Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 09.12.1983

Rechtsprechung
   BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 39.82   

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BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 39.82 (https://dejure.org/1984,92)
BVerwG, Entscheidung vom 03.02.1984 - 4 C 39.82 (https://dejure.org/1984,92)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Februar 1984 - 4 C 39.82 (https://dejure.org/1984,92)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bauvorbescheid - Veränderungssperre - Bebauungsplan - Rechtsänderung - Bindungswirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindende Wirkung und Vorrang einer Bebauungsgenehmigung (Bauvorbescheid) vor nachfolgender Rechtsänderung durch Veränderungssperre oder Bebauungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 69, 1
  • NJW 1984, 1473
  • NVwZ 1984, 435 (Ls.)
  • DÖV 1984, 852
  • BauR 1984, 384
  • JuS 1984, 770
  • ZfBR 1984, 144
 
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Wird zitiert von ... (113)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.05.1975 - IV C 28.72

    Rechtscharakter einer Bebauungsgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 39.82
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß Bundesrecht es gestattet, einen Bescheid über die bebauungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens (sog. Bebauungsgenehmigung) vor der den Bau freigebenden Baugenehmigung zu erteilen (Urteil vom 23. Mai 1975 - BVerwG 4 C 28.72 - BVerwGE 48, 242 [245]; Urteil vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 4 C 44.80 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52

    Baugutachten

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 39.82
    Die Regelung des Baugenehmigungsverfahrens obliegt, auch soweit in diesem Verfahren über die bodenrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben entschieden wird, dem Landesgesetzgeber (Art. 74 Nr. 18, 84 Abs. 1 GG; vgl. BVerfGE 3, 407).
  • BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.80

    Bebauungsfähigkeit - Baugenehmigung - Feststellungswirkung - Bauvorbescheid -

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 39.82
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß Bundesrecht es gestattet, einen Bescheid über die bebauungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens (sog. Bebauungsgenehmigung) vor der den Bau freigebenden Baugenehmigung zu erteilen (Urteil vom 23. Mai 1975 - BVerwG 4 C 28.72 - BVerwGE 48, 242 [245]; Urteil vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 4 C 44.80 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 20.08.1965 - IV C 31.65

    Auswirkungen einer Veränderungssperre auf davor erteilte Bauzusage

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 39.82
    Die Entscheidung des Senats vom 20. August 1965 - BVerwG 4 C 31.65 - (Buchholz 406.11 § 14 BBauG Nr. 1) bezog sich auf einen Fall, in dem ein Bauvorbescheid erteilt worden war, der nach Landesrecht nur die Wirkung einer - unter dem Vorbehalt gleichbleibender Rechtslage stehenden - Zusage (vgl. jetzt § 38 VwVfG) hatte.
  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.07

    Widerspruchsbehörde; Gemeinde als untere Bauaufsichtsbehörde;

    Dementsprechend wird das genehmigte Vorhaben auch von dem später erlassenen Bebauungsplan nicht berührt (Urteile vom 3. Februar 1984 - BVerwG 4 C 39.82 - BVerwGE 69, 1 und vom 21. Mai 1969 - BVerwG 4 C 7.67 - Buchholz 406.11 § 34 BBauGB Nr. 19).
  • VerfGH Bayern, 09.05.2016 - 14-VII-14

    Höhenbezogener Mindestabstand für Windkraftanlagen als Voraussetzung für deren

    Im Baugenehmigungsverfahren, dessen Regelung dem Landesgesetzgeber obliegt, auch soweit über die bodenrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben entschieden wird (vgl. BVerwG vom 3.2.1984 BVerwGE 69, 1/2; vom 1.4.2008-4 B 26.08-juris Rn. 11), kommt es für die Frage, ob ein Vorhaben gemäß §§ 29 ff. BauGB zulässig ist, nach den Grundsätzen des intertemporalen Rechts auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung der Genehmigungsbehörde über den Antrag an (vgl. Lechner in Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Art. 68 Rn. 141 ff.; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 233 Rn. 3).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2012 - 2 L 124/09

    Aktivlegitimation einer GbB im Windkraftanlagenstreit; Artenschutz

    Er kann insbesondere als sog. Bebauungsgenehmigung ergehen, mit dem die bebauungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens festgestellt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.02.1984 - 4 C 39.82 -, BVerwGE 69, 1 [2 f.]).

    Ein bestandskräftiger Bauvorbescheid, der die bebauungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens feststellt und ein vorweggenommener Teil der Baugenehmigung ist, setzt sich jedoch gegenüber nachfolgenden Rechtsänderungen durch (vgl. zur Veränderungssperre und zum Bebauungsplans: BVerwG, Urt. v. 03.02.1984, a.a.O.; Urt. v. 19.09.2002 - 4 C 10.01 -, BVerwGE 117, 44).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.80   

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BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.80 (https://dejure.org/1983,105)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.1983 - 4 C 44.80 (https://dejure.org/1983,105)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 1983 - 4 C 44.80 (https://dejure.org/1983,105)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bebauungsfähigkeit - Baugenehmigung - Feststellungswirkung - Bauvorbescheid - Zulässigkeit - Vorhaben

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 68, 241
  • NJW 1984, 1474
  • NVwZ 1984, 435 (Ls.)
  • VBlBW 1984, 273
  • BauR 1984, 164
  • JuS 1984, 770
 
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Wird zitiert von ... (102)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.05.1975 - IV C 28.72

    Rechtscharakter einer Bebauungsgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.80
    Die Bebauungsgenehmigung ist ihrem Wesen nach ein Ausschnitt aus dem feststellenden Teil der Baugenehmigung, der die Frage der bodenrechtlichen Bebauungsfähigkeit eines Grundstücks regelt (wie BVerwGE 48, 242).

    Sie ist dadurch gekennzeichnet, daß sie die "bodenrechtliche Zulässigkeit eines bestimmten Vorhabens" erfaßt (Urteil vom 23. Mai 1975 - BVerwG 4 C 28.72 - BVerwGE 48, 242 [245]).

  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 6.72

    Zulässigkeit einer Klage - Anspruch von Eigentümern, Mietern und Pächtern eines

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.80
    Dies erscheint auch nicht "offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise unmöglich" (vgl. BVerwGE 44, 1 [BVerwG 13.07.1973 - VII C 6/73] [3] mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BVerwG, 06.09.1965 - VI C 57.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.80
    Sinn des Vertretungszwangs ist eine Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs durch den Rechtsanwalt (BVerwGE 22, 38).
  • BVerwG, 23.04.2014 - 9 A 25.12

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Erörterungstermin; Verzicht;

    Das Gebot, sich vor dem Bundesverwaltungsgericht durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule vertreten zu lassen, soll die Sachlichkeit des Verfahrens und die sachkundige Erörterung des Streitfalles, insbesondere der entscheidungserheblichen Rechtsfragen, gewährleisten (vgl. Urteil vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 4 C 44.80 - BVerwGE 68, 241 ).
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Anders als der Vorbescheid, der als Ausschnitt aus dem feststellenden Teil der Baugenehmigung in die nachfolgende Baugenehmigung übernommen wird (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 4 C 44.80 - BVerwGE 68, 241 und vom 19. März 1989 - BVerwG 4 C 14.85 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 88), geht die Teilungsgenehmigung nicht in die durch einen Vorbescheid oder eine Baugenehmigung getroffene Regelung ein.
  • BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 14.85

    Bauvorbescheid - Babauungsgenehmigung - Baugenehmigung - Bindungswirkung -

    Einem Dritten (Nachbarn) gegenüber besteht die Bindung nur, soweit die Bebauungsgenehmigung ihm gegenüber bei der Erteilung der Baugenehmigung bestandskräftig war (Fortführung von BVerwGE 68, 241).

    Im Einklang mit revisiblem Recht sieht das Berufungsgericht den Vorbescheid, soweit, er die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den städtebaulichen Vorschriften zum Inhalt hat, als einen vorweggenommenen Teil der Baugenehmigung - sog. Bebauungsgenehmigung - an (BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1975 - BVerwG 4 C 28.72 - BVerwGE 48, 242 <244 ff. [BVerwG 23.05.1975 - IV C 28/72] m.w.Nachw.>; Urteil vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 4 C 44.80 - BVerwGE 68, 241 [BVerwG 09.12.1983 - 4 C 44/80]).

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