Rechtsprechung
| BGH, 26.04.1994 - 1 StR 87/94 |
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Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1994, 2162
- MDR 1994, 820
- NStZ 1994, 441
- StV 1995, 524
- JuS 1995, 585
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05
Vorlagebeschluss zur Auslegung des (vollendeten) Handeltreibens im …
Diese geht im Wesentlichen dahin, die Auslegung durch die Rechtsprechung überschreite aus kriminalpolitischen Erwägungen die Grenzen des Wortlauts der Vorschrift, begrenze den Kreis tatbestandsmäßiger Handlungen unzureichend und behandele den Tatbestand des Handeltreibens zu Unrecht als unechtes Unternehmensdelikt, wodurch die an sich vom Gesetz vorgesehene Differenzierung von Vorbereitung, Versuch und Vollendung verschwimme und die Möglichkeit eines Rücktritts für den Täter beseitigt werde (Roxin StV 1992, 517; Nestler in Kreuzer, Handbuch des Betäubungsmittelstrafrechts § 11 Rdn. 357 ff.; Paeffgen in FS 50 Jahre BGH Bd. IV S. 695, 722 ff.; Strate ZRP 1987, 314; Endriß/Kinzig NJW 2001, 3217; Harzer StV 1996, 336; Krack JuS 1995, 585; Paul StV 1998, 623; vgl. auch die zustimmenden Anmerkungen zum Anfragebeschluss Roxin StV 2003, 619 und Gaede StraFo 2003, 392 sowie zum Vorlegungsbeschluss Gaede HRRS 2005, 205; ferner zum Anfragebeschluss Weber NStZ 2004, 66 und Niehaus JR 2005, 192; ausführlich zum Meinungsstand Ebert, Das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Sinne von § 29 I 1 Nr. 1 BtMG, Diss. - BGH, 07.02.2008 - 5 StR 242/07
Beihilfehandlungen nach Sicherstellung der Betäubungsmittel (sukzessive Beihilfe; …
Zwar hat der 1. Strafsenat durch Urteil vom 26. April 1994 (NStZ 1994, 441 = BGHR BtMG § 29 Beihilfe 1) in einem Fall, in dem die Gehilfin ein ursprünglich mit Heroin gefülltes, postlagernd versandtes Päckchen abgeholt hatte, eine Beihilfe zum Handeltreiben angenommen, obwohl zum Zeitpunkt der Abholung das Heroin bereits sichergestellt und aus dem Päckchen entfernt worden war. - BGH, 28.05.2008 - 1 StR 196/08
Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nach deren …
Für die Strafbarkeit wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln genügt es, wenn der Gehilfe das Handeltreiben der Lieferungsempfänger zumindest erleichtert, während es unerheblich ist, dass sein Tun infolge der Sicherstellung des Betäubungsmittels von vornherein nicht erfolgreich sein konnte (vgl. BGH NStZ 1994, 441; BGH NStZ-RR 1996, 374; gegen BGH HRRS 2008 Nr. 220 - 5. Strafsenat).Denn es genügt, dass er dadurch das Handeltreiben der Lieferungsempfänger zumindest erleichtert hat, während es unerheblich ist, dass sein Tun infolge der Sicherstellung des Betäubungsmittels von vornherein nicht erfolgreich sein konnte (vgl. BGH NStZ 1994, 441; BGH NStZ-RR 1996, 374).
- BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vollendung; Versuch; …
Diese gehen im wesentlichen dahin, die Auslegung durch die Rechtsprechung überschreite aus kriminalpolitischen Erwägungen die Grenzen des Wortlauts der Vorschrift, begrenze den Kreis tatbestandsmäßiger Handlungen unzureichend und behandele den Tatbestand des Handeltreibens zu Unrecht als unechtes Unternehmensdelikt, wodurch die an sich vom Gesetz vorgesehene Differenzierung von Vorbereitung, Versuch und Vollendung verschwimme und die Möglichkeit eines Rücktritts für den Täter beseitigt werde (…vgl. unter anderen Nestler in Kreuzer, Handbuch des Betäubungsmittelstrafrechts § 11 Rdn. 357; Strate ZRP 1987, 314, 316; Roxin StV 1992, 517, 518; Krack JuS 1995, 585, 586; Harzer StV 1996, 336; Paul StV 1998, 623, 625; Endriß/Kinzig NJW 2001, 3217, 3219; Paeffgen in FS 50 Jahre BGH Bd. 4 S. 726; ausführlich zum Meinungsstand Ebert, Das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG, Diss. Aachen 1997; Schwitters, Die Vorverlagerung der Strafbarkeit beim unerlaubten Handeltreiben im Betäubungsmittelstrafrecht, Diss. Konstanz 1998). - BGH, 03.02.2010 - 2 StR 368/09
Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und zur Einfuhr von …
So wie das strafrechtliche Verhalten des Haupttäters den tatsächlichen Umsatzerfolg nicht zu umschließen braucht, weil das hierauf abzielende Verhalten genügt, reicht es für den Gehilfen aus, dass er dieses auf Erfolg abzielende Verhalten unterstützt (vgl. BGH NJW 1994, 2162; NJW 2008, 2276; anders der 5. Strafsenat, NStZ 2008, 465 f. für den Sonderfall der Unterstützung einer nach Sicherstellung der Betäubungsmittel von den Ermittlungsbehörden angeschobenen und lediglich zum Schein vereinbarten Geldübergabe).So wie das strafrechtliche Verhalten des Haupttäters den tatsächlichen Umsatzerfolg nicht zu umschließen braucht, weil das hierauf abzielende Verhalten genügt, reicht es für den Gehilfen aus, dass er dieses auf Erfolg abzielende Verhalten unterstützt (vgl. BGH NJW 1994, 2162; NJW 2008, 2276; anders der 5. Strafsenat, NStZ 2008, 465 f. für den Sonderfall der Unterstützung einer nach Sicherstellung der Betäubungsmittel von den Ermittlungsbehörden angeschobenen und lediglich zum Schein vereinbarten Geldübergabe).
- BGH, 13.01.2005 - 3 StR 61/02
Vorlagebeschluss; Divergenzvorlage; unerlaubtes Handeltreiben mit …
In ihnen werden entsprechende Bemühungen als vollendetes Handeltreiben gewürdigt; allerdings liege keine Abweichung vor, da dort Kuriere, hier aber Händler betroffen seien (BGH NJW 1994, 2162; NJW 1992, 38). - BGH, 17.07.2007 - 1 StR 312/07
Sukzessive Beihilfe nach Sicherstellung; Strafzumessung (Ermittlungsverhalten und …
Dass bei der Tat II.2.b der Angeklagte die beiden Beihilfehandlungen - Transport von Geldmitteln aus Großbritannien in die Schweiz sowie Umtausch von Geldmitteln in eine andere Währung - erst nach der Sicherstellung der Betäubungsmittel beging, ohne allerdings hierüber informiert zu sein, hindert seine Strafbarkeit nicht (vgl. BGHR BtMG § 29 Beihilfe 1). - LG Düsseldorf, 22.07.2004 - XIV 5/03
Freispruch der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Mannesmann AG vom …
Es reicht, wenn sie die Handlung des Täters erleichtert und fördert (BGH StV 2000, 492; BGH StV 1995, 524; BGH NStZ 1985, 318;… Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl., § 27 Rn. 8;… Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 27 Rn. 2 m.w.N.). - BGH, 10.07.2003 - 3 StR 243/02
StGB § 23 Abs. 2, § 24, § 25 Abs. 2, § 30; BtMG § …
Diese gehen im wesentlichen dahin, die Auslegung durch die Rechtsprechung überschreite aus kriminalpolitischen Erwägungen die Grenzen des Wortlauts der Vorschrift, begrenze den Kreis tatbestandsmäßiger Handlungen unzureichend und behandele den Tatbestand des Handeltreibens zu Unrecht als unechtes Unternehmensdelikt, wodurch die an sich vom Gesetz vorgesehene Differenzierung von Vorbereitung, Versuch und Vollendung verschwimme und die Möglichkeit eines Rücktritts für den Täter beseitigt werde (…vgl. unter anderen Nestler in Kreuzer, Handbuch des Betäubungsmittelstrafrechts § 11 Rdn. 357; Strate ZRP 1987, 314, 316; Roxin StV 1992, 517, 518; Krack JuS 1995, 585, 586; Harzer StV 1996, 336; Paul StV 1998, 623, 625; Endriß/Kinzig NJW 2001, 3217, 3219; Paeffgen in FS 50 Jahre BGH Bd. 4 S. 726; ausführlich zum Meinungsstand Ebert, Das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG, Diss. Aachen 1997; Schwitters, Die Vorverlagerung der Strafbarkeit beim unerlaubten Handeltreiben im Betäubungsmittelstrafrecht, Diss. Konstanz 1998). - BayObLG, 22.10.1996 - 4St RR 139/96
Betäubungsmittelstrafrecht: Besitz, Beihilfe zum versuchten Erwerb und zum …
Handeltreiben ist nämlich jedes auf Betäubungsmittelumsatz gerichtete und abzielende Verhalten, ohne daß es auf den Erfolg ankommt (BGH StV 1995, 524 ).Als Beihilfehandlung zum unerlaubten Handeltreiben reicht nämlich jedes Verhalten aus, das die Rechtsgutverletzung des Haupttäters ermöglicht oder verstärkt oder ihre Durchführung erleichtert, also die Tat fördert (vgl. BGH MDR 1995, 509/510; BGH StV 1995, 524 ).
- BGH, 13.01.2005 - 3 StR 243/02
GVG § 132 Abs. 2; StPO § 154 Abs. 2; WaffG § 7 Abs. 1 Nr. 2 nF; …
- OLG Koblenz, 12.01.2000 - 1 Ausschl 3/99
Voraussetzung des Verteidigerausschlusses; Rechtscheinwirkung der amtlichen …
- OLG Hamm, 05.01.2005 - 4 Ss 463/04
Geldwäsche; Feststellungen; Vortat; Verstoß gegen das BtM-Gesetz; Beihilfe; …
- BGH, 22.01.1998 - 5 StR 445/97
StPO § 353
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