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   EuGH, 25.03.2010 - C-451/08   

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EuGH, 25.03.2010 - C-451/08 (https://dejure.org/2010,47)
EuGH, Entscheidung vom 25.03.2010 - C-451/08 (https://dejure.org/2010,47)
EuGH, Entscheidung vom 25. März 2010 - C-451/08 (https://dejure.org/2010,47)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Öffentliche Bauaufträge - Begriff - Verkauf eines Grundstücks, auf dem der Erwerber später Bauleistungen durchzuführen beabsichtigt, durch eine öffentliche Einrichtung - Bauleistungen, die städtebaulichen Zielen einer ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Helmut Müller

    Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Öffentliche Bauaufträge - Begriff - Verkauf eines Grundstücks, auf dem der Erwerber später Bauleistungen durchzuführen beabsichtigt, durch eine öffentliche Einrichtung - Bauleistungen, die städtebaulichen Zielen einer ...

  • EU-Kommission PDF

    Helmut Müller

    Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Öffentliche Bauaufträge - Begriff - Verkauf eines Grundstücks, auf dem der Erwerber später Bauleistungen durchzuführen beabsichtigt, durch eine öffentliche Einrichtung - Bauleistungen, die städtebaulichen Zielen einer ...

  • EU-Kommission

    Helmut Müller GmbH gegen Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

  • Wolters Kluwer

    Vergabe öffentlicher Bauaufträge; Begriff des "öffentlichen Bauauftrags"; Verkauf eines Grundstücks an einen später Bauleistungen durchführenden Erwerber; Städtebaulichen Zielen einer Gebietskörperschaft entsprechende Bauleistungen; Helmut Müller GmbH gegen Bundesanstalt ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    RL 2004/18/EG Art. 1 Abs. 2 Buchst. b
    Keine Verpflichtung zur europaweiten Ausschreibung des Verkaufs der "Husaren-Kaserne Sontra"

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Helmut Müller GmbH./Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zur Anwendung des Vergaberechts bei Grundstücksverkauf einer Bundesanstalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergabe öffentlicher Bauaufträge; Begriff des "öffentlichen Bauauftrags"; Verkauf eines Grundstücks an einen später Bauleistungen durchführenden Erwerber; Städtebaulichen Zielen einer Gebietskörperschaft entsprechende Bauleistungen; Helmut Müller GmbH gegen Bundesanstalt ...

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschreibungspflicht von Grundstücksverkäufen der öffentlichen Hand?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Helmut Müller

    Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Öffentliche Bauaufträge - Begriff - Verkauf eines Grundstücks, auf dem der Erwerber später Bauleistungen durchzuführen beabsichtigt, durch eine öffentliche Einrichtung - Bauleistungen, die städtebaulichen Zielen einer ...

  • lto.de (Kurzinformation)

    Baurecht kontra Vergaberecht

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Grundstücksverkäufe ausschreibungsfrei

Besprechungen u.ä. (7)

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Vergaberechtliche Einordnung von Grundstücksverkäufen der öffentlichen Hand

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Grundstücksverkäufe ausschreibungsfrei

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das Ende der umstrittenen Ahlhorn-Rechtsprechung

  • dombert.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschreibungspflicht für kommunale Grundstücksverkäufe? - EuGH beendet Ahlhorn-Rechtsprechung (RA Janko Geßner)

  • ggsc.de PDF, S. 2 (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtssichere kommunale Grundstücksverkäufe außerhalb des Vergaberechts (RA Dr. Klaus-Martin Groth, RA Susanne Müller-Kabisch)

  • kurzschmuck.de (Kurzanmerkung)

    Abschied von Ahlhorn!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    EuGH bestätigt den deutschen Gesetzgeber: Grundstücksgeschäfte ausschreibungsfrei! (IBR 2010, 284)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Deutschland) eingereicht am 16. Oktober 2008 - Helmut Müller GmbH gegen Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Oberlandesgericht Düsseldorf (Deutschland) - Auslegung von Art. 1 Abs. 2 Buchst. b und Abs. 3 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2189
  • NVwZ 2010, 565
  • DNotZ 2010, 528
  • EuZW 2010, 336
  • NZBau 2010, 321
  • DÖV 2010, 485
  • BauR 2010, 956
  • JZ 2010, 310
  • VergabeR 2010, 441
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 10.11.2005 - C-29/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung - Artikel 8, 11 Absatz 1 und 15

    Auszug aus EuGH, 25.03.2010 - C-451/08
    Sind die voneinander verschiedenen, aber zusammenhängenden Geschäfte über eine Grundstücksveräußerung und einen öffentlichen Bauauftrag vergaberechtlich als eine Einheit zu bewerten, wenn die Erteilung eines öffentlichen Bauauftrags im Zeitpunkt der Eingehung des Grundstücksvertrags beabsichtigt war und die Beteiligten bewusst eine in sachlicher - und gegebenenfalls auch in zeitlicher - Hinsicht enge Verknüpfung zwischen den Verträgen hergestellt haben (im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofs vom 10. November 2005, Kommission/Österreich, C-29/04, Slg. 2005, I-9705)?.
  • EuGH, 09.10.2008 - C-239/07

    Sabatauskas u.a. - Elektrizitätsbinnenmarkt - Richtlinie 2003/54/EG - Art. 20 -

    Auszug aus EuGH, 25.03.2010 - C-451/08
    18 und 19, vom 12. November 1998, 1nstitute of the Motor Industry, C-149/97, Slg. 1998, I-7053, Randnr. 16, und vom 9. Oktober 2008, Sabatauskas u. a., C-239/07, Slg. 2008, I-7523, Randnrn.
  • EuGH, 27.03.1990 - 372/88

    Milk Marketing Board / Cricket St Thomas

    Auszug aus EuGH, 25.03.2010 - C-451/08
    Weichen die verschiedenen Sprachfassungen voneinander ab, muss die fragliche Vorschrift nach der allgemeinen Systematik und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (vgl. Urteile vom 27. März 1990, Cricket St Thomas, C-372/88, Slg. 1990, I-1345, Randnrn.
  • EuGH, 12.11.1998 - C-149/97

    Institute of the Motor Industry

    Auszug aus EuGH, 25.03.2010 - C-451/08
    18 und 19, vom 12. November 1998, 1nstitute of the Motor Industry, C-149/97, Slg. 1998, I-7053, Randnr. 16, und vom 9. Oktober 2008, Sabatauskas u. a., C-239/07, Slg. 2008, I-7523, Randnrn.
  • EuGH, 12.07.2001 - C-399/98

    Ordine degli Architetti u.a.

    Auszug aus EuGH, 25.03.2010 - C-451/08
    Die Leistung besteht in der Erbringung der Bauleistungen, die der öffentliche Auftraggeber erhalten möchte (vgl. Urteile vom 12. Juli 2001, 0rdine degli Architetti u. a., C-399/98, Slg. 2001, I-5409, Randnr. 77, und vom 18. Januar 2007, Auroux u. a., C-220/05, Slg. 2007, I-385, Randnr. 45).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2013 - C-576/10

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Bezieht man sich nämlich auf die Klarstellungen im Urteil Helmut Müller, auf das sich die Kommission und die niederländische Regierung berufen, "... [hat e]in öffentlicher Auftraggeber ... seine Erfordernisse im Sinne [von Art. 1 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2004/18] nur dann genannt, wenn er Maßnahmen ergriffen hat, um die Merkmale der Bauleistung zu definieren oder zumindest einen entscheidenden Einfluss auf ihre Konzeption auszuüben "(52).

    Allerdings hat der Gerichtshof im Urteil Helmut Müller klargestellt, dass diese Leistung "ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse für den öffentlichen Auftraggeber bedeuten" muss(61).

    Wie ich bereits in Nr. 108 der vorliegenden Schlussanträge ausgeführt habe, hat der Gerichtshof das Kriterium der unmittelbaren Verbindung im Urteil Helmut Müller nicht in dieser Form übernommen.

    Im Urteil Helmut Müller hat der Gerichtshof nämlich nur die einfache Ausübung von Regelungszuständigkeiten im Bereich des Städtebaus zur Verfolgung des öffentlichen Interesses vom Begriff des unmittelbaren wirtschaftlichen Interesses ausgenommen.

    Dabei handelt es sich um das zweite vom Gerichtshof im Urteil Helmut Müller angeführte Beispiel für ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse.

    Sodann ist meines Erachtens auch die Auffassung vertretbar, dass sich die Gemeinde finanziell am Vorhaben beteiligt hat (viertes Beispiel nach dem Urteil Helmut Müller, Randnr. 52), da Hurks erst akzeptierte, das SPILcentrum auf eigenes Risiko zu errichten, als die Gemeinde Hurks zusicherte, dass Woonbedrijf der Eigentümer dieses Zentrums werden würde.

    Mit anderen Worten zieht, um den Gerichtshof zu zitieren, der öffentliche Auftraggeber, die Gemeinde, wirtschaftliche Vorteile aus der Nutzung (oder zukünftigen Veräußerung) des Bauwerks (drittes Beispiel nach dem Urteil Helmut Müller, Randnr. 52).

    Zur Untermauerung ihrer Argumentation beruft sie sich erneut auf das Urteil Helmut Müller.

    Ausgehend von dem im Urteil Helmut Müller vom Gerichtshof vorgegebenen Rahmen - der öffentliche Auftraggeber kann nicht über das Bauwerk verfügen, wenn "das Nutzungsrecht allein im Eigentumsrecht des ... Wirtschaftsteilnehmers verwurzelt ist"(101) - stellt sich die Frage, worin, wenn nicht im Eigentumsrecht, das Recht zur Nutzung verwurzelt sein könnte.

    Es darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass der Gerichtshof im Urteil Helmut Müller die Auffassung abgelehnt hat, wonach das der Rechtsfigur der Konzession innewohnende wirtschaftliche Risiko in der Unsicherheit liegt, die notwendigen städtebaulichen Genehmigungen zu erlangen.

    Die Unsicherheit nach den Ausführungen im Urteil Helmut Müller zur Auswirkung des Eigentums des Wirtschaftsteilnehmers am Bauwerk scheint mir sehr begrenzt zu sein und nur Situationen zu betreffen, die im vorliegenden Fall nicht einschlägig sind.

    Jedenfalls bin ich der Ansicht, dass, sollte der Gerichtshof die aus dem Urteil Helmut Müller folgende Unsicherheit betreffend die Auswirkung des Eigentums des Wirtschaftsteilnehmers am Bauwerk im einen oder anderen Sinne beseitigen, die Kommission unter den Umständen des vorliegenden Falles das Vorliegen einer Gegenleistung - nämlich das Recht zur Nutzung oder dieses Recht zuzüglich der Zahlung eines Preises - an Hurks, die Eigentümerin der Grundstücke und der zu realisierenden Bauwerke ist, nicht hinreichend nachweist.

    14 - Urteil vom 25. März 2010, Helmut Müller (C-451/08, Slg. 2010, I-2673).

    49 - Urteil Helmut Müller (Randnr. 82).

    52 - Urteil Helmut Müller (oben in Fn. 14 angeführt, Randnr. 67) (Hervorhebung nur hier).

    53 - Urteil Helmut Müller (Randnr. 68).

    60 - Vgl. Urteil Helmut Müller (Randnr. 48).

    67 - Urteil Helmut Müller (Randnr. 50).

    73 - Urteil Helmut Müller (Randnr. 57).

    75 - Urteil Helmut Müller (Randnr. 55).

    83 - Urteil Helmut Müller (Randnr. 55).

    84 - Urteil Helmut Müller (Randnr. 79).

    93 - Urteil Helmut Müller (Randnr. 72).

    96 - "Das Urteil Helmut Müller ... hat uns gelehrt, dass es eine Konzession nur geben kann, wenn der öffentliche Auftraggeber das Eigentum an den betroffenen Bauwerken behält, wobei der Gedanke war, dass man nichts übertragen kann, was man nicht oder nicht mehr besitzt" (F. Llorens und P. Soler-Couteaux, "Marchés, DSP, concession de travaux ou d'aménagement: de quelques problèmes de frontière", Contrats et marchés publics , Les revues Jurisclasseur, November 2011, "repère" Nr. 10).

    Dieselben Autoren hatten sich auch in einem ersten Kommentar zum Urteil Helmut Müller in diesem Sinne geäußert: "Eins steht fest: Der Verkauf von Grundstücken kann nicht einer Baukonzession gleichgesetzt werden, wenn das zu errichtende Bauwerk (endgültig) Eigentum des Käufers bleibt.

    100 - A. Brown, "Helmut Müller GmbH v Bundesanstalt fur Immobilienaufgaben C-451/08): clarification on the application of the EU procurement rules to land sales and development agreements", P.P.L.R. , 2010, 4, NA 125-130.

    101 - Urteil Helmut Müller (Randnr. 73) (Hervorhebung nur hier).

    105 - Vgl. die Schlussanträge von Herrn Mengozzi in der Rechtssache Helmut Müller, Nr. 90. Herr Jääskinen hat in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Kommission/Spanien Folgendes ausgeführt: "Selbst wenn man jedoch annimmt, dass das Eigentum an dem Land, das der Erschließungsträger erhält, als Einräumung eines Nutzungsrechts anzusehen ist ( was meines Erachtens nicht zutrifft ), wird dieses Recht auf unbestimmte Zeit verliehen, so dass die vom Gerichtshof in den Urteilen Helmut Müller und pressetext Nachrichtenagentur angeführten Merkmale einer Konzession nicht vorliegen" (Hervorhebung nur hier).

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 1/18

    Vergabesenat: Stadt Düsseldorf muss die soziale Betreuung von Flüchtlingen nicht

    Nachdem sich schon der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 01.02.2005 - X ZB 27/04, zitiert nach juris, Tz. 23) sowie der Senat in diese Richtung geäußert hatten (vgl. Senatsbeschluss vom 22.11.2006 - VII-Verg 38/06, zitiert nach juris, Tz. 18; siehe auch Senatsbeschluss vom 28.03.2012 - VII-Verg 37/11, zitiert nach juris, Tz. 55), hat der Europäische Gerichtshof ein entsprechendes Verständnis des öffentlichen Auftrags für das europäische Richtlinienrecht ausdrücklich bestätigt (EuGH, Urteil vom 25.03.2010 - C-451/08 [Müller], zitiert nach juris, Tz. 62, 84).
  • EuGH, 21.12.2016 - C-51/15

    Remondis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 4 Abs. 2 EUV - Achtung der

    Nur ein entgeltlicher Vertrag kann einen öffentlichen Bauauftrag im Sinne der Richtlinie 2004/18 darstellen, wobei dieser entgeltliche Charakter impliziert, dass der öffentliche Auftraggeber, der einen öffentlichen Auftrag vergibt, gemäß diesem Auftrag gegen eine Gegenleistung eine Leistung erhält, die für den öffentlichen Auftraggeber von unmittelbarem wirtschaftlichen Interesse ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. März 2010, Helmut Müller, C-451/08, EU:C:2010:168, Rn. 47 bis 49).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.01.2010 - 3 C 17.09   

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https://dejure.org/2010,1519
BVerwG, 28.01.2010 - 3 C 17.09 (https://dejure.org/2010,1519)
BVerwG, Entscheidung vom 28.01.2010 - 3 C 17.09 (https://dejure.org/2010,1519)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - 3 C 17.09 (https://dejure.org/2010,1519)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    BayVwVfG Art. 48 Abs. 3
    Genusstauglichkeitsbescheinigung; Rindfleisch; Schlachttieruntersuchung; BSE-Test; Labor; Zulassung; Rücknahme; Vermögensnachteil; Ausgleich; Vertrauensschutz; Abwägung; Bestandsinteresse; Rücknahmeinteresse; fiskalisches Interesse; Vermögensdisposition; ...

  • openjur.de

    Genusstauglichkeitsbescheinigung; Rindfleisch; Schlachttieruntersuchung; BSE-Test; Labor; Zulassung; Rücknahme; Vermögensnachteil; Ausgleich; Vertrauensschutz; Abwägung; Bestandsinteresse; Rücknahmeinteresse; fiskalisches Interesse; Vermögensdisposition; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BayVwVfG Art. 48 Abs. 3

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 48 Abs 3 S 1 VwVfG BY, Art 48 Abs 3 S 2 VwVfG BY, Art 48 Abs 2 S 3 VwVfG BY, § 48 Abs 3 VwVfG
    Ausgleich von Vermögensnachteilen wegen Rücknahme von Genusstauglichkeitsbescheinigungen für Rindfleisch; Verantwortung bei Aufgabenübertragung; Abwägung des öffentlichen Interesses; Vertrauensschutz

  • Wolters Kluwer

    Begründung der formalen Zuständigkeit und der Verantwortung für eine ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgabe bei einer gesetzlichen Aufgabenübertragung auf einen Hoheitsträger; Bedeutung des fiskalischen Interesses bei dem mit dem Vertrauen des Betroffenen auf den Bestand ...

  • rewis.io

    Ausgleich von Vermögensnachteilen wegen Rücknahme von Genusstauglichkeitsbescheinigungen für Rindfleisch; Verantwortung bei Aufgabenübertragung; Abwägung des öffentlichen Interesses; Vertrauensschutz

  • ra.de
  • rewis.io

    Ausgleich von Vermögensnachteilen wegen Rücknahme von Genusstauglichkeitsbescheinigungen für Rindfleisch; Verantwortung bei Aufgabenübertragung; Abwägung des öffentlichen Interesses; Vertrauensschutz

  • rechtsportal.de

    Begründung der formalen Zuständigkeit und der Verantwortung für eine ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgabe bei einer gesetzlichen Aufgabenübertragung auf einen Hoheitsträger; Bedeutung des fiskalischen Interesses bei dem mit dem Vertrauen des Betroffenen auf den Bestand ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Ausgleich des Vermögensnachteils wegen fehlerhafter BSE-Tests

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der fehlerhafter BSE-Test

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 136, 43
  • NVwZ-RR 2010, 801
  • DVBl 2010, 647
  • DÖV 2010, 532
  • JZ 2010, 310
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 34.88

    Feuchtigkeitsschäden an Gemeindestraße - Auf den (richterrechtlichen)

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2010 - 3 C 17.09
    Insoweit unterscheidet sich die Bestimmung des schutzwürdigen Vertrauens nach § 48 VwVfG von den Umständen, die bei einem Folgenbeseitigungsanspruch die Berücksichtigung eines Mitverschuldens des Anspruchsberechtigten ermöglichen (dazu Urteil vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 34.88 - BVerwGE 82, 24 = Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 199).
  • BGH, 15.02.2007 - III ZR 137/06

    Haftung der Verwaltungsbehörden für Fehler bei BSE-Tests durch private Labors

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2010 - 3 C 17.09
    Die Beklagte trägt deshalb die Verantwortung für Mängel, die das Labor betreffen (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2006 - III ZR 131/05 - NVwZ 2006, 966; Beschluss vom 15. Februar 2007 - III ZR 137/06 - LMRR 2007, 2).
  • BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 9.81

    Beamtenrecht - Studienzeit - Widerruf - Ruhegehaltsfähige Dienstzeit

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2010 - 3 C 17.09
    Ausschlaggebend für die Bestimmung der Verantwortungsbereiche sind nicht allein formale Gesichtspunkte, sondern alle Umstände und Besonderheiten des einzelnen Falles (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 12. Juli 1972 - BVerwG 6 C 24.69 - BVerwGE 40, 212 = Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 50 S. 55; Urteil vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 9.81 - Buchholz 232 § 116a BBG Nr. 8; Beschluss vom 25. Juni 1986 - BVerwG 1 WB 166.84 - BVerwGE 83, 195 ).
  • BVerwG, 25.06.1986 - 1 WB 166.84

    Aufhebung des Gewährungsbescheids bei fehlerhafter Gewährung von Heimaturlaub

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2010 - 3 C 17.09
    Ausschlaggebend für die Bestimmung der Verantwortungsbereiche sind nicht allein formale Gesichtspunkte, sondern alle Umstände und Besonderheiten des einzelnen Falles (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 12. Juli 1972 - BVerwG 6 C 24.69 - BVerwGE 40, 212 = Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 50 S. 55; Urteil vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 9.81 - Buchholz 232 § 116a BBG Nr. 8; Beschluss vom 25. Juni 1986 - BVerwG 1 WB 166.84 - BVerwGE 83, 195 ).
  • BVerwG, 12.07.1972 - VI C 24.69

    Rücknahme von Versorgungsfestsetzungbescheiden - Vertrauensschutz bei Rücknahme

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2010 - 3 C 17.09
    Ausschlaggebend für die Bestimmung der Verantwortungsbereiche sind nicht allein formale Gesichtspunkte, sondern alle Umstände und Besonderheiten des einzelnen Falles (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 12. Juli 1972 - BVerwG 6 C 24.69 - BVerwGE 40, 212 = Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 50 S. 55; Urteil vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 9.81 - Buchholz 232 § 116a BBG Nr. 8; Beschluss vom 25. Juni 1986 - BVerwG 1 WB 166.84 - BVerwGE 83, 195 ).
  • BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85

    Magermilch

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2010 - 3 C 17.09
    Davon ist der Senat bereits in seinem Urteil vom 14. August 1986 (BVerwG 3 C 9.85 - BVerwGE 74, 357 = Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 66 S. 138) ausgegangen.
  • BGH, 02.02.2006 - III ZR 131/05

    Haftung kommunaler Gebietskörperschaften oder der Länder für fehlerhafte

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2010 - 3 C 17.09
    Die Beklagte trägt deshalb die Verantwortung für Mängel, die das Labor betreffen (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2006 - III ZR 131/05 - NVwZ 2006, 966; Beschluss vom 15. Februar 2007 - III ZR 137/06 - LMRR 2007, 2).
  • VGH Bayern, 28.04.2008 - 9 BV 04.2401

    Tauglichkeitserklärungen für Rindfleisch; Rücknahme; amtliche

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2010 - 3 C 17.09
    - Bayerischer VGH München - 28.04.2008 - AZ: VGH 9 BV 04.2401.
  • BVerwG, 01.02.2007 - 4 B 1.07

    Rücknahme eines Vorbescheids

    Auszug aus BVerwG, 28.01.2010 - 3 C 17.09
    Anwendbar ist der Rechtsgedanke des Mitverschuldens auf dem Grunde nach bestehende Ausgleichsansprüche, bei denen der Betroffene gebotene und zumutbare Schritte zur Schadensminderung unterlassen hat (vgl. zu einem solchen Fall etwa Beschluss vom 1. Februar 2007 - BVerwG 4 B 1.07 - juris).
  • BVerwG, 05.04.2011 - 6 B 41.10

    Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes

    Soweit die Beschwerde das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Januar 2010 - BVerwG 3 C 17.09 - (BVerwGE 136, 43 = Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 128) erwähnt, bezeichnet sie keinen abstrakten Rechtssatz, zu dem sich das angefochtene Urteil in Widerspruch gesetzt haben könnte.
  • OVG Sachsen, 12.02.2014 - 1 A 366/10

    Vermögensnachteil, Schadensschätzung, Verpflichtungsklage

    Ausschlaggebend für die Bestimmung der Verantwortungsbereiche sind nicht allein formale Gesichtspunkte, sondern alle Umstände und Besonderheiten des einzelnen Falles (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Januar 2010, BVerwGE 136, 43 m. w. N.; SächsOVG, Urt. v. 26. September 2006 a. a. O., juris Rn. 50).

    Dabei stellt ein "Nichtberufen" auf die Einrede der Verjährung bereits kein pflichtwidriges Handeln dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Januar 2010, BVerwGE 136, 43).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2018 - 12 B 51.18

    Rücknahme eines Zuteilungsbescheids über Emissionsberechtigungen; Wärmeflüsse

    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat, stellt diese Regelung tatbestandliche Anforderungen für die Rücknahme des rechtswidrigen Verwaltungsakts nicht auf, sondern verweist den Betroffenen grundsätzlich auf die Geltendmachung seines Vermögensnachteils (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2010 - 3 C 17.09 - BVerwGE 136, 43 Rn. 12 und 25).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können demgegenüber Verwaltungsakte im Sinne des § 48 Abs. 3 VwVfG ohne Rücksicht auf Vertrauensschutzgesichtspunkte zurückgenommen werden; etwaiger Vertrauensschutz sei beim Ausgleich von Vermögensnachteilen zu berücksichtigen (Urteil vom 28. Januar 2010, a. a. O. Rn. 25 und Rn. 10; vgl. hierzu etwa auch Sachs, a. a. O. § 48 Rn. 177 ff.).

  • BVerwG, 07.03.2012 - 8 C 1.11

    Betriebsenteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; besatzungshoheitlicher

    Schutzwürdiges Vertrauen des Betroffenen schließt nach § 48 Abs. 3 VwVfG eine Rücknahme nicht aus, soweit der Vertrauensschaden nach dieser Vorschrift finanziell auszugleichen ist (Urteil vom 28. Januar 2010 - BVerwG 3 C 17.09 - BVerwGE 136, 43 Rn. 25 = Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 128).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2019 - 12 B 51.18

    Rücknahme eines Zuteilungsbescheids; Emissionsberechtigungen; Wärmeflüsse

    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat, stellt diese Regelung tatbestandliche Anforderungen für die Rücknahme des rechtswidrigen Verwaltungsakts nicht auf, sondern verweist den Betroffenen grundsätzlich auf die Geltendmachung seines Vermögensnachteils (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2010 - 3 C 17.09 - BVerwGE 136, 43 Rn. 12 und 25).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können demgegenüber Verwaltungsakte im Sinne des § 48 Abs. 3 VwVfG ohne Rücksicht auf Vertrauensschutzgesichtspunkte zurückgenommen werden; etwaiger Vertrauensschutz sei beim Ausgleich von Vermögensnachteilen zu berücksichtigen (Urteil vom 28. Januar 2010, a. a. O. Rn. 25 und Rn. 10; vgl. hierzu etwa auch Sachs, a. a. O. § 48 Rn. 177 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2022 - 4 B 13.19

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Aufstellung des Urlaubsplans

    Bei einem Folgenbeseitigungsanspruch ist zwar die Berücksichtigung eines Mitverschuldens des Anspruchsberechtigten möglich (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 14. April 1989 - 4 C 34.88 - juris Rn. 14 ff. und vom 28. Januar 2010 - 3 C 17.09 - juris Rn. 28).
  • VGH Bayern, 24.05.2017 - 9 ZB 16.391

    Rücknahme einer rechtswidrigen Baugenehmigung

    Gleichwohl sind die in Art. 48 Abs. 2 BayVwVfG genannten Gesichtspunkte eines schutzwürdigen Vertrauens auch in den Fällen des Art. 48 Abs. 3 BayVwVfG bei Betätigung des Rücknahmeermessens zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, U.v. 28.1.2010 - 3 C 17.09 - juris Rn. 12, 19).
  • VG München, 16.03.2023 - M 31 K 21.6228

    Zuwendungsrecht, Novemberhilfe, Dezemberhilfe, Antragsberechtigung (verneint),

    Jedoch ist in einer Gesamtschau der Umstände, die vorliegend ein dem Negativkatalog des Art. 48 Abs. 2 Satz 3 BayVwVfG vergleichbares Gewicht aufweisen (vgl. BVerwG, U.v. 28.1.2010 - 3 C 17/09 - juris Rn. 19; Schoch, in ders./Schneider, Verwaltungsrecht, 2. EL April 2022, VwVfG § 48 Rn. 158), ein Ausschluss des Vertrauensschutzes gegeben, worauf sich die Beklagte auch schriftsätzlich beruft.
  • VG München, 21.09.2022 - M 31 K 22.423

    Zuwendungsrecht, Dezemberhilfe, Antragsberechtigung (verneint), Kfz-Handel

    Jedoch ist in einer Gesamtschau der Umstände, die vorliegend ein dem Negativkatalog des Art. 48 Abs. 2 Satz 3 BayVwVfG vergleichbares Gewicht aufweisen (vgl. BVerwG, U.v. 28.1.2010 - 3 C 17/09 - juris Rn. 19; Schoch, in ders./Schneider, Verwaltungsrecht, 2. EL April 2022, VwVfG § 48 Rn. 158), ein Ausschluss des Vertrauensschutzes gegeben, worauf sich die Beklagte auch schriftsätzlich beruft.
  • VG Trier, 20.03.2013 - 5 K 801/12

    Zur Geltendmachung eines Ausgleichs für Vermögensnachteile, die durch Rücknahme

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Vertrauen in den Bestand eines Verwaltungsakts vielmehr selbst dann nicht schutzwürdig ist, wenn die Ursache des Fehlers in den Verantwortungsbereich des Adressaten fällt und die Behörde eine Mitverantwortung trägt (BVerwG, Urt. v. 14.8.1986 - 3 C 9/85, BVerwGE 74, 357, 364; BVerwG, Urt. v. 28.01.2010 - 3 C 17/09, NVwR-RR 2010, 801, 804).

    Eine Ausnahme von diesen Grundsätzen kann nur dann gelten, wenn der Mitverantwortung des Adressaten lediglich untergeordnete Bedeutung zukommt (BVerwG, Urt. v. 28.01.2010 - 3 C 17/09, NVwR-RR 2010, 801, 804) oder sich die Rücknahme des Verwaltungsakts als eine unzulässige Rechtsausübung im Sinne des § 242 BGB erweist (BVerwG, Urt. v. 14.8.1986 - 3 C 9/85, BVerwGE 74, 357, 364).

  • VG München, 22.11.2022 - M 31 K 21.6438

    Zuwendungsrecht, Novemberhilfe, Antragsberechtigung (verneint), Maßgeblicher

  • VG München, 10.10.2022 - M 31 K 22.661

    Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der außerordentlichen Wirtschaftshilfe des

  • VGH Bayern, 17.07.2012 - 9 BV 10.809

    Verwaltungsverfahrensrecht; Lebensmittelrecht; amtliche Fleischuntersuchung;

  • VG Aachen, 24.08.2023 - 8 K 2090/22

    Rücknahme flüchtlingsbezogene Aufenthaltserlaubnis ex tunc Täuschung über

  • VG München, 05.05.2023 - M 31 K 21.6122

    Zuwendungsrecht, Novemberhilfe, Antragsberechtigung (verneint), Mitwirkung des

  • VG München, 28.10.2022 - M 31 K 21.5978

    Zuwendungsrecht, Novemberhilfe, Dezemberhilfe, Antragsberechtigung (verneint),

  • VG München, 15.11.2022 - M 31 K 21.6097

    Zuwendungsrecht, Novemberhilfe, Dezemberhilfe, Antragsberechtigung (verneint),

  • VG München, 10.10.2022 - M 31 K 22.27

    Rücknahme einer November-Coronahilfe

  • VG Cottbus, 18.06.2020 - 1 K 2531/17
  • VG München, 30.09.2022 - M 31 K 21.6690

    Zuwendungsrecht, Novemberhilfe, Antragsberechtigung (verneint), Taxiunternehmen

  • VG München, 10.10.2022 - M 31 K 22.245

    Gewährung einer außerordentlichen Wirtschaftshilfe (Corona-Dezemberhilfe)

  • VG Cottbus, 13.06.2013 - 1 K 988/08

    Ausgleichsleistungsrecht

  • BVerwG, 19.05.2009 - 3 B 130.08

    Vorbehalt - Aufhebung - weitere Beschwerde - Verpflichtung - wesentliche

  • VG München, 15.11.2022 - M 31 K 22.539

    Zuwendungsrecht, Dezemberhilfe, Antragsberechtigung (verneint), Vermittlung von

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2011 - 2 L 44/10

    Keine Gebührenpflicht für die Erteilung einer Verlassenserlaubnis nach dem

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2009 - 3 M 153/09

    Polizeiliche Versiegelung zum Schutz privater Rechte

  • VGH Bayern, 13.12.2021 - 14 B 20.812

    Festsetzung von Ausgleichsbezügen nach einer vorangegangenen unrichtigen Auskunft

  • VG Ansbach, 02.03.2020 - AN 4 S 19.02344

    Rücknahme einer Prüfungsbescheinigung über eine Fachkundeprüfung für den Taxen-

  • VG Ansbach, 14.01.2020 - AN 4 S 19.02137

    Rücknahme einer Prüfungsbescheinigung über eine Fachkundeprüfung für den Taxen-

  • VG Ansbach, 20.12.2019 - AN 4 S 19.02085

    Rücknahme einer Geeignetheitsbescheinigung für den Verkehr mit Taxen und

  • VGH Bayern, 10.02.2014 - 20 ZB 12.700

    Ausgleichszahlung nach Maßnahmen des Fleischhygienerechts; Ausschluss des

  • VG Ansbach, 19.09.2019 - AN 4 S 19.01539

    Rücknahme einer Bescheinigung über die fachliche Eignung für den Taxen- und

  • VG Regensburg, 19.01.2012 - RN 5 K 11.191

    Vermögensausgleich; durch beamteten Tierarzt erstellte rechtswidrige

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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 14.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1948
BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 14.08 (https://dejure.org/2009,1948)
BVerwG, Entscheidung vom 08.12.2009 - 1 C 14.08 (https://dejure.org/2009,1948)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Dezember 2009 - 1 C 14.08 (https://dejure.org/2009,1948)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    AufenthG § 4 Abs. 3 Satz 1, § ... 8 Abs. 1 und 2, § 25 Abs. 4 Satz 2, § 28 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5, §§ 39, 59, 81 Abs. 4, § 84 Abs. 2 Satz 2, § 101 Abs. 2, § 105; Europa-Mittelmeer-Abkommen/Tunesien Art. 64 Abs. 1; ARB 1/80 Art. 6, Art. 7; SGB III §§ 284 ff.
    Tunesischer Arbeitnehmer; Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; außergewöhnliche Härte; unbefristete Arbeitsgenehmigung; Arbeitsberechtigung; Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit; Erwerbstätigkeit; Assoziationsrecht; aufenthaltsrechtliche ...

  • openjur.de

    Tunesischer Arbeitnehmer; Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; außergewöhnliche Härte; unbefristete Arbeitsgenehmigung; Arbeitsberechtigung; Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit; Erwerbstätigkeit; Assoziationsrecht; aufenthaltsrechtliche ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 4 Abs. 3 Satz 1, § 8 Abs. 1 und 2, § 25 Abs. 4 Satz 2, § 28 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5, §§ 39, 59, 81 Abs. 4, § 84 Abs. 2 Satz 2, § 101 Abs. 2, § 105
    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsandrohung; Arbeitsberechtigung; Arbeitsberechtigung; Arbeitsgenehmigungsrecht; Assoziationsrecht; Assoziationsrecht; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsrecht; Ausländer; Bundesagentur für Arbeit; ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines tunesischen Staatsangehörigen aus humanitären Gründen aufgrund des Vorliegens einer außergewöhnlichen Härte durch Verlassen des Bundesgebiets bzw. aus assoziationsrechtlichen Gründen; Begründung eines ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 4 Abs. 3 S. 1, AufenthG § ... 8 Abs. 1, AufenthG § 8 Abs. 2, AufenthG § 25 Abs. 4 S. 2, AufenthG § 28 Abs. 1 Nr. 1, AufenthG § 28 Abs. 5, AufenthG § 39, AufenthG § 59, AufenthG § 81 Abs. 4, AufenthG § 84 Abs. 2 S. 2, AufenthG § 101 Abs. 2, AufenthG § 105, ARB 1/80, SGB III § 284
    Aufenthaltserlaubnis, Verlängerungsantrag, Tunesischer Arbeitnehmer, außergewöhnliche Härte, unbefristete Arbeitsgenehmigung, Arbeitserlaubnis, Erwerbstätigkeit, Assoziationsberechtigte, Europa-Mittelmeer-Abkommen, Diskriminierungsverbot, Rückwirkung, Vertrauensschutz, ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines tunesischen Staatsangehörigen aus humanitären Gründen aufgrund des Vorliegens einer außergewöhnlichen Härte durch Verlassen des Bundesgebiets bzw. aus assoziationsrechtlichen Gründen; Begründung eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein Aufenthaltsrecht für tunesischen Arbeitnehmer aus Assoziationsrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tunesische Arbeitnehmer

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Kein Aufenthaltsrecht für tunesischen Arbeitnehmer aus Assoziationsrecht

  • juraforum.de (Pressemitteilung)

    Kein Aufenthaltsrecht für tunesischen Arbeitnehmer aus Assoziationsrecht

Besprechungen u.ä.

  • migrationsrecht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Aufenthaltsrecht für tunesischen Arbeitnehmer aus Assoziationsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 135, 325
  • NVwZ 2010, 1098
  • DVBl 2010, 655
  • DÖV 2010, 530
  • JZ 2010, 310
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 14.12.2006 - C-97/05

    Gattoussi - Europa-Mittelmeer-Abkommen - Tunesischer Arbeitnehmer, der die

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 14.08
    Das Diskriminierungsverbot in Art. 64 Abs. 1 des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Tunesien hat nur ausnahmsweise aufenthaltsrechtliche Wirkung (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - Rs. C-97/05, Gattoussi - Slg. 2006, I-11917).

    Es entfaltet daher in den Mitgliedstaaten unmittelbare Wirkung mit der Folge, dass sich ein tunesischer Staatsangehöriger vor den nationalen Gerichten des Aufnahmemitgliedstaats hierauf berufen kann (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - Rs. C-97/05, Gattoussi - Slg. 2006, I-11917 Rn. 24 ff.).

    Dass ein solches Vorgehen den Betroffenen zwingt, sein Arbeitsverhältnis im Aufnahmemitgliedstaat vor dem mit dem Arbeitgeber vertraglich vereinbarten Termin zu beenden, ändert daran grundsätzlich nichts (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 a.a.O. Rn. 36 f.).

    Insbesondere könne der Aufnahmemitgliedstaat dann, wenn er dem Wanderarbeitnehmer ursprünglich in Bezug auf die Ausübung einer Beschäftigung weitergehende Rechte als in Bezug auf den Aufenthalt verliehen habe, die Situation dieses Arbeitnehmers nicht aus Gründen in Frage stellen, die nicht dem Schutz eines berechtigten Interesses des Staates, wie der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit dienten (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 a.a.O. Rn. 39 f. unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 2. März 1999 - Rs. C-416/96, El-Yassini - Slg. 1999, I-1209).

    Dies berührt weder die praktische Wirksamkeit des Diskriminierungsverbots des Art. 64 Abs. 1 des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Tunesien (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 a.a.O. Rn. 39) noch verletzt es die Grundsätze des Vertrauensschutzes oder der Rechtssicherheit (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 a.a.O. Rn. 42).

  • BVerwG, 01.07.2003 - 1 C 18.02

    Marokkanischer Arbeitnehmer; unbefristete Arbeitsgenehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 14.08
    Dieser Auffassung hat sich der Senat in seinem Urteil vom 1. Juli 2003 hinsichtlich der vergleichbaren Regelung in Art. 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Marokko im Grundsatz angeschlossen (vgl. Urteil vom 1. Juli 2003 - BVerwG 1 C 18.02 - BVerwGE 118, 249).

    Der Senat ist bisher davon ausgegangen, dass nach deutschem Recht eine unbefristete Arbeitsgenehmigung kein von der Aufenthaltserlaubnis unabhängiges, gleichsam überschießendes Recht auf Fortführung einer nichtselbständigen Erwerbstätigkeit vermittelt (vgl. Urteil vom 1. Juli 2003 - BVerwG 1 C 18.02 - a.a.O. zu der vergleichbaren Regelung in Art. 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Marokko).

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
    Auszug aus BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 14.08
    Denn der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz bewahrt nicht vor jeder Enttäuschung; verfassungsrechtlich schutzwürdig ist nur ein betätigtes Vertrauen, d.h. eine "Vertrauensinvestition", die zur Erlangung einer Rechtsposition oder zu entsprechenden anderen Dispositionen geführt hat (BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. September 2007 - 1 BvR 58/06 - juris Rn. 20 mit Verweis auf Urteil vom 16. Juli 1985 1 BvL 5/80 u.a. - BVerfGE 69, 272 , Beschluss vom 5. Mai 1987 - 1 BvR 724/81 u.a. - BVerfGE 75, 246 ).
  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 14.08
    Denn der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz bewahrt nicht vor jeder Enttäuschung; verfassungsrechtlich schutzwürdig ist nur ein betätigtes Vertrauen, d.h. eine "Vertrauensinvestition", die zur Erlangung einer Rechtsposition oder zu entsprechenden anderen Dispositionen geführt hat (BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. September 2007 - 1 BvR 58/06 - juris Rn. 20 mit Verweis auf Urteil vom 16. Juli 1985 1 BvL 5/80 u.a. - BVerfGE 69, 272 , Beschluss vom 5. Mai 1987 - 1 BvR 724/81 u.a. - BVerfGE 75, 246 ).
  • BVerfG, 12.09.2007 - 1 BvR 58/06
    Auszug aus BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 14.08
    Denn der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz bewahrt nicht vor jeder Enttäuschung; verfassungsrechtlich schutzwürdig ist nur ein betätigtes Vertrauen, d.h. eine "Vertrauensinvestition", die zur Erlangung einer Rechtsposition oder zu entsprechenden anderen Dispositionen geführt hat (BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. September 2007 - 1 BvR 58/06 - juris Rn. 20 mit Verweis auf Urteil vom 16. Juli 1985 1 BvL 5/80 u.a. - BVerfGE 69, 272 , Beschluss vom 5. Mai 1987 - 1 BvR 724/81 u.a. - BVerfGE 75, 246 ).
  • EuGH, 02.03.1999 - C-416/96

    Eddline El-Yassini

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 14.08
    Insbesondere könne der Aufnahmemitgliedstaat dann, wenn er dem Wanderarbeitnehmer ursprünglich in Bezug auf die Ausübung einer Beschäftigung weitergehende Rechte als in Bezug auf den Aufenthalt verliehen habe, die Situation dieses Arbeitnehmers nicht aus Gründen in Frage stellen, die nicht dem Schutz eines berechtigten Interesses des Staates, wie der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit dienten (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 a.a.O. Rn. 39 f. unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 2. März 1999 - Rs. C-416/96, El-Yassini - Slg. 1999, I-1209).
  • VG Ansbach, 02.12.2008 - AN 19 K 07.02549

    Verlängerung einer eheunabhängigen Aufenthaltserlaubnis; Sicherung des

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 14.08
    In diesem Zusammenhang kann dahinstehen, ob alle Arbeitsberechtigungen ihre Außenwirkung zum 1. Januar 2005 verloren haben und seitdem nur noch als verwaltungsinterne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit gelten (so VG Darmstadt, Beschluss vom 17. September 2009 - 5 L 1411/08.DA (3) - juris) oder ob die Umwandlung erst eintritt, wenn ein übergeleiteter Aufenthaltstitel verlängert werden muss bzw. ausgestellt wird (so VG Ansbach, Urteil vom 2. Dezember 2008 - AN 19 K 07.02549 - juris; Funke-Kaiser a.a.O. § 105 Rn. 8 und Hailbronner, AuslR, Stand August 2006, § 105 AufenthG Rn. 3).
  • VG Darmstadt, 17.09.2009 - 5 L 1411/08

    Zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für türkischen Staatsangehörigen unter

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 14.08
    In diesem Zusammenhang kann dahinstehen, ob alle Arbeitsberechtigungen ihre Außenwirkung zum 1. Januar 2005 verloren haben und seitdem nur noch als verwaltungsinterne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit gelten (so VG Darmstadt, Beschluss vom 17. September 2009 - 5 L 1411/08.DA (3) - juris) oder ob die Umwandlung erst eintritt, wenn ein übergeleiteter Aufenthaltstitel verlängert werden muss bzw. ausgestellt wird (so VG Ansbach, Urteil vom 2. Dezember 2008 - AN 19 K 07.02549 - juris; Funke-Kaiser a.a.O. § 105 Rn. 8 und Hailbronner, AuslR, Stand August 2006, § 105 AufenthG Rn. 3).
  • BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07

    Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 14.08
    Danach kann eine Aufenthaltserlaubnis abweichend von § 8 Abs. 1 und 2 AufenthG, also unabhängig vom Wegfall der Erteilungsvoraussetzungen, verlängert werden, wenn auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls das Verlassen des Bundesgebiets für den Ausländer eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde (vgl. Urteil vom 27. Januar 2009 - BVerwG 1 C 40.07 - BVerwGE 133, 73 Rn. 18 ff.).
  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 7.08

    Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG; Anwendungsbereich; rückwirkende Erteilung;

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 14.08
    Dem steht nicht entgegen, dass das Verwaltungsgericht die Revision nicht im Tenor seiner Entscheidung, sondern in den Urteilsgründen zugelassen hat (vgl. Senatsurteil vom 9. Juni 2009 - BVerwG 1 C 7.08 - InfAuslR 2009, 378 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 6.09

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

    Da nunmehr nach § 4 Abs. 3 Satz 1 AufenthG Ausländer eine Erwerbstätigkeit nur ausüben dürfen, wenn der Aufenthaltstitel sie dazu berechtigt, war es zwingend erforderlich, die bisher über das gesonderte Arbeitsgenehmigungsrecht mögliche Fortsetzung der Erwerbstätigkeit während eines noch ungeklärten Anspruchs auf Verlängerung oder Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis durch eine fiktive Aufrechterhaltung des Aufenthaltstitels sicherzustellen (für die Dauer des Antragsverfahrens bei der Ausländerbehörde in § 81 Abs. 4 AufenthG, für das Widerspruchs- und Klageverfahren in § 84 Abs. 2 Satz 2 AufenthG; zu dieser grundlegenden Umgestaltung des Arbeitsgenehmigungsverfahrens vgl. auch Urteile vom 8. Dezember 2009 - BVerwG 1 C 14.08 und BVerwG 1 C 16.08 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE bestimmt).
  • BVerwG, 19.11.2019 - 1 C 41.18

    Das Anwerbungs- und Vermittlungsmonopol der Bundesagentur für Arbeit in

    Dies gilt auch für die Vorabzustimmung nach § 36 Abs. 3 BeschV (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2009 - 1 C 14.08 - BVerwGE 135, 325 Rn. 15).

    Bei der Zustimmung nach § 39 AufenthG handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um ein Verwaltungsinternum (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2009 - 1 C 14.08 - BVerwGE 135, 325 Rn. 15; Bodenbender, in: Fritz/Vormeier, GK-AufenthG, Stand Oktober 2019, § 39 Rn. 59; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand April 2019, § 39 AufenthG Rn. 76; Hänsle, in: Decker/Bader/Kothe, BeckOK Migrations- und Integrationsrecht, 1. Edition, Stand 01. März 2019, § 39 AufenthG Rn. 2; Stiegeler, in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 39 AufenthG Rn. 8; Sußmann, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Aufl. 2018, § 39 AufenthG Rn. 44).

  • BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 16.08

    Türkischer Arbeitnehmer; Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme der

    Wie der Senat in seinem gleichzeitig verkündeten Urteil im Verfahren BVerwG 1 C 14.08 (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen) entschieden hat, hat sich eine vor dem 1. Januar 2005 erteilte Arbeitsberechtigung - wie sie der Kläger besaß - nach § 105 Abs. 2 AufenthG mit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes am 1. Januar 2005 in eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Aufnahme einer Beschäftigung umgewandelt, wenn der Ausländer zu diesem Zeitpunkt im Besitz eines Aufenthaltstitels war, der ihn uneingeschränkt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigte.

    Wegen der Einzelheiten nimmt der Senat insoweit zunächst auf die Urteilsgründe im Verfahren BVerwG 1 C 14.08 zu dem entsprechenden Diskriminierungsverbot in Art. 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Tunesien Bezug, die auch für den Fall des Klägers bei einer zu seinen Gunsten unterstellten aufenthaltsrechtlichen Wirkung des Diskriminierungsverbots in Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 gelten.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2011 - 11 S 1305/11

    Nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis unter Anordnung der

    Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 08.12.2009 (1 C 14.08 - BVerwGE 135, 325) wurde diese Frage nicht geklärt, da es dort um den Problemkreis der Verlängerung bzw. Neuerteilung einer abgelaufenen Aufenthaltserlaubnis ging.

    (vgl. BVerwG Urteile vom 08.12.2009 - 1 C 14.08 - und - 1 C 16.08 -).

    Dies steht auch mit Unionsrecht in Einklang, da es zu einem dem Gesetzgeber durch das Unionsrecht nicht verwehrt ist, die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Ausländer eine Beschäftigung aufnehmen und fortsetzen darf, mit Wirkung für die Zukunft neu zu ordnen (vgl. BVerwG - 1 C 14.08 - a.a.O., Rn. 17).

  • OVG Niedersachsen, 17.06.2014 - 4 PA 84/14

    Ausnahmsweise zu beachtende aufenthaltsrechtliche Wirkung des Art. 64 Abs. 1 des

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in dieser Entscheidung des vorläufigen Rechtsschutzes offene Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs gegen die nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis in der Hauptsache zwar mit der Begründung angenommen, es spreche einiges dafür, dass dem Eingriff in ein bestehendes Aufenthaltsrecht das Diskriminierungsverbot des Art. 67 Europa-Mittelmeer-Abkommens mit Algerien vom 22. April 2002 (ABl. EU 2005 Nr. L 265, S. 2), der insoweit inhaltsgleich mit Art. 64 Abs. 1 des Europa-Mittelmeer-Abkommens mit Tunesien ist, entgegenstehe, und die Frage, ob und ggf. welche Schutzwirkung das Diskriminierungsverbot hinsichtlich der nachträglichen Verkürzung eines bereits erlaubten Aufenthalts entfalte, auch durch das Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 8. Dezember 2009 - 1 C 14.08 - nicht hinreichend geklärt sei, da es dort um den Problemkreis der Verlängerung bzw. Neuerteilung einer abgelaufenen Aufenthaltserlaubnis gegangen sei.

    Es ist mit der Beschwerde indes nicht vorgebracht worden und für den beschließenden Senat auch nicht ersichtlich, aus welchen Gründen bezüglich der aufenthaltsrechtlichen Wirkung des hier maßgeblichen Art. 64 Abs. 1 des Europa-Mittelmeer-Abkommens mit Tunesien zwischen den Konstellationen der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, für die das Bundesverwaltungsgericht eine aufenthaltsrechtliche Wirkung des Diskriminierungsverbots ausdrücklich abgelehnt hat (Urt. v. 8.12.2009 - 1 C 14.08 -, BVerwGE 135, 325), und der Konstellation der nachträglichen Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis zu unterscheiden sein soll.

  • VG Freiburg, 01.02.2016 - 7 K 2404/15

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Abschiebungsandrohung nach Vietnam;

    Denn auch wenn in Hinblick auf das Erfordernis des effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG und der fehlenden Rechtsschutzmöglichkeiten gegenüber der im aufenthaltsrechtlichen Verfahren allein verwaltungsintern beteiligten Bundesagentur für Arbeit (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.12.2009 - 1 C 14/08 -, BVerwGE 135, 325 Rn 15; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Aufenthalts- und Ausländerrecht, Loseblatt Stand: Juni 2015, Bd. I, AufenthG § 39 Rn. 4) zumindest im verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzverfahren eine inzidente Prüfung der Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Zustimmung zur Beschäftigung vorgenommen werden muss, stellt sich die Prognose der Antragsgegnerin hinsichtlich der fehlenden Sicherung des Lebensunterhalts des Antragstellers als rechtmäßig dar.
  • VG Gelsenkirchen, 23.08.2021 - 11 L 609/21

    Eheliche Lebensgemeinschaft, unzumutbare Härte; Einreise- und Aufenthaltsverbot;

    Dies ist dann der Fall, wenn er eine Erlaubnis erhalten hat, seine Berufstätigkeit für eine die Dauer seiner Aufenthaltserlaubnis übersteigende Zeit auszuüben, vgl. Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 14. Dezember 2006 - C-97/05 -, juris Rn. 43; BVerwG, Urteil vom 08. Dezember 2009 - 1 C 14.08 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 21. März 2014 - 18 A 2326/11 -, juris.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.08.2013 - 7 B 4.13

    Berufung des Beklagten; Aufenthaltserlaubnis; Türke; Arbeitnehmer; geringfügige

    Denn auch das setzt voraus, dass er tatsächlich einer Beschäftigung nachgeht (BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2009 - 1 C 14.08 -, juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 22.02.2017 - 19 ZB 15.510

    Kein Aufenthaltsrecht aus dem Diskriminierungsverbot des

    Nach dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes, der damit verwirklichten Bündelung der Kompetenzen zwischen Arbeitsverwaltung und Ausländerbehörde ("one-stop-government"), der Zweckbindung des Aufenthaltstitels sowie dem in §§ 7, 8 AufenthG zum Ausdruck kommenden Trennungsprinzip und dem in § 4 Abs. 2 Satz 1 und 2 AufenthG normierten Zusammenhang der Erwerbstätigkeit mit dem Aufenthaltstitel wird eine die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis überschreitende Arbeitserlaubnis und damit eine aufenthaltsrechtliche Wirkung des Diskriminierungsverbots aus Art. 64 Europa-Mittelmeer-Abkommen/Tunesien praktisch nicht mehr in Frage kommen (vgl. BVerwG, U.v. 8.12.2009 - 1 C 14.08 - BVerwGE 135, 325-334; VGH BW, U.v. 25.5.2016, a.a.O., juris Rn. 24; Epe in GK-AufenthG, Stand 12/2012, Abschnitt IX-2 § 1, Rn. 63; Hailbronner, AuslR, Stand 5/2007, Abschnitt D 5.5, Rn. 6 ff.; Hailbronner, NVwZ 2007, 415/416; Huber/Göbel-Zimmermann, AuslR, 2. Aufl. 2008, Teil 2 XIII, Rn. 1503; Armbruster, HTK-AuslR, Stand 9/2014, EU-Recht/Assoziierungsabkommen/EMA, Rn. 48; Husmann, ZAR 2009, 305/311).
  • VG Würzburg, 05.03.2012 - W 7 K 11.751

    Nachträgliche Verkürzung der Aufenthaltserlaubnis; keine besondere Härte für

    Schließlich kann für die Klägerin auch nicht aus dem Diskriminierungsverbot des Art. 64 Abs. 1 des Europa-Mittelmeer-Abkommens mit Tunesien ein Aufenthaltsrecht abgeleitet werden, denn diesem kommt nur ausnahmsweise überhaupt aufenthaltsrechtliche Wirkung zu (vgl. BVerwG v. 8.12.09 BVerwGE 135, 325 ff.).

    Da das AufenthG nach geltender und hier relevanter Rechtslage aber beides aneinander koppelt, vgl. nur §§ 4 Abs. 3 Satz 1, 28 Abs. 5, 31 Abs. 1 Satz 3 AufenthG, wird keine vom Aufenthaltsrecht unabhängige Rechtsstellung bzgl. der Beschäftigungsausübung verliehen (vgl. BVerwG v. 8.12.09 BVerwGE 135, 325 ff.; Pfersich, ZAR 2010, S. 399 Anmerkung).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2017 - 7 B 11002/16

    Arbeitsagentur, Arbeitserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis, aufenthaltsrechtliche

  • VG Düsseldorf, 19.11.2020 - 22 L 2241/20
  • VG Aachen, 08.07.2020 - 4 K 3454/19

    Ausbildungsduldung; Passersatzpapierantrag; Identität

  • VGH Hessen, 19.04.2010 - 11 B 2767/09

    Ausländerrecht - Diskriminierungsverbot des Art. 10 ARB 1/80; Ausländerrecht -

  • VGH Hessen, 06.11.2014 - 6 A 691/14

    Diskriminierungsverbot nach dem Europa Mittelmeer Abkommen

  • VG Gelsenkirchen, 18.01.2011 - 9 K 51/10

    Ist-Ausweisung, Ermessensausweisung, Ausländer, zweite Generation,

  • VGH Bayern, 23.11.2012 - 10 ZB 12.429

    Ausweisung; zwingender Ausweisungstatbestand; besonderer Ausweisungsschutz;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2012 - 11 N 54.11

    Ordnungsgemäße Beschäftigung eines türkische Arbeitnehmers nicht bei

  • VG Düsseldorf, 12.01.2012 - 27 L 590/11

    Arbeitsberechtigung Außenwirkung Übergang Beschäftigungserlaubnis Türkei

  • VGH Bayern, 01.10.2010 - 10 CE 10.1296

    Duldung

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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 18.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3511
BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 18.09 (https://dejure.org/2010,3511)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.2010 - 3 C 18.09 (https://dejure.org/2010,3511)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - 3 C 18.09 (https://dejure.org/2010,3511)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    EV Art. 21 Abs. 3, Art. 22 Abs. 1 Satz 7; VZOG § 11 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 Nr. 1, 3, 4 und 5, Abs. 3; DDR-Kommunalverfassung vom 17. Mai 1990 - § 9 Abs. 1 Satz 1
    Öffentliche Restitution; öffentlich-rechtliche Körperschaft; Gebietskörperschaft; Grundstücksrestitution; Restitutionsberechtigung; Rechtsnachfolge; Gesamtrechtsnachfolge; Funktionsnachfolge; Gemeinde; Altgemeinde; Neugemeinde; Gemeindegrenzen; Gemeindegebiet; Aufteilung ...

  • openjur.de

    Öffentliche Restitution; öffentlich-rechtliche Körperschaft; Gebietskörperschaft; Grundstücksrestitution; Restitutionsberechtigung; Rechtsnachfolge; Gesamtrechtsnachfolge; Funktionsnachfolge; Gemeinde; Altgemeinde; Neugemeinde; Gemeindegrenzen; Gemeindegebiet; Aufteilung ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    EV Art. 21 Abs. 3, Art. 22 Abs. 1 Satz 7

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 21 Abs 3 EinigVtr, Art 22 Abs 1 S 7 EinigVtr, § 11 Abs 1 S 1 VZOG, § 11 Abs 3 VZOG, § 9 Abs 1 S 1 KomVerfG
    Öffentliche Restitution; Gemeinde als Rechtsnachfolger; Bestimmung der restitutionsberechtigten Körperschaft; Belegenheit des Grundstücks

  • Wolters Kluwer

    Die sich in der Funktionsidentität ausdrückende Gesamtrechtsnachfolge als Rechtsnachfolge i.S.d. § 11 Abs. 3 Vermögenszuordnugsgesetz (VZOG); Belegenheit eines von einer Gemeinde zurückverlangten Grundstücks als Kriterium zur Bestimmung der restitutionsberechtigten ...

  • rewis.io

    Öffentliche Restitution; Gemeinde als Rechtsnachfolger; Bestimmung der restitutionsberechtigten Körperschaft; Belegenheit des Grundstücks

  • ra.de
  • rewis.io

    Öffentliche Restitution; Gemeinde als Rechtsnachfolger; Bestimmung der restitutionsberechtigten Körperschaft; Belegenheit des Grundstücks

  • rechtsportal.de

    Die sich in der Funktionsidentität ausdrückende Gesamtrechtsnachfolge als Rechtsnachfolge i.S.d. § 11 Abs. 3 Vermögenszuordnugsgesetz ( VZOG ); Belegenheit eines von einer Gemeinde zurückverlangten Grundstücks als Kriterium zur Bestimmung der restitutionsberechtigten ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 663
  • DÖV 2010, 1032
  • JZ 2010, 310
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.11.1996 - 3 C 27.96

    Gerichtsverfassungrecht - Mitwirkung von Proberichtern an Entscheidungen von

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 18.09
    Dieses Kriterium hatte er bereits zuvor bei der Bestimmung der Rechtsnachfolge nach der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands und nach der Reichsärztekammer herangezogen (Urteile vom 14. November 1996 - BVerwG 3 C 27.96 - und vom 24. September 1998 - BVerwG 3 C 21.97 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 11 und 20), beides ehemalige länderübergreifende Körperschaften, deren Funktionen nunmehr von Körperschaften auf Landesebene wahrgenommen werden.

    Durchgreifendes Entscheidungselement ist demgemäß die sich in der Funktionsidentität ausdrückende Gesamtrechtsnachfolge nach der geschädigten Körperschaft (vgl. Urteil vom 14. November 1996, a.a.O.); nur auf diese Weise kann dem die Restitution beherrschenden Wiedergutmachungsgedanken Rechnung getragen werden.

  • BVerwG, 15.07.1999 - 3 C 12.98

    Restitution, öffentliche; Rechtsnachfolge; Funktionsnachfolge; Umgemeindung;

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 18.09
    Die Klärung dieser Frage erübrigt sich nicht deswegen, weil die Stadt M. in der Gestalt der Klägerin nach wie vor existiert; denn spätestens mit Inkrafttreten des Gesetzes über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Juli 1952 (GBl. DDR S. 613) haben alle Gemeinden in der DDR als selbständige Körperschaften zu existieren aufgehört (vgl. Beschluss vom 9. März 2009 - BVerwG 3 B 8.09 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 64), und die nach der Wende durch das Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR - Kommunalverfassung - vom 17. Mai 1990 (GBl. DDR I S. 255) neu begründeten Gebietskörperschaften sind mit den früheren Gemeinden weder identisch noch können sie - streng genommen - als Rechtsnachfolger qualifiziert werden (Urteil vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 12.98 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 23 unter Berufung auf BTDrucks 12/6228 S. 110).

    Dieses Konkurrenzproblem hat der Senat bei der Restitution von Immobiliarvermögen nach dem örtlichen Anknüpfungspunkt, also nach der Belegenheit der Sache gelöst und damit die Gemeinde für restitutionsberechtigt angesehen, in deren Gebiet sich das Grundstück heute befindet (Urteil vom 15. Juli 1999 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.11.2004 - 3 B 41.04

    Restitution; Rückübertragung; Restitutionsausschluss; Restitutionsberechtigter;

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 18.09
    Die Belegenheit eines von einer Gemeinde nach Art. 21 Abs. 3 oder Art. 22 Abs. 1 Satz 7 i.V.m. Art. 21 Abs. 3 EV zurückverlangten Grundstücks kann nur dann als Kriterium zur Bestimmung der restitutionsberechtigten Körperschaft herangezogen werden, wenn das frühere Gemeindegebiet auf mehrere neue Gemeinden aufgeteilt worden ist (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats, Beschluss vom 16. November 2004 - BVerwG 3 B 41.04 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 31).

    Mit seinem Beschluss vom 16. November 2004 (BVerwG 3 B 41.04 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 31) hat der Senat diese Rechtsprechung allerdings auch auf den Fall übertragen, dass die zurückverlangte Fläche niemals zum Gebiet der früheren gleichnamigen Gemeinde gehört hat, und ein solches Grundstück ebenfalls der heutigen Belegenheitsgemeinde zugesprochen.

  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 11.94

    Vermögensrecht - Restitutionsanspruch - Kommunaler Alteigentümer-Schlachthof -

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 18.09
    An dieser Stelle gewinnt die mit der öffentlichen Restitution verbundene Zielsetzung Bedeutung, die typischerweise durch die unentgeltliche Vermögensübertragung bewirkte Schwächung der Leistungsfähigkeit der betreffenden Körperschaft dadurch zu korrigieren, dass diese wieder mit Vermögen ausgestattet wird, von dem angenommen werden kann, dass es zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben dient (vgl. BTDrucks 12/5553 S. 168; Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 11.94 - BVerwGE 98, 154 = Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 10 S. 31 f.).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 3 C 21.97

    Vermögenszuordnung, Verhältnis der - zur öffentlichen Restitution; Restitution,

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 18.09
    Dieses Kriterium hatte er bereits zuvor bei der Bestimmung der Rechtsnachfolge nach der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands und nach der Reichsärztekammer herangezogen (Urteile vom 14. November 1996 - BVerwG 3 C 27.96 - und vom 24. September 1998 - BVerwG 3 C 21.97 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 11 und 20), beides ehemalige länderübergreifende Körperschaften, deren Funktionen nunmehr von Körperschaften auf Landesebene wahrgenommen werden.
  • BVerwG, 09.03.2009 - 3 B 8.09

    Vermögenszuordnungsrecht; Gemeinden in der DDR; Körperschaft des öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 18.09
    Die Klärung dieser Frage erübrigt sich nicht deswegen, weil die Stadt M. in der Gestalt der Klägerin nach wie vor existiert; denn spätestens mit Inkrafttreten des Gesetzes über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Juli 1952 (GBl. DDR S. 613) haben alle Gemeinden in der DDR als selbständige Körperschaften zu existieren aufgehört (vgl. Beschluss vom 9. März 2009 - BVerwG 3 B 8.09 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 64), und die nach der Wende durch das Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR - Kommunalverfassung - vom 17. Mai 1990 (GBl. DDR I S. 255) neu begründeten Gebietskörperschaften sind mit den früheren Gemeinden weder identisch noch können sie - streng genommen - als Rechtsnachfolger qualifiziert werden (Urteil vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 12.98 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 23 unter Berufung auf BTDrucks 12/6228 S. 110).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 21.11

    Revisionsbegründungsfrist; Verspätung; Säumnis; Fristversäumnis; Wiedereinsetzung

    Das ist jedenfalls dann fragwürdig, wenn der Eingetragene identisch mit dem voreingetragenen Rechtsträger des Volkseigentums oder mit dem Rechtsträger ist, dessen Organ als Rechtsträger eingetragen war (wenn man davon absieht, dass die Gemeinden neuen Rechts streng genommen nicht mit den gleichnamigen DDR-Gemeinden identisch sind BTDrucks 12/6228 S. 110; zuletzt Urteil vom 25. Februar 2010 - BVerwG 3 C 18.09 - Buchholz a.a.O. Nr. 36>; denn das Vermögenszuordnungsgesetz behandelt sie in § 8 Abs. 1 Satz 1 als ein und dieselbe Rechtsperson).
  • BVerwG, 14.03.2018 - 10 C 3.17

    Siedlungsmülldeponie in Stralendorf ist der Landeshauptstadt Schwerin zuzuordnen

    Führen diese Kriterien zu einer eindeutigen Bestimmung des Berechtigten, ist der Vermögenswert diesem zurückzuübertragen, gleich ob er im Territorium des Berechtigten oder in einer anderen Gebietskörperschaft belegen ist (BVerwG, Urteile vom 28. November 2007 - 3 C 46.06 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 61 Rn. 14 und vom 25. Februar 2010 - 3 C 18.09 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 36 LS 2 und Rn. 14 ff., unter Abgrenzung vom Beschluss vom 16. November 2004 - 3 B 41.04 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 31).

    Es rechtfertigt jedoch keine Restitution an einen anderen als den - oder einen der - Funktionsnachfolger (BVerwG, Urteile vom 15. Juli 1999 - 3 C 12.98 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 23 S. 4 f. und vom 25. Februar 2010 - 3 C 18.09 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 36 LS 2 und Rn. 14 ff., in Abgrenzung zum Beschluss vom 16. November 2004 - 3 B 41.04 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 31).

  • VG Cottbus, 14.08.2012 - 1 K 1080/08

    Vermögenszuordnungsrecht

    Zwar sind die nach der Wende neu gegründeten Gemeinden - Entsprechendes gilt für die Länder als Gebietskörperschaften im weiteren Sinne - mit den früheren Gemeinden weder identisch noch können sie als Rechtsnachfolger i. S. v. Art. 21 Abs. 3 1. Hs. EinigVtr qualifiziert werden (so zu Gemeinden: BVerwG, Urt. v. 25. Februar 2010 - BVerwG 3 C 18.09 - UA S. 6; anders zur Identität der Stadtgemeinde Berlin mit dem Land Berlin: BVerwG, Urt. v. 28. November 2007 - BVerwG 3 C 44.06 - UA S. 5 ff.).

    Die Funktionsnachfolge setzt eine Übereinstimmung in der Aufgabenwahrnehmung durch die jetzige und die frühere Körperschaft voraus, wobei es hinsichtlich der Frage der Nachfolge zwischen Gebietskörperschaften, denen abstrakt gesehen die gleichen öffentlichen Aufgaben zugewiesen sind, entscheidend auf das territoriale Moment ankommt, denn die Aufgabenwahrnehmung durch Gebietskörperschaften ist strikt auf ihren Hoheitsbereich begrenzt (BVerwG, Urt. v. 14. November 1996 - BVerwG 3 C 27.96 - juris Rn. 44 ff.; Urt. v. 24. September 1998 - BVerwG 3 C 21.97 - juris Rn. 13; Urt. v. 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 12.98 - juris Rn. 19; Beschl. v. 16. November 2004 - BVerwG 3 B 41.04 - juris Rn. 3 ff.; BVerwG, Urt. v. 25. Februar 2010 - BVerwG 3 C 18.09 - UA S. 6/7 und 8).

    In diesen Fällen gibt es nur einen in der Funktionsnachfolge stehenden Verwaltungsträger, dem gegenüber etwas wiedergutzumachen ist (BVerwG, Urt. v. 25. Februar 2010 - BVerwG 3 C 18.09 - UA S. 8/9).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2020 - 12 B 18.18

    Vergleichsmaßstab für die Abgrenzung des regelmäßigen Unterhaltsaufwands von

    Zum anderen ist die Klägerin nicht Rechtsnachfolgerin der damaligen Stadtgemeinde, sondern eine nach Auflösung der kommunalen Körperschaften in der DDR durch das Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Juli 1952 (GBl. DDR S. 613) im Jahre 1990 durch das Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR - Kommunalverfassung - vom 17. Mai 1990 (GBl. DDR I S. 255) neu begründete Körperschaft, die lediglich als Funktions- und Aufgabennachfolgerin der früheren Stadtgemeinde anzusehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2010 - 3 C 18.09 - LKV 2010, 183, juris Rn. 10, 13).
  • BVerwG, 28.05.2009 - 3 B 20.09
    BVerwG 3 B 20.09 (3 C 18.09).
  • VG Berlin, 23.09.2021 - 29 K 8.21

    Vermögenszuordnung für in West-Berlin belegene Vermögenswerte

    Die durch die Kommunalverfassung vom 17. Mai 1990 gebildeten Gebietskörperschaften sind weder identisch mit den 1952 aufgelösten Gebietskörperschaften noch deren Rechtsnachfolger (BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2010 - BVerwG 3 C 18.09 -, Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 36 = juris Rdnr. 10 m.w.N.; ebenso - ungeachtet des Umstandes, dass sie sich dabei auf das Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 18. Januar 1957 (GBl. DDR I S. 65) stützt - auch die Zivilrechtsprechung: BGH, Urteil vom 4. November 1994 - LwZR 12/93 -, BGHZ 127, 285 = juris Rdnr. 10 ff., und Urteil vom 25. Oktober 2005 - XI ZR 353/04 -, BGHZ 164, 361 = juris Rdnr. 25 ff.; vgl. auch KG, Beschluss vom 15. August 1995 a.a.O.).
  • BVerwG, 13.06.2022 - 8 B 52.21

    Klage gegen die Zuordnung eines im ehemaligen Berlin (West) belegenen Grundstücks

    Danach ist geklärt, dass spätestens mit Inkrafttreten des Gesetzes über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Juli 1952 (GBl. DDR S. 613) alle Gemeinden in der DDR als selbständige Körperschaften zu existieren aufgehört haben und die durch das Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR - Kommunalverfassung - vom 17. Mai 1990 (GBl. DDR S. 255) neu begründeten Gebietskörperschaften mit den früheren Gemeinden weder identisch sind noch als Rechtsnachfolger qualifiziert werden können (BVerwG, Beschluss vom 9. März 2009 - 3 B 8.09 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 64 Rn. 4; Urteil vom 25. Februar 2010 - 3 C 18.09 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 36 Rn. 10, jew. m. w. N.; vgl. auch BGH, Urteile vom 4. November 1994 - LwZR 12/93 - BGHZ 127, 285 und vom 25. Oktober 2005 - XI ZR 353/04 - BGHZ 164, 361 ).
  • VG Berlin, 30.06.2016 - 29 K 170.14

    Restitutionsansprüche nach Art. 21 EinigVtr

    So weisen die Klägerinnen zutreffend auf die Zielsetzung von Art. 21 Abs. 3 EV hin, die typischerweise durch die unentgeltliche Vermögensübertragung bewirkte Schwächung der Leistungsfähigkeit der betreffenden Körperschaft dadurch zu korrigieren, dass diese wieder mit Vermögen ausgestattet wird, von dem angenommen werden kann, dass es zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben dient: Dazu soll diejenige Körperschaft einen Vermögensgegenstand übertragen erhalten, deren Funktionsvorgängerin er unentgeltlich entzogen wurde (BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2010 - BVerwG 3 C 18.09 -, Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 36 = juris Rn. 15).
  • VG Berlin, 13.03.2014 - 29 K 260.12

    Zuordnung von Grundstücken im ehemaligen West-Berlin

    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass spätestens mit Inkrafttreten des Gesetzes über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Juli 1952 (GBl. DDR S. 613) alle Gemeinden in der DDR als selbständige Körperschaften zu existieren aufgehört haben (vgl. Beschluss vom 9. März 2009 - BVerwG 3 B 8.09 -, Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 64), und die nach der Wende durch das Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR - Kommunalverfassung - vom 17. Mai 1990 (GBl. DDR I S. 255) neu begründeten Gebietskörperschaften mit den früheren Gemeinden weder identisch sind noch sie als Rechtsnachfolger qualifiziert werden können; der in Art. 21 Abs. 3 EV gleichwohl verwendete Begriff "Rechtsnachfolger" ist daher untechnisch zu verstehen und bedurfte der Erläuterung in § 11 Abs. 3 VZOG (BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2010 - 3 C 18/09 -, Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 36 = juris Rdnr. 10 m.w.N.).
  • VG Lüneburg, 14.12.2010 - 3 A 192/08

    Bodenreform; Enteignung; Realgemeinde

    Die Restitutionsberechtigung knüpft aufgrund der zwingenden Vorgaben des Art. 21 Abs. 3 EV an einen Eigentumsverlust an, der nach § 11 Abs. 3 VZOG gegenüber der Funktionsnachfolgerin der seinerzeit geschädigten und im Regelfall nicht mehr existenten Körperschaft wiedergutgemacht werden soll, so dass es um Eigentumsfragen und nicht um tatsächliche Nutzungsfragen geht (BVerwG, Urt. v. 25.2.2010 - 3 C 18.09 -).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.12.2009 - 2 C 69.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3861
BVerwG, 17.12.2009 - 2 C 69.08 (https://dejure.org/2009,3861)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.2009 - 2 C 69.08 (https://dejure.org/2009,3861)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - 2 C 69.08 (https://dejure.org/2009,3861)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 33 Abs. 5; ... VwGO § 86 Abs. 1, § 137 Abs. 1 Nr. 1, § 144 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, Abs. 4, Abs. 7 Satz 1; HochschulG NW - § 39 Abs. 2; HochschulG NW (a. F.) § 49 Abs. 3; Universitätsgesetz NRW (a. F.) § 52 Abs. 4; Satzung der VBL a. F. § 26 Abs. 1; BAT § 46
    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst; Weiterversicherungsanspruch; Zusatzversicherung für Professurvertreter; Ausgestaltung von Professurvertretungen; Gleichheitsgrundsatz; unterschiedlicher Prüfungsmaßstab; Gesetzesvorbehalt; öffentliches Dienstverhältnis eigener ...

  • openjur.de

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst; Weiterversicherungsanspruch; Zusatzversicherung für Professurvertreter; Ausgestaltung von Professurvertretungen; Gleichheitsgrundsatz; unterschiedlicher Prüfungsmaßstab; Gesetzesvorbehalt; öffentliches Dienstverhältnis eigener ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 33 Abs. 5

  • Wolters Kluwer

    Übernahme der Beiträge für die Zusatzversicherung bei der Versorgungseinheit des Bundes und der Länder durch den Dienstherrn bei Angestellten des öffentlichen Dienstes; Gleichbehandlungsgrundsatz i.S.d. Art. 3 Abs. 1 GG bei Vorenthalten der Beitragsübernahme für eine ...

  • rechtsportal.de

    Übernahme der Beiträge für die Zusatzversicherung bei der Versorgungseinheit des Bundes und der Länder durch den Dienstherrn bei Angestellten des öffentlichen Dienstes; Gleichbehandlungsgrundsatz i.S.d. Art. 3 Abs. 1 GG bei Vorenthalten der Beitragsübernahme für eine ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2010, 567
  • JZ 2010, 310
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91

    Hamburger Ruhegeldgesetz

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2009 - 2 C 69.08
    Mit dieser Auslegung verletzt das Berufungsgericht den durch Art. 3 Abs. 1 GG geschützten Grundsatz, dass der öffentlich-rechtliche Dienstherr für gleiche Arbeit gleiches Entgelt zu zahlen hat (vgl. zum gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der Entgeltgleichheit zuletzt EuGH, Urteil vom 6. Dezember 2007 - C-300/06 - NJW 2008, 499 ; BVerfG, Beschluss vom 27. November 1997 - 1 BvL 12/91 - BVerfGE 97, 35 ; BVerwG, Urteile vom 13. März 2008 - BVerwG 2 C 128.07 - Buchholz 240 § 48 BBesG Nr. 12 Rn. 16 und vom 26. März 2008 - BVerwG 2 C 12.08 - ZBR 2009, 306 ).

    Der Kläger war wie die vom Beklagten besser behandelten Professurvertreter im selben Aufgabenbereich tätig und erhielt für eine - bei funktionaler Betrachtung - identische Arbeitsleistung gleichwohl im Ergebnis ein geringeres Entgelt als sie (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. November 1997 - 1 BvL 12/91 - BVerfGE 97, 35 m.w.N.).

  • BVerwG, 30.01.2003 - 1 B 169.02

    Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Verfahrensmangel, rechtliches

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2009 - 2 C 69.08
    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (Beschlüsse vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 und vom 30. Januar 2003 - BVerwG 1 B 169.02 - Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 67).
  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2009 - 2 C 69.08
    Nach dem von ihm vertretenen und deshalb für die Bestimmung der erforderlichen Tatsachenermittlung maßgeblichen Rechtsstandpunkt (vgl. Urteil vom 14. Januar 1988 - BVerwG 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 = Buchholz 451.171 § 7 ATG Nr. 5 S. 58) stellte sich nur die Frage, ob sich aus dem Erlass vom 29. Oktober 1992 ein Anspruch des Klägers ableiten könnte.
  • BVerfG, 20.02.2008 - 2 BvR 1843/06

    Ansprüche eines ausgeschiedenen Beamten auf Widerruf und auf Zeit auf

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2009 - 2 C 69.08
    Mangels einer dem Beamtenstatus entsprechenden Rechtsstellung von Professurvertretungen kann auch die von Art. 33 Abs. 5 GG umschlossene Fürsorgepflicht des Dienstherrn nicht anspruchsbegründend wirken (ablehnend schon für Beamte auf Widerruf und auf Zeit BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 2 BvR 1843/06 - NVwZ-RR 2008, 506 = ZBR 2008, 350 m.w.N.).
  • BVerfG, 16.02.1965 - 1 BvL 15/62

    Devisenbewirtschaftungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2009 - 2 C 69.08
    Insbesondere begrenzt er das der Verwaltung eröffnete Ermessen (BVerfG, Beschlüsse vom 16. Februar 1965 - 1 BvL 15/62 - BVerfGE 18, 353 und vom 26. Februar 1985 - 2 BvR 1145/83 - BVerfGE 69, 161 ; stRspr).
  • LAG Düsseldorf, 08.07.2004 - 11 Sa 544/04

    Dienstverhältnis eines Vertretungsprofessors an einer nordrhein-westfälischen

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2009 - 2 C 69.08
    Zudem legten § 49 Abs. 3 HG in der Fassung des Gesetzes vom 14. März 2000 (GV. NRW. S. 190) sowie der für die Beauftragungen des Klägers zunächst maßgebliche § 52 Abs. 4 des Gesetzes über die wissenschaftlichen Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20. November 1979 (GV. NRW. S. 926) und des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen vom 3. August 1993 (GV. NRW. S. 532) nicht einmal den öffentlich-rechtlichen Charakter des Rechtsverhältnisses fest, sodass eine auch privatrechtliche Ausgestaltung der Rechtsbeziehung zulässig war (BAG, Urteil vom 13. Juli 2005 - 5 AZR 435/04 - juris Rn. 25 zu § 49 Abs. 3 HG NRW; vgl. auch Urteil vom 25. Februar 2004 - 5 AZR 62/03 - juris Rn. 32; LAG NRW, Urteil vom 8. Juli 2004 - 11 Sa 544/04 - juris Rn. 43 f.; für Thüringen, LAG Thüringen, Urteil vom 27. Januar 2004 - 7 Sa 427/03 - juris Rn. 22).
  • EuGH, 06.12.2007 - C-300/06

    DIE VERGÜTUNG VON MEHRARBEIT ZU EINEM NIEDRIGEREN SATZ ALS DEM, DER FÜR REGULÄRE

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2009 - 2 C 69.08
    Mit dieser Auslegung verletzt das Berufungsgericht den durch Art. 3 Abs. 1 GG geschützten Grundsatz, dass der öffentlich-rechtliche Dienstherr für gleiche Arbeit gleiches Entgelt zu zahlen hat (vgl. zum gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der Entgeltgleichheit zuletzt EuGH, Urteil vom 6. Dezember 2007 - C-300/06 - NJW 2008, 499 ; BVerfG, Beschluss vom 27. November 1997 - 1 BvL 12/91 - BVerfGE 97, 35 ; BVerwG, Urteile vom 13. März 2008 - BVerwG 2 C 128.07 - Buchholz 240 § 48 BBesG Nr. 12 Rn. 16 und vom 26. März 2008 - BVerwG 2 C 12.08 - ZBR 2009, 306 ).
  • BAG, 25.02.2004 - 5 AZR 62/03

    Rechtsstatus eines Vertretungsprofessors

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2009 - 2 C 69.08
    Zudem legten § 49 Abs. 3 HG in der Fassung des Gesetzes vom 14. März 2000 (GV. NRW. S. 190) sowie der für die Beauftragungen des Klägers zunächst maßgebliche § 52 Abs. 4 des Gesetzes über die wissenschaftlichen Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20. November 1979 (GV. NRW. S. 926) und des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen vom 3. August 1993 (GV. NRW. S. 532) nicht einmal den öffentlich-rechtlichen Charakter des Rechtsverhältnisses fest, sodass eine auch privatrechtliche Ausgestaltung der Rechtsbeziehung zulässig war (BAG, Urteil vom 13. Juli 2005 - 5 AZR 435/04 - juris Rn. 25 zu § 49 Abs. 3 HG NRW; vgl. auch Urteil vom 25. Februar 2004 - 5 AZR 62/03 - juris Rn. 32; LAG NRW, Urteil vom 8. Juli 2004 - 11 Sa 544/04 - juris Rn. 43 f.; für Thüringen, LAG Thüringen, Urteil vom 27. Januar 2004 - 7 Sa 427/03 - juris Rn. 22).
  • LAG Nürnberg, 31.01.2001 - 4 Sa 931/99

    Schadensersatz wegen nicht erfolgter Versicherung eines Arbeitnehmers bei der

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2009 - 2 C 69.08
    Der Ausschluss erfasst auch Professurvertreter (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. November 2000 - 14 Sa 16/00 - juris Rn. 18; LAG Nürnberg, Urteil vom 31. Januar 2001 - 4 Sa 931/99 - juris Rn. 59 ff.).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2009 - 2 C 69.08
    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (Beschlüsse vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 und vom 30. Januar 2003 - BVerwG 1 B 169.02 - Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 67).
  • BVerwG, 13.03.2008 - 2 C 128.07

    Lehrer, Teilzeitbeschäftigung, mittelbare Diskriminierung, Mehrarbeit,

  • BVerwG, 29.08.1975 - VII C 60.72

    Beamtenverhältnis - Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

  • BAG, 13.07.2005 - 5 AZR 435/04

    Status eines Vertretungsprofessors

  • LAG Baden-Württemberg, 21.11.2000 - 14 Sa 16/00

    Zusatzversorgung - Hochschullehrer - Geltungsbereich des BAT

  • LAG Thüringen, 27.01.2004 - 7 Sa 427/03

    Dienstrechtlicher Status eines Vertretungsprofessors

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvR 1145/83

    Verfassungswirdige Verschleppung der Entscheidung über Urlaubsanträge von

  • BVerwG, 11.12.2008 - 2 C 121.07

    Alimentation; amtsangemessene Alimentation; amtsbezogene Alimentation;

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 12.08

    Wechselschichtzulage; Polizeizulage; Begriff der Dienstbezüge;

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