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   OLG Oldenburg, 15.10.1999 - 12 UF 177/99   

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OLG Oldenburg, 15.10.1999 - 12 UF 177/99 (https://dejure.org/1999,2862)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15.10.1999 - 12 UF 177/99 (https://dejure.org/1999,2862)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15. Oktober 1999 - 12 UF 177/99 (https://dejure.org/1999,2862)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einbenennung erstehelicher Kinder; Ersetzung der Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils zur Einbenennung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1618 S. 4; FGG § 50b

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1169
  • FamRZ 2000, 692
  • JuS 2000, 921
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 13.01.1999 - 14 UF 220/98

    Erforderlichkeit der persönlichen Anhörung aller Beteiligten im Verfahren zur

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.10.1999 - 12 UF 177/99
    § 1618 BGB n. F. schützt das Interesse des nicht sorgeberechtigten Elternteils am Fortbestand des namensrechtlichen Bandes zwischen ihm und seinem Kind (vgl. dazu OLG Köln, FamRZ 1999, 734 [OLG Köln 13.01.1999 - 14 UF 220/98] und 735 und OLG Oldenburg, 11. Zivilsenat, S. 237, jeweils mit weiteren Hinweisen).

    Diese Anhörungs- und Beratungspflicht ergibt sich aus der entsprechenden Anwendung des § 52 FGG n. F., der in allen die Person des Kindes betreffenden Verfahren anzuwenden ist (vgl. dazu OLG Köln, FamRZ 1999, 734, 735) [OLG Köln 13.01.1999 - 14 UF 220/98] .

  • BGH, 24.10.2001 - XII ZB 88/99

    Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die

    Als für das Kindeswohl erforderlich ist eine Einbenennung aber nur anzusehen, wenn andernfalls schwerwiegende Nachteile für das Kind zu befürchten wären oder die Einbenennung zumindest einen so erheblichen Vorteil für das Kind darstellen würde, daß ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Namensbandes nicht bestehen würde (vgl. OLG Bamberg FamRZ 2000, 243; OLG Rostock FamRZ 2000, 695, 696; OLG Oldenburg EzFamR 2000, 69, 70; OLG Celle FamRZ 1999, 1374, 1375; OLG Stuttgart OLG-Report 1999, 298; Wagenitz aaO S. 1552; Oelkers/Kreutzfeldt aaO S. 648; Staudinger/Coester aaO § 1618 Rdn. 27; Hohloch JuS 2000, 921).
  • OLG Hamm, 29.12.2015 - 4 UF 178/15

    Ersetzung der Zustimmung der Kindesmutter in die Einbenennung zweier beim Vater

    zur Außenwelt angesichts der heutigen vielfältigen Namenskonstellationen innerhalb der Familien nicht mehr vermutet werden können, sondern im Einzelfall nachgewiesen werden müssen (OLG Brandenburg BeckRS 2009, 18751; OLG Bamberg NJW-RR 1999, 1451; OLG Oldenburg FamRZ 2000, 692, 693; OLG Stuttgart NJW-RR 2000, 1249, 1250; OLG Saarbrücken ZfJ 2000, 437, 438).
  • OLG Brandenburg, 18.06.2001 - 10 UF 74/01

    Erforderlichkeit des Einvernehmens der Beteiligten hinsichtlich der Einbenennung

    Im Ersetzungsverfahren nach § 1618 Satz 4 BGB hat das Familiengericht die Beteiligten persönlich anzuhören (OLG Bamberg, FamRZ 2000, 691; OLG Oldenburg, FamRZ 2000, 692 f; OLG Rostock, FamRZ 2000, 695 f; OLG Naumburg, OLGR 2001, 14, 15; Oelkers/Kreutzfeldt, FamRZ 2000, 645, 646).

    Sollte sich bei dem gemeinsamen Anhörungstermin eine einvernehmliche Lösung nicht erreichen lassen, wird das Amtsgericht bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen haben, dass der Gesetzgeber mit der Neufassung des § 1618 Satz 4 BGB aufgrund des Kindschaftsrechtsreformgesetzes vom 1.7.1998 die Anforderungen an die Ersetzung der Zustimmung des anderen Elternteiles erheblich verschärft hat (OLG Koblenz, FamRZ 2000, 690 Nr. 472; OLG Düsseldorf, FamRZ 2000, 691; OLG Oldenburg, FamRZ 2000, 692; FamRZ 2000, 693, OLG Rostock, FamRZ 2000, 695, 696; OLG Bamberg, FamRZ 2000, 243; Oelkers/Kreutzfeldt, a.a.O., 648).

    Voraussetzung für eine Ersetzung ist die Erforderlichkeit der Einbenennung zum Wohl des Kindes, weil § 1618 BGB das Interesse des nicht sorgeberechtigten Elternteils am Fortbestand des namensrechtlichen Bandes zwischen ihm und seinem Kind schützt (OLG Oldenburg, FamRZ 2000, 692, 693; FamRZ 2000, 693, 694; OLG Köln, FamRZ 1999, 734).

  • OLG Oldenburg, 13.08.2014 - 13 UF 76/14

    Änderung des Familiennamens eines Kindes

    Als für das Wohl des Kindes erforderlich ist eine Namensänderung nur dann anzusehen, wenn andernfalls schwerwiegende Nachteile für das Kind zu befürchten wären oder die Namensänderung zumindest einen so erheblichen Vorteil für das Kind darstellen würde, dass ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Namensbands nicht bestehen würde (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 15.10.1999, 12 UF 177/99, FamRZ 2000, 692 f., juris Rn 8; BGH, Beschluss vom 24.10.2001 - XII ZB 88/99 - NJW 2002, 300; so auch die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung: vgl. BVerwG, Urteil vom 20.02.2002, - 6 C 18/01 - NJW 2002, 2406, juris Rn. 44).
  • OLG Schleswig, 30.05.2012 - 10 UF 276/11

    Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils in die Einbenennung des Kindes durch

    Dabei müssen die für die Ersetzung sprechenden Gründe im Rahmen einer Gesamtbewertung aller Umstände so schwerwiegend sein, dass sich ihnen ein verständiger, um das Wohl seines Kindes besorgter, Elternteil nicht entziehen kann (OLG Oldenburg, FamRZ 2000, 692 ; OLG Schleswig, Beschluss vom 23. Juni 2006, 15 UF 31/06, zitiert nach Juris, Rn. 18).
  • OLG Saarbrücken, 13.01.2009 - 9 UF 97/08

    Persönliche Anhörung von Eltern und Kind im Namensänderungsverfahren

    Dies ist nur möglich durch eine persönliche Anhörung der Beteiligten, gegebenenfalls unter Einbeziehung des Jugendamtes (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2000, XII ZB 25/00, ZfJ 2000, 476, m.z.w.N.; OLG Hamm, aaO; OLG Düsseldorf, FamRZ 2000, 691; OLG Oldenburg FamRZ 2000, 692, 693).
  • OLG Hamm, 21.08.2013 - 7 WF 60/13

    Voraussetzungen einer additiven Einbenennung eines minderjährigen Kindes

    Die Ersetzung der Einwilligung verlangt daher so schwerwiegende Gründe, dass sich ihnen ein verständiger, um das Wohl seines Kindes wirklich besorgter Elternteil nicht entziehen könnte (OLG Oldenburg FamRZ 2000, 692).
  • BGH, 19.07.2000 - XII ZB 25/00

    Umfang der Begründung im familienrechtlichen Beschwerdeverfahren

    Die Anhörung dient neben der Gewährung des rechtlichen Gehörs (insoweit vgl. für den vorliegenden Fall BVerfGE 55, 95, 98 m.w.N.) insbesondere der nach § 12 FGG gebotenen Sachaufklärung (vgl. etwa zu § 50 b FGG Senatsurteil vom 12. Februar 1992 - XII ZR 53/91 = BGHR FGG § 50 b Kindesanhörung 2 m.w.N.), durch die ermittelt werden soll, ob die beantragte Namensänderung - ggf. anstelle einer gesetzlich sonst vorgesehenen Voranstellung oder Anfügung des (neuen) Namens - zum Wohl des Kindes "erforderlich ist" (vgl. hierzu etwa OLG Düsseldorf, FamRZ 2000, 691; OLG Oldenburg FamRZ 2000, 692 und 693; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 1375; OLG Frankfurt am Main FamRZ 1999, 1376; OLG Nürnberg FamRZ 1999, 1379 f.; OLG Dresden FamRZ 1999, 1378).
  • OLG Naumburg, 03.08.2005 - 8 UF 136/05

    Anforderungen an Ersetzung der Einwilligung zur Einbenennung gemäß § 1618 Satz 4

    Die Ersetzung verlangt deshalb so schwerwiegende Gründe, dass sich ihnen ein verständiger, um das Wohl seines Kindes wirklich besorgter Elternteil nicht entziehen könnte (OLG Oldenburg, FamRZ 2000, 692, 693).
  • OLG Naumburg, 31.08.2006 - 3 UF 80/06

    Anforderungen an die Einbenennung eines Kindes

    Als für das Kindeswohl erforderlich ist eine Einbenennung aber nur anzusehen, wenn andernfalls schwerwiegende Nachteile für das Kind zu befürchten wären oder die Einbenennung zumindest einen so erheblichen Vorteil für das Kind darstellen würde, daß ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Namensbandes nicht bestehen würde (vgl. OLG Bamberg FamRZ 2000, 243; OLG Rostock FamRZ 2000, 695, 696; OLG Oldenburg EzFamR 2000, 69, 70; OLG Celle FamRZ 1999, 1374, 1375; OLG Stuttgart OLG-Report 1999, 298; Wagenitz aaO S. 1552; Oelkers/Kreutzfeldt aaO S. 648; Staudinger/Coester aaO § 1618 Rdn. 27; Hohloch JuS 2000, 921)..." ( vgl. BGH FamRZ 2002, 94).
  • OLG Naumburg, 28.02.2006 - 3 UF 7/06

    Eine Weiterleitung eines Rechtsmittels durch das FamG an das OLG hat zeitnah zu

  • OLG Frankfurt, 07.06.2005 - 3 UF 113/05

    Einbenennung: Anhörung der Beteiligten vor der Ersetzung der Zustimmung zur

  • OLG Jena, 12.03.2001 - 2 WF 301/00

    Einbenennung

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