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LG Mainz, 22.10.1998 - 1 Qs 225/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1999, 1271
- NStZ 1999, 313 (Ls.)
- JuS 2000, 287
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- EGMR, 18.03.1997 - 22209/93
FOUCHER v. FRANCE
Auszug aus LG Mainz, 22.10.1998 - 1 Qs 225/98
An diesem Grundsatz ändert auch die neue Entscheidung des EGMR vom 17.2.1997 nichts (vgl. EGMR, NStZ 1998, 429).Es bedarf keiner langen Erörterung, daß die vom EGMR erarbeiteten Grundsätze zur Bejahung eines Verstoßes gegen die Menschenrechtskonvention auch auf die deutsche Rechtslage zu übertragen sind (vgl. Deumeland, NStZ 1998, 429 m. w. Nachw.).
- BVerfG, 26.02.1980 - 2 BvR 752/78
Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Auslagenerstattung bei …
Auszug aus LG Mainz, 22.10.1998 - 1 Qs 225/98
Das BVerfG hat das Akteneinsichtsverbot des sich selbst verteidigenden Beschuldigten auch auf einen sich selbst verteidigenden Rechtsanwalt ausgedehnt (vgl. BVerfGE 53, 207 [214]).
- OLG Düsseldorf, 14.03.2007 - 18 U 135/06
Festlegung der Entschädigungshöhe bei Rückenteignung nach dem LBeschG auf Grund …
Zwar trifft es zu, dass die erstgenannte Alternative ("wenn das Grundstück nicht mehr für Aufgaben im Sinne des § 1 benötigt wird") zwei verschiedene Fallgestaltungen umfasst, nämlich neben der hier interessierenden Konstellation, dass die dem Enteignungszweck entsprechende Nutzung eine Zeit lang durchgeführt wurde, auch diejenige, dass der Enteignungszweck schon vor Nutzungsbeginn wieder wegfiel (BVerwG 17.09.1998, NJW 1999, 1271, 1273); einen weiteren Fall der vorherigen Zweckverfehlung regelt die zweitgenannte Alternative ("mit der Ausführung des Vorhabens ... nicht binnen zweier Jahre ... begonnen wurde").