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   BGH, 01.03.2018 - 4 StR 311/17   

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https://dejure.org/2018,3816
BGH, 01.03.2018 - 4 StR 311/17 (https://dejure.org/2018,3816)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2018 - 4 StR 311/17 (https://dejure.org/2018,3816)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2018 - 4 StR 311/17 (https://dejure.org/2018,3816)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 315c Abs. 1 Nr. 2 d) StGB; § 37 StVO; § 15 StGB; § 212 StGB
    Gefährdung des Straßenverkehrs durch zu schnelles Fahren an Straßeneinmündungen (Begriff der Straßeneinmündung: Fußgängerfurten als Teil der Einmündung; erforderliche Risikozusammenhang zwischen zu schnellem Fahren und Gefährdung: keine Unterbrechung durch ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 222 StGB

  • verkehrslexikon.de

    Zur Bedeutung der Eigengefährdung für das Vorliegen von bedingtem Tötungsvorsatz - Bremer Raserfall

  • IWW

    §§ 69, 69a StGB, § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 154 Abs. 2 StPO, § 21 Abs. 1 StVG, § 301 StPO, § 315c Abs. 1 Nr. 2 d), Abs. 3 Nr. 1 StGB, § 315c Abs. 1 Nr. 2 d) StGB, § 25 Abs. 3 Satz 1 StVO, § 37 StVO

  • Wolters Kluwer

    Prüfung des bedingten Tötungsvorsatzes in der Beweiswürdigung in Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit; Fahrlässige Tötung aufgrund Kollision mit einem Fußgänger durch Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit dem Motorrad

  • rewis.io

    Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr: Abgrenzung zwischen Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit in "Raserfällen"; Risikozusammenhang bei Rotlichtverstoß des getöteten Fußgängers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung des bedingten Tötungsvorsatzes in der Beweiswürdigung in Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit; Fahrlässige Tötung aufgrund Kollision mit einem Fußgänger durch Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit dem Motorrad

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

Besprechungen u.ä. (2)

  • kripoz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Voluntatives Vorsatzelement und psychologisches Schuldmoment - Die Diskussion um die sog. "Raser-Fälle" als Ausdruck einer sich wandelnden Strafkultur? (Prof. Dr. Carsten Momsen; KriPoZ 2018, 76-100)

  • zeitschrift-jse.de PDF (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit bei risikobehaftetem Verhalten im Straßenverkehr mit tödlichem Ausgang ("Bremer Raserfall")

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 154
  • StV 2018, 426
  • JZ 2018, 579
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

    Auszug aus BGH, 01.03.2018 - 4 StR 311/17
    Dabei hat der Tatrichter die im Einzelfall in Betracht kommenden, einen Vorsatz in Frage stellenden Umstände in seine Erwägungen einzubeziehen (vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17; vom 26. November 2014 - 2 StR 54/14, NStZ 2015, 516, 517; Beschluss vom 10. Juli 2007 - 3 StR 233/07, NStZ-RR 2007, 307).

    Hierfür können sich wesentliche Indizien aus den objektiven Tatumständen ergeben, namentlich dem täterseitig genutzten Verkehrsmittel und den konkret drohenden Unfallszenarien (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17 mwN).

  • OLG Celle, 03.01.2013 - 31 Ss 50/12

    Notwendigkeit des Vorliegens einers Fußgängerüberweges i.S.d. § 26 StVO für eine

    Auszug aus BGH, 01.03.2018 - 4 StR 311/17
    Die Strafvorschrift des § 315c Abs. 1 Nr. 2 d) StGB dient anerkanntermaßen auch dem Schutz von Fußgängern, die an Kreuzungen oder Einmündungen die Fahrbahn überqueren (vgl. OLG Celle, NZV 2013, 252, 253; OLG Hamm, VRS 11, 57, 58; KG, VRS 37, 445, 447; LK-StGB/König, 12. Aufl., § 315c Rn. 110).
  • BGH, 21.11.2006 - 4 StR 459/06

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Gefahrverwirklichungszusammenhang bei

    Auszug aus BGH, 01.03.2018 - 4 StR 311/17
    b) Vorliegend hat sich auch gerade ein aus dem Vorhandensein einer Einmündung folgendes Risiko realisiert (vgl. zu diesem Erfordernis BGH, Beschluss vom 21. November 2006 - 4 StR 459/06, NStZ 2007, 222, 223; BayObLG, VRS 50, 425 f.; MüKo-StGB/Pegel, 2. Aufl., § 315c Rn. 66).
  • BayObLG, 26.11.1971 - RReg. 5 St 619/71
    Auszug aus BGH, 01.03.2018 - 4 StR 311/17
    Dies folgt nicht zuletzt aus der Regelung des § 25 Abs. 3 Satz 1 StVO, deren Normzweck darin besteht, den Wechsel der Straßenseite durch Fußgänger auf einen engen Raum, auf dem der Fahrverkehr mit Passanten rechnen muss, zu konzentrieren (vgl. BayObLGSt 1971, 209, 212; OLG Hamm, VRS 49, 297).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 01.03.2018 - 4 StR 311/17
    Nach dem insoweit eingeschränkten Prüfungsmaßstab des Revisionsgerichts (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 2017 - 4 StR 415/16, NJW 2017, 3011 f.; Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349) ist weder gegen die einzelnen vom Landgericht als strafzumessungsrelevant erachteten Gesichtspunkte etwas zu erinnern noch hat das Landgericht bestimmende Strafmilderungsgründe außer Betracht gelassen; so hat es insbesondere die fehlenden Vorstrafen des Angeklagten, sein Geständnis, das Mitverschulden des Geschädigten und die den Angeklagten selbst treffenden erheblichen Unfallfolgen in den Blick genommen.
  • BGH, 14.01.2016 - 4 StR 72/15

    BGH hebt Urteil zum tödlich verlaufenen Überfall auf Autobahnparkplatz auf

    Auszug aus BGH, 01.03.2018 - 4 StR 311/17
    Bewusste Fahrlässigkeit liegt dagegen vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft und nicht nur vage darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2016 - 4 StR 72/15, NStZ 2016, 211, 215; vom 30. April 2014 - 2 StR 383/13, StV 2015, 300, 301; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186).
  • BGH, 29.09.2016 - 4 StR 320/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil:

    Auszug aus BGH, 01.03.2018 - 4 StR 311/17
    c) An diesen Grundsätzen gemessen ist gegen die Beweiswürdigung der Strafkammer - zumal eingedenk des auch insoweit eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2016 - 4 StR 320/16, NStZ-RR 2016, 380 f.) - von Rechts wegen nichts zu erinnern.
  • BGH, 06.07.2017 - 4 StR 415/16

    Urteil im 2. Kölner "Raser-Fall" im Ausspruch über die Bewährung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 01.03.2018 - 4 StR 311/17
    Nach dem insoweit eingeschränkten Prüfungsmaßstab des Revisionsgerichts (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 2017 - 4 StR 415/16, NJW 2017, 3011 f.; Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349) ist weder gegen die einzelnen vom Landgericht als strafzumessungsrelevant erachteten Gesichtspunkte etwas zu erinnern noch hat das Landgericht bestimmende Strafmilderungsgründe außer Betracht gelassen; so hat es insbesondere die fehlenden Vorstrafen des Angeklagten, sein Geständnis, das Mitverschulden des Geschädigten und die den Angeklagten selbst treffenden erheblichen Unfallfolgen in den Blick genommen.
  • BGH, 26.11.2014 - 2 StR 54/14

    Bedingter Tötungsvorsatz (umfassende Gesamtwürdigung durch Tatrichter)

    Auszug aus BGH, 01.03.2018 - 4 StR 311/17
    Dabei hat der Tatrichter die im Einzelfall in Betracht kommenden, einen Vorsatz in Frage stellenden Umstände in seine Erwägungen einzubeziehen (vgl. BGH, Urteile vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17; vom 26. November 2014 - 2 StR 54/14, NStZ 2015, 516, 517; Beschluss vom 10. Juli 2007 - 3 StR 233/07, NStZ-RR 2007, 307).
  • BGH, 30.04.2014 - 2 StR 383/13

    Bedingter Vorsatz (Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 01.03.2018 - 4 StR 311/17
    Bewusste Fahrlässigkeit liegt dagegen vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft und nicht nur vage darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2016 - 4 StR 72/15, NStZ 2016, 211, 215; vom 30. April 2014 - 2 StR 383/13, StV 2015, 300, 301; vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

  • BGH, 21.07.1961 - 4 StR 236/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71

    Verletzung des Grundsatzes der Unteilbarkeit des Schuldspruchs durch die

  • BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71

    Schuldhafte Herbeiführung des Unfalls und anschließende Unfallflucht -

  • BGH, 26.05.1967 - 2 StR 129/67
  • BGH, 10.07.2007 - 3 StR 233/07

    Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; gefährliche Gewalthandlung; fehlendes Tatmotiv);

  • BGH, 15.06.1954 - 4 StR 310/54

    Rechtsmittel

  • LG Kleve, 17.02.2020 - 140 Ks 6/19

    Tötungsvorsatz bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen; verbotenes Kraftfahrzeugrennen

    Er hat mittels des von ihm gesteuerten Pkw den Tod der Sema Y herbeigeführt, wobei die Kausalität auch nicht unterbrochen ist, falls sie vor dem Einbiegen nicht gehalten oder die herannahenden Angeklagten nicht ausreichend lang beobachtet haben sollte (vgl. BGH, Urteil vom 01.03.2018 - 4 StR 311/17 Rn. 30).

    Dagegen liegt lediglich Fahrlässigkeit vor, wenn der Täter mit dem als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft und nicht nur vage darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (BGH, Urteil vom 01.03.2018 - 4 StR 399/17 Rn. 19; BGH, Urteil vom 01.03.2018 - 4 StR 158/17 Rn. 13; BGH, Urteil vom 01.03.2018 - 4 StR 311/17 Rn. 20 ff.; BGH, Beschluss vom 16.01.2019 - 4 StR 345/18).

  • OLG München, 24.05.2019 - 10 U 500/16

    Vollkaskoversicherung - Haftungsausschluss wegen Teilnahme an einer

    Die Gefährlichkeit der Tathandlung und der Grad der Wahrscheinlichkeit eines Erfolgseintritts sind keine allein maßgeblichen Kriterien für die Entscheidung, ob der Täter mit bedingtem Vorsatz gehandelt hat; vielmehr kommt es auch bei in hohem Maße gefährlichen Handlungen auf die Umstände des Einzelfalles an (BGH DAR 2018, 377; DAR 2018, 380).

    Bei riskanten Verhaltensweisen im Straßenverkehr, die - wie vorliegend - nicht von vornherein auf die Verletzung einer anderen Person oder die Herbeiführung eines Unfalls angelegt sind, kann aber eine vom Täter als solche erkannte Eigengefährdung dafür sprechen, dass er auf einen guten Ausgang vertraut hat (vgl. BGH DAR 2018, 377; DAR 2018, 380; BayObLG, NJW 1955, 1448, 1449).

  • LG Kleve, 07.06.2021 - 150 Ks 1/21

    Tötungsvorsatz; Beteiligung an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen

    Falls Frau T vor dem Einbiegen nicht gehalten oder die herannahenden Fahrzeuge des Angeklagten und des Zeugen U nicht ausreichend lang beobachtet haben sollte, hat dies die Ursächlichkeit des Verhaltens des Angeklagten nicht unterbrochen (vgl. BGH, NStZ-RR 2018, 154-156 Rn. 30).
  • LG Münster, 02.07.2018 - 8 KLs 14/18

    Dreieinhalb Jahre Haft für Raser aus Münster

    Gegen das Willenselement des bedingten Vorsatzes lässt sich indes anführen, dass der Angeklagte in dem Zeitpunkt, als er wahrnahm, dass die Geschädigte auf die X-Straße einbog, nach seiner glaubhaften Einlassung eine Bremsung einleitete (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 01.03.2018, 4 StR 311/17).
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