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   BayObLG, 27.03.1991 - RReg. 4 St 198/90   

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https://dejure.org/1991,5840
BayObLG, 27.03.1991 - RReg. 4 St 198/90 (https://dejure.org/1991,5840)
BayObLG, Entscheidung vom 27.03.1991 - RReg. 4 St 198/90 (https://dejure.org/1991,5840)
BayObLG, Entscheidung vom 27. März 1991 - RReg. 4 St 198/90 (https://dejure.org/1991,5840)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2582
  • JR 1992, 427
  • BayObLGSt 1991, 56
  • JuS 1992, 911
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.11.1957 - 5 StR 505/57

    Bestrafung eines Gehilfen bei Unkenntnis über die Drohung durch den Täter i.R.e.

    Auszug aus BayObLG, 27.03.1991 - RReg. 4 St 198/90
    Einzelheiten der Tat, wann, wo, wem gegenüber und unter welchen besonderen Umständen die Tat ausgeführt werden wird, braucht der Gehilfe nicht zu kennen (BGHSt 11, 66; bei Dallinger MDR 1955, 143; GA 1967, 115; 1981, 133; NJW 1982, 2453/2454; OLG Köln GA 1959, 185; LK/Roxin StGB 10. Aufl. 27 Rn. 30; Schönke/Schröder/Cramer StGB 23. Aufl. 27-Rn. 19; Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 27 Rn. 8).
  • BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71

    Verletzung des Grundsatzes der Unteilbarkeit des Schuldspruchs durch die

    Auszug aus BayObLG, 27.03.1991 - RReg. 4 St 198/90
    Ihr Ausmaß bestimmt das Rechtsmittelgericht in Beachtung der Forderung nach innerer Einheit (Widerspruchsfreiheit) des tatrichterlichen Erkenntnisses und im Hinblick auf das Ziel des Verfahrens, zur gesetzmäßigen Entscheidung zu gelangen, durch Anerkennung oder Verneinung der Wirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung (BGH aaO und BGHSt 25, 72/75; LR/Meyer StPO 23. Aufl. § 344 Rn. 21; KK/Pikart StPO 2. Aufl. § 352 Rn. 5, 6).
  • BGH, 06.05.1980 - 1 StR 89/80

    Hervorrufen einer Sperrwirkung im Sinne der Rechtskraft eines endgültigen Urteils

    Auszug aus BayObLG, 27.03.1991 - RReg. 4 St 198/90
    Im Rahmen eines einheitlichen Verfahrens treten Rechtskraftwirkungen im Sinne des Strafklageverbrauchs nicht ein, wenn eine tatrichterliche Entscheidung, die eine Tat im Sinne des prozessualen Rechts (§ 264 StPO ) zum Gegenstand hat, nur teilweise angefochten wird (BGH NJW 1980, 1807).
  • BGH, 30.06.1982 - 1 StR 757/81

    Betrug - Vermögensschaden - Staatskasse - Investitionszulagengesetz -

    Auszug aus BayObLG, 27.03.1991 - RReg. 4 St 198/90
    Einzelheiten der Tat, wann, wo, wem gegenüber und unter welchen besonderen Umständen die Tat ausgeführt werden wird, braucht der Gehilfe nicht zu kennen (BGHSt 11, 66; bei Dallinger MDR 1955, 143; GA 1967, 115; 1981, 133; NJW 1982, 2453/2454; OLG Köln GA 1959, 185; LK/Roxin StGB 10. Aufl. 27 Rn. 30; Schönke/Schröder/Cramer StGB 23. Aufl. 27-Rn. 19; Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 27 Rn. 8).
  • BGH, 27.09.2023 - 5 StR 120/23

    Ausübung der Schreibertätigkeit als bandenmäßiges Handeltreiben mit

    Hierfür genügt im hier gegebenen Fall unvollständiger Feststellungen bereits die Möglichkeit, dass eine neue Verhandlung das Vorliegen von Tateinheit ergibt (vgl. für den Fall eines möglichen Fortsetzungszusammenhangs BayObLG, Urteil vom 27. März 1991 - RReg 4 St 198/90, NJW 1991, 2582; ferner LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 344 Rn. 21).
  • BGH, 07.05.1996 - 1 StR 168/96

    einsamer Parkplatz - §§ 211, 25 Abs. 2, 27 StGB, Abgrenzung, 'Gesamtumstände', in

    Richtig ist zwar die Annahme des Landgerichts, daß Anstiftung nur in Betracht kommt, wenn ein Tatbeteiligter den Vorsatz hat, einen anderen zu einer bestimmten Tat zu veranlassen (BGHSt 34, 63 ff. mit Anm. Herzberg JuS 1987, 617 ff. und Roxin JZ 1986, 908 ff.; für den Gehilfenvorsatz: BGH, Urt. vom 18. April 1996 - 1 StR 14/96 - BayObLG JR 1992, 427 mit Anm. Wolf).
  • AG Marburg, 06.11.2007 - 51 Ls 2 Js 7693/06

    Förderung der Herstellung von Atomwaffen: Strafbarkeit des untauglichen

    Einzelheiten der Tat muß der Gehilfe nicht kennen, er braucht prinzipiell nicht zu wissen, wann, wo, gegenüber wem und unter welchen besonderen Umständen der Tat ausgeführt wird (BayObLG NJW 1991, 2582; SchSch/Cramer/Heine, § 27 Rdnr. 19) Auch von der Person des Täters ist keine genaue Kenntnis erforderlich (BGHSt 3, 65).
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