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   BAG, 08.02.1964 - 5 AZR 371/63   

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https://dejure.org/1964,250
BAG, 08.02.1964 - 5 AZR 371/63 (https://dejure.org/1964,250)
BAG, Entscheidung vom 08.02.1964 - 5 AZR 371/63 (https://dejure.org/1964,250)
BAG, Entscheidung vom 08. Februar 1964 - 5 AZR 371/63 (https://dejure.org/1964,250)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rückerstattug von Lohnüberzahlungen - Wegfall der Bereicherung - Fürsorgepflicht des Arbeitgebers - Berechnung des Lohns - Schadenersatzansprüche - Lohnabrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 242 § 611 Abs. 1 § 812 § 818 Abs. 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 15, 270
  • NJW 1964, 1241
  • DB 1964, 662
  • JuS 1964, 371
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 27.03.1958 - 2 AZR 221/56

    Lohnsteuer - Haftung des Arbeitgebers - Erstattung vom Arbeitnehmer -

    Auszug aus BAG, 08.02.1964 - 5 AZR 371/63
    .fertigten Bereicherung ergibt (RAG ARS 37? S. 38; LAG Pranhfurt/Iiain AP Nr» 1 zu G 611 BGB Lohnrückzahlung) , Ps kennt demnach nicht darauf an0 ob und inwieweit die Bereicherung des Beklagten bis zur Rechtshängigkeit der Klage weggefallen ist» § 16 letzter Satz des Arbeitsvertrages bezieht sich auch auf "ÜberZahlungen" schlechthin, gleich aus welchem Grunde sie erfolgten» 2) Das Landesarbeitsgericht hat gleichwohl der Berufung nicht stattgegeben, weil die Klägerin ihre Pürsorgepflicht grob verletzt habe» Es ist zwar richtig, daß grundsätzlich eine Pürsorgepflicht des Arbeitgebers dahin besteht, den Lohn richtig zu berechnen, wie das Bundesarbeitsgericht schon mehrfach entschieden hat (AP Kr. 41 zu § 256 ZPO Ziff. II 4 bezgl" der Sozialversicherung; BAG AP Nr" 1, 2, 4 zu § 670 BGB; BAG 6, 52 - AP Nr. 5 zu § 6?0 BGB; BAG 7? 1 AP Nr» 7 zu 5 6?0 BGB; BAG 9? 105 = AP Nr" 8 zu § 670 BGB für die richtige Berechnung der Lohnsteuer)" Der früher vom Reichsarbeitsgericht vertretenen Ansicht (ARS 37? 58 und 41, 151 [1553), den Arbeitgeber treffe keine allgemeine Pflicht zur richtigen Lohnberechnung, kann heute nicht mehr gefolgt werden (vgl. Hueclciüppe'rdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, Bd" 1, 7 ° Aufl., G 40 VII S. 289? und Nikisch, Lehrbuch des Arbeits rechts, Ed» 1, 3« Aufl., § 29 VII 6 S. 565)» 3) Eine schuldhafte Verletzung dieser Arbeit geberpflicht kann grundsätzlich auch einen Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers zur Polge haben, mit dem er gegen den Erstattungsanspruch des Arbeitgebers aufrechnen könnte.
  • BAG, 12.11.1957 - 3 AZR 355/56

    Versorgungskasse - Eigene Rechtspersönlichkeit - Arbeit nach

    Auszug aus BAG, 08.02.1964 - 5 AZR 371/63
    Das Bundesarbeitsgericht ist in ständiger Rechtsprechung der Auffassung, bei der Nachzahlung von Lohnsteuerbe trägen könne ein Schaden des Arbeitnehmers nicht schon darin gesehen werden, daß er die Lohnsteuer später bezahlen muß, als er sie eigentlich hätte bezahlen müssen (vgl. AP Nr. 1, 2, 4 zu § 670 BGB5 BAG 5, 52 3 = AP Nr, 5 zu § 670 BGB).
  • BGH, 26.05.2004 - 2 StR 505/03

    Zur Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken mit tödlichem Ausgang

    Die Ansicht des Reichsgerichts, wonach bei sadomasochistischen Praktiken die Körperverletzungen "zu Unzuchtszwecken" erfolgten und deshalb trotz einer etwaigen Einwilligung ein Verstoß gegen die guten Sitten vorliege (vgl. RG JW 1928, 2229 mit krit. Anmerkung Bohne JW 1929, 1015; HRR 1931, 1611), ist nicht zuletzt wegen der gewandelten Moralauffassungen überholt (vgl. dazu die überwiegende Tendenz in der neueren Literatur, wonach sadomasochistische Handlungen, die zu tatbestandsmäßigen Körperverletzungen führen, nicht bereits wegen eines "abnormen" sexuellen Zwecks als sittenwidrig einzustufen sind: Hirsch aaO § 228 Rdn. 9; Stree aaO § 228 Rdn. 7; Tröndle/Fischer aaO Rdn. 10; Paeffgen in NK-StGB § 228 Rdn. 37; Roxin, Strafrecht AT 13. Aufl. Teilband 1 § 13 Rdn. 38 unter Aufgabe seiner in JuS 1964, 371, 379 geäußerten abweichenden Auffassung; Maurach/ Schroeder/Maiwald, Strafrecht Besonderer Teil 8. Aufl. Teilband 1, § 8 Rdn. 14; Frisch in Festschrift für Hirsch S. 485, 502; May, Die Anwendbarkeit des § 226 a StGB bei einverständlichen sadistischen und masochistischen Körperverletzungen (1996) S. 97 f.; Niedermair, Körperverletzung mit Einwilligung und die guten Sitten (1999) S. 192; Sitzmann GA 1991, 71, 79).
  • BAG, 18.09.1986 - 6 AZR 517/83

    Rückzahlung von Bezügen - Ausschluß des Entreicherungseinwands - Leistung des

    Soweit sich die Vorinstanzen auf eine Entscheidung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 8. Februar 1964 berufen (BAGE 15, 270 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Lohnrückzahlung), haben sie den Unterschied zum Sachverhalt des Streitstands nicht beachtet.

    In der angezogenen Entscheidung haben die Parteien in einem Arbeitsvertrag eine anspruchsbegründende Vereinbarung getroffen, die zugleich den Ausschluß des Einwands nach § 818 Abs. 3 BGB enthalten mußte, sollte sie nicht weitgehend überflüssig und zwecklos sein (BAGE 15, 270, 273).

    Diese Grundsätze gelten auch bei der Rückzahlung überzahlten Lohn und Gehalts (BAGE 9, 137 [BAG 31.03.1960 - 5 AZR 441/57] = AP Nr. 5 zu § 394 BGB; BAGE 15, 270 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Lohnrückzahlung; BAG Urteil vom 11. November 1960 - 4 AZR 361/58 - AP Nr. 1 zu § 819 BGB; BAG Urteil vom 25. August 1977 - 3 AZR 705/77 - AP Nr. 1 zu § 54 BMT-G II; BAG Urteil vom 17. Juli 1985 - 5 AZR 131/84 - nicht veröffentlicht).

  • BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 101/99

    Rückzahlung des Steueranteils einer Zuwendung - Verjährung

    Vorliegend handelt es sich jedoch nicht um einen Fall der ungerechtfertigten Bereicherung, sondern um einen eigenen tarifvertraglichen Anspruch, der eine selbständige Rechtsgrundlage darstellt (BAG 8. Februar 1964 - 5 AZR 371/63 - BAGE 15, 270).
  • BAG, 05.04.2000 - 10 AZR 257/99

    Rückzahlung einer Zuwendung - Lohnsteuer

    Bei der Rückforderung der Zuwendung handelt es sich jedoch nicht um einen Fall der ungerechtfertigten Bereicherung, sondern um einen eigenen tarifvertraglichen Anspruch, mit einer selbständigen Rechtsgrundlage (BAG 8. Februar 1964 - 5 AZR 371/63 - AP BGB § 611 Lohnrückzahlung Nr. 2).
  • ArbG Rostock, 15.12.1997 - 4 Ca 300/97

    Rückzahlungsanspruch für Zuwendungen aus einem Tarifvertrag;

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  • ArbG Wiesbaden, 04.09.2008 - 4 Ca 1808/08

    Zahlungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung

    Denn bei richtiger Festsetzung der Bezüge hätte der Bereicherungsschuldner im Ergebnis den gleichen Betrag erhalten, der ihm nach Erstattung der Überzahlung auch jetzt noch verbleibt ( BAG 08.02.1964 - 5 AZR 371/63 - DB 1964, S. 662).

    Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn der Arbeitnehmer durch die Überzahlung zu Ausgaben veranlasst worden ist, die er bei richtiger Lohnberechnung niemals gemacht hätte und von denen auch kein Vorteil mehr verblieben ist ( BAG 08.02.1964, a.a.O.).

  • LAG Hessen, 27.03.1992 - 9 Sa 854/91
    Es kann dahinstehen, ob das, wie das ArbG unter Hinweis auf das Urteil des BAG, (NJW 1964, 1241 = AP § 611 BGB-Lohnrueckzahlung Nr. 2 (zu 1)) für eine einzelvertraglich vereinbarte Rückzahlungspflicht überzahlter Vergütung angenommen hat, daraus folgt, dass ohne § 1 V ZuwendungsTV sich die Rückzahlungspflicht aus § 812 BGB ohnehin ergebe und die Tarifvorschrift ohne den Sinn, § 818 III BGB auszuschließen, überflüssig wäre.

    Im Gegenteil hat das BAG in der Entscheidung (NJW 1964, 1241 = AP § 611 BGB - Lohnrückzahlung - Nr. 2 (zu 1)) den Einwand bei einer einzelvertraglichen Rückzahlungsklausel für überzahltes Gehalt jedenfalls im Ergebnis zu Recht nicht zugelassen.

  • BAG, 25.08.1992 - 9 AZR 416/90

    Rückgewähr überzahlten tariflichen Vorruhestandsgeldes

    Das ist im Rahmen von Vertragsfreiheit und Tarifautonomie zulässig (vgl. hierzu BAGE 15, 270, 272 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Lohnrückzahlung).
  • LAG Hamm, 13.07.1992 - 17 Sa 1824/91

    Tariflohnerhöhung; Tarifvertrag; Lohnerhöhung; Mietzuschuß; Urlaubsgeld;

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  • LAG Hamm, 03.12.1999 - 5 Sa 97/99

    Arbeitsentgelt - vorbehaltslose Weiterzahlung während des

    Entscheidend ist, dass die Parteien den Einwand des Wegfalls der Bereicherung gem. § 818 Abs. 3 BGB nicht durch Vereinbarung ausgeschlossen haben, was zulässig ist (vgl. BAG, Urteil vom 08.02.1964 - 5 AZR 371/63 -, AP Nr. 2 zu § 611 BGB Lohnrückzahlung).
  • BAG, 09.07.1992 - 6 AZR 623/90

    Rückzahlung überzahlten Ortszuschlags

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.12.1998 - 3 Sa 22/98

    Verpflichtung eines Arbeitnehmers zur Rückzahlung einer Sonderzuwendung ;

  • LAG Brandenburg, 17.03.1998 - 2 Sa 670/97

    Arbeitsentgelt: Verzugslohn bei Freistellung

  • BAG, 25.08.1992 - 9 AZR 274/91

    Rückgewähr überzahlten tariflichen Vorruhestandsgeldes - Vorliegen

  • LAG Berlin, 19.03.1985 - 3 Sa 119/84

    Ausschluss von freigestellten Betriebsratsmitgliedern von innerbetrieblichen und

  • BAG, 01.12.1982 - 5 AZR 508/80
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