprechend für den Bereich des Bauordnungswidrigkeitenrechts: OLG Bamberg, Beschluss vom 19.03.2018 - 3 Ss OWi 270/18, zitiert nach juris, dort Rn. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 11.03.2008 - 3 Ss OWi 687/07, dort Rn. 16; ebenso: Pelz in Hocke/Sachs/Pelz, Außenwirtschaftsrecht, 2017, Vor § 17 AWG n.F., Rn. 32).

    Hat nämlich ein Ausführender einen Anspruch auf die Genehmigung einer Ausfuhr, so bemakelt die Rechtsordnung nicht die Ausfuhr an sich, sondern lediglich die Umgehung der Kontrollbefugnis der Genehmigungsbehörde; erreicht er andererseits durch das Umgehen eines Genehmigungsvorbehalts, dass er eine - gegebenenfalls auch nur nach dem Ermessen der Genehmigungsbehörde - nicht genehmigungsfähige Ausfuhr durchführen kann, so ist diese Ausfuhr in vollem Umfang bemakelt (so für eine Verfallsentscheidung: BGH, Urteil vom 19.01.2012 - 3 StR 343/11, Rn. 19; großzügiger noch BGH, Urteil vom 06.07.2004 - 1 StR 129/04, zitiert nach juris, dort Rn. 10, und BGH, Urteil vom 11.09.2002 - 1 StR 73/02, zitiert nach juris, dort Rn. 14, wonach es bereits ausreichen sollte, dass eine Ausfuhr genehmigungs fähig ist).

    Dementsprechend wäre es strafmildernd zu berücksichtigen, wenn die ungenehmigten Ausfuhren im Falle einer wahrheitsgemäßen Antragstellung sicher genehmigt worden wären (vgl. BGH, Urteil vom 06.07.2004 - 1 StR 129/04, zitiert nach juris, dort Rn. 10; BGH, Urteil vom 11.09.2002 - 1 StR 73/02, zitiert nach juris, dort Rn. 14; Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch des Wirtschaftsstrafrechts, 4. Auflage 2015, Teil 4, Kapitel 3, Rn. 90; Tiedemann, Wirtschaftsstrafrecht, Allgemeiner Teil, 4. Auflage 2013, Rn. 319).

    Es lägen dann lediglich Formalverstöße vor (vgl. BGH, Urteil vom 19.01.2012 - 3 StR 343/11, Rn. 19; BGH, Urteil vom 06.07.2004 - 1 StR 129/04, zitiert nach juris, dort Rn. 11).

    Schon eine unzureichende Effizienz dieser Überwachung ist geeignet, die Beziehungen Deutschlands zu den übrigen Mitgliedern der Europäischen Union erheblich zu stören und seinem Ansehen zu schaden (vgl. BGH, Urteil vom 06.07.2004 - 1 StR 129/04, zitiert nach juris, dort Rn. 13; BGH, Urteil vom 11.09.2002 - 1 StR 73/02, zitiert nach juris, dort Rn. 7).

  • BGH, 13.04.2022 - 2 StR 1/21

    Beschränkung der Revision (Einziehungsentscheidung: losgelöst und selbständig

    Der Angeklagte hat die Buchgelder in Höhe von insgesamt 29.579,83 EUR für die von ihm begangenen Geldwäschetaten erlangt; diese sind ihm für sein rechtswidriges und vom Landgericht abgeurteiltes Handeln gewährt worden und waren spätestens mit Einbehalt des jeweiligen Betrages und Verwendung für eigene Zwecke sein Tatertrag (vgl. Senat, Beschluss vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18, NJW 2019, 2182, 2183; BGH, Urteil vom 6. Juli 2004 - 1 StR 129/04, NStZ-RR 2004, 342, 343).
  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 458/12

    Konkurrenzen bei Skimming (bandenmäßiges und gewerbsmäßiges Nachmachen von

    Der vom Landgericht rechtsfehlerfrei als mittäterschaftliche Beteiligung bewertete Tatbeitrag des Angeklagten bestand in dem Beschaffen und Weiterleiten der Kundendaten gemeinsam mit dem gesondert verfolgten C. Auf diesen Beitrag ist bei der Bestimmung des Konkurrenzverhältnisses auch im Falle einer mittäterschaftlichen Beteiligung im Vorbereitungsstadium einer Tat abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 2004 - 1 StR 129/04, NStZ-RR 2004, 342, 343; Beschluss vom 15. März 2011 - 3 StR 15/11, wistra 2011, 299, 300).
  • BGH, 05.02.2013 - 3 StR 499/12

    Anforderungen an die Mitwirkung eines Bandenmitglieds bei Betrugs- und

    Erbringt der Mittäter einer solchen Serie lediglich in deren Vorfeld einen einheitlichen, sämtliche dieser Taten fördernden Beitrag, ohne sich im Weiteren an der Tatausführung zu beteiligen, so sind ihm deshalb die von den anderen Mittätern begangenen Einzeltaten nicht als jeweils rechtlich selbständig, sondern als in gleichartiger Tateinheit begangen zuzurechnen (BGH, Urteil vom 6. Juli 2004 - 1 StR 129/04, NStZ-RR 2004, 342, 343; Fischer aaO vor § 52 Rn. 34 f.).
  • KG, 02.03.2006 - 5 Ws 68/06

    Untersuchungshaft: Haftgrund der Fluchtgefahr nach erstinstanzlicher Verurteilung

    So hat es festgestellt (UA S. 25), daß der Angeklagte nicht vorbestraft ist, er die Taten objektiv vollumfänglich eingeräumt hat, daß die von ihm bewirkten Geldzahlungen - anders als in dem Fall, der dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 6. Juli 2004 (NStZ-RR 2004, 342) zugrunde lag - ausschließlich humanitären Zwecken dienten und daß in den meisten Fällen lediglich kleine Beträge transferiert wurden.
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