Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 16.12.1966

Rechtsprechung
   BVerwG, 26.05.1967 - VII C 69.65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,71
BVerwG, 26.05.1967 - VII C 69.65 (https://dejure.org/1967,71)
BVerwG, Entscheidung vom 26.05.1967 - VII C 69.65 (https://dejure.org/1967,71)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Mai 1967 - VII C 69.65 (https://dejure.org/1967,71)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,71) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 27, 141
  • NJW 1967, 1976
  • MDR 1967, 864
  • DVBl 1968, 224
  • DVBl 1968, 89
  • DÖV 1967, 756
  • JZ 1967, 701
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 04.12.1959 - VII C 36.58
    Auszug aus BVerwG, 26.05.1967 - VII C 69.65
    Ein solcher Aufhebungsanspruch stehe dem Kläger jedoch nicht zu; es sei gefestigte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß auch bei einer behaupteten Unwirksamkeit der gesetzlichen Ermächtigung zum Erlaß eines belastenden Verwaltungsakt es ebenso wie aus anderen Gründen, die sonst die Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes dartun könnten, ein Aufhebungsanspruch nicht existiere (besonders BVerwGE 10, 47 ).

    Das Bundesverfassungsgericht (DVBl 1966, 896 ) und der VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 10, 47 ) haben ausgeführt, daß jedenfalls eine Verpflichtung der Behörden nicht anerkannt werden könne, ihre zwar als fehlerhaft erkannten, aber unanfechtbar gewordenen Bescheide durch andere Bescheide zu ersetzen.

  • BVerwG, 08.05.1958 - I C 181.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1967 - VII C 69.65
    Seit BVerwGE 6, 321 sei auch geklärt, daß Einwendungen gegen die Bestandskraft des der Vollstreckungsmaßnahme zugrunde liegenden Verwaltungsaktes im Interesse der Verfahrensvereinfachung in dem über die Vollstreckungsmaßnahme oder ihre Androhung schwebenden Prozeß selbst zuzulassen seien.
  • BVerwG, 07.10.1964 - VI C 59.63

    Rücknahme einer gesetzeswidrigen rechtswirksamen Versetzung eines Beamten in den

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1967 - VII C 69.65
    Es entspricht aber der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß ein auf einer unwirksamen Rechtsnorm beruhender Verwaltungsakt nicht nichtig sondern nur anfechtbar ist (DÖV 1966, S. 351 und BVerwGE 19, 284 [287]).
  • BVerwG, 20.09.1960 - III C 9.60
    Auszug aus BVerwG, 26.05.1967 - VII C 69.65
    Das Bundesverwaltungsgericht hat stets erklärt, eine solche Rücknahme liege im Ermessen der Behörde (BVerwGE 11, 124 [125]; DVBl 1960, 107; 1962, 640; 1963, 186).
  • BVerfG, 12.12.1957 - 1 BvR 678/57

    Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 5 EStG 1957

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1967 - VII C 69.65
    Dem Gesetzgeber steht es grundsätzlich frei, zwischen den häufig in Widerstreit tretenden Grundsätzen der Rechtssicherheit und der materiellen Gerechtigkeit zu entscheiden (BVerfGE 7, 194).
  • BVerwG, 26.09.1962 - VI C 140.60

    Verwaltungsprozessuale Ausgestaltung der Unanfechtbarkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1967 - VII C 69.65
    Das Bundesverwaltungsgericht hat stets erklärt, eine solche Rücknahme liege im Ermessen der Behörde (BVerwGE 11, 124 [125]; DVBl 1960, 107; 1962, 640; 1963, 186).
  • BVerfG, 11.10.1966 - 1 BvR 164/64

    Verfassungsmäßigkeit des § 55c Abs. 1 LAG

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1967 - VII C 69.65
    Das Bundesverfassungsgericht (DVBl 1966, 896 ) und der VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 10, 47 ) haben ausgeführt, daß jedenfalls eine Verpflichtung der Behörden nicht anerkannt werden könne, ihre zwar als fehlerhaft erkannten, aber unanfechtbar gewordenen Bescheide durch andere Bescheide zu ersetzen.
  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung aus Gründen der Prozeßökonomie ein Vorverfahren für entbehrlich gehalten, wenn sich der auch für die Widerspruchsentscheidung zuständige Beklagte auf die Klage einläßt und deren Abweisung beantragt (vgl. Urteile vom 6. März 1959 - BVerwG 7 C 71.57 - und vom 18. Dezember 1959 - BVerwG 7 C 95.57 - ; BVerwGE 15, 306 ; 18, 300 ; 27, 141 ) oder wenn der Zweck des Vorverfahrens ohnehin nicht mehr erreicht werden kann (vgl. BVerwGE 27, 181 ; Urteil vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 A 4.78 - , vom 27. September 1988 - BVerwG 1 C 3.85 - ; BVerwGE 64, 325 ; 66, 39 )).
  • BVerwG, 27.04.2022 - 6 C 3.21

    Barzahlungsausschluss in der Rundfunkbeitragssatzung des Hessischen Rundfunks mit

    Vielmehr ist - umgekehrt - die Vollstreckungsgegen- oder -abwehrklage gegen unanfechtbare Verwaltungsakte nach § 173 VwGO ausgeschlossen, wenn nach dem festgestellten Sachverhalt Klagen nach §§ 42 und 43 VwGO zulässig sind (BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1967 - 7 C 69.65 - BVerwGE 27, 141 ).
  • BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 97.81

    Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist aus Gründen der Prozeßökonomie das förmliche Vorverfahren entbehrlich, wenn sich der Beklagte sachlich auf die Klage eingelassen und deren Abweisung beantragt hat (BVerwGE 15, 306 [310]; 18, 300 [301]; 27, 141 [143]; 57, 204 [211]; Urteil vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 A 4.78 - in DVBl. 1981, 502 [503]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 16.12.1966 - VII C 36.64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,312
BVerwG, 16.12.1966 - VII C 36.64 (https://dejure.org/1966,312)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.1966 - VII C 36.64 (https://dejure.org/1966,312)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 1966 - VII C 36.64 (https://dejure.org/1966,312)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,312) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Pflicht zur Ableistung des vollen Grundwehrdienst oder nur des verkürzten Grundwehrdienst nach dem Zeitpunkt der Einberufung - Konkretisierung der Art und Dauer des Wehrdienstes durch den Einberufungsbescheid - Vollziehbarkeit eines zwei Jahre alten ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 25, 362
  • NJW 1967, 747
  • JZ 1967, 701
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 05.02.1965 - VII C 154.64

    Bedeutung des Bescheides über die Einberufung zum Wehrdienst - Aufschiebende

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1966 - VII C 36.64
    Der Ablauf der im Einberufungsbescheid vom 12. November 1963 bestimmten Zeit zur Ableistung des Wehrdienstes ist, wie der Senat bereits in dem Urteil vom 5. Februar 1965 - BVerwG VII C 154.64 - (Buchholz BVerwG 448.0, § 21 WPflG Nr. 2) ausgesprochen hat, auf den rechtlichen Fortbestand dieses Bescheides ohne Einfluß.
  • BVerwG, 08.07.1966 - VII C 120.64

    Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1966 - VII C 36.64
    Hierzu hat der Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 8. Juli 1966 - BVerwG VII C 120.64 - folgendes ausgeführt:.
  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 88.68
    Seine Erledigung findet der Einberufungsbescheid erst mit der durch Entlassung oder Ausschluß bewirkten Beendigung des auf ihm beruhenden Wehrdienstverhältnisses (Ergänzung zu BVerwGE 20, 240 und 25, 362).

    Dies ergebe sich im Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 20, 240 und 25, 362) aus dem gesetzlichen Zweck des Einberufungsbescheids, der durch die Festsetzung des Zeitpunktes des Dienstantritts zugleich auch die genaue Dauer des angeordneten Wehrdienstes festlege.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des früher für Wehrpflichtsachen zuständig gewesenen VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts ist der Ablauf der für den Wehrdienst vorgesehenen Dienstzeit für sich allein ohne Einfluß auf den Fortbestand des Einberufungsbescheids und der sich aus ihm ergebenden rechtlichen Wirkungen (vgl. z.B. BVerwGE 20, 240 und 25, 362; Urteil vom 3. Februar 1967 - BVerwG VII C 135.65 -, NJW 1967, 1675).

  • BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 36.69

    Anfechtung von Musterungsbescheid und Einberufungsbescheid - Zurückstellung vom

    Es kann dahingestellt bleiben, ob das von ihr für ihre Rechtsansicht angeführte Urteil BVerwGE 25, 362 des seinerzeit für Wehrpflichtsachen zuständig gewesenen VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts tatsächlich dahin zu verstehen ist, daß der Aufforderung zur Dienstaufnahme der Charakter eines selbständig anfechtbaren Bescheids abgesprochen werden sollte.
  • BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 142.67

    Abgrenzung zwischen Musterungsverfahren und Einberufungsverfahren - Zuständigkeit

    Der ergangene Einberufungsbescheid behält, wenn die Klage als unbegründet abgewiesen wird, seine Wirkung und kann unbeschadet der zwischenzeitlich erreichten Altersgrenze vollzogen werden; nur eine neue Einberufung zum vollen Grundwehrdienst könnte gegen den Kläger, nachdem er das 25. Lebensjahr vollendet hat, nicht mehr ergehen (§ 5 Abs. 2 WpflG; BVerwGE 25, 362; ferner Urteil vom 27. Februar 1969 - BVerwG VIII C 32.67 -).
  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 32.67

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des früher für Wehrpflichtsachen zuständig gewesenen VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts sind weder der Ablauf der für den Wehrdienst vorgesehenen Dienstzeit noch die spätere Vollendung des 25. Lebensjahres des Wehrpflichtigen für sich allein von Einfluß auf den Fortbestand des Einberufungsbescheids und der sich aus ihm ergebenden rechtlichen Wirkungen (vgl. z.B. BVerwGE 20, 240 und 25, 362; Urteil vom 3. Februar 1967 - BVerwG VII C 135.65 -, NJW 1967, 1675).
  • BVerwG, 02.07.1969 - VIII B 115.67

    Erledigung erst mit der durch Entlassung oder Ausschließung bewirkten förmlichen

    Diese Frage ist indessen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts durch wiederholte Entscheidungen dahin geklärt, daß der Einberufungsbescheid seine Erledigung nicht durch bloßen Zeitablauf, sondern erst mit der durch Entlassung oder Ausschließung bewirkten förmlichen Beendigung des durch ihn ohne Mitwirkung des Wehrpflichtigen begründeten Wehrdienstverhältnisses findet (vgl. z.B. BVerwGE 20, 240 und 25, 362; zuletzt Urteile vom 27. Februar 1969 - BVerwG VIII C 32.67 und BVerwG VIII C 88.68 -).
  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 34.67

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des früher für Wehrpflichtsachen zuständig gewesenen VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts sind weder der Ablauf der für den Wehrdienst vorgesehenen Dienstzeit noch die spätere Vollendung des 25. Lebensjahres des Wehrpflichtigen für sich allein von Einfluß auf den Fortbestand des Einberufungsbescheids und der sich aus ihm ergebenden rechtlichen Wirkungen (vgl. z.B. BVerwGE 20, 240 und 25, 362;Urteil vom 3. Februar 1967 - BVerwG VII C 135.65 -, NJW 1967, 1675).
  • BVerwG, 13.09.1972 - VIII C 37.70

    Beendigung eines Wehrdienstverhältnisses durch eine fiktive Entlassung mangels

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts findet der Einberufungsbescheid seine Erledigung - erst - mit der durch Entlassung oder Ausschluß bewirkten Beendigung des auf ihm beruhenden Wehrdienstverhältnisses (BVerwGE 20, 240; 25, 362; 31, 324).
  • BVerwG, 16.07.1970 - VIII C 211.67

    Begründetheit einer Revision wegen einer Verletzung von Bundesrecht -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind weder der Ablauf der für den Wehrdienst vorgesehenen Dienstzeit noch die Vollendung des 25. Lebensjahres des Wehrpflichtigen für sich allein von Einfluß auf die Rechtmäßigkeit und den Fortbestand des Einberufungsbescheids (BVerwGE 25, 362 und Urteil vom 27. Februar 1969 - BVerwG VIII C 32.67 - [Buchholz BVerwG 448.0, § 5 WpflG Nr. 4 = BWV 1969, 236]).
  • BVerwG, 24.02.1970 - VIII B 242.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zurückstellung vom

    Der Beklagten kann auch nicht beigepflichtet werden, soweit sie ferner eine Abweichung des angefochtenen Urteils von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 1964 - BVerwG VII C 28.63 - (Buchholz BVerwG 448.0, § 12 WpflG Nr. 14) und vom 16. Dezember 1966 - BVerwG VII C 36.64 - annimmt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht