Rechtsprechung
   BGH, 19.04.1989 - 2 StR 97/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1433
BGH, 19.04.1989 - 2 StR 97/89 (https://dejure.org/1989,1433)
BGH, Entscheidung vom 19.04.1989 - 2 StR 97/89 (https://dejure.org/1989,1433)
BGH, Entscheidung vom 19. April 1989 - 2 StR 97/89 (https://dejure.org/1989,1433)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,1433) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung von Trinkmengenangaben eines Angeklagten in einem Urteil

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Begriff des "Werkzeugs" i.S. von § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 250 Abs. 1 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schwerer Raub - Fesselungsmaterial - Fesselung des Opfers - Widerstand brechen - Kabel - Fesselschnur

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2549
  • MDR 1989, 754
  • JuS 1990, 454
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.02.1975 - 4 StR 310/74

    Tatbestandsvoraussetzungen eines räuberischen Diebstahls - Zeitpunkt der

    Auszug aus BGH, 19.04.1989 - 2 StR 97/89
    Den Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt auch derjenige, der erst während der Tat den Entschluß faßt, einen aus anderem Anlaß mitgebrachten Gegenstand zur Verhinderung eines vom Opfer erwarteten Widerstands einzusetzen (ständige Rechtsprechung, BGHSt 30, 375 f; BGH NJW 1975, 1176 f; BGH, Urteile vom 22. Juni 1977 - 3 StR 197/77 und 23. Juni 1977 - 4 StR 194/77).

    Auch wird der Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Angeklagte das zur Knebelung verwendete Mittel erst am Tatort vorgefunden und an sich genommen hat (BGH NJW 1975, 1176 f; BGH, Urteil vom 25. Mai 1976 - 1 StR 240/76).

  • BGH, 23.06.1977 - 4 StR 194/77

    Schwerer Raub bei Verwendung eines mitgebrachten Gegenstands (Flasche) als Waffe

    Auszug aus BGH, 19.04.1989 - 2 StR 97/89
    Den Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt auch derjenige, der erst während der Tat den Entschluß faßt, einen aus anderem Anlaß mitgebrachten Gegenstand zur Verhinderung eines vom Opfer erwarteten Widerstands einzusetzen (ständige Rechtsprechung, BGHSt 30, 375 f; BGH NJW 1975, 1176 f; BGH, Urteile vom 22. Juni 1977 - 3 StR 197/77 und 23. Juni 1977 - 4 StR 194/77).
  • BGH, 19.09.1978 - 5 StR 42/78

    Êntscheidungsbefugnis über den Entwicklungsstand von Heranwachsenden

    Auszug aus BGH, 19.04.1989 - 2 StR 97/89
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in seiner bisherigen Rechtsprechung stets angenommen, daß die Gefährlichkeit des Werkzeugs oder Mittels im Blick auf erhebliche Verletzungen des Betroffenen kein Tatbestandsmerkmal des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB darstelle (BGH, Urteile vom 28. Januar 1976 - 2 StR 453/75 - und 19. September 1978 - 5 StR 42/78; beiläufig auch BGH bei Holtz MDR 1978, 987 f).
  • BGH, 28.01.1976 - 2 StR 453/75

    Besorgnis der Befangenheit des Hilfsschöffens - Untersagung von Bekleidung

    Auszug aus BGH, 19.04.1989 - 2 StR 97/89
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in seiner bisherigen Rechtsprechung stets angenommen, daß die Gefährlichkeit des Werkzeugs oder Mittels im Blick auf erhebliche Verletzungen des Betroffenen kein Tatbestandsmerkmal des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB darstelle (BGH, Urteile vom 28. Januar 1976 - 2 StR 453/75 - und 19. September 1978 - 5 StR 42/78; beiläufig auch BGH bei Holtz MDR 1978, 987 f).
  • BGH, 25.05.1976 - 1 StR 240/76

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 19.04.1989 - 2 StR 97/89
    Auch wird der Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Angeklagte das zur Knebelung verwendete Mittel erst am Tatort vorgefunden und an sich genommen hat (BGH NJW 1975, 1176 f; BGH, Urteil vom 25. Mai 1976 - 1 StR 240/76).
  • BGH, 25.08.1987 - 4 StR 224/87

    Nichtzulassung einer Nebenklage gegen einen Jugendlichen

    Auszug aus BGH, 19.04.1989 - 2 StR 97/89
    Insoweit ist auf die Entscheidung BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Mittel 1 zu verweisen, die einen im wesentlichen gleichgelagerten Fall betraf.
  • BGH, 11.02.1982 - 4 StR 689/81

    Erfüllung des Tatbestandes des § 250 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) bei

    Auszug aus BGH, 19.04.1989 - 2 StR 97/89
    Den Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt auch derjenige, der erst während der Tat den Entschluß faßt, einen aus anderem Anlaß mitgebrachten Gegenstand zur Verhinderung eines vom Opfer erwarteten Widerstands einzusetzen (ständige Rechtsprechung, BGHSt 30, 375 f; BGH NJW 1975, 1176 f; BGH, Urteile vom 22. Juni 1977 - 3 StR 197/77 und 23. Juni 1977 - 4 StR 194/77).
  • BGH, 22.06.1977 - 3 StR 197/77

    Fassung des Entschlusses, einen geeigneten Gegenstand als Tatwaffe einzusetzen,

    Auszug aus BGH, 19.04.1989 - 2 StR 97/89
    Den Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt auch derjenige, der erst während der Tat den Entschluß faßt, einen aus anderem Anlaß mitgebrachten Gegenstand zur Verhinderung eines vom Opfer erwarteten Widerstands einzusetzen (ständige Rechtsprechung, BGHSt 30, 375 f; BGH NJW 1975, 1176 f; BGH, Urteile vom 22. Juni 1977 - 3 StR 197/77 und 23. Juni 1977 - 4 StR 194/77).
  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus BGH, 19.04.1989 - 2 StR 97/89
    Ein Beispiel dafür liefert die Rechtsprechung zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG ); liegt die eingeführte Menge nur unerheblich über dem Grenzwert und ist sie ausschließlich zum Eigenverbrauch des Täters bestimmt, so ändert dies zwar nichts an der Erfüllung des Verbrechenstatbestands, spricht aber in der Regel für die Bejahung eines minder schweren Falles nach § 30 Abs. 2 BtMG (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 31, 163, 168 f; BGH StV 1985, 369 m.w.N.).
  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Auszug aus BGH, 19.04.1989 - 2 StR 97/89
    Ebenso wie dort können auch hier Unzuträglichkeiten, die sich aus der Weite des Tatbestandes ergeben, auf der Rechtsfolgenseite im Wege der Strafzumessung ausgeglichen werden (vgl. auch die entsprechende Problemlösung beim Heimtückemord, BGHSt 30, 105 ).
  • BGH, 10.04.1985 - 3 StR 73/85

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

  • BGH, 12.11.1991 - 5 StR 477/91

    Schwerer Raub; schwere räuberische Erpressung; Scheinwaffe (objektive

    Deswegen kommt es maßgeblich darauf an, daß der Täter angenommen hat, er könne durch die Drohung mit der Scheinwaffe Widerstand ausschalten, daß er ferner den Einsatz im Bedarfsfalle beabsichtigt hat und daß schließlich der Angegriffene nach dem Tatplan glauben sollte, es handele sich um eine echte Waffe (BGH NJW 1976, 248; BGH NStZ 1981, 436; vgl. ferner BGHR StGB § 250 Abs. 2 Gesamtbetrachtung 3; BGH NJW 1989, 2549 und 1990, 2570; BGH bei Holtz MDR 1983, 91 und 1990, 97).
  • BGH, 04.09.1998 - 2 StR 390/98

    Pistole, Holzknüppel und Plastikklebeband - § 250 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 Nr. 1b

    Das Plastikklebeband wurde zwar verwendet, war aber - jedenfalls im konkreten Fall - kein gefährliches Werkzeug (vgl. auch BGH MDR 1989, 754).
  • BGH, 06.10.1992 - 1 StR 554/92

    Voraussetzungen für das Vorliegen des Raubtatbestands - Gewalt gegen eine Person

    Sie muß - nach der Vorstellung des Täters - ein Mittel sein, um die Entwendung zu ermöglichen, wenn es auch ohne Belang ist, ob die Gewaltanwendung zur Erreichung dieses Zwecks objektiv erforderlich war (BGHSt 4, 210, 211; 20, 32, 33; BGH NStZ 1982, 380; BGH NJW 1989, 2549 f.; Herdegen in LK 10. Aufl. § 249 Rdn. 13, 14).

    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß ein zur Fesselung des Tatopfers dienendes Gerät, wie es die Angeklagten verwendeten, das Qualifikationsmerkmal des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt (NJW 1989, 2549).

  • BGH, 22.12.1993 - 3 StR 419/93

    Bierflasche mit Salzsäure - § 255 StGB, Dauergefahr, § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB aF

    Abgesehen davon, daß auch diese nicht als ungefährlich angesehen werden kann, fordert die Rechtsprechung für Waffen oder Mittel im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB keine objektive Gefährlichkeit (vgl. zum Einsatz von Scheinwaffen BGHSt 38, 116, 117 [BGH 12.11.1991 - 5 StR 477/91] m.w.Nachw. oder von Elektrokabeln als Fesselungsgerät BGH NJW 1989, 2549).
  • BGH, 09.09.1997 - 4 StR 423/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur nachträglichen Geltendmachung bisher

    Auch hat der Bundesgerichtshof angenommen, daß die Gefährlichkeit des Werkzeugs oder Mittels im Blick auf erhebliche Verletzungen des Betroffenen kein Tatbestandsmerkmal des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB darstelle (BGH NJW 1989, 2549 [BGH 19.04.1989 - 2 StR 97/89]).
  • BGH, 22.03.1994 - 4 StR 106/94

    Klebeband - Mittel - Strafrahmen - Strafzumessung - Lebenslange Freiheitsstrafe

    Die Angeklagten haben nämlich, um den Widerstand des Opfers zu brechen, zu seiner Fesselung in vielfältiger Weise Klebeband eingesetzt, das in diesem Zusammenhang ein "Mittel" im Sinne von § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB darstellt (vgl. BGH NJW 1989, 2549 m.w.N.).
  • BGH, 12.09.1995 - 1 StR 401/95

    Einbruch defensiv - Gaspistole, seitliches Austreten, § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB aF

    c) Doch ergeben die Feststellungen, daß bei ihrem Diebstahlsversuch die Angeklagten diese Gaspistole, einen Schlagstock sowie Handschellen (vgl. dazu BGH NJW 1989, 2549 [BGH 19.04.1989 - 2 StR 97/89]) bei sich führten, "um den Widerstand eines anderen durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden" (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB).
  • LG Wuppertal, 17.09.2012 - 22 KLs 1/12
    Entscheidend ist, dass die Angeklagten von Anfang an vor hatten, das Tapeband während der Tatausführung zur Überwindung möglichen Widerstands einzusetzen (vgl. BGH NJW 1989, 2549).
  • BGH, 06.08.1991 - 1 StR 430/91

    Knebelungsmittel als sonstiges Werkzeug im Tatbestand des schweren Raubes -

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß sonstiges Werkzeug oder Mittel im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB auch ein Fesselungs- oder Knebelungsmittel sein kann (vgl. BGH NJW 1989, 2549 f., m.w.N.).
  • BGH, 01.09.1994 - 4 StR 366/94
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß sonstiges Werkzeug oder Mittel im Sinne von § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB auch ein Fesselungs- oder Knebelungsmittel sein kann (BGH bei HoltzMDR 1992, 17, 18 [BGH 22.10.1991 - 5 StR 478/91];NJW 1989, 2549 [BGH 19.04.1989 - 2 StR 97/89]; Beschluß des Senats vom 22. März 1994 - 4 StR 106/94).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht