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   BGH, 07.06.1989 - 2 StR 66/89   

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BGH, 07.06.1989 - 2 StR 66/89 (https://dejure.org/1989,613)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1989 - 2 StR 66/89 (https://dejure.org/1989,613)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1989 - 2 StR 66/89 (https://dejure.org/1989,613)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Nichteinhaltung einer Strafmaßzusicherung

  • Wolters Kluwer

    Relevanz der Zusicherung einer Strafmaßhöhe durch den Vorsitzenden gegenüber dem Verteidiger - Gebot des fairen Verfahrens - Vertrauensgrundlage für das weitere Prozessverhalten der Verteidigung

  • opinioiuris.de

    Nichteinhaltung einer Strafmaßzusicherung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Wirkung informeller Absprachen im Strafverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • spiegel.de (Pressebericht, 07.08.1989)

    Der Bundesgerichtshof fördert das fragwürdige Aushandeln von Strafurteilen: Einfach baff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    MRK Art. 6 Abs. 1; StPO § 265
    Erforderlicher Hinweis des Gerichts gegenüber dem Verteidiger

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 210
  • NJW 1989, 2270
  • MDR 1989, 838
  • NStZ 1989, 438
  • StV 1989, 336
  • StV 1990, 53
  • JuS 1989, 890
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.03.1951 - 1 StR 68/50

    Umfang der Nachprüfbarkeit der Strafzumessung durch das Revisionsgericht -

    Auszug aus BGH, 07.06.1989 - 2 StR 66/89
    So reicht etwa - wie der Bundesgerichtshof entschieden hat - eine vom Vorsitzenden allein gegebene Wahrunterstellungszusage aus, um bei dem Angeklagten die schutzwürdige Erwartung zu begründen, daß sich das Gericht daran halten werde (BGHSt 1, 51 [53 ff.]; 21, 38 f.).
  • BGH, 16.02.1966 - 2 StR 489/65

    Erklärung des Vorsitzenden in der Hauptverhandlung - Abweichung von der Zusage

    Auszug aus BGH, 07.06.1989 - 2 StR 66/89
    So reicht etwa - wie der Bundesgerichtshof entschieden hat - eine vom Vorsitzenden allein gegebene Wahrunterstellungszusage aus, um bei dem Angeklagten die schutzwürdige Erwartung zu begründen, daß sich das Gericht daran halten werde (BGHSt 1, 51 [53 ff.]; 21, 38 f.).
  • BGH, 06.07.1983 - 2 StR 222/83

    Wahrheitswidrige Angabe eines Arbeitsverhältnisses und bestimmter Krankmeldungen

    Auszug aus BGH, 07.06.1989 - 2 StR 66/89
    Die Pflicht zur Erteilung des Hinweises ergab sich dabei aus dem Gebot des falten Verfahrens, wie dies der Bundesgerichtshof für vergleichbare Hinweispflichten anerkannt hat (für das Abrücken von einer zugesagten Wahrunterstellung: BGHSt 32, 44 [47 f.]; für den Wechsel in der Beurteilung einer zunächst als bedeutungslos eingestuften Beweistatsache: BGHStV 1988, 9 f.; für die Verwertung des nach §§ 154, 154a StPO ausgeschiedenen Verfahrensstoffes: BGH NStZ 1981, 100; StV 1982, 523; 1985, 221; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1; vgl. im übrigen noch BGH StV 1987, 427 f.).
  • BGH, 08.12.1987 - 4 StR 621/87

    Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur

    Auszug aus BGH, 07.06.1989 - 2 StR 66/89
    Die Pflicht zur Erteilung des Hinweises ergab sich dabei aus dem Gebot des falten Verfahrens, wie dies der Bundesgerichtshof für vergleichbare Hinweispflichten anerkannt hat (für das Abrücken von einer zugesagten Wahrunterstellung: BGHSt 32, 44 [47 f.]; für den Wechsel in der Beurteilung einer zunächst als bedeutungslos eingestuften Beweistatsache: BGHStV 1988, 9 f.; für die Verwertung des nach §§ 154, 154a StPO ausgeschiedenen Verfahrensstoffes: BGH NStZ 1981, 100; StV 1982, 523; 1985, 221; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1; vgl. im übrigen noch BGH StV 1987, 427 f.).
  • BGH, 05.09.1984 - 2 StR 347/84

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Kokain in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 07.06.1989 - 2 StR 66/89
    Der Bundesgerichtshof hat - wenn auch in anderem Zusammenhang - wiederholt anerkannt, daß es dem Richter, namentlich dem Vorsitzenden, grundsätzlich nicht verwehrt ist, auch außerhalb der Verhandlung Kontakt zu Verfahrensbeteiligten aufzunehmen (BGH StV 1984, 449 f.; 1988, 417 f.).
  • BGH, 13.02.1985 - 1 StR 709/84

    Vertrauensschutz hinsichtlich vorläufiger Verfahrenseinstellung; Einbeziehung von

    Auszug aus BGH, 07.06.1989 - 2 StR 66/89
    Die Pflicht zur Erteilung des Hinweises ergab sich dabei aus dem Gebot des falten Verfahrens, wie dies der Bundesgerichtshof für vergleichbare Hinweispflichten anerkannt hat (für das Abrücken von einer zugesagten Wahrunterstellung: BGHSt 32, 44 [47 f.]; für den Wechsel in der Beurteilung einer zunächst als bedeutungslos eingestuften Beweistatsache: BGHStV 1988, 9 f.; für die Verwertung des nach §§ 154, 154a StPO ausgeschiedenen Verfahrensstoffes: BGH NStZ 1981, 100; StV 1982, 523; 1985, 221; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1; vgl. im übrigen noch BGH StV 1987, 427 f.).
  • BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87

    Hinweispflicht bei Verneinung erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 07.06.1989 - 2 StR 66/89
    Die Pflicht zur Erteilung des Hinweises ergab sich dabei aus dem Gebot des falten Verfahrens, wie dies der Bundesgerichtshof für vergleichbare Hinweispflichten anerkannt hat (für das Abrücken von einer zugesagten Wahrunterstellung: BGHSt 32, 44 [47 f.]; für den Wechsel in der Beurteilung einer zunächst als bedeutungslos eingestuften Beweistatsache: BGHStV 1988, 9 f.; für die Verwertung des nach §§ 154, 154a StPO ausgeschiedenen Verfahrensstoffes: BGH NStZ 1981, 100; StV 1982, 523; 1985, 221; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1; vgl. im übrigen noch BGH StV 1987, 427 f.).
  • RG, 20.09.1910 - IV 599/10

    Wann bedarf es in der Hauptverhandlung eines Gerichtsbeschlusses darüber, ob zur

    Auszug aus BGH, 07.06.1989 - 2 StR 66/89
    Ob und gegebenenfalls inwieweit der Vorsitzende Vertreter des Spruchkörpers ist, dem er angehört (vgl. dazu: Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. vor § 226 Rn. 34, § 23 8 Rn. 2; RGSt 44, 65 f.), bedarf dabei keiner grundsätzlichen Klärung.
  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Entscheidend sei vielmehr allein, ob die Verteidigung auf die Zusicherung des Vorsitzenden vertrauen durfte (BGHSt 36, 210, 214).

    cc) Eines der wesentlichen Bedenken gegen die Zulässigkeit von Absprachen resultiert daraus, daß diese vielfach außerhalb der Hauptverhandlung getroffen werden (BGHSt 37, 99, 298; 42, 46; 191 und BGH, Beschluß vom 20. Juni 1997 - 2 StR 275/97; s.a. Baumann NStZ 1987, 157; Böttcher JR 1991, 118; Hassemer JuS 1989, 890, 892; Rönnau aaO S. 161 ff.; Schmidt-Hieber aaO S. 91; Weigend JZ 1990, 774, 777; Wolfslast NStZ 1990, 409, 414; Zschockelt in Festschrift für Salger, 1995, S. 435, 437).

    Das folgt aus den Grundsätzen des fairen Verfahrens, zu denen gehört, daß sich das Gericht nicht in Widerspruch zu eigenen, früheren Erklärungen, auf die ein Verfahrensbeteiligter vertraut hat, setzen darf; die Vertrauenslage, die das Gericht dadurch geschaffen hat, verbietet ihm, von seiner früheren Erklärung abzuweichen (BGHSt 36, 210, 214).

  • BGH, 24.07.2003 - 3 StR 368/02

    Anfragebeschluss; Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts infolge seines

    Diese Erkenntnis stimmt mit den überwiegend kritischen Bewertungen der Verständigung in der Literatur überein (vgl. nur Weigend in FS BGH Wissenschaft S. 1011; Schünemann in FS Baumann S. 361; Hassemer JuS 1989, 890).
  • BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug im Diamantenhandel (Täuschung über zur

    Bindende (§ 257c StPO) oder sonst Vertrauen begründende Zusagen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 1989 - 2 StR 66/89, NStZ 1989, 438 mit Anm. Strate ebda.) können nur Bestand haben, wenn die daran geknüpften Voraussetzungen auch tatsächlich eintreten.
  • BGH, 15.06.2004 - 3 StR 368/02

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; verfahrensbeendende Absprachen

    Sie hatte zunächst einzelne, dafür typische Verfahrensvorgänge unter verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkten zu überprüfen; so waren Gegenstand der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs die Besorgnis richterlicher Befangenheit (vgl. u. a. BGHSt 37, 99; 37, 298; NJW 1982, 1712; 1996, 1355; StV 1984, 318; NStZ 1985, 36; 1991, 348), die nach § 136 a StPO unzulässige Willensbeeinflussung (vgl. u. a. BGHSt 14, 189; 20, 268; NJW 1990, 1921), die Verletzung des fairen Verfahrens (vgl. u. a. BGHSt 36, 210; 37, 10; 42, 191; NStZ 1994, 196), die Nichtgewährung rechtlichen Gehörs (vgl. BGHSt 38, 102; 42, 46) und die Verletzung des Beweisantragsrechts (BGHSt 40, 287).

    Der Bundesgerichtshof habe eine Aufgabe in die Hand genommen, die in der ausschließlichen Kompetenz des Gesetzgebers gelegen hätte (vgl. Duttge ZStW 2003, 539; Herrmann JuS 1999, 1162; Klug ZRP 1999, 288; Noak StV 2002, 445; Schünemann in FS Rieß, S. 525, 536; Weigend NStZ 1999, 57; ders. in FS BGH Wissenschaft Bd. IV S. 1011; kritisch zum Konsens als Muster für das Strafverfahren Hassemer JuS 1989, 890; Murmann GA 2004, 65, 81).

  • BGH, 21.01.2003 - 4 StR 472/02

    Verständigung (faires Verfahren; Deal); Strafzumessung (zugesagte Obergrenze;

    An die Strafobergrenze war es nur bei Bekanntwerden neuer schwerwiegender Umstände zu Lasten des Angeklagten, auch etwa, wenn es der Auffassung war, daß die Einlassung des Angeklagten den Anforderungen an ein "glaubhaftes Geständnis" nicht genügte, nicht gebunden; es war dann aber zu einem ausdrücklichen Hinweis an den Angeklagten über die beabsichtigte Abweichung verpflichtet (vgl. BGHSt 36, 210, 212; 38, 102, 105; 42, 46, 49; BGH NStZ 2002, 219 f. (gescheiterte Absprache) m. Anm. Weider NStZ 2002, 174 ff.).
  • BGH, 19.02.2004 - 4 StR 371/03

    Unzulässigkeit verfahrensbeendender Absprachen bei Anregung eines tatfremden oder

    Eine das Landgericht bindende Zusage (vgl. BGHSt 36, 210, 214; 43, 195, 210) läge nur dann vor, wenn es zu der vom Landgericht angestrebten Verständigung gekommen wäre.

    Das Landgericht hat zudem in den Beschlüssen, mit denen es Beweiserhebungen zu den Vermögensverhältnissen des Angeklagten und seinen Antrag auf Haftverschonung abgelehnt hat, ausgeführt, daß es sich im Falle der Verurteilung des Angeklagten an die zunächst in Aussicht gestellte Obergrenze nicht gebunden fühlt, so daß der Angeklagte sein Verteidigungsverhalten darauf einrichten konnte (vgl. BGHSt 36, 210, 216).

  • BGH, 12.03.1998 - 4 StR 633/97

    Anforderungen an Sachrüge gegen Schuldfähigkeitsbeurteilung eines Gutachters;

    Jedenfalls war ein ausdrücklicher Hinweis, daß das Gericht eine die in Aussicht gestellte Strafobergrenze überschreitende Strafe verhängen würde, hier - anders als in dem der Entscheidung BGHSt 36, 210 zugrunde liegenden Fall, auf den sich die Revision beruft - nicht geboten.
  • BGH, 23.01.1991 - 3 StR 365/90

    Befangenheit durch Urteilsabsprache

    Der Entscheidung in BGHSt 36, 210 [214] kann nichts anderes entnommen werden.
  • BGH, 29.11.1989 - 2 StR 264/89

    Information des Angeklagten und des Verteidigers über außerhalb der

    Das Gebot der Verfahrensfairneß umfaßt nicht nur Tatbestände des strafprozessualen Vertrauensschutzes (vgl. BGHSt 36, 210 ff m.w.N.); es sichert dem Beschuldigten vielmehr - über die Verbürgung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) noch hinausreichend - auch den "erforderlichen Bestand an aktiven verfahrensrechtlichen Befugnissen, damit er zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluß nehmen kann" (BVerfGE 63, 45, 61 [BVerfG 12.01.1983 - 2 BvR 864/81] m.w.N.).
  • VerfGH Thüringen, 12.11.2002 - VerfGH 12/02

    Anforderungen an eine im Rahmen der Verfassungsbeschwerde vorgebrachte Rüge in

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  • BGH, 20.02.1996 - 5 StR 679/95

    Gespräche des Vorsitzenden mit dem Verteidiger

  • BGH, 12.04.2000 - 1 StR 623/99

    Betrug; Verfahrenshindernis; Strafanklageverbrauch; Begriff der Tat;

  • OLG Oldenburg, 29.03.1993 - Ss 91/93

    Bußgeldverfahren; Verhängen eines Fahrverbots; Hinweispflicht des Tatrichters;

  • BGH, 30.10.1991 - 2 StR 200/91

    In-Aussicht-Stellen eines bestimmten Strafrahmens

  • BGH, 14.04.2004 - 2 StR 39/04

    Grundsatz des fairen Verfahrens (gescheiterte Verfahrensabsprache: Überschreitung

  • BGH, 26.09.2001 - 1 StR 147/01

    Hinweispflicht des Gerichts bei einem gegenüber der Absprache erhöhten

  • BGH, 26.04.1995 - 3 StR 600/94

    Wiedereinsetzungsantrag - Fristversäumnis - Verschuldetes Versäumnis -

  • BGH, 19.10.1993 - 1 StR 662/93

    Bindungswirkung von Absprachen außerhalb der Hauptverhandlung -

  • BGH, 22.04.1999 - 1 StR 46/99

    Körperverletzung; Freiheitsberaubung; Verfahrenseinstellung; Schwerer

  • BGH, 26.09.2001 - 1 StR 147/01
  • BayObLG, 19.06.2002 - 1St RR 51/02
  • OLG Jena, 28.09.2004 - 1 Ss 212/04

    Strafzumessung

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