Weitere Entscheidungen unten: BGH, 27.08.2013 | BGH, 11.04.2013 | BGH, 13.08.2013

Rechtsprechung
   BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10 und 2 BvR 2155/11   

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https://dejure.org/2013,4158
BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10 und 2 BvR 2155/11 (https://dejure.org/2013,4158)
BVerfG, Entscheidung vom 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10 und 2 BvR 2155/11 (https://dejure.org/2013,4158)
BVerfG, Entscheidung vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10 und 2 BvR 2155/11 (https://dejure.org/2013,4158)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; ... Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 97 GG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 35a StPO; § 160b StPO; § 202a StPO; § 212 StPO; § 243 Abs. 4 StPO; § 257b StPO, § 257c StPO; § 273 StPO; § 302 Abs. 1 Satz 2 StPO
    Absprachen im Strafverfahren (Verständigung; Verständigungsgesetz; "Deal"); Grundsätze für das Strafverfahren (Rechtsstaatsprinzip; Schuldgrundsatz; materielle Wahrheit; funktionstüchtige Strafrechtspflege; Beschleunigungsgrundsatz; faires Verfahren; Aussagefreiheit; ...

  • lexetius.com
  • DFR

    Verständigungsgesetz

  • openjur.de

    § 257c StPO; Artt. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG
    Gesetzliche Regelung zur Verständigung im Strafprozess ist verfassungsgemäß - informelle Absprachen sind unzulässig

  • Bundesverfassungsgericht

    Gesetzliche Regelung zur Verständigung im Strafprozess ist verfassungsgemäß - informelle Absprachen sind unzulässig

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 243 Abs 4 StPO, § 244 Abs 2 StPO
    Zur Zulässigkeit von Verständigungen im Strafverfahren - "Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren" (juris: StVVerstG) verfassungsgemäß - zwar Vollzugsdefizit, aber kein strukturelles Regelungsdefizit - angegriffene Entscheidungen verletzen Schuldgrundsatz ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Stellens der Handhabung der Wahrheitserforschung, der rechtlichen Subsumtion und die Grundsätze der Strafzumessung zur freien Disposition der Verfahrensbeteiligten und des Gerichts; Vereinbarkeit von strafprozessualen Verständigungen zwischen Gericht ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Stellens der Handhabung der Wahrheitserforschung, der rechtlichen Subsumtion und die Grundsätze der Strafzumessung zur freien Disposition der Verfahrensbeteiligten und des Gerichts; Vereinbarkeit von strafprozessualen Verständigungen zwischen Gericht ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Stellens der Handhabung der Wahrheitserforschung, der rechtlichen Subsumtion und die Grundsätze der Strafzumessung zur freien Disposition der Verfahrensbeteiligten und des Gerichts; Vereinbarkeit von strafprozessualen Verständigungen zwischen Gericht ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG

  • Betriebs-Berater

    Verständigungsgesetz (noch) verfassungskonform

  • Anwaltsblatt

    Art 1 GG, § 257 StPO
    "Deal": Das Recht bestimmt die Praxis -und nicht umgekehrt

  • Anwaltsblatt

    Art 1 GG, § 257 StPO
    "Deal": Das Recht bestimmt die Praxis - und nicht umgekehrt

  • rewis.io

    Zur Zulässigkeit von Verständigungen im Strafverfahren - "Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren" (juris: StVVerstG) verfassungsgemäß - zwar Vollzugsdefizit, aber kein strukturelles Regelungsdefizit - angegriffene Entscheidungen verletzen Schuldgrundsatz ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (32)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Gesetzliche Regelung zur Verständigung im Strafprozess ist verfassungsgemäß - informelle Absprachen sind unzulässig

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafprozess: Vorgespräche mit allen Beteiligten sind jederzeit ausserhalb des Hauptverfahrens möglich

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Der Deal bleibt

  • faz.net (Pressebericht, 19.03.2013)

    Absprachen im Strafprozess sind zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Absprachen im Strafprozess: Ja, aber...

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Die gesetzlichen Regelungen zur Verständigung im Strafprozess & informelle Absprachen

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Verständigung im Strafprozess verfassungsgemäß - Informelle Absprachen abseits von § 257c StPO sind verfassungswidrig

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gesetzliche Regelung zur Verständigung im Strafprozess ist verfassungsgemäß

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Regelung zur Verständigung im Strafprozess ist verfassungsgemäß - informelle Absprachen sind unzulässig

  • spiegel.de (Pressebericht, 19.03.2013)

    Deal im Strafprozess: "Es war alles so falsch" // Interview mit dem Beschwerdeführer Jens Rohde

  • spiegel.de (Pressebericht, 19.03.2013)

    Verfassungsgericht zu Deals im Strafprozess: Blamage für die Justiz

  • taz.de (Pressebericht, 19.03.2013)

    Deals mit Angeklagten sind okay

  • Betriebs-Berater (Pressemitteilung)

    Gesetzliche Regelung zur Verständigung im Strafprozess verfassungsgemäß

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Strafrecht - Aufgabe des Strafprozesses - Stellung des Beschuldigten

  • welt.de (Pressebericht, 19.03.2013)

    Wenn Richter im Verfahren die Wahrheit aushandeln

  • spiegel.de (Pressemeldung)

    Deal im Strafprozess

  • haufe.de (Kurzinformation)

    BVerfG billigt den Deal im Strafprozess

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Beamtenrecht - Disziplinarverfahren - welche Auswirkungen hat der Deal im Strafverfahren auf ein späteres Disziplinarverfahren?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Absprachen im Strafprozess

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Was sind die Voraussetzungen eines strafrechtlichen Deals? Folgen der Verständigung?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BVerfG zur gesetzlichen Regelung: Verständigung im Strafprozess ist verfassungsgemäß - Informelle Absprachen sind unzulässig

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Mündliche Verhandlung in Sachen "Absprachen im Strafprozess" (mit Verhandlungsgliederung)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 19.02.2013)

    Urteilsverkündung in Sachen "Absprachen im Strafprozess"

  • internet-law.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Der "Deal” im Strafrecht vor dem BVerfG

  • beck-blog (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 01.11.2012)

    Jetzt geht's ums Ganze: BVerfG verhandelt über "Absprachen im Strafprozess"

  • faz.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 04.10.2012)

    Strafprozesse: Der Deal

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 03.11.2012)

    Soll der Staat mit Angeklagten Deals schließen?

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 07.11.2012)

    BVerfG verhandelt über Deals im Strafprozess: Juristen zwischen Recht und Realität

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 07.11.2012)

    Prozessabsprachen in der Kritik: Verfassungsrichter rügen Deals

  • Telepolis (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 21.03.2013)

    Irgendwie legal und irgendwie doch nicht

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 11.01.2015)

    Ware Gerechtigkeit

  • koehler-klett.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verständigung in Strafverfahren

Besprechungen u.ä. (23)

  • De-legibus-Blog (Entscheidungsbesprechung)

    Der Deal bekommt Bewährung

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Vom (noch) verfassungsgemäßen Gesetz über den defizitären Vollzug zum verfassungswidrigen Zustand

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    § 257c Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 244 Abs. 2 StPO?! (RiAG Dr. Lorenz Leitmeier; HRRS 2013, 362)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Zwischen Effektivität und Legitimität: Zum Handlungsspielraum des Gesetzgebers nach der "Deal"-Entscheidung des BVerfG

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Strafbarkeit beim Dealen mit dem Recht? Über Lausbuben- und Staatsstreiche (VRiBGH Thomas Fischer; HRRS 2014, 234)

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Deals im Strafprozess: Das Verfassungsgericht als Kesselflicker

  • faz.net (Pressekommentar, 19.03.2013)

    Auf dem Basar

  • zeit.de (Pressekommentar, 19.03.2013)

    Absprachen vor Gericht: Karlsruhe weist richterliche Dealer in die Schranken

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Absprachen im Strafprozess

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verständigungs-Fall

    § 257c StPO
    Verfassungsmäßigkeit des Verständigungsgesetzes, Belehrungspflicht, "Sanktionsschere"

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2, Art. 20 Abs. 3, Art. 93 GG; § 257 c StPO
    Deren verfassungswidrige Anwendung

  • sueddeutsche.de (Pressekommentar, 19.03.2013)

    Der alte Strafprozess ist tot

  • grehsin.de (Entscheidungsanmerkung)

    Die Verständigung im Strafprozess

  • taz.de (Pressekommentar, 19.03.2013)

    Karlsruhe zeigt sich fantasielos

  • fr-online.de (Pressekommentar, 19.03.2013)

    Es lebe der Deal!

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gesetz zu Deals im Strafprozess noch verfassungsgemäß - BVerfG nimmt Staatsanwälte, Gerichte und Gesetzgeber in die Pflicht

  • kanzlei-hoenig.de (Entscheidungsanmerkung)

    Ein richterlicher Kommentar aus schwäbischen Provinz

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Verständigungen im Strafverfahren

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Verständigung im Strafverfahren (Prof. Dr. Carl-Friedrich Stuckenberg; ZIS 2013, 212-219)

  • koehler-klett.de (Entscheidungsbesprechung)

    Absprachen im Strafverfahren

  • De-legibus-Blog (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Er will doch nur "kungeln”

  • verfassungsblog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Deals im Strafprozess: Etikettenschwindel im Namen der Effizienz

  • sueddeutsche.de (Pressekommentar zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 18.03.2013)

    Deal im Strafprozess: Justitia im Notwehr-Exzess

Sonstiges (2)

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)
  • lto.de (Sitzungsbericht, 07.11.2012)

    Deals im Strafprozess vor dem BVerfG: Richter und Sachverständige zweifeln an Legalität

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 133, 168
  • NJW 2013, 1058
  • NStZ 2013, 295
  • NJ 2013, 393
  • StV 2013, 353
  • AnwBl 2013, 381
  • AnwBl Online 2013, 142
  • DÖV 2013, 394
  • JR 2013, 315
  • JZ 2013, 676
 
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Wird zitiert von ... (556)Neu Zitiert selbst (130)

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10
    Das Rechtsstaatsprinzip umfasst als eine der Leitideen des Grundgesetzes auch die Forderung nach materieller Gerechtigkeit (vgl. BVerfGE 7, 89 ; 7, 194 ; 45, 187 ; 74, 129 ; 122, 248 ) und schließt den Grundsatz der Rechtsgleichheit als eines der grundlegenden Gerechtigkeitspostulate ein (vgl. BVerfGE 84, 90 ).

    Zentrales Anliegen des Strafprozesses ist die Ermittlung des wahren Sachverhalts, ohne den sich das materielle Schuldprinzip nicht verwirklichen lässt (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 118, 212 ; 122, 248 ; 130, 1 ).

    a) Der Staat ist von Verfassungs wegen gehalten, eine funktionstüchtige Strafrechtspflege zu gewährleisten, ohne die der Gerechtigkeit nicht zum Durchbruch verholfen werden kann (vgl. BVerfGE 33, 367 ; 46, 214 ; 122, 248 ; 130, 1 ).

    Das erfordert, dass Straftäter im Rahmen der geltenden Gesetze verfolgt, abgeurteilt und einer gerechten, also schuldangemessenen Bestrafung zugeführt werden (vgl. BVerfGE 33, 367 ; 46, 214 ; 122, 248 ; 129, 208 ).

    aa) Als ein unverzichtbares Element der Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens gewährleistet das Recht auf ein faires Verfahren dem Beschuldigten, prozessuale Rechte und Möglichkeiten mit der erforderlichen Sachkunde wahrnehmen und Übergriffe der staatlichen Stellen oder anderer Verfahrensbeteiligter angemessen abwehren zu können (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 122, 248 ).

    Dies bedeutet allerdings nicht, dass im Strafverfahren - unter dem Gesichtspunkt der "Waffengleichheit" (vgl. BVerfGE 110, 226 ) - in der Rollenverteilung begründete verfahrensspezifische Unterschiede in den Handlungsmöglichkeiten von Staatsanwaltschaft und Verteidigung in jeder Beziehung ausgeglichen werden müssten (vgl. BVerfGE 63, 45 ; 63, 380 ; 122, 248 ); vielmehr sind angesichts der besonderen, zur Objektivität verpflichtenden Stellung der Staatsanwaltschaft Differenzierungen möglich.

    Eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren liegt erst dann vor, wenn eine Gesamtschau auf das Verfahrensrecht - auch in seiner Auslegung und Anwendung durch die Gerichte - ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben wurde (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 64, 135 ; 122, 248 ).

    Im Rahmen dieser Gesamtschau sind auch die Erfordernisse einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege in den Blick zu nehmen (vgl. BVerfGE 47, 239 ; 80, 367 ; 122, 248 ).

    Verfahrensgestaltungen, die den Erfordernissen einer wirksamen Strafrechtspflege dienen, verletzen daher nicht schon dann den grundrechtlichen Anspruch auf ein faires Strafverfahren, wenn verfahrensrechtliche Positionen des Angeklagten oder Beschuldigten dabei eine Zurücksetzung zugunsten einer wirksameren Strafrechtspflege erfahren (BVerfGE 122, 248 ).

    Das Beschleunigungsgebot ist bei der Konkretisierung des Rechts auf ein faires Verfahren ebenfalls zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 41, 246 ; 63, 45 ; 122, 248 ), denn unnötige Verfahrensverzögerungen stellen nicht nur die Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 88, 118 ; 93, 1 ) und die Zwecke der Kriminalstrafe in Frage, sondern beeinträchtigen, da die Beweisgrundlage durch Zeitablauf verfälscht werden kann, auch die Verwirklichung der verfassungsrechtlichen Pflicht zur bestmöglichen Erforschung der materiellen Wahrheit (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 122, 248 ; 130, 1 ).

    Wenngleich das Recht auf ein faires Verfahren keine in allen Einzelheiten bestimmten Gebote und Verbote enthält, sondern der Konkretisierung durch den Gesetzgeber je nach den sachlichen Gegebenheiten bedarf, untersagt es jedenfalls eine Ausgestaltung des Strafverfahrens, bei der rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind (BVerfGE 57, 250 ; 122, 248 ).

    Unter Umständen wird erst im Zusammenhang mit Sinn und Zweck des Gesetzes oder anderen Auslegungsgesichtspunkten die im Wortlaut ausgedrückte, vom Gesetzgeber verfolgte Regelungskonzeption deutlich, der sich der Richter nicht entgegenstellen darf (vgl. BVerfGE 122, 248 - abw. M.).

    Anderenfalls wäre es für den Gesetzgeber angesichts der Schwierigkeit, textlich Eindeutigkeit herzustellen, nahezu unmöglich, sein Regelungsanliegen gegenüber der Rechtsprechung über einen längeren Zeitraum durchzusetzen (vgl. BVerfGE 122, 248 - abw. M.).

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10
    Der Schuldgrundsatz hat Verfassungsrang; er ist in der Garantie der Würde und Eigenverantwortlichkeit des Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG) sowie im Rechtsstaatsprinzip verankert (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 86, 288 ; 95, 96 ; 120, 224 ; 130, 1 ).

    Auf dem Gebiet der Strafrechtspflege bestimmt Art. 1 Abs. 1 GG die Auffassung vom Wesen der Strafe und das Verhältnis von Schuld und Sühne (vgl. BVerfGE 95, 96 ) sowie den Grundsatz, dass jede Strafe Schuld voraussetzt (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 80, 367 ; 90, 145 ; 123, 267 ).

    Mit der Strafe wird dem Täter ein sozialethisches Fehlverhalten vorgeworfen (vgl. BVerfGE 20, 323 ; 95, 96 ; 110, 1 ).

    Eine solche strafrechtliche Reaktion wäre ohne Feststellung der individuellen Vorwerfbarkeit mit der Garantie der Menschenwürde und dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbar (vgl. BVerfGE 20, 323 ; 95, 96 ).

    Es sichert den Gebrauch der Freiheitsrechte, indem es Rechtssicherheit gewährt, die Staatsgewalt an das Gesetz bindet und Vertrauen schützt (BVerfGE 95, 96 ).

    Für den Bereich des Strafrechts werden diese rechtsstaatlichen Anliegen auch im Schuldgrundsatz aufgenommen (BVerfGE 95, 96 ).

    Der Strafprozess hat das aus der Würde des Menschen als eigenverantwortlich handelnder Person und dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Prinzip, dass keine Strafe ohne Schuld verhängt werden darf (vgl. BVerfGE 80, 244 ; 95, 96 ), zu sichern und entsprechende verfahrensrechtliche Vorkehrungen bereitzustellen.

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10
    Auf dem Gebiet der Strafrechtspflege bestimmt Art. 1 Abs. 1 GG die Auffassung vom Wesen der Strafe und das Verhältnis von Schuld und Sühne (vgl. BVerfGE 95, 96 ) sowie den Grundsatz, dass jede Strafe Schuld voraussetzt (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 80, 367 ; 90, 145 ; 123, 267 ).

    Zentrales Anliegen des Strafprozesses ist die Ermittlung des wahren Sachverhalts, ohne den sich das materielle Schuldprinzip nicht verwirklichen lässt (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 118, 212 ; 122, 248 ; 130, 1 ).

    Eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren liegt erst dann vor, wenn eine Gesamtschau auf das Verfahrensrecht - auch in seiner Auslegung und Anwendung durch die Gerichte - ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben wurde (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 64, 135 ; 122, 248 ).

    Das Beschleunigungsgebot ist bei der Konkretisierung des Rechts auf ein faires Verfahren ebenfalls zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 41, 246 ; 63, 45 ; 122, 248 ), denn unnötige Verfahrensverzögerungen stellen nicht nur die Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 88, 118 ; 93, 1 ) und die Zwecke der Kriminalstrafe in Frage, sondern beeinträchtigen, da die Beweisgrundlage durch Zeitablauf verfälscht werden kann, auch die Verwirklichung der verfassungsrechtlichen Pflicht zur bestmöglichen Erforschung der materiellen Wahrheit (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 122, 248 ; 130, 1 ).

    Dies ist in erster Linie Sache des Gesetzgebers (BVerfGE 74, 358 ; vgl. auch BVerfGE 7, 89 ; 57, 250 ; 65, 283 ).

    Wenngleich das Recht auf ein faires Verfahren keine in allen Einzelheiten bestimmten Gebote und Verbote enthält, sondern der Konkretisierung durch den Gesetzgeber je nach den sachlichen Gegebenheiten bedarf, untersagt es jedenfalls eine Ausgestaltung des Strafverfahrens, bei der rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind (BVerfGE 57, 250 ; 122, 248 ).

  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Der Erfassung des objektiven Willens des Gesetzgebers dienen die anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung aus dem Wortlaut der Norm, der Systematik, ihrem Sinn und Zweck sowie aus den Gesetzesmaterialien und der Entstehungsgeschichte (st. Rspr., vgl. nur BVerfG 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11 - Rn. 66, BVerfGE 133, 168) .
  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 75/18

    Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen/Gebot fairen Verhandelns

    Wird daraus der Wille des Gesetzgebers klar erkennbar, ist dieser zu achten (vgl. BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14 - Rn. 74 f.; 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11 - Rn. 66, BVerfGE 133, 168; BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 28, BAGE 155, 202) .
  • BGH, 27.11.2019 - VIII ZR 285/18

    Zur Vereinbarkeit der Tätigkeit des registrierten Inkassodienstleisters "Lexfox"

    Unter ihnen hat keine einen unbedingten Vorrang vor einer anderen, wobei Ausgangspunkt der Auslegung der Wortlaut der Vorschrift ist (vgl. nur BVerfGE 133, 168 Rn. 66 mwN; BVerfG, NJW 2014, 3504 Rn. 15; BGH, Urteile vom 15. Mai 2019 - VIII ZR 134/18, ZNER 2019, 323 Rn. 30; vom 20. März 2017- AnwZ (Brfg) 33/16, BGHZ 214, 235 Rn. 19; Beschluss vom 16. Mai 2013- II ZB 7/11, NJW 2013, 2674 Rn. 27).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.08.2013 - X ZR 19/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,27091
BGH, 27.08.2013 - X ZR 19/12 (https://dejure.org/2013,27091)
BGH, Entscheidung vom 27.08.2013 - X ZR 19/12 (https://dejure.org/2013,27091)
BGH, Entscheidung vom 27. August 2013 - X ZR 19/12 (https://dejure.org/2013,27091)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Tretkurbeleinheit

    § 117 PatG, § 529 Abs 1 Nr 2 ZPO, § 531 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO, § 531 Abs 2 S 1 Nr 2 ZPO, § 531 Abs 2 S 1 Nr 3 ZPO
    Patentnichtigkeitsberufungsverfahren: Voraussetzungen für die Zulassung neuer Angriffs- bzw. Verteidigungsmittel bestehend aus technischen Informationen einer Entgegenhaltung bzw. Rechercheergebnissen - Tretkurbeleinheit

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten des Angriffs auf ein Streitpatent bzgl. einer zur Montage vorgesehenen Fahrradkurbel-Baugruppe

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsberufungsverfahren: Voraussetzungen für die Zulassung neuer Angriffs- bzw. Verteidigungsmittel bestehend aus technischen Informationen einer Entgegenhaltung bzw. Rechercheergebnissen - Tretkurbeleinheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Erfolgsaussichten des Angriffs auf ein Streitpatent bzgl. einer zur Montage vorgesehenen Fahrradkurbel-Baugruppe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Zulassung eines neuen Angriffsmittels, wenn keine fehlende Nachlässigkeit vorliegt

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Tretkurbeleinheit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Zulassung eines neuen Angriffsmittels, wenn keine fehlende Nachlässigkeit vorliegt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 198, 187
  • GRUR 2013, 1272
  • JZ 2013, 676
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 27.08.2013 - X ZR 19/12
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfasst der Begriff der neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel im Zivilprozess zwar nur streitiges und daher beweisbedürftiges Vorbringen (BGH, Urteil vom 18. November 2004 - IX ZR 229/03, BGHZ 161, 138, 142; Beschluss vom 23. Juni 2008 - GSZ 1/08, BGHZ 177, 212 Rn. 10).

    Zur Begründung hat der Bundesgerichtshof insbesondere darauf hingewiesen, dass dem Zweck des Zivilprozesses eine Auslegung der Vorschrift widerspreche, nach der das Gericht sehenden Auges auf einer falschen, von keiner Partei vorgetragenen tatsächlichen Grundlage entscheiden müsste (BGHZ 161, 138, 143).

  • BGH, 08.07.2010 - Xa ZR 124/07

    Fälschungssicheres Dokument

    Auszug aus BGH, 27.08.2013 - X ZR 19/12
    Als zur Erfindung gehörend ist eine bestimmte Ausführungsform auch dann offenbart, wenn sie nur in den mit den Anmeldungsunterlagen eingereichten Ansprüchen beschrieben ist, nicht aber daneben auch in der Beschreibung oder dort - wie hier geltend gemacht - mit bestimmten zusätzlichen Elementen, wie den hier in Rede stehenden Abstandsstücken (vgl. hierzu beispielsweise BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - Xa ZR 124/07, GRUR 2010, 910 Rn. 46 - Fälschungssicheres Dokument).
  • BGH, 01.03.2011 - X ZR 72/08

    Kosmetisches Sonnenschutzmittel III

    Auszug aus BGH, 27.08.2013 - X ZR 19/12
    Dies schließt nicht aus, dass bei der Prüfung der erfinderischen Tätigkeit auch andere technische Probleme zu berücksichtigen sind, zu deren Lösung der Fachmann veranlasst sein kann, die technische Lehre der Erfindung vorzuschlagen oder jedenfalls in Erwägung zu ziehen (Urteil vom 11. März 2011 - X ZR 72/08, GRUR 2011, 607 Rn. 12, 14 - kosmetisches Sonnenschutzmittel III).
  • BGH, 22.12.2009 - X ZR 28/06

    Hubgliedertor II

    Auszug aus BGH, 27.08.2013 - X ZR 19/12
    Das zielt aber auf den häufig erhobenen Einwand, die erteilten Patentansprüche gingen über den Gegenstand der in den ursprünglichen Anmeldungsunterlagen formulierten Ansprüche hinaus, und stellt in diesem Zusammenhang klar, dass es für den Offenbarungsgehalt auf die Gesamtheit der ursprünglichen Anmeldungsunterlagen und auf das ankommt, was aus ihnen aus fachmännischer Sicht unmittelbar und eindeutig als zur Erfindung gehörend hervorgeht (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 2009 - X ZR 28/06, GRUR 2010, 513 Rn. 29 mwN - Hubgliedertor II).
  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

    Auszug aus BGH, 27.08.2013 - X ZR 19/12
    Ist, wie vorliegend, keine Aufgabe formuliert, kommen die in der Beschreibung erwähnten, mit den bekannten Lösungen verbundenen Probleme als Anhaltspunkte für die zutreffende Auslegung des Patentanspruchs in Betracht, aus dessen Leistungsergebnis sich wiederum die Aufgabe im Sinne des tatsächlich gelösten technischen Problems ableiten lässt (BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08, GRUR 2010, 602 Rn. 27 - Gelenkanordnung).
  • BGH, 23.06.2008 - GSZ 1/08

    Einrede der Verjährung bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 27.08.2013 - X ZR 19/12
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfasst der Begriff der neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel im Zivilprozess zwar nur streitiges und daher beweisbedürftiges Vorbringen (BGH, Urteil vom 18. November 2004 - IX ZR 229/03, BGHZ 161, 138, 142; Beschluss vom 23. Juni 2008 - GSZ 1/08, BGHZ 177, 212 Rn. 10).
  • BGH, 28.08.2012 - X ZR 99/11

    Fahrzeugwechselstromgenerator

    Auszug aus BGH, 27.08.2013 - X ZR 19/12
    Ein Angriffsmittel wird aus dem typischerweise ebenso unbegrenzten wie unüberschaubaren Stand der Technik jedoch erst durch die Darlegung des Klägers, welchen konkreten Beitrag welche Bestandteile welcher Entgegenhaltung zu der geltend gemachten mangelnden Patentfähigkeit leisten sollen (BGH, Urteil vom 28. August 2012 - X ZR 99/11, BGHZ 194, 290 Rn. 36 - Fahrzeugwechselstromgenerator).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2017 - 15 U 67/16

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich einer vom Kläger zu leistenden

    Unstreitige Angriffs- oder Verteidigungsmittel sind nie präkludiert (BGH NJW 2016, 3654; BGH GRUR 2013, 1272 - Tretkurbeleinheit; BGH NJW 2008, 3434).
  • BPatG, 12.11.2013 - 4 Ni 53/11

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

    2) Auch wenn im Nichtigkeitsverfahren für den Senat keine Verpflichtung besteht, im Rahmen der Prüfung des geltend gemachten Nichtigkeitsgrundes fehlender Patentfähigkeit von sich aus zu ermitteln, worin die im genannten StdT relevanten Beiträge einzelner Druckschriften für die Beurteilung erfinderischer Tätigkeit liegen könnten (BGH Urt. v. 27.8.2013, X ZR 19/12 = GRUR 2013, 1272, Tz. 36 - Tretkurbeleinheit), so ist der Senat andererseits auch nicht gehindert, die vom Kläger nur insoweit herangezogenen und gewürdigten Druckschriften auch in Bezug auf weitere Aspekte dieses Nichtigkeitsgrundes, wie fehlende Neuheit, zu bewerten.

    Nach Überzeugung des Senats ist im vorliegenden Fall ausgehend davon, dass die Aufgabe aus dem Leistungsergebnis des tatsächlich gelösten technischen Problems abzuleiten ist (BGH Urt. v. 27.8.2013, X ZR 19/12 = GRUR 2013, 1272, Tz. 22 - Tretkurbeleinheit), jedoch eine spezifischer formulierte Aufgabe als objektiv zutreffend und damit maßgeblich anzusehen, da im entgegengehaltenen Stand der Technik mit der D1 (JP 54-23249 A, D1a bzw. Deutsche Übersetzung, D1b) eine dem Streitpatentgegenstand wesentlich näherkommende Druckschrift im Verfahren ist, als im Streitpatent diskutiert wurde.

    Der Senat ist deshalb auch im Rahmen des im Nichtigkeitsverfahren geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes nach § 87 Abs. 1 PatG jedenfalls nicht  verpflichtet, von sich aus zu ermitteln, worin diese relevanten Beiträge liegen könnten (weitergehend  BGH Urt. v. 27.8.2013, X ZR 19/12 = GRUR 2013, 1272, Tz. 36 - Tretkurbeleinheit).

    Dies gilt auch, wenn die Darlegung der Klägerin - wie vorliegend - keine vollständige Merkmalsanalyse enthält, sondern nur eine Würdigung im Hinblick auf die technische Bedeutung einzelner Merkmale für ein Naheliegen, zumal nach bisheriger Rechtsprechung auch bei EP-Patenten die fehlende Neuheit keinen eigenständigen Nichtigkeitsgrund bildet, sondern nur einen unterschiedlichen rechtlichen Aspekt fehlender Patentfähigkeit i.S.v. Art. 11 § 6 Abs. 1 lit. 1 IntPatÜG; § 138 Abs. 1 lit. a EPÜ; §§ 22 Abs. 1, 21 Abs. 1 Nr. 1 PatG; hierzu Keukenschrijver, Patentnichtigkeitsverfahren, 5. Aufl., Rdn. 63; vgl auch BGH Urt. v. 27.8.2013, X ZR 19/12 = GRUR 2013, 1272, Tz. 36 - Tretkurbeleinheit; Keukenschrijver/Busse, PatG, 7. Aufl., § 21 Rdn. 28 und 30).

  • BGH, 28.11.2023 - X ZR 83/21

    Sorafenib-Tosylat

    Vielmehr geht es darum, unparteiisch zu wägen, ob der Klagevortrag das Klagebegehren rechtfertigt (BGH, Urteil vom 27. August 2013 - X ZR 19/12, BGHZ 198, 187 = GRUR 2013, 1272 Rn. 36 - Tretkurbeleinheit).
  • LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 17/17

    Kartellrechtsfragen bei standardessentiellen Patenten

    Für den Offenbarungsgehalt der ursprünglichen Anmeldungsunterlagen kommt es darauf an, was aus ihnen aus fachmännischer Sicht unmittelbar und eindeutig als zur Erfindung gehörend hervorgeht (BGH, GRUR 2013, 1272, 1273 Rn. 14 - Tretkurbeleinheit; BGH, GRUR 2015, 573 Rn. 21 - Wundbehandlungsvorrichtung).
  • LG Düsseldorf, 16.11.2021 - 4a O 68/20

    Gewehr Haenel CR 223 verletzt Patent von Heckler & Koch

    Für den Offenbarungsgehalt der ursprünglichen Anmeldungsunterlagen kommt es darauf an, was aus ihnen aus fachmännischer Sicht unmittelbar und eindeutig als zur Erfindung gehörend hervorgeht (BGH, GRUR 2013, 1272, 1273 Rn. 14 - Tretkurbeleinheit; BGH, GRUR 2015, 573 Rn. 21 - Wundbehandlungsvorrichtung).
  • BGH, 15.12.2020 - X ZR 180/18

    Scheibenbremse

    Hierzu muss der Kläger konkret dartun, wie er das Suchprofil seiner erstinstanzlichen Recherche angelegt und warum er ein solches Profil gewählt hat und nicht dasjenige, das zur Ermittlung der neuen Entgegenhaltung geführt hat (Bestätigung von BGH, Urteil vom 27. August 2013 - X ZR 19/12, BGHZ 198, 187 Rn. 30 f. - Tretkurbeleinheit).

    Hierzu muss der Kläger konkret dartun, wie er das Suchprofil seiner erstinstanzlichen Recherche angelegt und warum er ein solches Profil gewählt hat und nicht dasjenige, das zur Ermittlung des in zweiter Instanz neu angeführten Stands der Technik geführt hat (BGH, Urteil vom 27. August 2013 - X ZR 19/12, BGHZ 198, 187 Rn. 30 f. - Tretkurbeleinheit).

  • BPatG, 30.09.2014 - 3 Ni 6/13

    Patentfähigkeit von VMP-ähnlichen Sequenzen von pathogener Borrelia als

    Nachdem zwar die Patentansprüche 13, 15 und 16 in vollem Umfang angegriffen sind, sich der Angriff der Klägerin und ihr Vortrag aber ausschließlich mit der im Patentanspruch 15 genannten Alternative befassen, die durch die Merkmale (15.1), (15.2) und (15.2.1) definiert wird bzw. ausschließlich mit der Alternative des Patentanspruchs 16, die die Merkmale (16.1), (16.2), (16.3), (16.4) und (16.5) aufweist, wird auch im Weiteren nur auf diese Merkmale Bezug genommen (siehe vorliegendes Urteil, S. 5, letzter vollständiger Absatz; vgl. dazu auch BGH GRUR 2013, 1272 - Tretkurbeleinheit; Schulte/Voit, Patentgesetz, 9. Aufl., § 81 Rn. 152, 152f.).

    Die von der Klägerin geäußerten bloßen Zweifel reichen hierzu nicht aus, da der Senat aufgrund der im Streitpatent genannten technischen Informationen ohne Vorlage von entgegenstehendem Beweismaterial keinerlei Veranlassung hat, an der Ausführbarkeit der beanspruchten Verfahren zu zweifeln (vgl. dazu BGH GRUR 2013, 1272 - Tretkurbeleinheit; Schulte/Voit, PatG, 9. Aufl., § 81 Rn. 150, 152, 153).

    Der Klageantrag ist in Bezug auf die weiteren, in den angegriffenen Patentansprüchen 13, 15 und 16 enthaltenen Lehren somit nicht näher substantiiert (vgl. dazu Schulte/Voit, PatG, 9. Aufl. § 81 Rn. 150, 152, 153; BGH GRUR 2013, 1272 - Tretkurbeleinheit).

  • BGH, 02.12.2014 - X ZR 151/12

    Zwangsmischer - Patentnichtigkeitsverfahren: Darlegung der Bekanntheit der

    Ergeben sich solche Anhaltspunkte nicht, ist es weder im zweiten noch im ersten Rechtszug Aufgabe des Gerichts, anstelle des Klägers Sachverhaltselemente zu ermitteln und zusammenzufügen, die für sich oder zusammen mit anderen das Klageziel rechtfertigen könnten (BGH, Urteil vom 27. August 2013 - X ZR 19/12, BGHZ 198, 187 Rn. 36 - Tretkurbeleinheit).
  • OLG München, 28.05.2021 - 8 U 6521/20

    Keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Haftung der Audi AG für den von der VW

    Darzulegen ist vielmehr, warum diese Recherche auch bei sorgfältiger Prozessführung in erster Instanz (noch) nicht veranlasst war (BGH, Urteil vom 27. August 2013 - X ZR 19/12, Rz. 30).
  • OLG München, 05.07.2021 - 33 U 7071/20

    Zulässigkeit einer auf die Feststellung eines Erbrechts gerichteten

    Darzulegen ist vielmehr, warum diese Recherche auch bei sorgfältiger Prozessführung in erster Instanz (noch) nicht veranlasst war (BGH BeckRS 2013, 17405).
  • BPatG, 06.05.2014 - 4 Ni 22/12

    Verfahren zur Erzeugung eines digitalen Datensatzes -

  • BGH, 09.05.2017 - X ZR 97/15

    Beurteilung der Patentfähigkeit eines Verfahrens zur Herstellung eines

  • LG Düsseldorf, 27.08.2020 - 4b O 30/18

    Langsamer MAC-E

  • BGH, 15.07.2021 - X ZR 60/19

    Patentnichtigkeitsverfahren: Bestimmung des technischen Problems und Heranziehung

  • BGH, 15.03.2022 - X ZR 45/20

    Patentnichtigkeitssache: Anforderungen an den Vortrag der Nichtigkeitsklägerin

  • BPatG, 29.12.2014 - 4 Ni 12/12
  • BPatG, 12.09.2019 - 4 Ni 73/17

    Lacosamid - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Lacosamid" - Inanspruchnahme der

  • LG Düsseldorf, 18.06.2020 - 4b O 30/18
  • OLG München, 02.02.2017 - 6 U 2748/15

    Gaseinspritzsystem für einen Motor mit innerer Verbrennung

  • BGH, 18.12.2013 - X ZR 66/12

    Patentfähigkeit einer Interfaceschaltung zur Realisierung eines genormten

  • BGH, 22.09.2015 - X ZR 53/13

    Fürnichtigerklärung eines europäischen Patents mit Wirkung für die Bundesrepublik

  • BPatG, 12.08.2014 - 4 Ni 12/12
  • BPatG, 19.06.2015 - 4 Ni 4/14

    Systeme zur Platzierung von Material in Knochen - Wirkungslosigkeit dieser

  • OLG München, 03.03.2021 - 8 U 7321/19

    Nichtzulassungsbeschwerde, Bescheid, Kaufvertrag, Fahrzeug, Kaufpreis, Marke,

  • BGH, 20.04.2021 - X ZR 56/19

    Streitpatent betreffend eine Verschleißschutzschicht auf Basis von Kunstharz mit

  • BPatG, 31.08.2023 - 7 Ni 1/23
  • OLG München, 08.07.2021 - 8 U 776/20

    Keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Haftung der Audi AG für den von der VW

  • OLG München, 08.07.2021 - 8 U 1279/20

    Keine Haftung der Audi AG für den von der VW AG hergestellten Motor EA 189 (hier:

  • BPatG, 09.05.2018 - 6 Ni 5/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren und Anordnung zur Bestimmung von

  • BPatG, 11.12.2014 - 2 Ni 3/13

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

  • BPatG, 10.05.2023 - 6 Ni 17/22
  • BPatG, 11.12.2018 - 3 Ni 22/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Vorrichtung wie Lasthebevorrichtung,

  • BPatG, 06.07.2015 - 6 Ni 46/14

    Anforderungen an die Geltendmachung der Nichtigkeit eines europäischen Patents

  • BPatG, 06.03.2015 - 5 Ni 14/13

    Beurteilung der Patentfähigkeit eines "Verfahrens zur automatisierten

  • BPatG, 04.03.2015 - 6 Ni 46/14
  • BPatG, 26.11.2014 - 5 Ni 69/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "User Interface for television schedule system

  • BPatG, 12.05.2014 - 1 Ni 2/13
  • BPatG, 15.02.2023 - 6 Ni 58/20
  • BPatG, 16.05.2019 - 7 Ni 18/17
  • BPatG, 16.05.2019 - 7 Ni 17/17
  • LG Düsseldorf, 18.07.2017 - 4a O 90/16

    Horizontal Seitenspannvorrichtung

  • BPatG, 24.03.2022 - 7 Ni 9/20
  • BPatG, 17.10.2022 - 14 W (pat) 40/19
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Rechtsprechung
   BGH, 11.04.2013 - I ZB 91/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,29045
BGH, 11.04.2013 - I ZB 91/11 (https://dejure.org/2013,29045)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2013 - I ZB 91/11 (https://dejure.org/2013,29045)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2013 - I ZB 91/11 (https://dejure.org/2013,29045)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    MetroLinien

    § 78 Abs 2 MarkenG, § 83 Abs 3 Nr 3 MarkenG, Art 103 Abs 1 GG
    Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentamt in einer Markensache: Recht des Beschwerdegegners auf eine angemessene Frist zur Erwiderung auf die zu erwartende Beschwerdebegründung; Gehörsverletzung bei unterbliebener Unterrichtung der Gegenseite über ein Gespräch zwischen ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Gespräche zwischen einem Beteiligten und einem Mitglied des Gerichts ohne Anwesenheit der Gegenseite

  • Anwaltsblatt

    § 83 MarkenG, Art 103 GG
    Gericht sollte über Gespräche mit Beteiligten informieren

  • rewis.io

    Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentamt in einer Markensache: Recht des Beschwerdegegners auf eine angemessene Frist zur Erwiderung auf die zu erwartende Beschwerdebegründung; Gehörsverletzung bei unterbliebener Unterrichtung der Gegenseite über ein Gespräch zwischen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Gespräche zwischen einem Beteiligten und einem Mitglied des Gerichts ohne Anwesenheit der Gegenseite

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MetroLinien

  • datenbank.nwb.de

    Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentamt in einer Markensache: Recht des Beschwerdegegners auf eine angemessene Frist zur Erwiderung auf die zu erwartende Beschwerdebegründung; Gehörsverletzung bei unterbliebener Unterrichtung der Gegenseite über ein Gespräch zwischen ...

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Telefonat einer Partei mit dem Gericht - MetroLinien

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gespräche zwischen dem Gericht und einer Prozesspartei

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verlängerung der Begründungsfrist und rechtliches Gehör für den Prozessgegner

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf rechtliches Gehör kann verletzt sein bei fehlender Unterrichtung über ein Telefongespräch

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    MetroLinien

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 83 MarkenG, Art 103 GG
    Gericht sollte über Gespräche mit Beteiligten informieren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf rechtliches Gehör kann verletzt sein bei fehlender Unterrichtung über ein Telefongespräch

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an das Verfahren vor dem Bundespatentgericht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2013, 1276
  • AnwBl 2013, 940
  • AnwBl Online 2013, 461
  • JZ 2013, 676
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.04.2008 - X ZB 13/07

    Tramadol

    Auszug aus BGH, 11.04.2013 - I ZB 91/11
    Hat der Beschwerdeführer darum gebeten, noch zusätzlich Gelegenheit zur Begründung der eingelegten Beschwerde zu erhalten und will das Bundespatentgericht dieser Bitte nach den Umständen auch entsprechen, darf der Beschwerdegegner grundsätzlich davon ausgehen, dass ihm die zu erwartende Beschwerdebegründung zur Kenntnis gegeben wird und ihm seinerseits eine angemessene Frist zur Erwiderung zur Verfügung steht (Fortführung von BGH, 22. April 2008, X ZB 13/07, GRUR-RR 2008, 457, 458 - Tramadol).

    Hierfür ist es im Lichte des verfassungsrechtlichen Gebots des Art. 103 Abs. 1 GG ausreichend, aber auch erforderlich, dass den Beteiligten eine angemessene Frist zur Verfügung steht, um zur Sache vortragen zu können (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1996 - I ZB 8/96, GRUR 1997, 223 f. = WRP 1997, 560 - Ceco; vgl. zur Parallelvorschrift § 100 Abs. 3 Nr. 3 PatG BGH, Beschluss vom 1. Februar 2000 - X ZB 27/98, GRUR 2000, 597, 598 = WRP 2000, 642 - Kupfer-Nickel-Legierung; Beschluss vom 22. April 2008 - X ZB 13/07, GRUR-RR 2008, 457, 458 = WRP 2008, 957 - Tramadol).

    Das Bundespatentgericht ist allerdings daran gehindert, seine Entscheidung allein aufgrund des Zeitablaufs seit der Beschwerdeeinlegung zu treffen, wenn der Beschwerdeführer darum gebeten hat, Gelegenheit zur Beschwerdebegründung zu erhalten und das Bundespatentgericht nach den Umständen dieser Bitte auch entsprechen will (vgl. BGH, GRUR-RR 2008, 457, 458 - Tramadol).

  • BGH, 22.06.2011 - I ZB 9/10

    Stahlschluessel

    Auszug aus BGH, 11.04.2013 - I ZB 91/11
    Gespräche zwischen einem Beteiligten und einem Mitglied des Gerichts, die nicht in Anwesenheit der Gegenseite stattfinden, bergen jedenfalls dann die Gefahr einer Verletzung des Anspruchs der anderen Verfahrensbeteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs, auf ein faires Verfahren und auf Beachtung des Grundsatzes der Waffengleichheit, wenn die anderen Beteiligten von dem Gesprächsinhalt nicht unterrichtet werden (im Anschluss an BGH, 22. Juni 2011, I ZB 9/10, GRUR 2012, 89 Rn. 17 - Stahlschluessel).

    Telefongespräche zwischen einem Beteiligten und einem Mitglied des Gerichts bergen jedenfalls dann die Gefahr einer Verletzung des Anspruchs des anderen Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs, auf ein faires Verfahren und auf Beachtung des Grundsatzes der Waffengleichheit, wenn - wie im Streitfall - nicht alle Verfahrensbeteiligten von dem Gesprächsinhalt unterrichtet werden (BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - I ZB 9/10, GRUR 2012, 89 Rn. 17 = WRP 2011, 468 - Stahlschluessel).

  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 40/09

    LIMES LOGISTIK

    Auszug aus BGH, 11.04.2013 - I ZB 91/11
    b) Die Bestimmung des Art. 103 Abs. 1 GG garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern (BGH, Beschluss vom 26. Juni 2010 - I ZB 40/09, GRUR 2010, 1034 Rn. 11 = WRP 2010, 1034 - LIMES LOGISTIK).

    Liegt der Gehörsverstoß in der Verletzung einer Hinweispflicht, muss mit der Rüge ausgeführt werden, wie die betreffende Partei auf einen Hinweis reagiert hätte, weil nur so das Rechtsbeschwerdegericht beurteilen kann, ob die angefochtene Entscheidung auf dem Gehörverstoß beruht (BGH, GRUR 2010, 1034 Rn. 17 - LIMES LOGISTIK, mwN).

  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvR 1248/82

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Anwendung zuvilprozessualer

    Auszug aus BGH, 11.04.2013 - I ZB 91/11
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz, der auch für die Handhabung des Verfahrensrechts gilt, ergibt sich die Gleichwertigkeit der prozessualen Stellung der Parteien vor dem Richter und das Gebot der Gleichheit der Rechtsanwendung im Interesse materieller Gerechtigkeit (BVerfGE 69, 248, 254).
  • BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 2300/07

    Wechsel der Besetzung einer Zivilkammer im Verlauf des Verfahrens

    Auszug aus BGH, 11.04.2013 - I ZB 91/11
    Danach darf der Richter sich nicht widersprüchlich verhalten; er darf aus eigenen oder ihm zurechenbaren Fehlern keine Verfahrensnachteile ableiten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 2300/07, NJW 2008, 2243 Rn. 16).
  • BGH, 12.12.1996 - I ZB 8/96

    "Ceco"; Berücksichtigung neuen Vorbringens im Verfahren vor den Patentgerichten

    Auszug aus BGH, 11.04.2013 - I ZB 91/11
    Hierfür ist es im Lichte des verfassungsrechtlichen Gebots des Art. 103 Abs. 1 GG ausreichend, aber auch erforderlich, dass den Beteiligten eine angemessene Frist zur Verfügung steht, um zur Sache vortragen zu können (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1996 - I ZB 8/96, GRUR 1997, 223 f. = WRP 1997, 560 - Ceco; vgl. zur Parallelvorschrift § 100 Abs. 3 Nr. 3 PatG BGH, Beschluss vom 1. Februar 2000 - X ZB 27/98, GRUR 2000, 597, 598 = WRP 2000, 642 - Kupfer-Nickel-Legierung; Beschluss vom 22. April 2008 - X ZB 13/07, GRUR-RR 2008, 457, 458 = WRP 2008, 957 - Tramadol).
  • BGH, 01.02.2000 - X ZB 27/98

    Kupfer-Nickel-Legierung; rechtliches Gehör im Verfahren vor den Patentgerichten

    Auszug aus BGH, 11.04.2013 - I ZB 91/11
    Hierfür ist es im Lichte des verfassungsrechtlichen Gebots des Art. 103 Abs. 1 GG ausreichend, aber auch erforderlich, dass den Beteiligten eine angemessene Frist zur Verfügung steht, um zur Sache vortragen zu können (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1996 - I ZB 8/96, GRUR 1997, 223 f. = WRP 1997, 560 - Ceco; vgl. zur Parallelvorschrift § 100 Abs. 3 Nr. 3 PatG BGH, Beschluss vom 1. Februar 2000 - X ZB 27/98, GRUR 2000, 597, 598 = WRP 2000, 642 - Kupfer-Nickel-Legierung; Beschluss vom 22. April 2008 - X ZB 13/07, GRUR-RR 2008, 457, 458 = WRP 2008, 957 - Tramadol).
  • OLG Köln, 08.10.2018 - 15 U 110/18

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung eines

    Das (unterstellt) bewusste Übergehen auch dieser prozessualen Rechte und die darin liegende eigenständige Verletzung von Verfahrensrechten (vgl. zu einseitigen Hinweisen in Telefongesprächen instruktiv auch BGH v. 11.04.2013 - I ZB 91/11, GRUR 2013, 1276 Rn. 23 -Metrolinien; Teplitzky , WRP 2016, 1181, 1187 jeweils m.w.N.) kann aber - entgegen der Berufungsbegründung - dennoch nicht unmittelbar auf den weiteren Bestand der einstweiligen Verfügung "durchschlagen".
  • BGH, 23.09.2021 - I ZB 10/21

    Heizkörperdesign

    Da das Bundespatentgericht im Beschwerdeverfahren daran gehindert ist, seine Entscheidung allein aufgrund des Zeitablaufs seit der Beschwerdeeinlegung zu treffen, wenn der Beschwerdeführer zugleich mit der Beschwerdeeinlegung eine Beschwerdebegründung angekündigt und mit einem weiteren Schriftsatz um Mitteilung gebeten hat, bis wann die Beschwerdebegründung eingereicht werden kann, und das Bundespatentgericht nach den Umständen dieser Bitte auch entsprechen will, darf in einem solchen Fall der Beschwerdeführer grundsätzlich davon ausgehen, dass er Gelegenheit haben wird, seine Beschwerde vor einer Entscheidung des Bundespatentgerichts zu begründen (Fortführung von BGH, Beschluss vom 22. April 2008 - X ZB 13/07, GRUR-RR 2008, 457, 458 - Tramadol und BGH, Beschluss vom 11. April 2013 - I ZB 91/11, GRUR 2013, 1276 Rn. 16 bis 18 - MetroLinien).

    Einseitige Gespräche zwischen einem Beteiligten und einem Mitglied des Gerichts bergen jedenfalls dann die Gefahr einer Verletzung des Anspruchs des anderen Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs, auf ein faires Verfahren und auf Beachtung des Grundsatzes der prozessualen Waffengleichheit, wenn nicht alle Verfahrensbeteiligte von dem Gesprächsinhalt unterrichtet werden (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - I ZB 9/10, GRUR 2012, 89 Rn. 17 - Stahlschluessel und BGH, Beschluss vom 11. April 2013 - I ZB 91/11, GRUR 2013, 1276 Rn. 23 - MetroLinien).

    b) Die Bestimmung des Art. 103 Abs. 1 GG garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern (BGH, Beschluss vom 26. Juni 2010 - I ZB 40/09, GRUR 2010, 1034 Rn. 11 = WRP 2010, 1034 - LIMES LOGISTIK; Beschluss vom 11. April 2013 - I ZB 91/11, GRUR 2013, 1276 Rn. 16 = WRP 2013, 1608 - MetroLinien).

    Die Möglichkeit zur Äußerung ist im Lichte des verfassungsrechtlichen Gebots des Art. 103 Abs. 1 GG gewahrt, wenn den Beteiligten eine angemessene Frist zur Verfügung stand, zur Sache vorzutragen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2000 - X ZB 27/98, GRUR 2000, 597, 598 [juris Rn. 8] = WRP 2000, 642 - Kupfer-Nickel-Legierung; Beschluss vom 22. April 2008 - X ZB 13/07, GRUR-RR 2008, 457 Rn. 8 = WRP 2008, 957 - Tramadol; zur Parallelvorschrift § 78 Abs. 2 MarkenG vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1996 - I ZB 8/96, GRUR 1997, 223 f. [juris Rn. 12] = WRP 1997, 560 - Ceco; BGH, GRUR 2013, 1276 Rn. 16 - MetroLinien, mwN).

    Das Bundespatentgericht ist jedoch daran gehindert, seine Entscheidung allein aufgrund des Zeitablaufs seit der Beschwerdeeinlegung zu treffen, wenn der Beschwerdeführer darum gebeten hat, Gelegenheit zur Beschwerdebegründung zu erhalten, und das Bundespatentgericht nach den Umständen dieser Bitte auch entsprechen will (zur Parallelvorschrift § 78 Abs. 2 MarkenG vgl. BGH, GRUR 2013, 1276 Rn. 16 - MetroLinien, mwN).

    Einseitige Gespräche zwischen einem Beteiligten und einem Mitglied des Gerichts bergen jedenfalls dann die Gefahr einer Verletzung des Anspruchs des anderen Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs, auf ein faires Verfahren und auf Beachtung des Grundsatzes der prozessualen Waffengleichheit, wenn - wie im Streitfall - nicht alle Verfahrensbeteiligten von dem Gesprächsinhalt unterrichtet werden (BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - I ZB 9/10, GRUR 2012, 89 Rn. 17 = WRP 2011, 468 - Stahlschluessel; BGH, GRUR 2013, 1276 Rn. 23 - MetroLinien; vgl. auch BVerfG, WRP 2021, 736 Rn. 33).

    Liegt der Gehörsverstoß in der Verletzung einer Hinweispflicht, muss mit der Rüge ausgeführt werden, wie die betreffende Partei auf einen Hinweis reagiert hätte, weil nur so das Rechtsbeschwerdegericht beurteilen kann, ob die angefochtene Entscheidung auf dem Gehörverstoß beruht (zur zulassungsfreien Rechtsbeschwerde gemäß § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG vgl. BGH, GRUR 2010, 1034 Rn. 17 - LIMES LOGISTIK, mwN; GRUR 2013, 1276 Rn. 25 - MetroLinien).

  • BGH, 11.02.2016 - I ZB 87/14

    Fünf-Streifen-Schuh - Markenrechtliches Löschungsverfahren: Erfordernis der

    Liegt der Gehörsverstoß in der Verletzung einer Hinweispflicht, muss mit der Rüge ausgeführt werden, wie die betreffende Partei auf einen Hinweis reagiert hätte, weil nur so das Rechtsbeschwerdegericht beurteilen kann, ob die angefochtene Entscheidung auf dem Gehörverstoß beruht (vgl. zu § 83 Abs. 3 Nr. 3 BGH, GRUR 2010, 1034 Rn. 17 - LIMES LOGISTIK; BGH, Beschluss vom 11. April 2013 - I ZB 91/11, GRUR 2013, 1276 Rn. 25 = WRP 2013, 1608 - MetroLinien).
  • OLG Köln, 18.04.2019 - 15 U 204/18

    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Das (unterstellt) bewusste Übergehen auch dieser prozessualen Rechte und die darin liegende eigenständige Verletzung von Verfahrensrechten (vgl. zu einseitigen Hinweisen in Telefongesprächen instruktiv auch BGH v. 11.04.2013 - I ZB 91/11, GRUR 2013, 1276 Rn. 23 -Metrolinien; Teplitzky , WRP 2016, 1181, 1187 jeweils m.w.N.) kann aber - entgegen der Berufungsbegründung - dennoch nicht unmittelbar auf den weiteren Bestand der einstweiligen Verfügung "durchschlagen".
  • BFH, 19.05.2020 - X R 27/19

    Ermittlung des Teilwerts von Grund und Boden

    Darüber hinaus ist es verfassungsrechtlich geboten, den jeweiligen Gegner vor Erlass einer Entscheidung in den gleichen Kenntnisstand zu versetzen, indem auch ihm die richterlichen Hinweise zeitnah mitgeteilt werden (zum Ganzen BVerfG-Beschluss vom 30.09.2018 - 1 BvR 1783/17, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2018, 3631, Rz 24; vgl. auch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11.04.2013 - I ZB 91/11, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2014, 266, Rz 23).
  • OLG Köln, 14.08.2020 - 6 U 4/20

    Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Dairygold

    Das (unterstellt) bewusste Übergehen auch dieser prozessualen Rechte und die darin liegende eigenständige Verletzung von Verfahrensrechten (vgl. zu einseitigen Hinweisen in Telefongesprächen instruktiv auch BGH v. 11.04.2013 - I ZB 91/11, GRUR 2013, 1276 Rn. 23 - Metrolinien; Teplitzky, WRP 2016, 1181, 1187 jeweils m.w.N.) kann aber - entgegen der Berufungsbegründung - dennoch nicht unmittelbar auf den weiteren Bestand der einstweiligen Verfügung "durchschlagen".
  • OLG Düsseldorf, 30.12.2022 - 15 U 59/21

    Gewehr Haenel CR 223 verletzt Patent von Heckler & Koch

    Hierzu hätte es u.a. Ausführungen dahingehend bedurft, wie bzw. was die Beklagten bei der begehrten Vertagung und/oder Gewährung einer Schriftsatzfrist vorgetragen hätten (vgl. bei Verstoß gegen die Hinweispflicht: BGH GRUR 2022, 189 - Heizkörperdesign; GRUR 2013, 1276 - MetroLinien; GRUR 2010, 1034 - LIMES LOGISTIK).
  • LG Köln, 20.01.2021 - 84 O 252/19
    Das (unterstellt) bewusste Übergehen auch dieser prozessualen Rechte und die darin liegende eigenständige Verletzung von Verfahrensrechten (vgl. zu einseitigen Hinweisen in Telefongesprächen instruktiv auch BGH v. 11.04.2013 - I ZB 91/11, GRUR 2013, 1276 Rn. 23 - Metrolinien; Teplitzky, WRP 2016, 1181, 1187 jeweils m.w.N.) kann aber - entgegen der Berufungsbegründung - dennoch nicht unmittelbar auf den weiteren Bestand der einstweiligen Verfügung "durchschlagen".
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Rechtsprechung
   BGH, 13.08.2013 - X ZR 73/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,25674
BGH, 13.08.2013 - X ZR 73/12 (https://dejure.org/2013,25674)
BGH, Entscheidung vom 13.08.2013 - X ZR 73/12 (https://dejure.org/2013,25674)
BGH, Entscheidung vom 13. August 2013 - X ZR 73/12 (https://dejure.org/2013,25674)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Druckdatenübertragungsverfahren

    § 121 Abs 2 PatG, § 93 ZPO
    Patentnichtigkeitsverfahren: Wirkung einer beschränkten Schutzrechtsverteidigung als sofortiges Anerkenntnis; Veranlassung zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage - Druckdatenübertragungsverfahren

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verzicht auf ein Schutzrecht des Patentinhabers für die Vergangenheit und die Zukunft als sofortiges Anerkenntnis im Patentnichtigkeitsverfahren

  • kanzlei.biz

    Druckdatenübertragungsverfahren

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsverfahren: Wirkung einer beschränkten Schutzrechtsverteidigung als sofortiges Anerkenntnis; Veranlassung zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage - Druckdatenübertragungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 93; PatG § 121 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    ZPO § 93 ; PatG § 121 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de

    Patentnichtigkeitsverfahren: Wirkung einer beschränkten Schutzrechtsverteidigung als sofortiges Anerkenntnis; Veranlassung zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage - Druckdatenübertragungsverfahren

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das sofortige Anerkenntnis im Patentnichtigkeitsverfahren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Im Patentnichtigkeitsverfahren steht nur eingeschränkte Verteidigung von Schutzrecht und Verzicht auf weiteren Schutz Anerkenntnis gleich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Im Patentnichtigkeitsverfahren steht nur eingeschränkte Verteidigung von Schutzrecht und Verzicht auf weiteren Schutz Anerkenntnis gleich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2013, 1282
  • JZ 2013, 676
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.12.1983 - X ZR 15/82

    Nichtigkeit eines Patents (Vorrichtung zum automatischen Füllen der Randfugen von

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - X ZR 73/12
    Dies kann dadurch geschehen, dass der Patentinhaber beim Patentamt die Beschränkung des Streitpatents beantragt und auf das Recht zur Rücknahme dieses Antrags verzichtet, nicht aber durch einen nur gegenüber einzelnen Personen erklärten Verzicht auf die Rechte aus dem Patent (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 8. Dezember 1983, X ZR 15/82, GRUR 1984, 272, 276 - Isolierglasscheibenrandfugenfüllvorrichtung).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt die Anwendung von § 93 Abs. 1 ZPO in einem Patentnichtigkeitsverfahren in Betracht, wenn der Beklagte, der keine Veranlassung zur Klage gegeben hat, das Schutzrecht nur in eingeschränkter Fassung verteidigt und auf den darüber hinausgehenden Schutz für die Vergangenheit und Zukunft verzichtet (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1983 - X ZR 15/82, GRUR 1984, 272, 276 - Isolierglasscheibenrandfugenfüllvorrichtung) oder wenn er insoweit einen zulässigen Beschränkungsantrag stellt und auf das Recht auf Rücknahme dieses Antrags verzichtet (BGH, Urteil vom 29. Juli 2003 - X ZR 26/00, GRUR 2004, 138, 141 - Dynamisches Mikrofon).

    Diese Erklärung ist bei interessengerechter Auslegung als Verzicht auf einen weitergehenden Schutz für Vergangenheit und Zukunft zu verstehen und steht deshalb nach der aufgezeigten Rechtsprechung des Senats (GRUR 1984, 272, 276 - Isolierglasscheibenrandfugenfüllvorrichtung) einem Anerkenntnis im Sinne von § 93 ZPO gleich.

  • BGH, 29.07.2003 - X ZR 26/00

    "Dynamisches Mikrofon"; Kosten des Verfahrens bei sofortigem Verzicht auf das

    Auszug aus BGH, 13.08.2013 - X ZR 73/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt die Anwendung von § 93 Abs. 1 ZPO in einem Patentnichtigkeitsverfahren in Betracht, wenn der Beklagte, der keine Veranlassung zur Klage gegeben hat, das Schutzrecht nur in eingeschränkter Fassung verteidigt und auf den darüber hinausgehenden Schutz für die Vergangenheit und Zukunft verzichtet (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1983 - X ZR 15/82, GRUR 1984, 272, 276 - Isolierglasscheibenrandfugenfüllvorrichtung) oder wenn er insoweit einen zulässigen Beschränkungsantrag stellt und auf das Recht auf Rücknahme dieses Antrags verzichtet (BGH, Urteil vom 29. Juli 2003 - X ZR 26/00, GRUR 2004, 138, 141 - Dynamisches Mikrofon).
  • BGH, 27.06.2023 - X ZR 59/21

    Anzeigemonitor

    Ein Patentinhaber gibt Anlass zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage, wenn er dem potenziellen Nichtigkeitskläger trotz Aufforderung nicht schon vor Klageerhebung eine Rechtsstellung verschafft, die mit derjenigen nach der Nichtigerklärung des Patents vergleichbar ist (Bestätigung von BGH, Urteil vom 13. August 2013 - X ZR 73/12, GRUR 2013, 1282 Rn. 50 - Druckdatenübertragungsverfahren).

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats kommt die Anwendung von § 93 ZPO in einem Patentnichtigkeitsverfahren insbesondere in Betracht, wenn der Beklagte, der keine Veranlassung zur Klage gegeben hat, das Schutzrecht nur in eingeschränkter Fassung verteidigt und auf den darüber hinausgehenden Schutz für die Vergangenheit und Zukunft verzichtet (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1983 - X ZR 15/82, GRUR 1984, 272, 276 - Isolierglasscheibenrandfugenfüllvorrichtung; Urteil vom 13. August 2013 - X ZR 73/12, GRUR 2013, 1282 Rn. 47 - Druckdatenübertragungsverfahren).

    aa) Ein Patentinhaber gibt Anlass zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage, wenn er dem potenziellen Nichtigkeitskläger trotz Aufforderung nicht schon vor Klageerhebung eine Rechtsstellung verschafft, die mit derjenigen nach der Nichtigerklärung des Patents vergleichbar ist (BGH, Urteil vom 13. August 2013 - X ZR 73/12, GRUR 2013, 1282 Rn. 50 - Druckdatenübertragungsverfahren).

  • BPatG, 12.03.2021 - 6 Ni 4/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt die Anwendung von § 93 Abs. 1 ZPO in einem Patentnichtigkeitsverfahren in Betracht, wenn der Beklagte, der keine Veranlassung zur Klage gegeben hat, das Schutzrecht nur in eingeschränkter Fassung verteidigt und auf den darüberhinausgehenden Schutz für die Vergangenheit und Zukunft verzichtet (BGH, Urteil vom 13. August 2013 - X ZR 73/12 -, GRUR 2013, 1282 Rn. 47; Urteil vom 8. Dezember 1983 - X ZR 15/82, GRUR 1984, 272, 276 - Isolierglasscheibenrandfugenfüllvorrichtung) oder wenn er insoweit einen zulässigen Beschränkungsantrag stellt und auf das Recht auf Rücknahme dieses Antrags verzichtet (BGH, Urteil vom 29. Juli 2003 - X ZR 26/00, GRUR 2004, 138, 141 - Dynamisches Mikrofon).
  • BPatG, 04.12.2014 - 7 Ni 28/14

    Beurteilung der Patentfähigkeit eines "Teilbaren Kletterschuhs einer

    Denn nach dem auch im Patentnichtigkeitsverfahren anwendbaren Rechtsgedanken des § 93 ZPO fallen dem Kläger die Prozesskosten zur Last, wenn der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Anlass gegeben hat und der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt, wobei es im Patentnichtigkeitsverfahren einem sofortigen Anerkenntnis i. S. v. § 93 ZPO gleichsteht, wenn der Patentinhaber in der Klageerwiderung das Schutzrecht nur in eingeschränkter Fassung verteidigt und auf den darüber hinausgehenden Schutz für die Vergangenheit und Zukunft verzichtet (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2013, 1282 [47] - Druckdatenübertragungsverfahren, m. w. N.; Schulte/Voit, PatG, 9. Aufl., § 84 Rdn. 27 ff., 44 ff.).
  • BPatG, 23.10.2014 - 7 Ni 28/14
    Denn nach dem auch im Patentnichtigkeitsverfahren anwendbaren Rechtsgedanken des § 93 ZPO fallen dem Kläger die Prozesskosten zur Last, wenn der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Anlass gegeben hat und der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt, wobei es im Patentnichtigkeitsverfahren einem sofortigen Anerkenntnis i. S. v. § 93 ZPO gleichsteht, wenn der Patentinhaber in der Klageerwiderung das Schutzrecht nur in eingeschränkter Fassung verteidigt und auf den darüber hinausgehenden Schutz für die Vergangenheit und Zukunft verzichtet (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2013, 1282 [47] - Druckdatenübertragungsverfahren, m. w. N.; Schulte/Voit, PatG, 9. Aufl., § 84 Rdn. 27 ff., 44 ff.).
  • BPatG, 18.06.2021 - 4 Ni 31/18
    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. GRUR 2013, 1282, Rdnr. 49 - Druckdatenübertragungsverfahren) genügt für ein (Teil)Anerkenntnis nicht ein nur gegenüber einzelnen Personen wie vorliegend gegenüber der Klägerin erklärter Verzicht auf die Rechte aus dem Streitpatent.
  • BPatG, 14.12.2021 - 1 Ni 23/19
    Die Beklagte hat eine dem Anerkenntnis nach dem Rechtsgedanken des § 93 ZPO gleichkommende Erklärung nicht sofort, sondern erst im fortgeschrittenen Verfahrensstadium abgegeben (vgl. BGH GRUR 2013, 1282 - Druckdatenübertragungsverfahren).
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